Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Zuruf von Karen Stramm, DIE LINKE)

Wir sind der Auffassung, dass durchschnittlich zehn Minuten für das zuerst eintreffende Rettungsmittel zuzüglich der zweiten Hilfsfrist, abzüglich der sogenannten weißen Flecken eine Regelung ist, die realistisch ist und sich zusätzlich im Bundesvergleich wirklich sehen lassen kann.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Es gibt also keinen Grund, diese Zeit zu erhöhen, Frau Stramm.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf Ihre Hinweise zur Befristungsregelung eingehen. Die Träger des Rettungsdienstes haben grundsätzlich immer

die Möglichkeit, die Leistungen des Rettungsdienstes selber zu erbringen. Das ist Ihnen bekannt.

(Zuruf von Karen Stramm, DIE LINKE)

Wenn man sich entscheidet, eine Leistung selber zu erbringen, dann muss man nicht ausschreiben. Wenn man sich allerdings entscheidet, eine Leistung auszuschreiben,

(Zuruf von Karen Stramm, DIE LINKE)

dann sind wir als Landesgesetzgeber in der Pflicht, rechtssichere Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist Rechtssicherheit, das heißt, dass vergebene Aufträge beispielsweise nicht durch Mitbewerberinnen und Mitbewerber erfolgreich im laufenden Geschäft beklagt werden können. Diese Regelungen zur Ausschreibung schafft Rechtssicherheit, nicht zuletzt für Beschäftigte – das sollte auch in Ihrem Interesse sein –, und leistet einen Beitrag zur Qualität im Rettungsdienstgesetz.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, wo wir gerade dabei sind, einige Äußerungen von Frau Stramm und auch von Frau Gajek in der SVZ von gestern auszuwerten – ich muss sagen, ich freue mich wirklich sehr, dass Sie beide bei diesem Gesetzentwurf so richtig mit Eifer bei der Sache sind.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Manchmal.)

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber dass LINKE oder GRÜNE als eigenen Verdienst reklamieren könnten, beispielsweise die Wasserrettung im Gesetzentwurf verbessert zu haben, das, meine Damen und Herren, gehört ein klein wenig in Poseidons Märchenreich, wenn ich das mal so sagen darf.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Die Betonung der besonderen Bedeutung der Wasserrettung für den Badetourismus, nicht zuletzt für unser Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, war nämlich von vornherein im Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Dann haben SPD und CDU anschließend im Lichte der Anhörung entschieden, den genauen Einsatzbereich der Wasserrettung noch mal zu präzisieren und dabei auf die Rettung ernstlich in Not geratener Menschen im oder am Wasser, also im ufernahen Bereich, am Strand, abzustellen. Mit dieser Regelung im oder am Wasser konnten wir vor allen Dingen auch einer weiteren Forderung der DLRG entsprechen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auch notwendig gewesen.)

Wir haben bereits im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert, ob das Wörtchen „auf“ auch noch eingefügt

werden möchte. Ich wiederhole mich, Frau Stramm: Ich kenne nur eine Person, also nicht persönlich, sondern nur vom Hörensagen, die tatsächlich in der Lage ist, auf dem Wasser zu gehen, ohne ein kleines bisschen ins Wasser einzudringen:

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das dürfte wahrscheinlich Jesus Christus sein. Alle anderen, die im bewachten Badebereich, Frau Stramm, im oder am Wasser sind, die werden gerettet.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Und alle, die laut Ihrer Definition auf einer Luftmatratze, in einem kleinen Bötchen „Toter Mann“ spielen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es wäre schön, wenn wir darüber diskutieren könnten.)

also sich auf dem Wasser aufhalten, die sind auch im Sinne des Gesetzes im Wasser und werden gerettet. Am Wasser sind sie dann nicht.

(Heinz Müller, SPD: Auch, wenn der Kopf rausguckt? – Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Da müssen Sie sich also keine Sorgen machen, Frau Stramm.

