Die zweite Frage, um die es geht, ist: Ist das Ausmaß der Lehrbeauftragtenverträge, die wir haben, angemessen? Und es muss sich hier jeder gut überlegen, was er an diesem Mikrofon sagt, weil die Vorwürfe richten Sie zu einem erheblichen Maß an die Hochschulen, wenn Sie das hier sagen, also wenn Sie sagen, dass die Hochschulen die Lehrbeauftragtenverträge missbrauchen, um reguläre Lehre zu organisieren. Das entscheidet nicht die Landesregierung, das entscheiden die Hochschulen.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber die Landesregierung hat die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Universitäten gezwungen sind, so zu handeln.)
Eine andere Frage ist noch mal die der Vergütung. Also insofern würde ich sagen, seien Sie zumindest vorsichtig bei dem, was Sie sagen. Und ich weiß auch nicht, ob das, was Personalräte sagen, immer gleich richtig sein muss. Nach meiner Kenntnis jedenfalls ist es so, dass beispielsweise die Universität Rostock strikt von sich weist die Behauptung, dass sie Regelangebote in der Lehre in erheblichem Umfang durch Lehrbeauftragte wahrnehmen lässt. Die Universität Rostock bestreitet das.
Wir können natürlich dieser Frage gerne noch mal intensiver nachgehen und der Frage nachgehen, ob die Universitäten und Fachhochschulen dort rechtsmissbräuchlich agieren.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gezwungen, nicht missbräuchlich agieren. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Wenn Sie dieses ernsthaft für möglich halten, dass Beamte gezwungen sind, rechtsmissbräuchlich zu handeln, dann nennen Sie mir bitte Name und Anschrift, damit ich mich persönlich darum kümmern kann.
Weil die Beamten dieses Landes sind verpflichtet, genauso wie die Tarifbeschäftigten, rechtstreu zu handeln.
Ich denke, eine Ausnahme machen wir alle, Herr Saalfeld, davon gehe ich jedenfalls aus, das ist die HMT, weil das bundesweit anders ist.
Aber auch bei der HMT, finde ich, müssten wir mal genau hinsehen. Es wurde ja hier auch behauptet – mehrfach –, ein Anstieg bei den Lehrbeauftragtenverträgen ginge zurück auf den Stellenabbau des Landes. Da muss mir bloß einer Folgendes erklären: Warum sinkt die Stellenzahl an der HMT nicht seit Jahren und warum steigt die Zahl der Lehrbeauftragten trotzdem? Wir sparen nämlich keine Stellen ein an der HMT, seit Jahren nicht, und diese Zahl der Lehrbeauftragten steigt trotzdem. Es könnte damit zu tun haben, dass die Zahl der Studierenden steigt, und zwar über das Maß hinaus, was eigentlich für diese Hochschule vorgesehen ist. Natürlich kann dann das langfristig beschäftigte Personal die Lehre auch nicht mehr realisieren,
weil dieses Personal ist bereits gebunden, und man muss dann Lehrbeauftragte hinzunehmen, um diese Lehre noch absichern zu können. Das ist der Effekt des Zuwachses.
Die Frage, Herr Saalfeld, ob das Verhältnis, das wir im Moment haben an grundsätzlichen Lehrbeauftragtenanteilen und Beamtenstellen, Beschäftigten und so weiter, ob das richtig ist, ist immer eine andere. Aber dieses ist sozusagen nicht Folge eines Stellenabbaus in den letzten Jahren.
Dann haben wir die dritte Frage. Herr Saalfeld, Sie haben in Ihrer Rede erst gesagt und vorgerechnet, dass die Lehrbeauftragten in diesem Lande weniger verdienen als den Mindestlohn. Dann haben Sie allerdings ein Dokument zitiert, ein Ergebnis der Personalräte und Kanzler –
die waren eingebunden, weil ich die darum gebeten habe, gemeinsam dieser Frage nachzugehen –, dann haben Sie ein Dokument zitiert der Kanzler unter Einbindung der Personalräte, ob die Lehrbeauftragten weniger verdienen als den Mindestlohn.
