Das Gericht hat auch gesagt, dass selbstverständlich das Justizministerium eine Zweigstellenverordnung machen kann, aber sie ist zu weit gegangen. Sie haben nämlich die Aufgaben …
Sie haben nämlich die Aufgaben des Präsidiums des Amtsgerichtes vorweggenommen. Das ist der große Streitpunkt.
dass das Justizministerium nicht über die Aufgaben, die die Richter betrifft, entscheiden kann. Darüber muss das Justizministerium nachdenken.
Das bedeutet vom Prinzip her, und das will ich noch mal sagen, dass, wenn das Präsidium aus Pasewalk sagt – so, wie es jetzt festgelegt ist in Paragraf 2 Absatz 1b –, Strafsachen des Jugendrichters werden in Anklam verhandelt, und das Präsidium sagt Nein, ist nicht, das machen wir in der Hauptstelle, dann ist das so.
die Zweigstelle Neustrelitz wird nicht die Familiensachen machen, sondern das machen wir in Waren, oder das Präsidium des Amtsgerichtes Neubrandenburg sagt, die Familiensachen werden nicht in Demmin gemacht, sondern in Neubrandenburg, dann werden die Zweigstellen geschwächt. Und wir haben ja Herrn Burgdorf gehört, ich finde das übrigens …
(Vincent Kokert, CDU: Frau Borchardt, Sie müssen sich nicht bemühen. Es gibt kein abweichendes Stimmverhalten in den Koalitionsfraktionen, das können Sie noch so oft erzählen, wie Sie wollen.)
Wissen Sie, es geht mir nicht darum, Sie zu überzeugen, es geht mir darum, dass das, was Herr Texter hier dargestellt hat,
(Vincent Kokert, CDU: Die Gründe sind Käse, die Sie äußern. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass das, was Herr Texter hier dargestellt hat, dass wir angeblich gesagt hätten, damit wäre die Gerichtsstrukturreform gekippt, dass das falsch ist.
Ich habe hier noch mal versucht, den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auf der Besuchertribüne, zu sagen, welche Schlussfolgerung das jetzt gefasste Urteil – auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, auch das haben wir anerkannt –, welche Auswirkungen das vom Prinzip her für die Zweigstellen haben könnte.
Und dann gucken wir uns in Zukunft vielleicht noch die Plätze an, die in den Zweigstellen, die da vielleicht noch gestärkt werden, auch benötigt werden.
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/3750 die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksa- che 6/3750 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und der Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die
Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes und die Durchführung einer Dritten Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Wir kommen zur Einzelberatung über den Gesetzentwurf nach Artikel 60 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern – Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform, auf Drucksache 6/3750.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 6/4027 empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/3750 abzulehnen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens auf Drucksache 6/3750 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Somit sind gemäß Paragraf 50 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages in der Zweiten Lesung alle Teile dieses Gesetzentwurfes abgelehnt worden und eine Schlussabstimmung entfällt. Damit ist der Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt und Ziffer I der Beschlussempfehlung zugestimmt.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 6/4027 empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.
Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 6/4044 ein Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/4044 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/4044 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4027 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4027 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes M-V, Drucksache 6/3990.