Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Die Lehrbeauftragten sind hoch qualifiziert, das wissen wir alle, und erledigen einen großen Teil der Lehre.

Laut Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 6/3044, liegt die Höhe der Vergütung zum Beispiel an der HMT zwischen 15 Euro und 35 Euro für die Unterrichtsstunde. Aber das ist nur die halbe

Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn es kommt noch schlimmer, weil, wie es mein Kollege Saalfeld auch gesagt hat, die Vor- und Nachbereitungszeit gar nicht vergütet wird. Dies verringert den tatsächlichen Stundensatz auf 5 Euro beziehungsweise 17,50 Euro. Das ist für mich eine Ausbeutung im Sinne des Wortes und darf nicht geduldet werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Oktober hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zu einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema eingeladen. Ich habe an dieser Diskussion teilgenommen, auch mit dem Kollegen Saalfeld,

(Egbert Liskow, CDU: Das war speziell zur HMT.)

und eine Lehrbeauftragte kennengelernt.

(Zuruf aus dem Plenum: Oh!)

Sie hatte den Mut, über ihre Situation zu sprechen. Dieser Mut ist aber nicht selbstverständlich, weil das Ziel der meisten Lehrbeauftragten eine wissenschaftliche Karriere ist. Die Betroffenen haben Angst, dass durch öffentliche Kritik an ihrer Situation diese Pläne behindert oder zerstört werden.

(Vincent Kokert, CDU: Na!)

Diese Frau spricht fünf Sprachen fließend und hat ihr Diplom mit Auszeichnung bestanden. Seit acht Jahren lehrt sie Italienisch am Sprachenzentrum der Universität Rostock. Sie erhält 21 Euro pro Stunde und 1,50 Euro zusätzlich, wenn sie Klausuren und Einstufungstests vorbereitet oder korrigiert. Die Arbeitgeberanteile bezahlt ihre Hochschule nicht, weil Lehrbeauftragte wie Selbstständige behandelt werden. Das heißt, die Mutter von zwei Kindern muss außerdem noch ihre Sozialabgaben und ihr Büro selbst finanzieren. Von 21 Euro bleibt wirklich nur ein Hungerlohn.

Und ich erzähle Ihnen, liebe Kollegen, noch ein Beispiel, das mir auch widerfahren ist. Während einer Veranstaltung habe ich eine junge Dame, die gerade an der Universität Rostock promoviert, kennengelernt. Die hat gesagt, wenn sie ihre Promotionszeit und ihre Betreuung für Studentinnen und Studenten an der Universität sowie ihre Korrekturarbeit zu Hause rechnet, dann bleiben nur 3 Euro pro Stunde. Und da frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer von Ihnen arbeitet heute unter solchen Umständen?

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom Juli 2012, Drucksache 6/978, bezüglich der Regelung zur Vergütungspraxis an den Hochschulen lautet, ich zitiere: „Die Landesregierung befindet sich hierzu seit geraumer Zeit in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ende des Zitates. Und für mich ist diese „geraume Zeit“ ein dehnbarer Begriff. Da frage ich mich auch: Wenn die Gespräche schon seit 2012 laufen, wann können wir mit Ergebnissen rechnen?

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 2016.)

Ja, vielleicht 2016, wie Sie sagten, Herr Kollege.

(Egbert Liskow, CDU: Warum fragt ihr uns denn, wenn ihr das alles wisst?)

Die Untätigkeit der Landesregierung bezüglich der Lehrbeauftragten ist wirklich nicht hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Strukturen und Rahmenbedingungen müssen dringend geändert werden, damit die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen eine nachhaltige Personalpolitik bekommen.

Meine Fraktion unterstützt den vorliegenden Antrag, weil der Landesregierung endlich eine Frist zur Schaffung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung von Lehraufträgen gesetzt werden muss. Meine Fraktion unterstützt die Position des Kanzler-Personalräte-Treffens vom 31. Januar 2013, bei dem über die Vergütung von Lehrbeauftragten geredet wurde.

