Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

alhilfefinanzierungsgesetzes geschehen, wo den Landkreisen mehr Verwaltungskosten für die Elternbeitragsübernahme gewährt wurden.

Wo wir gerade beim Sozialhilfefinanzierungsgesetz sind, auch da konnten wir erst kürzlich wieder dieselben kritischen Töne zur Unterfinanzierung des KiföG im Allgemeinen hören, wie schon zitiert. Ich möchte aufgrund meiner begrenzten Zeit davon absehen, auch hier wieder Zitate zu wiederholen.

(Marc Reinhardt, CDU: Das freut uns sehr. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Kritik der Beteiligten ist nach wie vor aktuell. Was ein berechtigter Einwand gegen die Stellungnahmen, beispielsweise des Landkreistages, ist, ist die Tatsache, dass die im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beschlossene Verfassungsklage zu dem Thema „Konnexität der Standards und nicht ausreichende finanzielle Ausstattung“ nicht eingelegt wurde, weil – so konnten wir in der Anhörung zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes hören – die Datengrundlage fehle.

Sich nun aber ausschließlich darauf zurückzuziehen und zu behaupten, die Unterfinanzierung bestünde nicht, hielte ich für den falschen Weg, denn die Landesre- gierung hat eine Kostenbeobachtungspflicht nach dem KiföG. Wenn alle Beteiligten – außer dem Land – die Unterfinanzierung darstellen, nur eine verlässliche Datenbasis einer der Kritiker fehlt, so muss die Landesregierung, meint sie den Anspruch „Gute Chancen von Anfang an“ ernst, diesem Vorwurf nachgehen. Das kann durch eine umfassende Prüfung, so, wie durch unseren Antrag vorgeschlagen, geschehen – gemeinsam mit den Beteiligten –, um aufgrund einer dann verlässlichen Datenbasis, die bisher fehlt, festzustellen, ob die Unterfinanzierung gegeben ist oder eben nicht.

(Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Ein weiteres Indiz neben den Stellungnahmen sind für mich die seit Jahren steigenden Elternbeiträge.

Ist ja schön, dass Sie sich beide unterhalten, aber es stört wirklich hier vorne, Herr Renz und Herr Butzki. Wär schön, wenn Sie mal zuhören würden.

Ein weiteres Indiz neben den Stellungnahmen sind für mich die seit Jahren steigenden Elternbeiträge. Die Elternbeiträge sind deshalb in diesem Zusammenhang maßgeblich, da Paragraf 21 KiföG bestimmt, dass, wenn der Finanzierungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung nicht vom Land, dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Wohnsitzgemeinde, in der das Kind betreut wird, gedeckt wird, die Eltern den Rest zu zahlen haben.

Schauen wir uns mal die Entwicklung der Elternbeiträge an: Zahlten Eltern 2011 für einen Ganztagsplatz in der Krippe im landesweiten Durchschnitt noch 234 Euro, so waren es 2013 schon 260,48 Euro – 26 Euro mehr. Im Kindergartenbereich sieht es ähnlich aus. Nun könnte man sagen, 26 Euro sind nicht viel. Was ich aber vor Ort erlebe, ist, dass man sehr wohl verantwortungsvoll mit den Elternbeiträgen umgeht

(Andreas Butzki, SPD: Na klar!)

und darauf bedacht ist, diese nicht ausufern zu lassen. Und das geht auch mal zulasten der Qualität in den Kitas, wenn ich mir die Betreuungsschlüssel anschaue.

Nun wäre es eine einseitige Betrachtung, wenn ich mir nur die Indizien anschauen würde, die für eine Unterfinanzierung sprechen. Was spricht dagegen? – Ganz klar, die Landesregierung, die immer wieder deutlich macht, dass eine Unterfinanzierung nicht gegeben sei. Bloß untersetzen können Sie es nicht, meine Damen und Herren. Sie haben nach dem Kindertagesförderungsgesetz eine Kostenbeobachtungspflicht. Schon 2012 mahnte der Landesrechnungshof an, dass Sie dieser Kostenbeobachtungspflicht nicht nachkommen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und sich selber ernst, damit in Mecklenburg-Vorpommern der Anspruch „Gute Chancen von Anfang an“ Realität und nicht nur eine bloße Worthülse ist! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Bernhardt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann gar nicht anders, als mich ganz herzlich bei Frau Bernhardt zu bedanken, diesen Antrag gestellt zu haben,

(Detlef Lindner, CDU: Oha!)

schließlich gibt er mir doch die Gelegenheit,

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

zwei Punkte mal ganz deutlich klarzustellen: zum einen die Leistungen des KiföG und die entsprechenden Landesmittel, mit denen wir Standards unterlegt haben, und zum Zweiten auch noch mal deutlich zu machen, wie substanzlos dieser Antrag ist.

Zu allererst: Innerhalb der letzten zehn Jahre hat die Landesregierung die Gelder für die Kindertagesförderung, und zwar allein für die Förderung, um mehr als 70 Prozent erhöht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das reicht ja nicht.)

In Beträgen heißt das: 77,7 Millionen Euro im Jahr 2004 und 113,7 Millionen im Jahr 2014. Ich erwähne nicht, wer 2004 Ministerin war.

