Dann erwarten wir, wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – und ich glaube, ich kann da auch jetzt mal für die LINKEN sprechen –, dass es einen Innenminister gibt, der sich mit den Bedarfen auseinandersetzt, der Vorschläge macht, der innovativ ist. Er kann doch das zu den anderen Innenministern bringen. Man kann dort neue Gesetze auf den Weg bringen,
weil ich kann mich immer dahinter verstecken, das ist Landessache, aber dann bleiben wir doch immer im gleichen Wust. Wir brauchen bessere Bedingungen
Aber lassen Sie mich noch mal auf ein paar Aspekte eingehen. Herr Al-Sabty hatte in seiner Rede schon auf den Deutschen Anwaltsverein hingewiesen. Auch Pro Asyl hat sich zu dem neuen Gesetz geäußert. Natürlich gibt es gute Dinge dabei, wie die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung. Das hat auch niemand in Abrede gestellt. Aber es gibt auf der anderen Seite dafür einen hohen Preis. Ich finde, wir müssen hier diskutieren, ob es sich lohnt, diesen Preis zu zahlen, Frau Kaselitz.
Ich hätte mir ein bisschen mehr Kritik dabei gewünscht, denn der Referentenentwurf, der war noch mal einen Zacken schärfer. Ich hätte mir auch gewünscht, dass dieses hier diskutiert wird. In welchen Punkten wurde nachjustiert? Aber wo wollen wir denn perspektivisch hin? Wir leben doch hier in Deutschland in einer Art Wattebausch.
Und hier immer wieder mit Dublin II und III zu argumentieren, ja, da hatten wir einen Antrag im vergangenen Jahr, nämlich zu Lampedusa,
der ist hier abgelehnt worden, auch wieder mit der Begründung, wir können ja nichts tun. Das ist auf Dauer nicht nur langweilig, das frustriert.
Ich denke, wir haben hier eine Verantwortung in Mecklenburg-Vorpommern und der müssen wir uns stellen.
Ich würde gerne noch mal unsere Position zu Dublin II und Dublin III hier vorstellen, weil mir von Herrn Silkeit unterstellt wurde,
ich würde, was hat er gesagt, wer Prinzipien reitet, vergisst die Menschen. Also, Herr Silkeit, das ist schon ein krasser Tobak und insbesondere für Menschen wie mich, die vorher mit Menschen gearbeitet haben, beraten haben. Mir das sagen zu lassen, das finde ich schon ziemlich krass.
(Udo Pastörs, NPD: Aber sagen Sie das nicht weiter. Am besten, Sie nehmen die Menschen mit nach Hause und die werden dann 24 Stunden betreut und beraten.)
Ach, das sind Beweise, das ist eine Auslegungssache. Wir sind hier im Parlament, wo es unterschiedliche Sicht- weisen gibt.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Heinz Müller, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Er hat aber lange gebraucht, bis er bei den Konservativen angekommen ist.)
„Nach einer Analyse der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Anwaltvereins, der Diakonie, des Jesuiten-Flücht- lingsdienstes, der Neuen Richtervereinigung, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes“
„beruhen die Schwächen der europäischen Asylpraxis nach dem sogenannten Dubliner System auf drei zentralen Geburtsfehlern: Der erste bestehe darin,“
„dass das Zuständigkeitskriterium der ,illegalen Einreise‘ in seiner praktischen Auswirkung die grenznahen Mitgliedstaaten übermäßig belaste.“ Und darum geht es doch jedes Mal.
„Zweitens würden weder einheitliche Standards im Verfahren noch bei der Schutzgewährung vorausgesetzt. Die Bedürfnisse der Flüchtlinge und bereits bestehende Verbindungen zu bestimmten Mitgliedstaaten bleiben unberücksichtigt. Die Anerkennungsquoten für Asylsuchende, zum Beispiel aus dem Irak, Afghanistan oder Somalia, klafften in den verschiedenen Mitgliedstaaten weit auseinander. Dasselbe gelte für die Standards bei den Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge.
Das Dubliner System beruhe drittens letztlich auf dem Verursacherprinzip, welches dem Grundsatz der Solidarität nach Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zuwiderlaufe. Das Verursacherprinzip dränge den grenznahen Staaten die Verantwortung für Asylverfahren auf, was zu immer schärferen Grenzkontrollen geführt habe.“
„Das führe in seiner praktischen Auswirkung zu vielfältigen Verletzungen des in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerten Grundsatzes der Nichtzurückweisung.
Darüber hinaus bringe das Verursacherprinzip flüchtlingsfeindliche Einstellungen hervor und verstärke damit nationalistische und rassistische Bewegungen in den Mitgliedstaaten:“
„,Haben Fehler bei der Einwanderungskontrolle die Verantwortung für die Aufnahme der Asylsuchenden zur Folge, werden Flüchtlinge von der Gesellschaft als Strafe für nationales Versagen wahrgenommen und nationalistische, den Menschenrechten, Demokratie und dem Integrationsprozess zuwiderlaufende Tendenzen hervorgebracht und verfestigt.‘“