Gemäß Ziffer 2.2 der Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen haben Lehrbeauftragte auf Verlangen der Hochschule an der Durchführung von Hochschulprüfungen und staatlichen Prüfungen mitzuwirken. Eine Vergütung dieser Tätigkeit ist nicht geregelt. Dies gilt auch für die Vor- und Nachbereitungszeit und für die Reisekostenerstattung.

(Vincent Kokert, CDU: Mann, Mann, Mann, ihr habt aber auch wieder ein Rundum- sorglos-Paket abgeschlossen hier! Mein lieber Freund, da gibt es aber auch kein Problem, was heute nicht erläutert wird.)

Lieber Kollege Kokert, ich habe bereits eingangs erwähnt, so verstehen wir die Politik.

(Egbert Liskow, CDU: Ach so!)

Wir müssen uns für die Menschen, die uns brauchen, einsetzen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Wir müssen die Nöte und Sorgen der Menschen auch aufnehmen, aufsaugen.

(Beate Schlupp, CDU: Aber man muss es auch bezahlen können. Irgendwo muss man das Geld doch erarbeiten.)

Und dann kann man auch Alternativen anbieten. Das können Sie auch. Das könnten wir mal zusammen machen,

(Beate Schlupp, CDU: Irgendwann mal.)

wenn Sie mitarbeiten würden.

(Egbert Liskow, CDU: Und so ist die DDR zugrunde gegangen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich habe nicht in der DDR gelebt, ich komme aus dem Westen und das ist so. Das ist …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, der Kollege Liskow hat in der DDR gelebt, der kennt sich da aus. – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Die Zahl der Lehrbeauftragten erhöht sich in der Zukunft

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

wegen des Abbaus von Dauerstellen an den Hochschulen und wegen des Landespersonalkonzepts,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er war in einem ganz unbedeutenden Industriezweig tätig. – Vincent Kokert, CDU: Davon schwärmt er heute noch. – Glocke der Vizepräsidentin)

bei dem die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern 20 Prozent der tarifvertraglichen Stellen bis 2017 abbauen müssen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

In Paragraf 76 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes ist geregelt, dass Lehraufträge zur „Ergänzung des Lehrangebots oder für einen durch hauptberufliche Lehrkräfte nicht gedeckten Lehrbedarf“ erteilt werden können. Inzwischen werden zum Beispiel an der HMT und in Sprachzentren mehr als 70 Prozent der Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte abgedeckt. Das ist ein unhaltbarer Zustand, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Beschluss des Hauptpersonalrates (K) beim Ministerium für Bildung wird festgestellt, dass 90 Prozent der vergüteten Lehraufträge an der Universität Rostock zu Pflichtveranstaltungen erteilt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss dringend geändert werden. Ich bin froh, dass das Thema heute angesprochen wurde. Ich hoffe, dass Sie, liebe Kollegen, auch von der Koalition, dieses Thema beherzigen und positiv entscheiden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Lieber Herr Dr. Al-Sabty, ich habe es ja vorhin schon mal gesagt, wir haben zwei Themen zur Hochschule, wo es eigentlich immer ums Geld geht.

(Vincent Kokert, CDU: Das verstehe ich gar nicht. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn die Hochschulen genug Geld hätten,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hier ist es wie beim Schienenpersonennahverkehr, da geht es auch ums Geld.)

wo ich persönlich der Meinung bin, dass sie es zurzeit nicht haben …

(Vincent Kokert, CDU: Ist das gekoppelt mit der Fraktion? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich habe gesagt, das ist meine persönliche Meinung. Die habe ich ja schon öfter auch so vertreten.

(Vincent Kokert, CDU: Ach ja?)

Ich denke, wenn wir das Gutachten des Rechnungshofes haben, werden wir danach auch entsprechend entscheiden.

Aber wenn die Hochschulen genug Geld hätten, könnten sie entsprechend ihre Rahmenbedingungen so schaffen, dass sie so viel Lehrbeauftragte von außen einstellen, wie notwendig sind, oder ansonsten die anderen Sachen mit Festanstellung regeln. Aber ich glaube, beide Themen, die wir heute besprochen haben, hängen eigentlich vom Geld ab und nicht von den entsprechenden Gesetzen.