Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015

(Dietmar Eifler, CDU: Richtig.)

Damit können wir nicht nur unseren Wohlstand sichern,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Michael Andrejewski, NPD: Die üblichen Märchen.)

sondern auch erreichen, dass rechtsextremes und ausländerfeindliches Denken allmählich aus den Köpfen verschwindet.

(Udo Pastörs, NPD: Die Realität ist viel zu mächtig, als dass man diesen Quatsch glaubt.)

Nein, meine Damen und Herren, wir haben nach wie vor nicht den geringsten Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD und insbesondere von Ihnen, Herr Pastörs. Das bereits vorliegende Material, das zum größten Teil aus Mecklenburg-Vorpommern stammt, spricht eine deutliche Sprache. Und wenn die leidigen Verfahrensfragen endlich geklärt sind, dann wird diese in höchsten Maßen menschenverachtende Partei, die mit allen Mitteln aggressiv-kämpferisch den demokratischen Rechtsstaat abschaffen will, endlich verboten sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Peter Ritter hat zu Beginn seiner Ausführungen gesagt, der Schweriner Weg – ich weiß nicht, ob das geht für einen Weg –, der Schweriner Weg ist in einem guten Zustand.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es gibt auch manchmal Schlaglöcher. – Michael Andrejewski, NPD: Schlaglöcher?)

Ich will das ausdrücklich teilen. Ich will das ausdrücklich teilen, weil der Schweriner Weg auch in einer solchen

Debatte zulässt, dass die demokratischen Fraktionen unterschiedliche Auffassungen vortragen können, aber gleichzeitig zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, nämlich zu dem Ergebnis, dass wir zusammenstehen in der Auseinandersetzung gegen den Rechtsextremismus und für ein Verbot der NPD. Ich finde, das ist ein Wert an sich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie werden merken, dass ich an bestimmten Punkten auch Dinge ansprechen möchte, die vermutlich unter den demokratischen Fraktionen nicht geteilt werden, aber trotzdem zu eben dem gerade angekündigten Ergebnis komme.

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

Der Bundesrat hat im Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und die Auflösung der NPD beantragt, das ist bekannt und hier auch schon genannt worden. Wir alle wissen, dass in der Vorbereitung dieses Verfahrens die Gründe berücksichtigt werden mussten, die das Bundesverfassungsgericht im ersten Verfahren von 2001 bis 2003 zu einer Abweisung des Verbotsantrages veranlasst hatten. Das war, ich möchte noch mal daran erinnern, keine Entscheidung in der Sache, sondern es war eine Entscheidung im Verfahren. Es ist also zu keinem Zeitpunkt bisher festgestellt worden, ob die NPD verfassungswidrig ist oder ob sie es nicht ist.

Gerade vor dem Hintergrund der jetzt erbetenen und geforderten ergänzenden Auskünfte scheint es mir sinnvoll zu sein, sich die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem ersten Verfahren noch einmal in Erinnerung zu rufen. Dort heißt es, ich zitiere: „Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrig- keit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, ergeben.“

Das hat nicht die Mehrheit des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, aber eine qualifizierte Minderheit, nämlich drei von sieben Richtern, dazu veranlasst, das Verfahren nicht zuzulassen.

(Udo Pastörs, NPD: Das reicht aus.)

Sie wissen auch, wenn Sie sich erinnern, dass da nicht Mecklenburg-Vorpommern im Fokus stand, sondern das Land Nordrhein-Westfalen, wo ja V-Leute bis in die Landesspitze hinein vertreten waren und dort auch enttarnt worden sind.

Ich komme, wenn ich das jetzt noch mal reflektiere, zu der interessanten Einschätzung, auf die auch der Innenminister hier eingegangen ist, nämlich die Frage, welche Nachbesserungen und Ergänzungen denn das Bundesverfassungsgericht im Augenblick im Verfahren erwartet. Ich komme zu einem ähnlichen Ergebnis wie Herr Ritter. Das, was im Augenblick nachgefordert wird, orientiert dezidiert auf konkretere Aussagen, auf Belege und auf

Beweise, dass V-Leute, dass Quellen keinen Einfluss mehr auf die inhaltliche Arbeit, die politische Arbeit und die Aussagen der Partei nehmen oder genommen haben.

(Udo Pastörs, NPD: Das zu beweisen, wird schwierig.)

Das ist der relevante Punkt. Es wäre in der Tat ein Treppenwitz der Geschichte, wenn uns der Einsatz von V-Leuten die Zulassung im zweiten Verfahren kostet. Ich halte das für ein politisches Problem an der Stelle

(Udo Pastörs, NPD: Das ist ein juristisches in erster Linie, kein politisches.)

und deshalb muss man sich mit dieser Frage noch mal dezidiert auseinandersetzen.

