Man kann nach allem sagen, dass das Gutachten die Politik der Großen Koalition von SPD und CDU hier im Land bestätigt. Die Wegweiser GmbH empfiehlt eine behutsame Weiterentwicklung des Vergabegesetzes. Sie hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Manche sind grundsätzlicher Natur, andere enthalten eher praktische Hinweise. Sie betreffen also die Zukunft des vergaberechtlichen Mindestlohns. Auch geht es um Bagatellgrenzen bei geringen Auftragsvolumina – darüber hat Herr Schulte schon berichtet – und zu beachten sind auch die vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Verständlichkeit und der Nutzung des Internets.
Die Landesregierung wird sich mit allen Vorschlägen intensiv auseinandersetzen. Dazu besteht schon deshalb Veranlassung, weil der Bund inzwischen einen flächendeckenden Mindestlohn eingeführt hat. Es stellt sich also die Frage nach der Notwendigkeit und insgesamt dem Gehalt dieses Vergabegesetzes für die Landesregierung. Dabei will ich darauf hinweisen, dass der Bund eine Evaluierung des Mindestlohngesetzes erst im Jahre 2020 vorsieht, aber ich glaube, dass wir vorher schon erkennen können, wie praktikabel sich die Dinge gestalten.
Der massive Arbeitsplatzverlust ist in Mecklenburg-Vor- pommern überhaupt nicht eingetreten. Wir haben einen deutlichen Arbeitsplatzaufwuchs. Ich will daran erinnern, dass wir 505.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse hatten. Mittlerweile haben wir 550.000 sozialver
sicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Und zur Erinnerung: Die Arbeitslosenzahl betrug, als Rot-Rot abgewählt wurde, 211.000, heute sind es unter 100.000.
über die wir noch reden müssen. Daran müssen wir ab und zu mal erinnern. Und es ist auch gut, dass Sie sich darüber aufregen.
Man muss es Ihnen ab und zu sagen, weil Sie ja immer glauben, dass nur Sie wissen, wie man Wirtschaftspolitik betreibt. Ich kann Ihnen sagen, die CDU kann es viel besser als Sie
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Deswegen hat die CDU gestern auch gefehlt bei der Diskussion.)
Meine Damen und Herren, es wird aus unserer Sicht dazu kommen müssen, dass wir relativ schnell dieses Vergabegesetz weiter betrachten.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dabei hast du doch gar nicht geredet. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Es läuft eigentlich aus, wenn es nicht mit einem neuen Auslaufdatum versehen wird. Der 31.12.2016 ist ja gesetzt. Wir haben als Landesregierung vor, Ihnen in diesem Jahr Vorschläge zu unterbreiten, um die Frage des Vergabegesetzes in einem ordentlichen Verfahren noch im Jahr 2015 auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister, lieber Herr Glawe, ich wollte eigentlich nur, dass Ihnen Ihre Kollegen aus der Koalition bei Ihrer Aussage Beifall spenden.
Deswegen habe ich gerufen: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, spenden Sie Ihrem Minister doch mal Beifall für die Aussage, die er hier getroffen hat!“ Ich wollte gar nicht mit Ihnen in die Polemik eintreten.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Es gibt mir zu denken, wenn ihr zwei euch gegenseitig beklatscht.)
Aber zurück zum Ernst der Sache. Wir haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde schon sehr intensiv über die Fragen des Mindestlohns und die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern diskutiert und setzen das – das hatte Herr Schulte heute Morgen hier zu Recht auch angemerkt – jetzt mit dieser Debatte fort, weil die beiden Dinge nun mal unmittelbar zusammenhängen.
Wenn Sie sich erinnern, haben wir sowohl in dieser als auch in den vorangegangen Legislaturperioden immer darauf gedrungen, dass das Land Mecklenburg
Vorpommern eine Vorreiterrolle einnehmen könnte, indem es ein eigenes Tariftreue- oder Vergabegesetz – unterschiedliche Begriffe wurden da genutzt – verabschiedet. Es ist dann in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden, Herr Schulte hat das angemerkt. Vom Prinzip her waren wir uns einig, im Detail gab es Unterschiede und über die haben wir damals beim Gesetzgebungsverfahren, das nehme ich mal an, berechtigterweise diskutiert.