Mit der KiföG-Novelle von 2010 wurden dann Qualitätsstandards eingeführt, wie eine verbesserte FachkraftKind-Relation in den Kindergärten, mehr Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit, gezielte individuelle Förderung, die Fortbildung und Weiterbildung von Tagespflegepersonen. Dafür haben wir beziehungsweise der Landtag Geld in die Hand genommen, 26,4 Millionen in diesem Jahr und 30,9 für das kommende Jahr. Jetzt können Sie mir nicht erzählen, dass wir Standards nicht ausfinanzie

ren. Und dann muss man auch immer noch sehen, dass diese Beträge ausgehandelt worden sind mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Ich zähle aber gern weiter auf und nenne die anteilige Entlastung von den Elternbeiträgen, für die wir in diesem Jahr 23,1 Millionen Euro und 2015 dann 23,8 Millio- nen Euro ausgeben. Nennen Sie mir einen Bereich, in dem wir solche Beträge ausreichen! Oder auch die jährlich 7 Millionen Euro, mit denen das Land die Teilnahme von Kindern aus sozial schwachen Familien an der Verpflegung absichert.

Alles zusammen summiert sich auf 170 Millionen Euro. Das ist für jeden ersichtlich ein großer Betrag, mit dem wir, ebenfalls für jeden ersichtlich, einen großen Fortschritt für die Kinderbetreuung und die frühkindliche Bildung erreicht haben und weiter erreichen werden, wo uns andere Bundesländer beneiden.

Und übrigens ist es so, dass das Land allein für die genannten Qualitätsstandards aufkommt. Das Land alleine!

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Damit haben wir eine zusätzliche Belastung von Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden und Eltern vermieden.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung ihre Verpflichtungen zur Kostenbeobachtung sehr ernst nimmt genauso wie ihre Verpflichtung zur Konnexität. Ich sitze regelmäßig mit den Landräten und Oberbürgermeistern zusammen und wir haben ausführlich das Thema „KiföG und Standards“ diskutiert. Was glauben Sie denn, warum die Klage nicht eingereicht worden ist?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na weil Geld geflossen ist zwischenzeitlich.)

Und im Übrigen ist es so, dass es eine Arbeitsgruppe gibt im Land,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

nämlich die, die nach dem Kommunalgipfel beim Ministerpräsidenten eingerichtet worden ist. Und auch in dieser Arbeitsgruppe befassen wir uns ganz ausführlich mit Problemen und führen die zu Lösungen. Insofern brauchen wir keine zusätzliche Arbeitsgruppe.

Mit dem gestern verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze, darunter eben auch das KiföG, haben wir den letzten Baustein eines Ausgleichs zur Konnexität gesetzt, indem wir den finanziellen Ausgleich für die Elternentlastung nun im Gesetz stehen haben. Und wie das zustande gekommen ist, habe ich gestern an dieser Stelle ausgeführt.

Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere auch der Fraktion DIE LINKE, betrachten wir also das alles gemeinsam, kann ich nur davon ausgehen, dass Sie der quantitativ und qualitativ guten Kindertagesförderung unseres Landes hier noch einmal eine Bühne verschaffen wollten, und dafür danke ich Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lindner von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat bereits ein ausführliches Zahlenwerk für das Land vorgelegt. Ergänzen möchte ich, dass die Kommunen auch von der Bundesebene zusätzliche Mittel im Bereich der Kita-Finan- zierung erwarten können. Allein im Bereich der Kindertagesstätten sollen die Kommunen ab nächstem Jahr um rund 6 Milliarden Euro entlastet werden. Die Bundesregierung hat Anfang September einen Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Wie wichtig dieses Thema ist, zeigt der ehrgeizige Zeitplan. Bereits im November wird das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Damit wird sich die Finanzsituation der Kommunen in den nächsten Jahren entspannen.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung legt dazu ein Investitionsprogramm für die Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 vor. Mit dem darin enthaltenen Bundessondervermögen stehen 550 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nach der Anzahl der Kinder auf die Bundesländer verteilt werden. Auf Mecklenburg-Vorpommern werden circa 11 Millionen Euro entfallen.

Meine Damen und Herren, besonders die Betriebskosten drücken auch die Kita-Träger. Auch hier wird der Bund seine Beteiligung erhöhen – in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils um 100 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, auf der finanziellen Seite wurde viel getan, um die Kommunen bei den Kita-Kosten zu unterstützen. Aber abschließend möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass nicht nur Geld in das System gespült wird. Wichtig ist auch, dass auf die qualitativen Anforderungen an die Kinderbetreuungsangebote besonderes Augenmerk gelegt wird, denn die qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt zur frühkindlichen Bildung und dadurch zur Chancengleichheit in besonderem Maße bei.

Allerdings muss bei der Feststellung des pädagogischen Rahmens auch das Erziehungsrecht der Eltern betrachtet werden. Ich darf zitieren, im Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Zitatende. Die staatliche Gemeinschaft soll also nur dann unterstützend eingreifen, wenn Defizite elterlicher Erziehung festgestellt worden sind. Ich gehe davon aus, dass das Sozialministerium hierauf ebenso achtet wie auf die auskömmliche Finanzierung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Selbstverständlich.)

Sehr schön.

Die Koalitionsfraktionen werden den Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.