Von den zukünftig 45 Mitgliedern des Hörfunkradios wird nur ein Drittel von staatlichen Institutionen entsandt, 13 Mitglieder kommen aus den Ländern, 2 vom Bund. Weitere 5 Mitglieder werden von Verbänden und Organisationen gestellt, die schon jetzt entsendeberechtigt sind. Neun Verbände und Organisationen entsenden zum ersten Mal ein Mitglied in den Hörfunkrat.
Für die Länder war es ein besonders wichtiger Aspekt, dass mehr Vertreter aus der Gesellschaft im Hörfunkrat
mitarbeiten können, dass im Hörfunkrat ein möglichst breiter Ausschnitt aus der Gesellschaft sichtbar wird. Dazu gibt es die Vereinbarung, dass jedes Land einen Vertreter eines festgelegten Bereiches entsenden wird. M-V entsendet einen Vertreter des Landesverbandes der Freien Berufe. Der Verwaltungsrat des Deutschlandradios wird zukünftig zwölf Mitglieder haben, auch hier nur ein Drittel staatliche, drei von den Ländern und eines vom Bund. Die drei entsendeberechtigten Länder werden von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam bestimmt, die Vertreter von der jeweiligen Landesregierung, die entsendeberechtigt sind, entsandt und benannt. Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im Hörfunkrat und Verwaltungsrat auf insgesamt drei Amtsperioden begrenzt. Die Dauer der Amtszeit beträgt für beide Gremien zukünftig fünf Jahre.
Zur weiteren Begrenzung des staatlichen Einflusses wurden die Vorschriften zur Inkompatibilität verschärft. Zukünftig darf ein staatlicher Vertreter nur in einem der Gremien, frühestens 18 Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Gremium als Mitglied einer nicht staatlichen Organisation erneut entsandt werden. Eine Abberufung von Gremienmitgliedern ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, zum Beispiel dann, wenn ein Mitglied aus seinem Verband aus der Institution ausscheidet, für die er in den Gremien tätig war.
Zusätzlich soll im Hörfunkrat, der die gesellschaftliche Vielfalt in unserem Land widerspiegelt, eine ausgeglichene Besetzung mit Männern und Frauen sichergestellt werden. Zukünftig wird es so sein, dass als Nachfolgerin oder Nachfolger für das Mitglied einer Organisation eine Frau entsandt werden muss, wenn zuvor ein Mann diese Position eingenommen hatte, oder ein Mann entsandt werden muss, wenn zuvor eine Frau Mitglied im Gremium war. Und wenn eine Organisation oder ein Verband zwei Vertreter entsendet, sind jeweils ein Mann und eine Frau zu entsenden. Das ist sicher eine paritätische Besetzung und wird der Lebenswirklichkeit in Deutschland gerecht. Zusätzlich soll der Intendant des Deutschlandradios zukünftig verpflichtet sein, für die vom Deutschlandradio freien, ohne regulären Arbeitsvertrag Beschäftigten eine institutionalisierte Interessenvertretung zu schaffen.
Weiterhin geht es darum, die Transparenzvorschriften für die Arbeit der Gremien des Deutschlandradios zu erweitern, also verpflichtend zu regeln. Zukünftig sollen die Sitzungen des Hörfunkradios öffentlich stattfinden. Dazu gehören auch umfangreiche Veröffentlichungspflichten, zum Beispiel zur Zusammensetzung der Gremien, zu den Tagesordnungen, zu den Anwesenheitslisten, zu den Ergebnissen der Beratungen, auch zur Höhe der Bezüge des Intendanten und der Direktorin. Ich meine, all das sind wichtige Schritte, um für mehr Offenheit und Akzeptanz der begleitenden Arbeit dieser Gremien zu sorgen.
Eine weitere Änderung, die im Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt wird, ist, dass das Deutschlandradio sich entschlossen hat, sein bekanntes Programm, den Deutschlandfunk stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Deshalb werden die Programmnamen geändert von Deutschlandradio Kultur in Deutschlandfunk Kultur und von Deutschlandradio Wissen in Deutschlandfunk Nova. Diese Änderungen müssen natürlich auch im Rundfunkänderungsstaatsvertrag und im Deutschlandradio-Staatsvertrag nachvollzogen werden.
Der zweite Punkt, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die bekanntermaßen mit der Abkürzung KEF immer zitiert wird, hat in ihrem 20. Bericht eine Veränderung des prozentualen Anteils an Rundfunkbeitragsaufkommen von ARD, ZDF und Deutschlandradio empfohlen. In Zukunft sollen die ARD 71,7, das ZDF 25,3 und das Deutschlandradio 2,9 Prozent des Aufkommens erhalten. Das hat jetzt im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag Eingang gefunden, auch das schreibt der 20. Änderungsvertrag vor.
Meine Damen und Herren, es geht also um eine Reihe von Veränderungen, insbesondere beim Deutschlandradio, vor allem bei den Regelungen zur größeren Staatsferne und mehr Transparenz mit wichtigen Entscheidungen für eine gute Zukunft. Ich bitte um konstruktive Ausschussberatungen und um Zustimmung zu diesem Gesetzantrag. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat hier sehr umfänglich ausgeführt und hat die Dinge einzeln dargestellt. Ich könnte an keinem Punkt etwas sagen, was ich anders sehen würde.