Sie beide, Herr Schulte und Herr Glawe, haben festgestellt, dass die vorliegende Evaluierung etwas feststellt, was auch ich feststellen möchte: All die Befürchtungen, die damals von der FDP, aber auch von Unternehmerverbänden und von anderer Seite formuliert wurden, teilweise auch von der CDU kritisch angemerkt, haben sich so nicht bestätigt.
Es ist kein Chaos eingetreten, die öffentlichen Aufträge sind nicht eingebrochen und das Ergebnis ist im Übrigen auch ein Beleg dafür, dass der eingeführte bundesweite Mindestlohn nicht zum Arbeitsplatzvernichter und Preistreiber wurde und werden wird. Die Preissteigerungen, die es bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern gab, sind hauptsächlich auf andere Faktoren zurückzuführen. Das hat der Minister ausgeführt, das kann ich mir sparen.
Ich stelle inzwischen fest, dass auch Unternehmen Beifall klatschen und sagen, es ist richtig, dass wir diesen vergabespezifischen Mindestlohn haben, denn er schützt uns vor Konkurrenten, die Angebote mit Dumpingpreisen abgeben. Ja, alles in Ordnung, oder nicht? Deswegen stellt sich jetzt die Frage: Was machen wir denn mit der Evaluierung? In den Ordner und dann in den Schrank? Auf keinen Fall!
Ich habe jetzt mit Zustimmung zur Kenntnis genommen, dass die Regierung selbst an einer Evaluierung des Gesetzes arbeiten will. Und deswegen bin ich nicht der Auffassung, wie ich das aus den Koalitionsfraktionen gehört habe, dass man heute mit der Debatte über die Evaluierung die Arbeit einstellt. Ich hätte schon ganz gerne, Herr Eifler, dass wir uns im Wirtschaftsausschuss parallel zu dem, was der Wirtschaftsminister macht, intensiv mit dieser Evaluierung beschäftigen und die Punkte herausarbeiten, die bei der Evaluierung dieses Gesetzes notwendig sind, um dann auch aus dem Parlament heraus Empfehlungen an den Minister zu geben beziehungsweise um uns aktiv in die Diskussion einzubringen, wo denn dieses Gesetz verändert und verbessert werden müsste.
Ich frage Sie: Warum wollen Sie das Heft des Handelns aus der Hand geben? Deswegen ist es meines Erachtens notwendig, dass wir uns hier ganz aktiv einmischen. Wir werden so oder so im Wirtschaftsausschuss darüber sprechen, denn ich bin der Überzeugung, wir sollten nicht darauf warten, dass die Regierung uns etwas vorlegt. Es ist immer die Frage, was für ein Ei uns die Regierung am Ende ins Nest legt. Ist es ein faules Ei oder nicht?
Ich bin der Meinung, wir sollten uns rechtzeitig auf Basis dieser Evaluation in diese Debatte einbringen. Das ist zumindest mein Verständnis, vielleicht nicht Ihr Verständnis, aber mein Verständnis von einem selbstbewussten Parlament.
Wie bereits dargelegt, sagt die Evaluierung ja nicht, bei der Umsetzung des Gesetzes ist alles schick, alle sind zufrieden und es kann alles so bleiben, wie es ist. Nein, ich möchte auf das Thema Kontrollen eingehen, auch darüber haben wir damals sehr intensiv diskutiert. Bei den Kontrollen geht es ja darum, ob der Mindestlohn gezahlt wird und die Kernarbeitsnormen eingehalten werden. Eigentlich passiert da gar nichts. Und verstehen Sie das bitte nicht als Vorwurf an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vergabestellen, im Gegenteil, diese haben Lob verdient. Es ist vielmehr eine Kritik an Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition und der Landesregierung. Meine Fraktion hat seinerzeit bei der Änderung des Vergabegesetzes eingefordert, dass andere Kontrollmechanismen her müssen. Wir haben sehr intensiv darüber gestritten. Das haben Sie einfach vom Tisch gewischt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können aber weitreichendere Kontrollen gar nicht leisten. 82 Prozent der Vergabestellen geben an, dass sie gar nicht in der Lage sind zu kontrollieren. Also wird auf die Eigenerklärung der Unternehmen und ein bisschen Internetrecherche vertraut.
