Protokoll der Sitzung vom 14.11.2014

Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unser Änderungsantrag auch ein Angebot, eine Analyse für unser Land zu erstellen, um daraus ableiten zu können, was wir besser machen können und müssen in diesem Land.

Da ja davon auszugehen ist, dass der Antrag der GRÜNEN und unser Änderungsantrag abgelehnt werden, kündige ich hier an, dass wir den Inhalt unseres Änderungsantrages nehmen werden und im Rahmen der Selbstbefassung im Innenausschuss eine solche Analyse einfordern werden.

Warum sage ich das? Als wir den letzten Doppelhaushalt auf den Weg gebracht haben, haben wir nachgefragt, welche zusätzlichen Aufwendungen notwendig sind, um die dezentrale Unterbringung und die dezentrale Betreuung der dezentral Untergebrachten qualitativ und quantitativ zu untersetzen. Da hat das Innenministerium gesagt, das können wir noch nicht beurteilen, weil wir jetzt anfangen. Das stimmt, deswegen haben wir das an der Stelle so zur Kenntnis genommen.

Wenn uns der nächste Doppelhaushalt präsentiert wird, liegen uns zwei Jahre Erfahrungen vor bei der verstärkten dezentralen Unterbringung, zwei Jahre Erfahrungen, was notwendig ist, um die dezentral Untergebrachten auch sozial zu betreuen. Und daraus ableitend müssen wir Weichenstellungen im Doppelhaushalt vornehmen. Deswegen brauchen wir die Analyse, deswegen werden wir das im Innenausschuss beantragen, dass wir diese Analyse vorgelegt bekommen – rechtzeitig vor dem Einstieg in die Haushaltsdebatte.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Emotionen bei diesem Thema und Zwischenrufe und auch Vorwürfe, die wir uns hier gegenseitig gemacht haben, eines muss uns klar sein: Solange solche geistigen Brand- stifter,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

wie Tino Müller

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

hier im Landtag sitzen, ist das für uns ein entscheidendes Politikfeld.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da müssen wir gemeinsam Lösungen herbeiführen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen

DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Zuruf von Michael Andrejewski, NPD

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3457 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3457 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3433 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3433 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Besserer Schutz von Minderjährigen bei digitalen Diensten, Drucksache 6/3419.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Besserer Schutz von Minderjährigen bei digitalen Diensten – Drucksache 6/3419 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dahlemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst zu Beginn meiner Rede feststellen, dass ich mich als Sprecher für Jugendkultur der SPD-Landtags- fraktion natürlich darüber freue, dass wir heute bei zwei Tagesordnungspunkten von vier über die Belange der Kinder und Jugendlichen in unserem Land debattieren. Ich denke, das wird dem Kinderland M-V durchaus gerecht und ist heute hier an der richtigen Stelle.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jedes elfte Kind spielt beim gemeinsamen Essen mit den Eltern zugleich mit seinem Smartphone, schreibt die „Schweriner Volkszeitung“ am Mittwoch. Dies ergab eine forsa-Umfrage der Technikerkrankenkasse, bei der im Juli 11.000 Eltern von zwölf- bis siebzehnjährigen Kindern befragt wurden: Acht von zehn im Nordosten besitzen ein eigenes Smartphone – eine durchaus überraschende Zahl, wie ich finde. Spannend wäre doch einmal, wie viele von uns Abgeordneten hier im Saal eigentlich ein Smartphone besitzen und beim Essen Mails oder SMS schreiben oder andere Dinge mit dem Smartphone tun. Ich kann mir vorstellen, dass das Ergebnis uns alle überraschen würde und unsere Krankenkassen darüber garantiert nicht erfreut wären.

Doch wie können wir unsere Kinder eigentlich besser im Bereich der digitalen Medien schützen? Mit dieser Frage befassen wir uns heute in dem Antrag der Koalitionsfraktionen, der Ihnen vorliegt. So wollen wir ganz generell den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit digitalen Diensten stärken. Außerdem soll der Schutz der personenbezogenen Daten von Minderjährigen deutlich verbessert werden. Wir lehnen es also ganz klar ab, dass personenbezogene Daten von Kin

dern und Jugendlichen zu Werbezwecken und zur Bildung von Nutzungs- und Persönlichkeitsprofilen verwendet werden können.