Meine Damen und Herren, Stichworte „DLRG“ und „Wasserrettung“ – das neue Rettungsdienstgesetz ist wirklich – und das wurde in der Tat schon länger diskutiert und gewünscht –, das neue Rettungsdienstgesetz ist wirklich ein Meilenstein für die Badesicherheit in unserem Bundesland. Die Wasserrettung wird durch das Rettungsdienstgesetz deutlich gestärkt

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

und Einsätze können zukünftig besser abgerechnet werden, auch am Strand.

Das kann man, meine Damen und Herren, auch als DLRG-Präsident durchaus mal zur Kenntnis nehmen, selbst wenn eine einzige der zahlreichen DLRG-Forde- rungen, nämlich die nach einer Regelung im Rettungsdienstgesetz zur Aufstellung und Ausstattung von Rettungstürmen, keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat. Man könnte das also wirklich sportlich zur Kenntnis nehmen und sich über die vielen, vielen positiven Änderungen freuen. Anstelle dessen hat sich Dr. Jäger als DLRG-Präsident aber entschieden, öffentlichkeitswirksam seine, Zitat, „Enttäuschung“, und dann auch noch explizit über die SPD-Fraktion – die Kollegen von der CDU bleiben außen vor –, …

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aus alter Verbundenheit wahrscheinlich.)

Aus alter Verbundenheit, genau.

(Heinz Müller, SPD: Ich erinnere mich da an so einiges.)

… also die Enttäuschung darüber zum Ausdruck zu bringen, dass dieser Punkt nicht aufgenommen wurde.

(Egbert Liskow, CDU: Waren Sie dabei?)

An dieser Stelle muss ich mal darauf hinweisen, meine Damen und Herren, ein Landtag ist, anders als zum Beispiel ein Eisverkäufer am Strand, nicht dazu da, möglichst alle Wünsche zu erfüllen, damit die lieben Kleinen nicht enttäuscht sind.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Der Eisverkäufer macht das? – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Als Landtag treffen wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sachgerechte Entscheidungen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ab und zu verkauft er auch Eis.)

Ministerin Hesse ist bereits darauf eingegangen, die örtliche Ebene ist und bleibt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Rettungstürme zuständig. Und den ganz normalen Abwägungsprozess öffentlicher Güter können und sollten wir nicht durch das Rettungsdienstgesetz konterkarieren beziehungsweise vorwegnehmen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

zumal – und das bitte ich auch einmal zu bedenken – aus Sicht der Kommunen, die sich möglicherweise der wohlfeilen Forderung der DLRG angeschlossen haben, zumal eine Landesregelung zu den jeweiligen Standorten der Türme die konkrete Wasserrettung vor Ort aufgrund des tatsächlich sehr aufwendigen zentralen Verwaltungsprozesses gegebenenfalls nicht erleichtern, sondern erschweren würde.

Noch mal – das möchte ich an der Stelle herausarbeiten –: Ich bin froh, dass das Rettungsdienstgesetz, das wir heute beschließen, sehr wesentliche Verbesserungen für die Wasserrettung bereithält. Wir von der SPD-Fraktion sind insbesondere allen sehr dankbar, die sich vor allem auch ehrenamtlich für die Wasserrettung in unserem Tourismusland engagieren. Dr. Jäger und die DLRG sollten dieses gute Gesetz nicht schlechtreden und nicht gleich enttäuscht sein angesichts dieses großen Erfolges.

(Egbert Liskow, CDU: Was sagt Frau Bretschneider dazu? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Bretschneider findet das gut.)

Meine Damen und Herren, deshalb lassen wir uns abschließend auch nicht davon ablenken, dass die absolut überwiegende Reaktion auf das neue Rettungsdienstgesetz sehr positiv war. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Gesetz langfristig eine gute und flächendeckende Notfallrettung sichergestellt wird.