Aber wenn die Hochschulen genug Geld hätten, könnten sie entsprechend ihre Rahmenbedingungen so schaffen, dass sie so viel Lehrbeauftragte von außen einstellen, wie notwendig sind, oder ansonsten die anderen Sachen mit Festanstellung regeln. Aber ich glaube, beide Themen, die wir heute besprochen haben, hängen eigentlich vom Geld ab und nicht von den entsprechenden Gesetzen.
Lieber Herr Dr. Al-Sabty, Sie haben doch selber gerade gesagt, dass die Landesregierung gesagt hat, sie wartet das Gutachten vom Rechnungshof ab und sobald sie dieses Gutachten hat, kann man die entsprechenden Entscheidungen treffen. Aber man kann nicht vorher entscheiden, bevor man nicht weiß, ob diese Bedingungen so sind, wie man sie gerne hätte.
(Vincent Kokert, CDU: Hat hier jeder einen Wunsch frei am Mikrofon? Dann gehe ich auch noch mal vor.)
da Sie aber in beiden Bereichen dieses gleiche Thema ansprechen, bin ich der Meinung, dass wir hier abwarten sollten. Wenn wir abgewartet haben, dann werden wir die entsprechenden Entscheidungen treffen.
Deswegen möchte ich auch weiter gar nichts dazu sagen, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte,
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Für den letzten Teil der Rede applaudiere ich auch.)
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abwarten und Tee trinken!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mich wundert dann schon, dass hier keiner der bisherigen Redner mal die Frage gestellt hat: Welches Wesen oder welchen Charakter hat eigentlich die/der Lehrbeauftragte? Wie steht er im Markt? Was ist eigentlich der Marktmechanismus, der dahintersteht vor dem Hintergrund, dass in diesem Land natürlich auch Bildung mehr und mehr den sogenannten freien Kräften des Marktes ausgeliefert wird?
Der Herr Saalfeld ist ja mittlerweile schon bekannt als der große Beglücker und der Löser aller Probleme an den Hochschulen des Landes. Er hat am 27. September hier in diesem Haus schon mal einen fast gleichen Antrag vorgelegt, nicht ganz so viel Papier beschrieben. Da ging es um die berühmten 8,50 Euro Mindestlohn mal drei. Heute hören wir Ähnliches, 16 Euro bis 23 Euro. Demnächst hören wir wahrscheinlich, dass er einfordert, ein Bundeslehrbeauftragtenparlament zu gründen mit Stimmrecht, wo über die Bezüge dann mehrheitlich abgestimmt wird. Nein, so funktioniert das nicht.
Und wenn hier beklagt wird vonseiten der LINKEN, dass die Lehrbeauftragten keine sozialversicherungspflichtigen Kosten ersetzt bekommen, dann liegt das ganz einfach am Charakter dieser Berufssparte, die man eher als Freiberufler einstufen muss, denn die bekommen ein Angebot von den Hochschulen. Das Angebot nehmen die dann an oder sie nehmen es nicht an. So einfach ist das. Das ist so gewollt, weil der Urgedanke war, dass zusätzlich, ergänzend zu den Festangestellten, gerade die Lehrbeauftragten, aus der Praxis kommend, eine Abrundung des Wissens in die Hochschulen tragen. Das war der Urgedanke.
Dass hier eine Fehl- oder eine Schieflage eingetreten ist, ist ganz offenkundig wahr. Aber es ist auch wahr, dass es hier nicht durch die Hintertür dazu kommen kann – und wir sind da nicht bereit –, dass sogenannte Selbstständige, die sich dafür entschieden haben oder weil die Lebenssituation oder die Marktsituation so ist, aufgrund des Hinweises auf ihre hohe Bildung, wir hörten gerade, viersprachig, das kann nicht der Grund dafür sein, vom Staat, aus der öffentlichen Hand verlangen zu können, dass sie pro Stunde mit 50, 80 oder 100 Euro bei ihrer Tätigkeit entlohnt werden. Das ist nun mal nicht so.
