Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da sind wir uns doch einig. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

ja, ich will das auch nur andeuten, dass wir diese Maßstäbe haben, ob Kleinbetrieb oder Großbetrieb oder Kleingärtner oder Häuslebauer oder Stadtwerke, die gleichen Kategorien gelten.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und welche sind das?)

Wenn – Sie deuteten es ja schon an – es jetzt Länderöffnungsklauseln geben soll, dass kleinere Anlagen, 500Tonnen-Anlagen in diese Überprüfung nicht mit aufgenommen werden, dass die auch eine Dichtheitskontrolle zu machen haben, damit da eben nicht die Gefahr besteht, dass aus der Jauche oder aus den Anlagen irgendwelche Reste im Grundwasser landen, dann werde ich das nicht mittragen. Ich bitte Sie ausdrücklich darum, uns dabei zu unterstützen. Es gibt eine Bundesratsmehrheit, die ist beschlossen, und hier soll jetzt zurückgerudert werden. Ich halte nichts davon.

(Egbert Liskow, CDU: Das sind die GRÜNEN.)

Ja, ja.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, da würde ich ja mal eher an die SPD-Kollegen appellieren.)

Nein, nein, das sind Ihre Kollegen, die das aufweichen wollen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da weiß ich mehr. Ich bitte hier um Verständnis und ich nehme zur Kenntnis im Übrigen, dass Herrn Meyer im

Moorschutz auch der Wind entgegenweht, dass er da zurückrudert in Niedersachsen.

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Das kennen wir ja.)

Also man muss da sachlich in der Sache bleiben. Wir sind uns, was den Grundwasserschutz, was den Oberflächenwasserschutz anbetrifft, dass wir mehr tun müssen, einig. Und ich erwarte im Übrigen auch, dass jetzt endlich, endlich durch die Bundesregierung der abgestimmte Entwurf der Nitrat-Richtlinie vorgelegt wird

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Düngeverordnung.)

und gleichzeitig beides. Es geht einmal um die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie, wie Sie hoffentlich wissen, und es geht dabei auch um die Frage der Düngeverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, für Deutschland, für Europa. Das Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern kann gefahrenlos genutzt und zu sich genommen werden, in allerbester Qualität, da die öffentlichen Versorgungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, nur Trinkwasser abzugeben, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 entspricht.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Davon gehen wir aus. Nichts anderes sagen wir.)

Sie haben hier einen anderen Eindruck erweckt.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Trinkwasserversorgung legt die Vorgaben zur Beschaffenheit des Trinkwassers,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es rechtfertigt doch nicht die Belastungen im Grundwasser.)

zur Aufbereitung und zu den Pflichten der Versorgungsunternehmen und der Überwachungsbehörden fest. Das ist eindeutig geregelt und das wird in MecklenburgVorpommern auch gewährleistet. Das bedeutet, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen, Punkt, und was anderes findet in Mecklenburg-Vor- pommern nicht statt. Sie bieten im Übrigen allen Bevölkerungsgruppen, Säuglinge eingeschlossen, die an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sind, gesundheitliche Sicherheit vor möglichen Schädigungen, die Sie auch angedeutet haben. Die gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Gucken Sie da in andere Regionen, wo heute empfohlen wird, eben Trinkwasser nicht aus dem öffentlichen Netz zu nutzen in Europa! In Mecklenburg-Vorpommern ist das ausdrücklich nicht der Fall. Man kann hier ohne Gefahr dieses Trinkwasser nutzen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie kommen immer mit den gleichen Argumenten. Das haben Sie vor zwei Jahren schon genauso argumentiert und dennoch werden die Nitratwerte immer weiter steigen.)

Bitte unterstützen Sie uns da auch und versuchen Sie hier nicht Dinge in den Raum zu stellen, die so nicht eintreten werden!

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen sind Sie es ja nicht allein, auch innerhalb der Presse hat es da Hinweise gegeben, wo man wirklich versuchen muss, sich mit dem Thema inhaltlich auseinanderzusetzen.

(Egbert Liskow, CDU: Das wollen die doch nicht.)

Vom Grundwasser bis zum Trinkwasser sind es mehrere Schritte,

(Burkhard Lenz, CDU: Ja. – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das wissen wir. Die Aufbereitung und letzten Endes dann das, was im und am Hahn herauskommt, darum geht es, und das gewährleisten wir in Mecklenburg-Vorpommern zu hundert Prozent.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Haben Sie auch noch andere Argumente? – Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Grundwasser, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird von meinem in Verantwortung stehenden Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie jährlich eingehend beprobt und analysiert. So geht es eben auch nicht einfach durch den Wasserhahn des Verbrauchers.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sagen Sie doch mal, wie teuer das ist! Was kostet das?)

Es wird nicht automatisch als Trinkwasser genutzt, sondern es muss vorher aufbereitet werden,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und die Kosten?!)

und genau wie das Trinkwasser wird auch das Grundwasser überwacht.

(Egbert Liskow, CDU: Es geht doch nicht um Kosten, es geht um Qualität.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war gerade beim Bauernverband, da waren Sie ja anwesend.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns steht in Mecklenburg-Vorpommern eine Grundwasserüberprüfung an 270 Grundwassermessstellen zur Ver- fügung.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

An diesen Grundwassermessstellen des Landes gilt die Grundwasserverordnung und nicht die Trinkwasserverordnung, auf die Sie abheben.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich hebe nicht auf die Trinkwasserverordnung ab.)

Die Konsequenzen, die sich aus den Schwellenwertüberschreitungen bezüglich der Nitratsituation ergeben, sind von daher, was die Trinkwasserfrage und die Grundwasserfrage betrifft, nicht miteinander zu vergleichen. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Der Trinkwasserversorger darf bei Grenzüberschreitungen …

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht um die Wasserrahmen- richtlinie, die EU-Düngeverordnung und die Nitrat-Richtlinie. Das wissen Sie auch.)

Ich möchte das in Ruhe zu Ende führen, denn das ist mir wirklich ernsthaft wichtig, weil sonst werden hier Dinge in den Raum gestellt, die man auch der Öffentlichkeit so nicht sagen darf.

Ich betone das noch mal: Die Trinkwasserversorger in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Grenzwertüberschreitungen gemäß Trinkwasserverordnung des Wassers nicht mehr an die Verbraucher abgeben, und damit ist klar, es darf nur Trinkwasser abgegeben werden, das den Trinkwasserrichtlinien entspricht.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Davon gehen wir aus, dass die Gesetze eingehalten werden.)

Bei Grenzwertüberschreitung gemäß Grundwasserverordnung sind Maßnahmenprogramme aufzustellen mit dem Ziel, Schadstoffeinträge ins Grundwasser zu verhindern und sie zu begrenzen. Und da setze ich ausdrücklich hinzu, wir müssen dort weiterkommen. Da brauchen wir nicht nur die Landwirtschaft, sondern wir brauchen das als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Grundwasserverordnung dient der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dass wir hier in den letzten Jahren immenses Geld in die Hand genommen haben, das hätten Sie ruhig auch sagen sollen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will sagen, die Verursacher waren im Übrigen jede Stadt, jede Gemeinde oder Sie selbst auch, wir alle.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)