Doch warum eigentlich? Lassen Sie mich dies in einem analogen Beispiel verdeutlichen, das jeder von uns leicht nachvollziehen kann. Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Ihrem Kind an den Schaufenstern des Spielzeugladens vorbei. Hier wird Ihr Kind eventuell etwas entdecken, was ihm gefällt. Der Klassiker: Zwischendurch gibts nichts! Also Sie gehen weiter. Neben ein wenig Gemurmel wird der Tag sich weiter gestalten, aber davon geht die Welt nicht unter, ganz nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn.

Jetzt stellen Sie sich die gleiche Situation vor: Sie und Ihr Kind, gleicher Spielzeugladen, nur ein bedeutender Unterschied. Diesmal ist das Schaufenster besonders verlockend ausgestaltet und wirbt ausschließlich mit dem Spielzeug, welches sich Ihr Kind schon immer gewünscht hat. Jetzt wird es schon extrem schwer, Nein zu sagen, denn das Gequengel wird größer und die erzieherische Maßnahme deutlich schwerer. In beiden Fällen liegt die Entscheidung aber bei Ihnen und nicht bei Ihrem Kind.

Um also eine vergleichbare Situation zu schildern, müssen wir uns noch ein drittes Mal den Spielzeugladen, die Schaufenster und Ihr Kind vorstellen. Der entscheidendste Unterschied an dieser Situation: Diesmal ist Ihr Kind ganz allein unterwegs. Glauben Sie nicht auch, dass Ihr Kind jetzt schwach werden würde und sein Erspartes am liebsten in das Wunschspielzeug investiert? Bleibt nur zu hoffen, dass nicht die Kreditkarte des Papa-Abgeordneten in der Tasche dabei ist.

(Stefan Köster, NPD: Was für ein Schwachsinn!)

Irgendwie eine unvorstellbare Situation, doch genau so läuft es tagtäglich bei uns im Internet ab,

(Stefan Köster, NPD: Sie haben doch überhaupt gar keine Ahnung, ne?!)

denn die Anbieter können sich aufgrund von Persönlichkeitsprofilen auf den Nutzer einstellen und wissen genau, was wir wollen.

Dass die NPD zu diesem Antrag keine Haltung hat, konnten wir schon im Vorfeld wissen: Es steht ja nicht einmal das Wort „deutsch“ drin, also müssen wir ablehnen.

(Beifall von Thomas Krüger, SPD – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Sie kennen das sicher: Während Sie gestern noch bei eBay nach einem Bügeleisen gesucht haben, bekommen Sie heute bei Facebook ständig Vorschläge,...

Einen Moment! Einen Moment, Herr Dahlemann!

Ich gucke jetzt mal in Richtung NPD, und Sie wissen, was ich sagen will. Alles, was hier gesagt wird, soll den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen. Das, was eben zwischengerufen wurde, überschreitet dieses Maß. Ich weise Sie darauf hin, dass bei einem nächsten Zwischenruf in dieser Qualität ein Ordnungsruf folgt.

Jetzt können Sie weitermachen, Herr Dahlemann.

Ja, YouTube-Erfolge können bei den Neonazis eben schmerzen. So ist das.

(Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)

… bekommen Sie heute bei Facebook eben ständig Vorschläge und Anzeigen, nicht nur für ein nigelnagelneues Bügeleisen, sondern sogar für das passende Bügelbrett. Tja, eigentlich ganz praktisch, und das wollen wir per se auch gar nicht verteufeln. Aber wir Erwachsene können uns eben bewusst entscheiden und wissen, dass natürlich eine gewisse Verkaufsmasche dahintersteckt. Doch jetzt ist die Frage: Können diese Entscheidungen auch unsere Kinder fällen? Wie wollen wir den Kindern diese Fähigkeit beibringen? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen. Pauschal in Abrede stellen wollen wir sie nicht.

