Zudem zog Herr Heydorn die Bertelsmann Studie in Zweifel und sagte, das, was wir dort feststellen, dass die Fachkraft-Kind-Relation hier in Mecklenburg-Vorpommern so schlecht sein soll, das stimmt ja gar nicht, die Daten sind gar nicht irgendwie begründet.
Na gut, Herr Heydorn, dann schau ich mir mal das Statistische Bundesamt an, den Personalschlüssel in Kitas 2014. Und wer schneidet am schlechtesten ab? Mecklenburg-Vorpommern. Wollen Sie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes auch in Zweifel ziehen?
Das alles, was ich heute hier vernommen habe, ist zu wenig, um Ihrem Anspruch gerecht zu werden, in Zukunft allen Kindern frühkindliche und chancengleiche Bildung zu gewähren. Wie zu vermuten war, ziehen Sie sich seitens der Regierung, der Koalitionsfraktionen zurück auf die gute Infrastruktur bei den Kindertagesstätten, die wir nie bezweifelt haben, und rein faktisch auf die Zahlen. Dass wir eine gute Infrastruktur haben, das hat niemand bestritten, woran es aber hapert, das sind die Rahmenbedingungen für eine gute frühkindliche Bildung. Bei den derzeit festgeschriebenen Standards ist die Frage, ob diese in der Praxis tatsächlich ausfinanziert sind. Wir hatten dazu bereits im Oktober 2014 hier im Landtag eine Diskussion. Schon damals habe ich darauf verwiesen, dass es eine einseitige Betrachtung ist, sich ausschließlich auf die Zahlen zurückzuziehen.
Wenn wir schon bei Zahlen und Statistiken sind, Frau Hesse, dann können wir ja auch rechnen, so sollten wir aus unserer Sicht auch mal immer gleich anführen, dass im Vergleich zu damals, wo die Kosten angestiegen sind, mehr Kinder in der Kindertagesbetreuung sind. Allein von 2006 zu 2012 haben wir 12.907 Kinder mehr in den Kindertageseinrichtungen. Wie seriös ist es denn dann, hier mit 115 Millionen Euro mehr zu hantieren? Schon allein
vor diesem Hintergrund müssen die Landesmittel logischerweise ansteigen, da wir eine bezogene Grundförderung des Landes bei den Kosten eines Platzes in der Kindertageseinrichtung haben.
Und Ihre Zahlen erscheinen auch in einem anderen Licht, wenn ich das finanzwissenschaftliche Gutachten von Professor Dr. Martin Junkernheinrich lese, und ich führe es gerne noch mal an, wo es heißt, „dass in Mecklenburg-Vorpommern für ostdeutsche Verhältnisse vergleichsweise geringe Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen getätigt werden“. Sind das auch unseriöse Aussagen, Frau Hesse? Insofern haben Sie mehr Mut und stehen zu Ihrem Anspruch, mehr für die Kindertagesförderung tun zu wollen! Ihre Bundestagsfraktion war 2010 schon weiter.
Bei den Finanzierungsbeteiligten eines Platzes sind die Kosten ungleich verteilt. So haben Eltern, Kommunen, Gemeinden und die Träger mehr finanzielle Lasten zu stemmen als das Land.
Die Elternbeiträge steigen an, und es sind weitere Erhöhungen abzusehen. Das verschärft die Lage zusehends.
Auch der aktuelle Streik um die Löhne für Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kitas – und ich hoffe, er wird auch auf die freien Träger Auswirkungen haben –, bei dem nun die Weichen für eine Einigung gestellt werden, wird seine Folgen haben. Die Schlichter haben letzte Woche Dienstag eine Erhöhung der Löhne um durchschnittlich 3,3 Prozent vorgeschlagen. Die Forderung der Gewerkschaft lag bei 10 Prozent. Wir halten höhere Löhne für richtig, weil die Arbeit, die von den Mitarbeiterinnen in den Kindertageseinrichtungen geleistet wird, nicht nur ein immer höheres Engagement voraussetzt, sondern auch in hohem Maße großen Einfluss auf die Erziehung und frühkindliche Bildung unserer Kinder hat.
Die seit Anfang 2015 eingeführte Vollverpflegung in den Kindertagesstätten von Mecklenburg-Vorpommern hat bereits zu teils drastischen Preissteigerungen für Eltern geführt. Laut einer Umfrage des Steinbeis-Forschungs- zentrums, Institut für Ressourcen-Entwicklung, in Greifswald zahlen 16 Prozent der Eltern über 30 Euro mehr für das Essen ihrer Kinder als im vergangen Jahr. 28 Prozent müssen im Vergleich zu 2014 bis zu 30 Euro mehr löhnen und 43 Prozent bis zu 10 Euro mehr. Bis Mittwoch letzter Woche hatten sich 330 Eltern an diesen Umfragen beteiligt, hoffentlich beteiligen sich noch mehr Eltern daran. Ich kann sie alle nur dazu auffordern. Dann wäre diese Umfrage repräsentativ genug, auch für das Sozialministerium, ansonsten werden noch Monate vergehen, ehe wir belastbare Zahlen haben.
Doch wer zahlt die notwendige bessere Bezahlung der Beschäftigten oder die Mehrkosten durch die Vollverpflegung? Die Wohnsitzgemeinden und die Eltern. Das Land dynamisiert seinen Grundbetrag jährlich um 2 Prozent. Das ist eine feststehende Größe. Alles, was darüber hinausgeht, teilen sich die Eltern und die Wohnsitzgemeinden.