Es gab einen einzigen Verstoß, der registriert wurde, und der beruhte auf einer anonymen Anzeige im Zeitraum der Evaluierung. Einer! Es wäre zu schön, wenn die Ursache darin läge, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine schwarzen Schafe geben würde. Doch wenn allein schon vier Prozent der befragten Unternehmen angeben, schon einmal keinen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen gezahlt zu haben, dann sollte das zu denken geben. Es ist doch ganz klar, wenn es eine Umfrage gibt, will keiner
zugeben, dass er sich sozusagen an den gesetzlichen Gegebenheiten vorbeigemogelt hat. Deswegen kann ich nur die Unternehmen unterstützen, die selbst fordern, dass richtige Kontrollen durchgeführt werden und Kontrollen, die auch tatsächlich wirksam sind, denn diese Unternehmen wollen vor einem Preisdumping geschützt werden. Wenn den Vergabestellen aber die Mittel fehlen, um zu kontrollieren, dann nützt auch ein weiterer Leitfaden aus dem Hause des Wirtschaftsministeriums nichts.
Ein weiteres Problem sehe ich bei der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot. Herr Schulte, ich habe Sie genauso verstanden, als Sie diese Frage hier noch mal mit dem „soll“ und „müsste“ und so weiter debattiert hatten. Das ist ja eigentlich ein Thema, was schon, ich glaube, seit Anfang der 90er-Jahre wirtschaftspolitisch und auch anderswo immer wieder diskutiert wurde. Ich kann nur sagen, es darf nicht und kann nicht immer nur nach „billig, billig, billig“ gehen. Es ist leider nicht so, dass hier flächendeckend eine Veränderung eingetreten ist. Es ist genau das, was Sie beschrieben haben – deswegen spare ich mir jetzt eine weitere Argumentation –, dass die Vergabestellen meines Erachtens hier eine Rückenstärkung brauchen, dass sie entsprechend handeln können. So habe ich zumindest Ihre Botschaft verstanden, Herr Schulte.
Und wenn wir das sozusagen als eine Verabredung, nicht unterschrieben, aber als eine Vereinbarung heute festhalten können, wäre das schon mal gut, weil es wichtig ist, dass wir damit eine klare Aussage treffen, aber nicht nur hier im Parlament, sondern es gesetzlich fixieren, von mir aus auch in einer Verordnung. Aber ich glaube schon, dass am Ende die Vergabestellen, die Kolleginnen und Kollegen dort, eine Rückenstärkung brauchen. Sie müssen natürlich entsprechend gebildet und qualifiziert werden. Wenn den Bearbeitern der Ausschreibung betriebswirtschaftliche Methoden aus dem Beschaffungswesen gar nicht bekannt sind, dann können sie logischerweise diese auch nicht heranziehen, um zu schauen, welches Angebot das wirtschaftlichste ist.
Neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit war es unsere Forderung, dass weitere Kriterien, auch soziale und umweltbezogene Kriterien aufgenommen werden sollten. Aber nein, Sie wollten ja eine schwammige Formulierung, wie sie nun im Gesetz steht. Und siehe da, was ist passiert? Bei Zwei Dritteln der Vergabestellen kommen keine weiteren Kriterien zur Anwendung. Hier wurde das Ziel, das Sie sich gesetzt haben, deutlich verfehlt.
Hier sollten wir über Konkretisierungen sprechen, die auch außerhalb von gesetzlichen Regelungen den Vergabestellen an die Hand gegeben werden können, keine allgemeine Bestimmung, wonach zusätzliche Kriterien eventuell angewendet werden können. Nein, es muss konkret werden: Werden Auszubildende beschäftigt? Gibt es qualitative Maßnahmen zur Familienförderung? Wird die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern sichergestellt? Werden schwerbehinderte Menschen beschäftigt? Diese Kriterien können bei der Ermittlung des Auftragnehmers berücksichtigt werden. Damit können die Bearbeiter auch etwas anfangen, weil es eben konkret ist.