Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Jaja, ich befürchte das, weil die Antwort heute Morgen in der Fragestunde auf die Anfrage des Kollegen Saalfeld ja schon deutlich gemacht hat, wo die Reise hingeht.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Es wird so ähnlich sein wie bei der Vorratsdatenspeicherung, dass die SPD außerhalb dieses Raumes ganz mutig dafür eintritt, die Ehe für alle durchzusetzen,

(Udo Pastörs, NPD: Für alle! Auch für Ponys!)

und es wird wieder so sein, dass sie am harten Widerstand des Koalitionspartners scheitern wird.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Weil wir auch dafür zuständig sind als Landtag, ja? – Vincent Kokert, CDU: Was denken Sie, was wir uns da hinterher gestritten haben?!)

Ja, wenn wir uns um die Zuständigkeit bemühen, lieber Kollege Dr. Nieszery,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

dann liegt die ja ganz klar auf der Hand, weil nämlich Menschen, die gleichgeschlechtlich leben und lieben, auch in unserem Land zu Hause sind

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, klar.)

und einen Anspruch darauf haben, dass man sich um ihre Belange kümmert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, selbst- verständlich. Machen wir ja auch!)

Wenn Sie diese Zuständigkeit infrage stellen, dann haben Sie Ihren Job hier völlig verfehlt, lieber Kollege.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh Gott! Solche Belehrungen brauche ich nicht von Ihnen.)

Jaja, ich weiß. Sie sind Doktor Oberklug und deswegen können wir das an dieser Stelle auch dabei belassen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, genau. Ja. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

denn es ist ja auch so, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Streit um die Eheöffnung für schwule und lesbische Paare nicht nur in der Bundesregierung ausgefochten wird, sondern auch hier im Land, in der hiesigen Koalition. Erst gestern ist zum Beispiel bekannt geworden, dass sich auch das Land Berlin im Bundesrat zumindest der Stimme enthalten wird,

(Vincent Kokert, CDU: Das gibts ja nicht! Im Bundesrat kann man sich nicht enthalten. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Na selbstverständlich!)

also die Bundesratsinitiative aus Mecklenburg-Vorpom- mern beziehungsweise aus Niedersachsen, Entschuldigung, nicht unterstützen wird.

(Vincent Kokert, CDU: Kann man nicht! Kann man nicht!)

Der Vorsitzende der Berliner SPD, vielleicht ist das auch ein Hinweis, wie man mutig mit diesem Thema umgehen kann, erklärte dazu, lieber Kollege Kokert:

(Vincent Kokert, CDU: Spiegelfechterei, Herr Ritter!)

„Die Berliner CDU zeigt einmal mehr, dass sie von einer liberalen Hauptstadtpartei Lichtjahre entfernt ist. Berlin ist weltoffen, tolerant und akzeptiert ganz selbstverständlich gleiche Rechte für gleiche Liebe.“

(Heiterkeit und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

„Das hat die Henkel-CDU noch immer nicht begriffen. Mit ihrem Nein im Senat zu der Initiative, die die Öffnung der

Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften voranbringen soll, zeigt die CDU, dass sie“ zurückgeblieben ist.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Zurückgeblieben? Du machst uns jetzt betroffen, Peter Ritter!)

Aber nicht nur die Henkel-CDU ist von gestern, lieber Kollege Ringguth, auch die C-wie-Zukunft-CDU hier in Mecklenburg-Vorpommern hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt, ich zitiere: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich gehe jetzt mal.)

Herr Dr. Nieszery, wenn Sie kein Interesse an dem Thema haben,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch, habe ich.)

dann verlassen Sie bitte den Saal.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ach Gott, jetzt schmeißt er ihn raus! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

Nein, ich schmeiße ihn nicht raus, aber auf dümmliche Zwischenrufe kann ich in der Tat verzichten, weil das dem Thema nicht angemessen ist.

(Stefan Köster, NPD: Dann fassen Sie sich mal an die eigene Nase, Herr Ritter!)

Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt: „Ehe und Familien stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Danach schützt das Grundgesetz die Ehe – anders als die Weimarer Verfassung, die die Ehe als Grundlage der Familie verstand und die Fortpflanzungsfunktion hervorhob – als Beistand und Verantwortungsgemeinschaft unabhängig von der Familie. Deshalb fällt unter den Schutz des Artikels 6 Grundgesetz ebenso die kinderlose Ehe. Das alles sind Voraussetzungen für die Diskussionen, die gegenwärtig in der Bundesrepublik geführt werden, und nicht nur in der Bundesrepublik. Das Ergebnis der Volksabstimmung im katholisch geprägten Irland zeigt, dass das eine europäische Diskussion ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Mir will sich nicht erschließen, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von kleinkarierten Koalitionszwängen einer solchen Diskussion und Entscheidung entzieht.

(Vincent Kokert, CDU: Wir haben darüber diskutiert.)

„Brandenburg wird sich im Bundesrat für eine ‚Ehe für alle‘ einsetzen“, teilt die brandenburgische Landesregierung mit. „Die Zeit dafür ist reif. Diskriminierung aufgrund

sexueller Identität muss ein Ende haben. Die in dieser Woche von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Verbesserungen sind marginal und bleiben hinter den Erfordernissen zurück. Es ist bedauerlich, dass eine grundlegende Reform am anhaltenden Widerstand einer Mehrheit in der Union weiter scheitert. Alle Fortschritte sind bislang durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen worden. Das ist eines Landes wie der Bundesrepublik unwürdig. Deshalb plädiert das Land Brandenburg für einen erneuten Anlauf im Bundesrat, um dem Anliegen einer ‚Ehe für alle‘ Nachdruck zu verleihen. Hierzu sind wir mit anderen Ländern im Gespräch, um in der nächsten Bundesratssitzung Anfang Juni eine Mehrheit für unser Anliegen zu finden.“

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Es erschließt sich mir nicht, warum sich MecklenburgVorpommern diesen Gesprächen verweigert.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja! – Vincent Kokert, CDU: Sie sehen ja, die restlichen Kollegen haben Sie rausgeschickt, jetzt sind nur noch drei von der SPD hier. Also so wichtig kann das Thema nicht sein.)

Ja, das ist ja meine Befürchtung gewesen, als ich von der kollektiven Euphorie gesprochen habe, lieber Kollege Kokert.

Aber ein Blick über den Tellerrand hinaus bewegt vielleicht den einen oder anderen dann doch noch, sein Abstimmungsverhalten zu überdenken. Schauen wir uns mal unsere europäischen Nachbarn an.

Luxemburg: Homosexuelle Paare können jetzt auch in Luxemburg heiraten.

(Udo Pastörs, NPD: Holland auch. – Stefan Köster, NPD: Auch Kopfstand machen.)

Das Gesetz, das das Mindestalter für eine Eheschließung auf 18 Jahre festlegt, trat Anfang 2015 in Kraft. Mit der Reform des Gesetzes wurde homosexuellen Paaren auch die Volladoption von Kindern ermöglicht.