Und jetzt haben Sie mehrere Argumente vorgebracht, warum das nicht funktionieren soll. Es geht bei der Gartendenkmalpflege, wenn Sie sich die Stellenbeschreibung mal ansehen, hauptsächlich um wissenschaftliche und gutachterliche Tätigkeit. Das ist der Hauptanteil der Arbeit. Ich hoffe, das kriegt ein Professor hin. Wenn Sie mal ins Landeshochschulgesetz gucken, dann werden Sie feststellen, dass die Landesregierung jeden Professor ohne Entgelt zu Gutachten verpflichten kann. Das machen wir übrigens regelmäßig, dass wir sagen, wir haben hier ein Problem, können Sie uns bitte mal eine gutachterliche Stellungnahme geben. Und wenn Sie in die Lehrverpflichtungsverordnung reingucken,
wenn Sie in die Lehrverpflichtungsverordnung reingucken, werden Sie sehen, dass es eine Ermächtigung dafür gibt, dass Professoren Tätigkeiten außerhalb von Lehre und Forschung wahrnehmen können, wenn es im öffentlichen Interesse ist, und das Land darf diesem Professor oder Lehrstuhlinhaber dann auch die Dienst- verpflichtung reduzieren.
Da will ich ein Beispiel nennen: Frau Professor Koch, die Inklusionsbevollmächtigte, musste zwei Jahre lang keine Veranstaltung an der Uni halten, wurde komplett von uns davon befreit, weil sie als Inklusionsbevollmächtigte die Expertenkommission für Inklusion geleitet hat, hat also wunderbar funktioniert. Warum soll das in der Gartendenkmalpflege mit Gutachten und wissenschaftlichen Stellungnahmen nicht auch gehen? Das leuchtet mir nicht ein.
Also wir haben Rechtsgrundlagen für alles, das ist auch normal in Deutschland. Und diese Verpflichtung, dass Professoren Gutachten liefern müssen, finde ich unter anderem deshalb angemessen, weil, wie Sie wissen, unsere Professoren laut Lehrverpflichtungsverordnung nur acht SWS im Semester halten müssen, in anderen Ländern neun,
Also das Erste, warum das nicht funktionieren soll, ist, der Gartenkonservator muss auch Hochschulen beraten und da gibt es Interessenkonflikte. Jetzt ist die Frage, wenn dieser Professor Gutachten macht … Ich glaube, in Neubrandenburg gibt es keinen Garten.
Ich weiß es nicht, aber ich glaube nicht, dass an der Hochschule Neubrandenburg ein Garten existiert, der unter die Gartendenkmalpflege fällt.
(Vincent Kokert, CDU: Vorsicht, die Präsidentin sitzt hinter Ihnen! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sie sitzt genau dahinter. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Wie könnte jetzt die Befangenheit entstehen? Die Befangenheit könnte doch entstehen, wenn er sagt, das ist meine Hochschule, hier gibt es einen Riesengarten, ich muss ein Gutachten machen, da werden wir mal schön was reinschreiben. Aber ich glaube, den Garten gibt es nicht in Neubrandenburg. Wenn es den Garten geben sollte, Herr Al-Sabty, lösen wir das Problem ganz einfach, dann vergeben wir extern Gutachten, damit dieser Professor nicht in Probleme kommt. Wenn er jetzt aber für Greifswald ein Gutachten macht, wo hat er dann noch einen Interessenkonflikt? Es sei denn, er hasst Greifswald.
Zweitens. „Das hoheitliche Handeln des Gartenkonservators erfordert Weisungsbefugnisse gegenüber unteren Denkmalbehörden“. Ja und?! Ein Professor ist ein Bediensteter des Landes, ein Beamter. Der gibt sogar gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern Anweisungen. Es ist an der Uni ja nicht so, dass die alle wie frei flottierende Radikale durch die Gegend gehen, sondern ein Professor leitet große Betriebe oder große Einheiten und da gibt es eine Weisungsbefugnis. Das ist allein eine Frage der Ausgestaltung des Dienstrechtes, ob dieser Professor auch Weisungsbefugnis hat. Nehmen wir mal an, das wäre rechtlich nicht möglich, da gibt es eine ganz einfache Lösung: Der Professor macht ein Gutachten, gibt das Herrn Bednorz, dem Leiter des Landesamtes, und dann schreibt Herr Bednorz drunter „Anweisung“. Thema erledigt, ist gar kein Problem.