Dann müssen sie den anderen Weg gehen. Dann müssen sie halt eine Verbeamtung anstreben, eine andere Laufbahn anstreben, so, wie das auch der Geisteswissenschaftler tut, der irgendwann Taxi fahren muss, weil man ihm sagt, es ist keine Arbeit für dich da und dann musst du dich umorientieren. Dann sind es viele, die
ganz woanders landen als da, was sie sich ursprünglich mal vorgenommen haben. Nicht anders ist das hier zu verstehen.
Es kann nicht Sinn und Aufgabe des Steuerzahlers sein, hier eine Veranstaltung zu finanzieren mit dem Hinweis auf hohe Qualifikationen, wo der Markt andere Gesetze vorgibt. Sie wollen diesen Markt und Sie plädieren für diesen Markt, dann müssen Sie sich auch mit den Marktmechanismen abfinden. Deswegen lehnen wir aus grundsätzlichen Erwägungen diesen Antrag der GRÜNEN ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte wissen, was der Bildungsminister zu dem Antrag zu sagen hat, setze mich zunächst erst wieder hin und werde danach noch mal sprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vincent Kokert, CDU: Das entscheidet das Präsidium. Das geht doch nicht, dass Herr Saalfeld entscheidet, wer hier redet. Das entscheidet doch wohl das Präsidium. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Saalfeld, ich glaube, der Sachverhalt lässt sich auf wenige Punkte reduzieren:
Erstens. Sie haben recht, Sie haben darauf hingewiesen, Lehrbeauftragte sind keine Dauerbeschäftigten, keine Beamten, keine Tarifbeschäftigten und stehen nicht in einem Dienstverhältnis zum Land.
denn in der Tat ist es die Absicht des Instruments des Lehrbeauftragten, dass er nicht in einem Dienstverhältnis zum Land steht. Eine Diskussion dergestalt, die fordert, dass man diese beiden Kategorien angleicht, wäre ungefähr so, als würde man sagen, es gibt Angestellte oder Tarifbeschäftigte und Beamte, das kann nicht sein, die
Unterschiede müssen ausgeglichen werden und ich habe am Ende nicht mehr zwei verschiedene Statusgruppen. Die Frage ist also, ob es sinnvoll ist, dass es da Unterschiede gibt.
Diese Unterschiede sind schon deutlich gemacht worden. Mit Ausnahme der HMT ist die Grundidee, dass die dauerhaft Beschäftigten oder zeitlich befristet Beschäftigten oder Beamten die grundständige Lehre und Forschung organisieren und die Lehrbeauftragten etwas ergänzen. Das haben Sie ja selber gesagt. Rechtsanwälte, die ein bestimmtes Spezialgebiet haben, und andere ergänzen also ein Add-on-Organisieren, vielleicht mit der Ausnahme, dass für den Fall einer Lehrstuhlvertretung und einer kurzfristigen Lücke im Veranstaltungsangebot auch ein Lehrbeauftragter herangezogen werden kann. Ich denke, da sind Sie nicht anderer Meinung, dass das möglich sein muss.
Das heißt, das ist die erste Frage: Wollen wir an diesem nicht bestehenden Dienstverhältnis etwas ändern? Da sage ich Ihnen ausdrücklich, nein.
Die zweite Frage, um die es geht, ist: Ist das Ausmaß der Lehrbeauftragtenverträge, die wir haben, angemessen? Und es muss sich hier jeder gut überlegen, was er an diesem Mikrofon sagt, weil die Vorwürfe richten Sie zu einem erheblichen Maß an die Hochschulen, wenn Sie das hier sagen, also wenn Sie sagen, dass die Hochschulen die Lehrbeauftragtenverträge missbrauchen, um reguläre Lehre zu organisieren. Das entscheidet nicht die Landesregierung, das entscheiden die Hochschulen.