Deshalb sind auch wir als Landespolitiker bei den aktuell laufenden Streiks gefragt, wie die zu erwartenden Erhöhungen bei den Löhnen aufgefangen werden können. Das könnte zum Beispiel durch eine andere Dynamisierungsrate des Grundfreibetrages des Landeszuschusses erfolgen, eine, die den tatsächlichen Steigerungen der Personal- und Sachkosten entspricht.
Langfristig, Herr Heydorn, – und das hatten wir auch so in unserem Antrag aufgegliedert in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Ziele – muss es das Ziel sein, den Besuch der Kindestageseinrichtungen kostenfrei zu gestalten. Nach Artikel 8 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder nach seinen Begabungen das Recht auf einen freien Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von seiner wirtschaftlichen oder sozialen Lage.
Da auch die Kindertageseinrichtungen solche öffentlichen Einrichtungen der Betreuung und Bildung sind,
Zur Inklusion hatte ich bereits in meiner Einbringung die Expertenkommission zitiert, Herr Heydorn, da müssen Sie mich missverstanden haben, welche angeregt hatte, und das war im Jahr 2012, eine Arbeitsgruppe zur Inklusion in der Kindertagesförderung einzusetzen, da die vorgeschlagenen Maßnahmen in dem Expertenbericht und jetzt auch in der Strategie sich auf wesentliche Punkte beschränken.
Prinzipiell ziehe ich eine sachliche, produktive Gesprächsrunde wie letzte Woche vor und dass man sich gemeinsam auf den Weg macht, statt hier kontraproduktive Debatten zu führen. Trotzdem möchte ich vorbringen, dass ich im April dieses Jahres aus dem Haus des Bildungsministers noch die Aussage erhielt, dass „derzeit … nicht beabsichtigt ist, eine derartige Arbeitsgruppe einzusetzen, da § 2 Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V bereits vorsieht, die individuelle Förderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kindern vorrangig in Kindertageseinrichtungen erfolgen zu lassen“. Insofern erfolgte die Einladung letzte Woche für mich sehr überraschend. Es war, wie gesagt, eine andere Aussage aus dem Bildungsministerium gegeben.
Da aus unserer Sicht tatsächlich nur wesentliche Aspekte bei dem Thema Inklusion betrachtet werden, halten wir weiterhin an der Einrichtung einer Arbeitsgruppe fest. Will man Inklusion in Kitas, dann gehören auch solche Ausgestaltungsmerkmale wie mehr Zeit für Dokumentation, mehr Personal für inklusive Betreuung in Krippe und in Hort angesprochen.
Was verstehen wir unter dem Begriff „Eltern-KindZentrum“? Hier kamen ja doch noch einige Irritationen auf. Dieser Begriff wird in mehreren Konstellationen auch hier in Mecklenburg-Vorpommern verwendet.
Wir meinen damit die Öffnung von Kitas, sodass Familien in Zusammenarbeit mit multiprofessionellen Teams, an Kitas angedockt, bei der Erziehung unterstützt werden können. Bestehende Strukturen besser zu bündeln und dichter an die Kinder und Eltern zu bringen, das muss das Ziel sein.
Auf der Beratung zur Integration von Flüchtlingen vor einigen Wochen sprachen wir in unserem Workshop Kita in der Runde von einem Extraraum als Begegnungsstätte für Eltern mit Beratungsangeboten.
Eltern nutzen dies viel eher als bereits vorhandene Einrichtungen und extra initiierte Angebote. Kitas können als Begegnungszentren für Familien funktionieren. Wir meinen, dass dieser präventive Ansatz, Familien so frühzeitig wie möglich am Ort des Vertrauens zu unterstützen, nicht nur für die Familien besser ist und sie weiterbringt, sondern dass das auch langfristig Geld, zum Beispiel bei den Hilfen zur Erziehung, sparen könnte. Alle Experten sind sich einig, dass präventiv anzusetzen wirksamer ist, als abzuwarten, bis das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist.
Natürlich ist uns bewusst, dass wir das, was wir anprangern und fordern, viel Geld kosten wird. Für die kurzfris- tigen Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2016/2017 sprechen wir von einem Finanzierungsumfang von 12 Mil- lionen Euro. Wir werden die entsprechenden Gegenfinanzierungsvorschläge dann in den Haushaltsberatungen bringen,
aber wir meinen, dass das Geld gut investiert ist für eine gute, chancengleiche Bildung der Kinder von der Krippe an.
Wir sind ebenfalls der Meinung, dass hier auch der Bund in der Pflicht ist, sich an der Finanzierung der Qualitätsstandards zu beteiligen. Frau Friemann-Jennert hat es ausgeführt, an einigen Stellen gibt es das schon. Schließlich war es auch der Bund, der 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeführt hat. Zu einem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gehört natürlich auch immer die Qualitätsdiskussion, das ist zu begrüßen, aber wenn der Bund das Ziel hat, so soll er sich auch an der Finanzierung beteiligen. Das wäre nur folgerichtig, aber ich sehe das Kita-Qualitätsgesetz auf Bundesebene noch in weiter Ferne und ebenso eine Mitfinanzierung des Bundes. Trotzdem werden wir nicht nachlassen, dies immer wieder einzufordern.
Wenn Sie sich selber ernst nehmen mit Ihrem Anspruch, die Weichen für gute frühkindliche Bildung stellen zu wollen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktio
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4096. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4096 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Initiativen im Bundesrat zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität unterstützen und politische Willensbekundung für wasserstoffbasierte Kraftfahrzeugtechnologie, auf Drucksache 6/4090.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Initiativen im Bundesrat zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität unterstützen und politische Willensbekundung für wasserstoffbasierte Kraftfahrzeugtechnologie – Drucksache 6/4090 –