Jaja, ich befürchte das, weil die Antwort heute Morgen in der Fragestunde auf die Anfrage des Kollegen Saalfeld ja schon deutlich gemacht hat, wo die Reise hingeht.
Es wird so ähnlich sein wie bei der Vorratsdatenspeicherung, dass die SPD außerhalb dieses Raumes ganz mutig dafür eintritt, die Ehe für alle durchzusetzen,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Weil wir auch dafür zuständig sind als Landtag, ja? – Vincent Kokert, CDU: Was denken Sie, was wir uns da hinterher gestritten haben?!)
dann liegt die ja ganz klar auf der Hand, weil nämlich Menschen, die gleichgeschlechtlich leben und lieben, auch in unserem Land zu Hause sind
Wenn Sie diese Zuständigkeit infrage stellen, dann haben Sie Ihren Job hier völlig verfehlt, lieber Kollege.
Jaja, ich weiß. Sie sind Doktor Oberklug und deswegen können wir das an dieser Stelle auch dabei belassen,
denn es ist ja auch so, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Streit um die Eheöffnung für schwule und lesbische Paare nicht nur in der Bundesregierung ausgefochten wird, sondern auch hier im Land, in der hiesigen Koalition. Erst gestern ist zum Beispiel bekannt geworden, dass sich auch das Land Berlin im Bundesrat zumindest der Stimme enthalten wird,
(Vincent Kokert, CDU: Das gibts ja nicht! Im Bundesrat kann man sich nicht enthalten. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Na selbstverständlich!)
also die Bundesratsinitiative aus Mecklenburg-Vorpom- mern beziehungsweise aus Niedersachsen, Entschuldigung, nicht unterstützen wird.
Der Vorsitzende der Berliner SPD, vielleicht ist das auch ein Hinweis, wie man mutig mit diesem Thema umgehen kann, erklärte dazu, lieber Kollege Kokert:
„Die Berliner CDU zeigt einmal mehr, dass sie von einer liberalen Hauptstadtpartei Lichtjahre entfernt ist. Berlin ist weltoffen, tolerant und akzeptiert ganz selbstverständlich gleiche Rechte für gleiche Liebe.“
„Das hat die Henkel-CDU noch immer nicht begriffen. Mit ihrem Nein im Senat zu der Initiative, die die Öffnung der
Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften voranbringen soll, zeigt die CDU, dass sie“ zurückgeblieben ist.
(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Zurückgeblieben? Du machst uns jetzt betroffen, Peter Ritter!)
Aber nicht nur die Henkel-CDU ist von gestern, lieber Kollege Ringguth, auch die C-wie-Zukunft-CDU hier in Mecklenburg-Vorpommern hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt, ich zitiere: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ach Gott, jetzt schmeißt er ihn raus! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)
Nein, ich schmeiße ihn nicht raus, aber auf dümmliche Zwischenrufe kann ich in der Tat verzichten, weil das dem Thema nicht angemessen ist.
Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt: „Ehe und Familien stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Danach schützt das Grundgesetz die Ehe – anders als die Weimarer Verfassung, die die Ehe als Grundlage der Familie verstand und die Fortpflanzungsfunktion hervorhob – als Beistand und Verantwortungsgemeinschaft unabhängig von der Familie. Deshalb fällt unter den Schutz des Artikels 6 Grundgesetz ebenso die kinderlose Ehe. Das alles sind Voraussetzungen für die Diskussionen, die gegenwärtig in der Bundesrepublik geführt werden, und nicht nur in der Bundesrepublik. Das Ergebnis der Volksabstimmung im katholisch geprägten Irland zeigt, dass das eine europäische Diskussion ist.
Mir will sich nicht erschließen, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von kleinkarierten Koalitionszwängen einer solchen Diskussion und Entscheidung entzieht.
„Brandenburg wird sich im Bundesrat für eine ‚Ehe für alle‘ einsetzen“, teilt die brandenburgische Landesregierung mit. „Die Zeit dafür ist reif. Diskriminierung aufgrund
sexueller Identität muss ein Ende haben. Die in dieser Woche von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Verbesserungen sind marginal und bleiben hinter den Erfordernissen zurück. Es ist bedauerlich, dass eine grundlegende Reform am anhaltenden Widerstand einer Mehrheit in der Union weiter scheitert. Alle Fortschritte sind bislang durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen worden. Das ist eines Landes wie der Bundesrepublik unwürdig. Deshalb plädiert das Land Brandenburg für einen erneuten Anlauf im Bundesrat, um dem Anliegen einer ‚Ehe für alle‘ Nachdruck zu verleihen. Hierzu sind wir mit anderen Ländern im Gespräch, um in der nächsten Bundesratssitzung Anfang Juni eine Mehrheit für unser Anliegen zu finden.“
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja! – Vincent Kokert, CDU: Sie sehen ja, die restlichen Kollegen haben Sie rausgeschickt, jetzt sind nur noch drei von der SPD hier. Also so wichtig kann das Thema nicht sein.)
Ja, das ist ja meine Befürchtung gewesen, als ich von der kollektiven Euphorie gesprochen habe, lieber Kollege Kokert.
Aber ein Blick über den Tellerrand hinaus bewegt vielleicht den einen oder anderen dann doch noch, sein Abstimmungsverhalten zu überdenken. Schauen wir uns mal unsere europäischen Nachbarn an.
Das Gesetz, das das Mindestalter für eine Eheschließung auf 18 Jahre festlegt, trat Anfang 2015 in Kraft. Mit der Reform des Gesetzes wurde homosexuellen Paaren auch die Volladoption von Kindern ermöglicht.