Deshalb freuen wir uns sehr, dass unser Verbraucherschutzminister Dr. Backhaus dieses Thema bei der Konferenz mit seinen Kollegen hier bei uns in RostockWarnemünde aufgegriffen hat und diese Thematik einstimmig mit einem Beschluss zusammengefasst wurde. Verbraucherschutz – und das ist die klare Ansage – ist eben auch Datenschutz. Deshalb bitten wir mit diesem Antrag die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass wir hier auf europäischer Ebene vorankommen.

Wie Sie wissen, liest sich die europäische DatenschutzGrundverordnung ein bisschen wie eine Never-endingStory. Erstmals legte die Europäische Kommission Anfang 2012 einen Vorschlag vor. Nach permanenter Blockade – da sind die Bundesrepublik Deutschland und die damalige Regierung vielleicht auch nicht ganz unbeteiligt – nahm diese am 10. Oktober dieses Jahres eine partielle allgemeine Ausrichtung zur DatenschutzGrundverordnung an. 2015 kann also frühestens der „Trilog“ zwischen Parlament, Kommission und Rat beginnen. Als Letztes stirbt ja bekanntlich die Hoffnung.

Doch warum ist dieses europäische DatenschutzGrundverordnungsprinzip so wichtig für uns? Weil das Prinzip der Einwilligung hierbei eben gestärkt werden soll, also wir Verbraucherinnen und Verbraucher ganz bewusst entscheiden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist hier nicht ausreichend, da dies, wie Sie dem Begründungstext des Antrages entnehmen können, nur zivilrechtlich durch die nach Paragraf 8 UWG anspruchsberechtigten Personen und Einrichtungen durchgesetzt werden kann. Es müssen also ordnungsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten her.

Ein positives Beispiel ist hier der Fall im unerlaubten Telefonwerbungsgeschäft – Sie können sich garantiert daran erinnern –, vor einigen Jahren noch ganz groß in Mode. Ein mögliches Bußgeld von bis zu 300.000 Euro wirkte abschreckend gegen sogenannte Cold Calls und schützt unsere Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land tagtäglich.

Lassen Sie mich noch einmal auf unser Kind und den Spielzeugladen zurückkommen. Sagt Ihnen der sogenannte Taschengeldparagraf etwas? Der österreichische Begriff, etwas unterhaltsamer, ist der Wurstsemmelparagraf, besagt aber inhaltlich das Gleiche. Dieser besagt, dass entgegen dem Glauben vieler Eltern Kinder, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, Verträge abschließen können, auch ohne Zustimmung der Eltern, es sei

denn, sie verbieten es ausdrücklich. Der Händler vom Spielzeugladen würde also bei einem Rahmenvertrag und Ratenvertrag wahrscheinlich anrufen müssen, sofern er ehrliche Geschäfte macht. Nur, wann bekommen Sie dies mit, wenn Ihr Kind im Internet mit dem Smartphone unterwegs ist? Über die Statistik haben wir eingangs gesprochen. Also brauchen wir mehr Schutzmechanismen im Sinne unserer Kinder.

Das komplizierte Thema Abos will ich jetzt an dieser Stelle nicht erläutern. Das würde den Rahmen sprengen.

Wir müssen also, wie so oft, den goldenen Mittelweg finden: auf der einen Seite die völlige Freiheit und die damit verbundene Schutzlosigkeit, auf der anderen Seite die Kontrolle, Überregulierung und Überwachung. Also mit diesem Antrag gehen wir einen guten Mittelweg, und da Europa manchmal etwas langsam ist, haben wir sicherheitshalber im Punkt 2 eine Initiative auf nationaler Ebene eingebaut.

Ich freue mich auf die Debatte im Sinne unserer Jüngsten. Und, lieber Herr Ritter, wir sind dann wieder bei dem viel beschworenen Rückenwind von gestern. – Vielen Dank.