Und dann haben Sie eben gerade vor ein paar Minuten gesagt, die sind zu dem Ergebnis gekommen, nee, es ist nicht so.
Und jetzt ist die Frage, wer hier eigentlich der Experte in solchen Sachen ist, ob wir wirklich glauben, klüger zu sein als die Personalräte, die dafür zuständig sind. Also wenn die das auch feststellen, dann, glaube ich, sollte man das erst mal ernstnehmen.
Und Ihre Rechnung funktioniert auch nicht so richtig. Wenn wir pro Veranstaltungsstunde knapp über 20 Euro Honorar haben, dann darf ich noch mal daran erinnern, dass eine Lehrveranstaltungsstunde 45 Minuten hat.
Um bei 30 Euro einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterschreiten bei Prüfung und Vor- und Nachbereitung, braucht man schon ein bisschen. In der Schule rechnen wir das so, das wissen Sie, dass man einer Lehrveranstaltungsstunde eine Stunde Vor- und Nachbereitung gegenüberstellt, dass man also vom Faktor zwei ausgeht. Das kann in manchen Bereichen bei Hochschulen anders sein, wenn der Aufwand größer ist, wenn es viel mehr Studenten sind, aber im Regelfall ist es ganz ähnlich.
Das heißt, am Ende kommen die Personalräte zu der Aussage, der Mindestlohn ist nicht verletzt, auch wenn Sie das hier behaupten.
Eine andere Frage ist es, ob der Lohn im Moment angemessen ist. Und da habe ich schon mehrfach in der Öffentlichkeit erklärt, dass es für mich eine Selbstverständlichkeit ist, dass man diese Honorarsätze anhebt, und zwar aus einem ganz einfach Grund: Sie sind seit Jahren eingefroren und die allgemeine Lohnentwicklung geht weiter. Davon kann man die Lehrbeauftragten nicht abkoppeln.
Aber ich bin genauso wie der Abgeordnete Liskow der Auffassung, dass diese Frage gemeinsam mit den BAföG-Millionen entschieden wird. Und ich sage Ihnen – ich glaube, da kann ich für die Koalition sprechen –, es wird mehr Geld geben für die Hochschulen.
Herr Renz, ich hoffe nicht, dass Sie das jetzt infrage stellen wollen, dass es für die Hochschulen mehr Geld gibt.
Also in dem Moment, wo das Geld bereitsteht, werden wir – ich glaube, da kann ich jetzt für die Koalition sprechen – auch bereit sein,
Herr Abgeordneter Kokert, Entschuldigung, ich nehme das zurück. Ich spreche nicht für die Koalition, ich spreche für die SPD-Fraktion. Wir sind dafür, die Honorarsätze anzuheben,
Dann bleibt der letzte Punkt, das ist das Thema Missbrauch. Da gibt es aus meiner Sicht zwei Missbräuche, einen habe ich schon angesprochen, nämlich das Regellehrangebote ersetzt werden durch Lehrbeauftragte. Das kann überbrückungsweise mal der Fall sein, Herr Saalfeld, ich glaube, da würden Sie zustimmen.
Aber es gibt einen zweiten Punkt, den finde ich schon besorgniserregend. Also wenn hier berichtet wird, dass Hochschulen im Einzelfall eine Person mit einer großen Anzahl von Lehraufträgen versorgen, sodass das zu einer Haupterwerbsquelle wird, dann werden wir darüber nachdenken müssen, ob wir mit der gleichzeitigen Anhebung der Honorarsätze dies auch verbieten und sagen, pro Person darf es im Jahr oder Semester nur soundso viele Lehraufträge geben, und das können eigentlich nicht mehr als einer oder zwei sein, vielleicht mit Ausnahme der HMT. Da muss man, wenn das so ist – der Frage gehe ich gerne noch mal nach, wenn es aus Ihrer Sicht diesen Missbrauch geben sollte –, den Hochschulen diese klaren Vorgaben machen.