In Ihrer Begründung steht drin, es kann zu Zeitkollisionen kommen, wenn man das über so eine Professur auch – ich betone „auch“ – abwickelt, und ich habe dann gesagt, dieser Professor wird sechs Zeitstunden gebunden sein und über alles andere kann er selbst entscheiden. Mitnichten habe ich gesagt, dass er sechs Stunden in der Hochschule ist oder sich nur sechs Stunden um Studenten kümmert. Die entscheidende Frage ist, hat er in seinem Terminkalender Flexibilität und kann entscheiden, wann er was macht.
Das war Ihr Argument in der Begründung. Und da würde ich Sie bitten, meine Aussage aufzunehmen, das ist seine Präsenz, über die er nicht disponieren kann, weil dann Veranstaltungen feststehen, dass das nur sechs Stunden sind und 40 Stunden in der Woche arbeitet so jemand. Ich erinnere noch mal daran, dass es an den Hochschulen Semesterferien gibt. Insofern gibt es auch da ein paar Unterschiede.
Sehr geehrter Herr Koplin, zunächst einmal erlaube ich mir den Hinweis, dass dieser Lehrstuhlinhaber nicht der einzige Gartendenkmalpfleger hier im Land ist. Wenn ich mich recht entsinne, Frau Ministerin Polzin, gibt es im BBL beispielsweise auch Gartendenkmalpfleger, die sich um die landeseigenen Liegenschaften kümmern.
Tun Sie jetzt bitte also nicht so, als gäbe es hier im Lande keine Landesgartendenkmalpfleger mehr! Die gibt es. Und es scheint hier bei einigen vielleicht der Eindruck zu entstehen, oder Sie vermitteln den für mich ein bisschen, als würden die Landesgartendenkmalpfleger die Aufgabe haben, mit der Heckenschere durchs Land zu ziehen und selber die Gärten herzurichten. Da sagt man, oh Gott, diese tausend, das schaffen wir gar nicht. Wie sollen wir das hinkriegen? Es geht...
(Andreas Butzki, SPD: Mein Wahlkreisbüro liegt 300 Meter weg von diesem Schlossgarten, hier bei uns in Mirow.)
Es geht um fachliche, Herr Koplin, es geht um fachliche Begutachtungen, und nicht darum, die Hecke selbst zu scheren.
Und dann zum Thema halbe Stelle. Ich sage es jetzt noch einmal, ich sage es jetzt noch einmal: Es ist nicht eine halbe Stelle, sondern es ist eine halbe Stelle mit höchster fachlicher Expertise. Und ich würde Sie wirklich bitten, darüber nachzudenken, ob Sie diese Rede hier so aufrechterhalten wollen, dass Sie, wenn wir einen Professor darum bitten werden, Gutachten zu erstellen, dass Sie in Zweifel ziehen, dass der das schaffen kann und in der Lage ist, das zu machen. Und ich sage Ihnen, das wird noch ein etwas höheres Niveau haben, wenn der richtige Kandidat ausgewählt wird. Das ist eine Stärkung der Fachlichkeit der Gartendenkmalpflege und nichts anderes.
Ich habe darauf hingewiesen – das wissen Sie auch –, dass es für weitere Aufgaben, die nicht unbedingt dieser Professor erledigen muss, die Möglichkeit gibt, Werkverträge abzuschließen, dafür steht Geld zur Verfügung, oder auch befristete Beschäftigungen einzugehen. Das heißt, da haben wir schon mal mehr als die halbe Stelle. Und ich habe hier vorhin gesagt, vor ein paar Minuten, dass diesem Professor ein Mitarbeiter zugewiesen wird aus dem Landesdenkmalamt, der die Arbeit des Professors unterstützt.
Wir haben damit dann mindestens dieselben Personalkapazitäten wie heute, nur – bei allem Respekt für die Kollegin, die das seit Jahren gemacht hat – noch mal auf einem anderen fachlichen Niveau, denn mehr als einen Professor kennt unsere Gesellschaft nicht. Darüber gibt es nichts mehr.
Doch, den Papst, da hat er recht, den Papst. Das sind ja meistens auch Professoren, würde ich sagen.
Und deswegen, Herr Koplin, meine Bitte, dass Sie den Anspruch, den wir damit verfolgen, nämlich auf höherem fachlichem Niveau als bisher Gartendenkmalpflege abzusichern, dass Sie diesen Anspruch nicht wegreden. Man kann darüber unterschiedlicher Meinung sein, ob das Konzept funktioniert, aber dann, Herr Koplin, lassen Sie uns darüber reden, wenn wir uns nach ein paar Jahren uns angesehen haben, wie die Arbeit läuft. Das wissen Sie nämlich heute nicht.
Ich weiß nur, Herr Teuscher freut sich über diese Lösung. Ich finde sie hoch spannend und attraktiv, und deswegen werden wir sie auch umsetzen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3340 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3340. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3340 abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die heutige Sitzung schließe, muss ich eine Korrektur meiner eigenen Aussage vornehmen. Ich habe heute Morgen versehentlich zum Tagesordnungspunkt 1 nach dem ersten Sachruf eine zweite Anwendung von Ordnungsmaßnahmen der Geschäftsordnung vorgenommen. Das war so nicht beabsichtigt. Es ging dabei nicht um einen Ordnungsruf, sondern es war ein zweiter Sachruf fällig. Das werden wir auch entsprechend so im Protokoll ausweisen. Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich mich da offensichtlich versprochen habe, und man muss dann auch eine entsprechende Korrektur vornehmen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 16. Oktober 2014, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.