Protokoll der Sitzung vom 17.10.2014

Die festgelegten Ziele sind mit den durch Raumordnung festgelegten Flächen als auch mit der installierten Leistung bis 2025 und 2027 erreichbar.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hat DIE LINKE eigene Ziele, oder was? Das ist doch die konkrete Frage.)

Ich führe mit Ihnen keinen Dialog, Herr Jaeger.

(Heinz Müller, SPD: Das finden wir aber schade. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich stelle deshalb die Frage in den Raum: Brauchen wir überhaupt weitere als die bisher genehmigten in Betrieb befindlichen Windparks im Küstenmeer?

(Rainer Albrecht, SPD: Ja. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Die Leistung des Windparks Baltic 1, 16 Kilometer nörd- lich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, liegt bei 50 Megawatt. Kollege Borchert hat es gesagt: Für den Windpark Arcadis Ost 1, 19 Kilometer nordöstlich Rügens, soll im Jahr 2016 Baubeginn sein. Die 58 Anlagen werden 350 Megawatt Leistung erbringen.

Ich verweise also noch mal auf unser Nachbarland Schleswig-Holstein. Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holsteins vom Jahr 2010 ist das Ziel der Raumordnung verankert: Ich zitiere: „Im schleswig-holsteinischen Küstenmeer wird die Windenergienutzung auf die Errichtung eines Offshore-Windparks als Test- und Demonstrationsanlage mit bis zu 55 Windkraftanlagen in der Ostsee … begrenzt“, Zitatende.

In der Begründung wird klargestellt, dass bislang im Bereich der schleswig-holsteinischen Hoheitsgewässer von Nord- und Ostsee sowie der Elbe keine Eignungsgebiete für die Windenergienutzung dargestellt worden sind und auch zukünftig keine festgelegt werden sollen. Weiterhin wird begründet, dass in der Nordsee weitestgehend naturschutzfachliche Gründe gegen eine Windenergienutzung sprechen, aber auch Gesichtspunkte des Tourismus sowie der Belange der Schiffssicherheit.

(Rudolf Borchert, SPD: Die werden doch bei uns auch berücksichtigt.)

Darüber hinaus gilt für Nord- und Ostsee, dass andere vorrangige Nutzungen und die Dichte der Nutzungskonkurrenzen für die Windenergienutzung keinen Raum lassen. Das wäre meiner Meinung nach und unserer

Meinung nach auch eine Option für Mecklenburg-Vor- pommern, zumal auch Dr. Nolte vom Bundesamt im Rahmen des Ausschussbesuches äußerte, dass Naturschutzgründe und Belange des Tourismus gegen die Ansiedlung von Offshorewindparks sprächen und man sich deshalb auf die AWZ konzentriere.

Kolleginnen und Kollegen, ich frage weiter: Wenn schon unbedingt Flächenvorsorge, wie viel sollte es sein?

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Ich bitte zu überlegen – hören Sie gut zu –, Teile der im ersten LEP-Entwurf ausgewiesenen Vorrang- und Vorhaltsflächen als Weißflächen zu belassen. Weißflächen sind noch nicht für bestimmte Nutzungen vorgesehene Flächen, die dann späteren Planungen für die Flächenvorsorge vorbehalten bleiben. Damit würden auch die Widerstände sinken. Für ein umfassendes Offshorelandesprogramm sieht meine Fraktion DIE LINKE keinen Bedarf.

(Rainer Albrecht, SPD: Oh! – Heinz Müller, SPD: Aha! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Ausbauziele für Windkraft offshore und onshore sollten im Landesenergiekonzept und, ich habe ja heute dazugelernt, auch Klimakonzept formuliert werden. Unsere Fraktion wird sich also bei diesem Antrag enthalten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Lück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Eifler für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf die wirtschaftliche und energetische Bedeutung der Offshoretechnologie sind meine Vorredner alle eingegangen, deswegen erspare ich es mir, komme aber sicherlich später noch mal auf die wirtschaftliche Bedeutung ein Stück weit zurück.

Bedenklich, Herr Jaeger, finde ich Ihren Antrag schon. Und zwar ist es sehr deutlich geworden, dass Sie offensichtlich ein überhitztes Parallelverfahren anstreben, was neben der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes stattfinden soll. Das finde ich außerordentlich bedenklich, gerade wenn wir uns über die Akzeptanz dieser neuen Technologie bei der Bevölkerung unterhalten. Dann kann ich mit solch einem Antrag und solch einem Parallelverfahren, das ist ja deutlich geworden, in welcher überhitzten Art und Weise Sie es durchführen, einfach eher das Gegenteil erreichen von dem, was wir fast alle anstreben.

Herr Jaeger, dass die Herzen der GRÜNEN nicht nur für die Energiewende, sondern auch für die erneuerbaren Energien schlagen, dürfte allgemein bekannt sein.

(Egbert Liskow, CDU: Auch für die Fische. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber nicht nur Ihre Herzen schlagen für die erneuerbaren Energien, denn sicherlich auch die vieler Kolleginnen und Kollegen dieses Landtages,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gut so. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben wir ja lange gebraucht, um das zu verfolgen. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nur mit einem Unterschied – und jetzt kommen wir darauf –, nur mit einem Unterschied: Die Frequenz, wie die Herzen schlagen, die ist unterschiedlich. Und das ist gut so,

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn wir dürfen nicht Gefahr laufen, dass die Energiewende in Deutschland aus den Fugen gerät. Die Energiewende als große Chance für die Zukunft braucht neben der Akzeptanz bei den Bürgern Planungssicherheit und Kontinuität sowohl bei den Investoren als auch bei den Verbrauchern. Mit Ihrem Antrag werden diese wichtigen Kriterien geradezu konterkariert. Ich will dies auch erläutern.