Es lohnt sich, in dem Zusammenhang sehr konkret auf die Punkte zu schauen, mit denen der Bundesrat seitens des Bundesverfassungsgerichtes jetzt konfrontiert wird. Ich will vier nennen, und zwar erstens die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, der Bundesrat möge den Vollzug des Beschlusses der Innenministerkonferenz mit Beginn der Materialsammlung – das ist das zentrale Datum – am 2. April 2012, Quellen auf Führungsebene abzuschalten, im Bund und in den einzelnen Ländern insbesondere hinsichtlich der Zahl und des Ablaufs der Abschaltungen darstellen und in geeigneter Weise belegen. Wir sind damit wieder an dem Punkt, an dem wir schon mal waren,

(Udo Pastörs, NPD: Tja.)

als sich nämlich der Bundesinnenminister, damals RotGrün, weigerte, die entsprechenden Personen zu benennen. Sie wissen, welch sensibler Punkt das ist.

Der zweite Punkt ist der Nachsorgepunkt. Wie kann ausgeschlossen werden, dass Quellen auch zu einem Zeitpunkt, zu dem sie schon abgeschaltet worden sind, noch Aussagen machen können, die in irgendeiner Form Einfluss haben können? Das ist der zweite relevante Punkt, bei dem wohl nachgewiesen werden muss, dass dies im Verfahren keine Rolle spielen darf.

Der dritte Punkt ist, der Bundesrat möge in geeigneter Weise belegen, auf welche Weise sichergestellt sei, dass keinerlei nachrichtendienstlich erlangte Informationen über die Prozessstrategie der Antragsgegnerin entgegengenommen werden. Das heißt, man muss quasi verhindern, dass über Quellen entsprechende Aussagen als Argumentation einbezogen werden.

Der vierte Punkt – der ist klar – ist, der Bundesrat möge zur Frage der Quellenfreiheit des Parteiprogramms der NPD Stellung nehmen. Es muss also belegt werden, dass das Programm quasi nicht durch Quellen beeinflusst worden ist.

In der Tat komme ich zu einem ähnlichen Ergebnis wie Herr Ritter. Alleine diese Nachforderungen sind Anlass genug, auch hier im Hause darüber nachzudenken, ob uns Quellen, ob uns V-Leute mehr nutzen oder möglicherweise wie in diesem Verfahren drohend, uns eher schaden. Dies ist eine Frage, von der ich finde, dass wir uns ihr stellen und sie auch seriös beantworten müssen.

(Udo Pastörs, NPD: Dann tut das mal!)

Und die Frage, Herr Ritter, der Bilanz, also was uns das nutzt, ist dabei von ganz zentraler Bedeutung. Alle die, die in der Parlamentarischen Kontrollkommission sind, haben da ein vorsichtiges Bild, dürfen aber darüber nicht reden, doch ich glaube, wir müssen uns dieser Auseinandersetzung hier definitiv stellen.

Ich will an dieser Stelle aber auch noch mal darauf hinweisen – und da bin ich vielleicht etwas gelassener als der Innenminister –, dass die Frage einer erfolgreichen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht damit beantwortet wird, ob wir ein NPD-Verbot, was ich mir sehr wünschen würde, vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen können oder nicht,

(Michael Andrejewski, NPD: Bald ist Weihnachten.)

sondern sie wird damit beantwortet, wie stark diese Zivilgesellschaft ist und wie stark wir demokratischen Fraktionen in diesem Landtag sind, um dem Rechtsextremismus entgegenzutreten. Ich finde, wir machen das schon sehr erfolgreich mit vielen, die hier sitzen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Und wenn ich mir, Herr Pastörs, wenn ich mir die aktuellen Umfragen derzeit ansehe, dann bin ich sehr, sehr gelassen und sehr, sehr zuversichtlich. Unabhängig vom NPD-Verbot

(Tino Müller, NPD: Wer zuletzt lacht, lacht am besten.)

werden wir Sie im neuen Landtag, in der neuen Legislaturperiode nicht mehr erleben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion steht nach wie vor hinter dem Beschluss, ein Parteiverbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten. Ich bin davon überzeugt, die NPD ist eine verfassungswidrige Partei.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist unmaß- geblich, wovon Sie überzeugt sind.)

Sie geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf hinaus, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Das ist ihr ausdrückliches Ziel. Wir erleben es in jeder Landtagssitzung und darü- ber hinaus. Das haben Sie hier mehrfach deutlich gemacht.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wir haben daher in der Vergangenheit die Haltung und das Vorgehen der Landesregierung ausdrücklich unterstützt und wir werden das auch zukünftig tun, unabhängig von unterschiedlichen Auffassungen in Einzelfragen, beispielsweise bei den Quellen. Aber wir erwarten ausdrücklich, dass gerade vor dem Hintergrund des gescheiterten ersten NPD-Verbotsverfahrens den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich vollkommen entsprochen wird, der Innenminister hat das hier deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir vertrauen der Landesregierung, wir sind sehr sicher, dass sie mit hohem Engage

ment bei der Sache ist. Unsere Unterstützung haben Sie in der Frage. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.