Mit absoluter Sicherheit macht unsere Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Polizei eine hervorragende Arbeit bei der Aus- und Fortbildung. Da sind wir uns einig.
Die umfassende Erhöhung der Sensibilität und fachlichen Expertise im Bereich politisch motivierter Kriminalität erfordert – und das sagt der Bericht ja – eine fortlaufende Überprüfung der Wirksamkeit und vor allen Dingen eine fortlaufende Selbstoptimierung. Und dort, Zitat, „insgesamt … festzustellen, dass die … thematisierten Defizite“ durch das Angebot der Fachhochschule „hinreichend berücksichtigt werden“, ist mir angesichts der Ausgangslage, muss ich sagen, etwas zu forsch formuliert und beißt sich letzten Endes ja auch mit der im Bericht selber konstatierten Zielstellung einer fortlaufenden Evaluation und Aktualisierung.
Meine Damen und Herren, besonders sensibel – und an dieser Stelle ist der Bericht in meinen Augen etwas widersprüchlich –, besonders sensibel ist ja die Feststellung, dass bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit eine regelmäßige Prüfung von Gewaltverbrechen auf politische Motivlagen inklusive Dokumentation, auf alle Gewaltverbrechen bezogen, zu einer Überlastung der vorhandenen Kräfte führen würde. Gleichzeitig wurde mit Blick auf die systematische polizeiliche Ermittlung aber die Anweisung erteilt, bei Gewaltkriminalität ein mögliches politisches oder fremdenfeindliches Motiv besonders intensiv zu prüfen und dies auch zu dokumentieren, wenn die Person von Opfer oder Täter dies nahelegt und sich in den ersten Ermittlungen nicht ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt.
Da sage ich: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Vorsicht an der Bahnsteigkante! In der Vergangenheit bestand aber
genau hier an dieser Stelle das entscheidende Problem, dass sich nämlich viel zu früh vermeintliche,
Deshalb komme ich mit Blick auf den Bericht und auch auf die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen und im Ausschuss zu der Überzeugung, an einer wie auch immer operationalisierten regelmäßigen Überprüfung einer politischen und fremdenfeindlichen Motivlage führt letztlich kein Weg vorbei. Das ist auch der Rückschluss aus den Ausführungen des Berichtes. Wie sonst soll man denn solche Motive erkennen, wenn man es nicht dem Zufall überlassen will? Insofern ist eine solche systematische Sensibilität in der polizeilichen Ermittlung auch keine zusätzliche Maßnahme, sondern so eine systematische Sensibilität ist integraler Bestandteil jeder polizeilichen Ermittlung, das ist der Standard.
Meine Damen und Herren, letzter Punkt zur Polizei: Die Passage zur Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz ist natürlich ganz offenkundig noch nicht zu Ende gebracht –
Kommen wir zum Bereich der Justiz. Hier sind wir in der Tat – also bei den Reformschritten in der Justiz – sehr wesentlich von der Bundesebene abhängig. Es bleibt unseres Erachtens dabei, dass es einer maßvollen Erweiterung der Zuständigkeiten des Generalbundesanwaltes bedarf und die Länderstaatsanwaltschaften auch klare Vorlagepflichten gegenüber dem Generalbundesanwalt haben müssen. Und es bleibt dabei, dass es bei länderübergreifenden Straftatenserien eine zentrale Verfahrensführung bei einer Landesstaatsanwaltschaft geben muss, im Zweifel auch übrigens gegen deren Willen und mit Zwang. Es muss eine zentrale Führung geben. Das Kompetenzgerangel, was in der Vergangenheit zu diesen schlimmen Problemen geführt hat, darf so nicht weiterexistieren.
Die Beachtung des Tatmotives bei der Strafzumessung ist ein wichtiger Punkt. Bundesjustizminister Heiko Maas hat unseres Erachtens eine gute und wichtige Vorlage zur Umsetzung vorbereitet und in den Bundestag gebracht. Diese Vorlage ist ja in der Ersten Lesung bereits beraten worden.
Kommen wir also zum Verfassungsschutz. Hierbei gibt es mit Blick auf die Situation in Mecklenburg-Vorpommern
unseres Erachtens doch einigen Diskussionsbedarf, das haben schon die Diskussionen hier im Landtag an vorangegangen Stellen deutlich gezeigt. Besonders wesentlich erscheint uns neben der Zentralstellenkompetenz des Bundesamtes, neben der auch von Innenminister Caffier ausführlich angesprochenen Frage der V-Mann-Führung sowie dem in der Unterrichtung in der Tat sehr umfänglich dargestellten konsequenten Erkenntnisaustausch ein neues Selbstverständnis für mehr Offenheit und Transparenz in der Verfassungsschutzarbeit hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. Und ein intensiverer Austausch mit der Wissenschaft und mit der Zivilgesellschaft, der wird sich nicht von alleine ergeben, sondern der muss aktiv gestaltet werden.
In diesem Kontext in der Unterrichtung der Landesregierung das Engagement des Verfassungsschutzes in der AG Extremismus im Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und auch die Broschüre „Aus der Mitte der Gesellschaft“ aus dem Jahre 2005 zu betonen, ist natürlich notwendig, ist unserer Meinung nach aber noch nicht ganz hinreichend. Gleiches gilt für die Mitarbeit des Verfassungsschutzes beim Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ und im Landesberatungsnetzwerk. Auch das ist gut und richtig, aber noch nicht hinreichend. Am Ende des Weges muss doch nicht nur der Verfassungsschutz selber der Überzeugung sein, dass man sich als Dienstleister im regen Austausch mit der Zivilgesellschaft und mit der breiten Öffentlichkeit befindet, sondern am Ende des Weges muss dies doch auch die öffentliche Wahrnehmung des Verfassungsschutzes sein.
Meine Damen und Herren, dabei erkennen wir die positiven Schritte der Öffnung des Verfassungsschutzes, also Stichworte wie Fachtagungen, Veranstaltungen, Präventionstage, eigene Informationsstände, ausdrücklich an, das möchte ich an der Stelle wirklich sagen. Das erkennen wir ausdrücklich an.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da sind wir offensichtlich wirklich unterschiedlicher Auffassung, Herr Barlen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Um das antiquierte Bild des Verfassungsschutzes – und da blicke auch wirklich in andere Bundesländer hinsichtlich derer guten Praxis im Bereich des Verfassungsschutzes –, um dieses antiquierte Bild etwas hinter sich zu lassen und um am Ende auch als Verfassungsschutz eine moderne Behörde zu sein,
muss in meinen Augen mehr passieren. Im letzten halben Jahr hat der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vor-
pommern auf seiner Webseite – im letzten halben Jahr! – sage und schreibe eine einzige Pressemitteilung
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wie soll denn der Geheimdienst alles veröffentlichen? Also so was gibts ja wohl nicht! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Ich versuche ja nur, hier mal darzulegen, dass wir uns gemeinsam auf das Ziel verständigen, dass wir eine moderne Verfassungsschutzbehörde haben,