Gegenwärtig, und das habe ich schon erwähnt, findet das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern statt. In dem Landesraumentwicklungsprogramm sind sehr deutlich die Landesziele insbesondere zu der Ausweisung von Offshore- und Onshorewindeignungsgebieten enthalten. Obwohl zu dem Beteiligungsverfahren noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen, fordern Sie die Landesregierung schon jetzt auf, konkrete Konzepte zu erarbeiten und weitere konkrete Planungen zu veranlassen. Das, Herr Jaeger, das ist purer Aktionismus und geht nach meiner Auffassung an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern vorbei.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wie wollen Sie das all den Verfahrensbeteiligten, die sich fachlich und kritisch dazu geäußert haben, erklären? Da sollten Sie vielleicht auch noch mal eine Antwort drauf geben,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da gebe ich gern eine Antwort drauf. – Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

noch dazu, wo das Beteiligungsverfahren noch ansteht. Sie verlangen, den dritten Schritt zu gehen, bevor der erste gegangen ist. Schon deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Zuvor will ich aber noch auf die wirtschaftliche Bedeutung und die damit verbundene Wertschöpfung für unser Bundesland eingehen. Mit circa 6.000 Arbeitsplätzen und etwa 50 Unternehmen trägt die Windenergiebranche in Mecklenburg-Vorpommern erheblich zur Wertschöpfung bei. Unternehmen, einige sind schon genannt worden, wie Nordex, Nordic Yards und Liebherr sind nur einige große Player auf diesem Wachstumsmarkt. Hinzu kommen zahlreiche Ingenieur- und Planungsbüros sowie Serviceunternehmen. Aufgrund dieser Bedeutung ist es umso verständlicher, dass sich die Landesregierung intensiv mit der Entwicklung der Windenergienutzung sowohl an Land als auch auf See befasst.

Bereits mit der laufenden Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern werden wesentliche Vorgaben zur zukünftigen Entwicklung der Offshorewindenergie in Mecklenburg-Vorpommern durch die Landesregierung festgelegt. So sind im ersten Entwurf der Fortschreibung des LEPs circa 590 Quadratkilometer des Küstenmeergebietes für die Offshoretechnologie vorgesehen.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie viel Quadratkilometer?)

Allerdings wird man erst am Ende des Verfahrens genau wissen, welchen Umfang …

590 Quadratkilometer.

Allerdings wird man erst am Ende des Verfahrens wissen, welchen Umfang die Eignungsflächen im Küstenmeer konkret haben werden.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren, seitens der Bundes- regierung wurden klare Zielvorgaben für die Installation von Offshoreanlagen gemacht. Der Ausbaukorridor bis zum Jahr 2020 beträgt 6,5 Gigawatt und soll bis zum Jahr 2030 15 Gigawatt erreichen. Derzeit liegen lediglich die Genehmigungen für 58 Windenergieanlagen im Windpark Arcadis Ost 1 im Küstenmeer unseres Landes vor. Für weitere Planungen sind ausreichende Vorkehrungen getroffen, um Offshoreanlagen im Küstenmeer errichten zu können.

Wie aus der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage der GRÜNEN hervorgeht, liegen weitere Anträge dafür allerdings jetzt nicht vor. Außerhalb des Küstenmeeres, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da ist die Bundesregierung Deutschland für die Ausweisung von Gebieten und Genehmigungen von Offshoreanlagen zuständig. Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dahin gehend aufgeworfenen Forderungen laufen daher auf Landesebene ins Leere.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MecklenburgVorpommern weist die Landesregierung ausreichend Räume für die Errichtung von Offshoreanlagen aus. Eine Abstimmung und Koordinierung mit der Bundesebene sowie mit anderen Küstenländern erfolgt regelmäßig, ist selbstverständlich und bedarf daher nicht der Aufforderung durch die GRÜNEN.

Die regionalwirtschaftlichen Potenziale habe ich eingangs dargestellt, kann sie aber auch noch verdeutlichen. Mit einem Jahresumsatz je Mitarbeiter von geschätzten 332.500 Euro und einer Wertschöpfung von 84.500 Euro bei circa 6.000 Arbeitsplätzen ist das Potenzial der Offshoreindustrie immens.

Zur wirtschaftlichen Teilhabe in Bezug auf die Offshoreanlagen hat die Landesregierung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie es gegenwärtig für ein ungeeignetes Instrument hält, zumal eine solche Beteiligung, meine Damen und Herren, nicht nur Chancen, sondern erhebliche Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund halte ich diese Vorgabe der Landesregierung für richtig.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Welche denn? Welche Vorgabe denn konkret? Ich habe gehört, die Landesregierung ist dafür wegen der Wirtschaftlichkeit. Sie sagen, Sie sind dagegen.)

Ja, bin ich, ich bin auch dagegen, weil noch nicht ausreichend diskutiert und betrachtet worden ist, welche rechtlichen Risiken damit verbunden sind

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Überhitzung.)

und in welchem Umfang diese entsprechenden Gemeinden und welche Gemeinden da zu beteiligen sind. Das Thema gehört sicherlich in die Diskussion, aber das heute schon festzulegen, halte ich für unrichtig und nicht geeignet.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das haben wir nicht gefordert.)