Dritter Punkt. Ich beziehe mich jetzt nur auf die angeblichen Hindernisse, die im Antrag genannt sind. Die „Personalunion aus Professur und Tätigkeit als staatlicher Gartenkonservator führt unabdingbar zu terminlichen Kollisionen“. Ich frage mich: „Was für terminliche Kollisionen? Der Professor wird weniger Lehrveranstaltungen halten. Das ist doch klar, das packen wir ihm nicht obendrauf, sondern er kriegt eine Abminderung. Im Moment gehen wir von mindestens neun Lehrveranstaltungen aus. Dann würde er die Hälfte dessen unterrichten und lehren, was seine Kollegen machen. Jeder weiß, eine Stunde an der Hochschule hat 45 Minuten. Das sind also knapp sechs Stunden, die dieser Professor in der Woche terminlich gebunden ist. Sie wissen außerdem, wie viel Semesterferien es gibt. Dann ist er nicht mal im ganzen Jahr sechs Stunden gebunden. Und jetzt wollen Sie mir ernsthaft erklären, dass der nicht in der Lage sein soll, wenn er von 40 Stunden in der Woche sechs Stunden gebunden ist vor Ort und ansonsten frei seine Arbeitszeit gestalten kann, dass er nicht in der Lage ist, Termine hier im Land zu machen?! Ich sage Ihnen, wenn es einer kann, ist es ein Professor, weil er erstens seine Lehrveranstaltungen selber planen kann und zweitens bei der Unterrichtungsverpflichtung oder Lehrverpflichtung, die wir vorsehen, genügend Spielraum dafür da ist.
Insofern, Herr Al-Sabty, ich weiß nicht, wer Ihnen diese Bedenken aufgeschrieben hat. Sie sind alle gegen
standslos, alle gegenstandslos. Das einzige Bedenken, das man haben könnte aus meiner Sicht, ist: Kann das klappen mit einem Professor? Ich habe bisher gute Erfahrungen gemacht.
(Vincent Kokert, CDU: Ich würde sagen, das hängt vom Professor ab. – Marc Reinhardt, CDU: Vom Menschen hängt es ab.)
Genau. Herr Fraktionsvorsitzender Kokert weist darauf hin, es hängt vom Professor ab. Der Witz ist, wenn es ein anderer Mitarbeiter ist, hängt es von dem auch ab.
das ist in gewisser Hinsicht natürlich eine innovative Lösung, wo wir etwas ausprobieren. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass man die Gartendenkmalpflege mit einem Professor dafür auf ein noch höheres fachliches Niveau heben kann, als das bisher der Fall ist. selbstverständlich ist nicht geplant, dass dieser Professor die kleinteilige Schreibtischarbeit macht, Briefentwürfe oder so was, sondern selbstverständlich wird dieser Professor einen Ansprechpartner im LAKD bekommen, einen Sachbearbeiter, der ihm zur Seite steht.
Und deshalb, Herr Al-Sabty, wäre mein Vorschlag, lassen Sie uns doch mal gucken, ob das Modell funktioniert. Ich bin davon überzeugt, dass es sogar ein höheres Niveau der Gartendenkmalpflege in diesem Land ermöglichen kann als bisher. Die Hochschule ist hoch interessiert daran, wir auch – die Hochschule übrigens, weil sie wissen will, wie es in der Praxis läuft, und eine Verbindung von Forschung und Praxis auf die Reihe bekommen will,
und wir umgekehrt auch. Wir haben Interesse daran, dass wir das höchste fachliche und wissenschaftlich gesicherte Niveau in unserer Arbeit haben, und deswegen glaube ich, dass das eine gute Lösung ist. Wir werden sehen, ob es sich erfüllt. Das ist wahr, die Zukunft ist offen. Aber ich glaube, Ihre Bedenken sind gegenstandslos und am Ende ist dieser Antrag nur Ergebnis eines Missverständnisses aufgrund der Tatsache, dass Herr Koplin aus kollegialen Gründen Spezialwissen hatte, das dann aber bisschen falsch interpretiert wurde. Deswegen wäre es aus meiner Sicht eigentlich angemessen gewesen, diesen Antrag heute zurückzuziehen, nachdem wir dieses Missverständnis aufgeklärt hatten.
(Andreas Butzki, SPD: Das geht immer noch. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das geht in der Tat immer noch.)
(Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD: Was ist denn das für eine Sauklaue von dem, der das geschrieben hat?!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte nichts dagegen, wenn das mein Kollege Ringguth gemacht hätte. Er kommt ja aus einer sehr bewaldeten Gegend, da in Rechlin, und da ist auch der eine oder andere Park.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir reden von Gärten, Mensch!)
Auch Gärten. Du hast ja auch einen eigenen Garten, Wolf-Dieter, in einem geschichtsträchtigen Gebiet, wie wir alle wissen. Insofern wäre das sicherlich möglich gewesen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich will darauf verzichten, wortschweifend auszuführen, wie wichtig die Gartenanlagen und das kulturhistorische Erbe für die CDU-Fraktion sind. Ich will nur insoweit darauf eingehen, ich komme aus einem Wahlkreis, da gibt es gleich drei, mitunter sogar vier Lennéparks – in Kummerow, in Remplin und einen, den wir gerade mit sehr viel Geld vom Land für über 2 Millionen aus den unterschiedlichsten Töpfen sanieren, in Basedow,
wofür wahrscheinlich dieses Jahr oder spätestens im nächsten Jahr die Einladung kommt. Herr Krüger kennt das sicherlich auch sehr gut.