Das ist nur eine ganz einfache Feststellung, dass es so ist. Das war in den vergangenen Jahren so und es wird, glaube ich, auch nicht geändert werden. Das ist also die eine Seite.
Die andere Seite, die inhaltliche: Wir können sehr viel und müssen auch sehr viel über Vielfaltssicherung in entsprechenden Aufsichtsgremien sprechen, das haben wir zuletzt bei der Novelle des Landesrundfunkgesetzes
hier im Landtag getan. Da haben sowohl die einbringenden Fraktionen zu diesem Antrag, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wir, Vorschläge gemacht, das Ergebnis ist bekannt, darum geht`s jetzt auch gar nicht. Es ist immer der Moment wichtig, man muss diese Anträge dann einbringen, wenn ein solches Gesetz im Verfahren ist, und nicht am Ende eines Prozesses.
Und wenn wir jetzt, fast 21 Uhr, noch nicht ganz, aber halb 9, uns damit beschäftigen, dann muss ich sagen, wenn im ersten Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, festgestellt wird, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden sollen, dann, muss ich sagen, muss jetzt das, was in dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschrieben ist, auch diesem Anspruch des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Wenn nicht, dann muss dieser Vertrag einkassiert werden, und zwar durch das Gericht, das muss jetzt rechtlich dann auch entsprechend überprüft werden.
Zweitens, das habe ich schon angedeutet, hier gilt leider der Spruch, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Nach meiner Kenntnis hat beispielsweise der Landtag Brandenburg das viel früher debattiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, was ich schon im Einzelnen ausgeführt habe.
Und deswegen ist es eben so, wir können nichts ändern, aber die Landesregierungen können natürlich was tun, selbst tun, und deswegen ist meines Erachtens wichtig, dass Regierungen, zum Beispiel in Thüringen Rot-RotGrün, ein Zeichen gesetzt haben und dass sie eben dafür gesorgt haben, dass Lesben und Schwule einen Platz im ZDF-Fernsehrat erhalten. Das ist aktive Politik und Einflussnahme auf einen solchen Prozess.
Wenn es jetzt darum geht, dass weitere Gruppen dort Platz haben sollen, dann muss man das im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in der nächsten Zeit machen. Was ich genauso wie Herr Kokert bezweifeln möchte, ist, ob es richtig ist, gerade bei den Kirchen anzusetzen und den Kirchen Plätze zu nehmen, das ist aber eine Frage, die generell diskutiert werden muss, welche Gruppen sollen denn wie in solchen Aufsichtsgremien vertreten sein. Es ist aber zu kurz gedacht, wenn Sie von Vielfalt sprechen, zu sagen, bei den Kirchen nehme ich mal zwei Plätze weg, aber die ersetze ich dann durch Menschenrechts- und Bürgerrechtsorganisationen, also die Vertreterinnen und Vertreter von diesen Organisationen. Dann müsste man schon darüber diskutieren, wer soll denn und welche Gruppe oder welche Gruppen sollen dann wie in welcher Form in solchen Aufsichtsgremien vertreten sein.
Also inhaltlich ist es eine Diskussion wert, über die Zusammensetzung in solchen Aufsichtsgremien zu diskutieren, das haben wir hier kürzlich gemacht, das muss man aber auch zukünftig bei solchen Fernsehräten und Rundfunkräten tun. Aber es ist zeitlich zu spät und aus diesem Grund werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am ZDFFernsehrat wird wieder einmal deutlich, wie tief greifend die Parteien und insbesondere eigentlich nur die Bundestagsparteien in das Leben der Bürger eingreifen. Bislang waren 77 Vertreter in diesem Fernsehrat, künftig sollen es 60 sein. Von den 77 Vertretern waren die Mehrheit Parteienvertreter, wenn man nämlich dann noch berücksichtigt, dass von den sogenannten gesellschaftlich relevanten Verbänden häufig Personen mit Landtagsmandaten, Europamandaten oder ähnlichen Mandaten geschickt worden sind. Es handelt sich also hier um ein Klüngelgremium der Bundestagsparteien.
Und das soll auch künftig so bleiben und wird auch künftig so bleiben. Wenn man dann sieht, dass dieses Gremium allein im Jahr mehr als 400.000 Euro an Aufwandsentschädigungskosten verursacht,
sich viermal im Jahr trifft, um dann das Programm des ZDF zu kontrollieren, da wird deutlich, wie überflüssig dieses Gremium ist.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Ja, wir haben uns für einen Doppelnamen entschieden.)
Ja, das finde ich... Ich hatte Schwierigkeiten, das gerade zu unterscheiden, deswegen frage ich so detailliert nach.
Ich will Ihnen eins verraten, Herr Kokert: Es wird nicht das letzte Mal sein, dass wir das hier als GRÜNENFraktion auch so praktizieren. Wenn es um eine Angelegenheit geht, an der die Länder beteiligt sind, dann sprechen wir uns selbstverständlich auf Länderebene ab,
(Vincent Kokert, CDU: Da, wo Sie mitregieren, da waren Sie auch nicht, da haben Sie auch nicht nachgeguckt.)
in Niedersachsen, wo auch immer finden. Ja klar, selbstverständlich, bei so einer Angelegenheit stimmen wir uns ab.
(Vincent Kokert, CDU: Sie brauchen doch gar keinen Antrag im Landtag. Sie können doch über Ihre Regierung auch so loslegen.)
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der hat doch recht.)