(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD, Enrico Komning, AfD, Wolfgang Waldmüller, CDU, und Simone Oldenburg, DIE LINKE)
Ich stimme dem vollumfänglich zu. Meine Fraktion hat diese Debatte nicht beantragt. Wir hätten sie nicht gebraucht.
Am Ende ist festzustellen, wir setzen ein Gerichtsurteil um, das ist nachvollziehbar. Wir schaffen mehr Offenheit, wir schaffen mehr Transparenz. Wir regeln, dass Sendenamen sich neu im Gesetz wiederfinden. Insofern wird es Zustimmung von meiner Fraktion geben und damit ist alles gesagt. – Besten Dank.
Wertes Präsidium! Geehrte Damen und Herren! Liebe Bürger! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der öffentliche Rundfunk innerhalb kurzer Zeit erneut Thema in diesem Haus.
Dieses Mal sind Sie es, liebe Landesregierung, die eine Änderung vornehmen möchte. Dieses Mal muss ich allerdings Wasser in Ihren Antragswein gießen. Im Wesentlichen geht es in Ihrem Entwurf um drei Punkte,
nämlich die Namensänderung, die Veränderung von Finanzierungsanteilen und die Hausaufgaben, die Ihnen das Bundesverfassungsgericht allerdings schon vor drei Jahren mit auf den Weg gegeben hat. Die Namensänderung bezüglich Deutschlandradio Kultur und DRadio Wissen ist aus meiner Sicht ohne Bedeutung, sieht man sich die den Staatsvertrag in Gänze tragenden Defizite an. Bereits in unserem Landtagswahlprogramm haben wir festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk uns Bürgern zu viel Geld kostet, willkürlich ist und deshalb durchgreifend reformiert werden muss. Die AfD will das GEZ-System abschaffen.
Um die Unabhängigkeit des Rundfunks zu gewährleisten, sollen Parteivertreter weder direkt noch indirekt in den Aufsichtsgremien sitzen dürfen, so bereits unser damaliges Landtagswahlprogramm. Damit ist deutlich gemacht, welche Position Sie von uns zu erwarten haben.
Im vorliegenden Entwurf sollen lediglich die Anteile zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio verändert werden und der Finanzierungsbeitrag für Arte von rund 171 Millionen Euro auf jetzt 180 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden. In diesem Zusammenhang muss man ja schon fast dankbar sein, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages an sich nicht kommen soll.
Die Alternative für Deutschland spricht sich generell für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Das beinhaltet vor allem das Ende der unzeitgemäßen Finanzierung über eine Zwangsabgabe. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, wie sich die Verteilung der Mittel gestaltet. Das Finanzierungssystem selbst wird nämlich von uns infrage gestellt. Eine Neuaufteilung auf der Grundlage des bestehenden Finanzierungssystems indiziert aber eine Verfestigung der Finanzierungsgrundlage an sich und wird deshalb von uns abgelehnt.
Die Änderung, die den weit größeren Teil ausmacht, liest sich im Antrag wie ein notwendiges Übel, das von Ihnen zähneknirschend hingenommen werden muss. Bereits im März 2014 wurde Ihnen vom Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, ich zitiere: „Die bloße Möglichkeit staatlicher Dominanz“ sei „präventiv auszuschließen.“ Zitatende. Aus diesem Grunde wurde Ihnen auf den Weg gegeben, ein weiteres Zitat: „… der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist „konsequent zu begrenzen. … Der Anteil … darf … ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.“ Zitatende.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus unserer Sicht aber nur unzureichend beachtet. Ähnlich der Änderung des ZDFStaatsvertrages folgen Sie dem Urteil dahin gehend, die Anzahl der staatlichen und staatsnahen Vertreter auf ein Drittel zu reduzieren. Dabei beschränken Sie die Änderungen wieder nur auf das Nötigste, anstatt mal dem Grundtenor der zu schaffenden Staatsferne des öffentlichen Rundfunks Rechnung zu tragen. Anstatt mutig voranzuschreiten und sich dem weitergehenden Votum des Verfassungsrichters Paulus anzuschließen, den ich
auch zitieren möchte, „Das Urteil geht immerhin einen kleinen, meiner Auffassung nach allzu kleinen Schritt zu ihrer Absicherung. Dennoch, so steht zu befürchten, bleibt das Versprechen eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens auch nach der nunmehr 14. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts unerfüllt“, Zitatende, stattdessen sichern Sie sich weiter einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entscheidungsgremien. Einher geht dies mit einer Vergrößerung des Hörfunkrates.
Anstatt die Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, die Eindrittelregelung einzuführen und etwa die bisher 40 Personen des Hörfunkrates auf 39 zu reduzieren, wollen Sie nunmehr 5 Personen mehr in den Hörfunkrat entsenden. Tief in die Tasche des Steuerzahlers – der SPD-Kanzlerkandidat würde sagen, der hart arbeitenden Menschen – zu greifen, darin haben Sie ja Übung, sieht man sich die maßlose Erweiterung der Kfz-Flotte der Landtagspräsidentin an.
Gleiches gilt für den Verwaltungsrat. Die hier vorgesehene Erweiterung um 33 Prozent sichert den politischen Akteuren weiterhin ihren Einfluss. Auf die rund 40.000 Euro, die an zusätzlichen Aufwandsentschädigungen im Jahr für den Steuerzahler anfallen, möchte ich an dieser Stelle gar nicht eingehen. Das wird der Steuerzahler hoffentlich zur Bundestagswahl dann selbst tun.
Politischer Mut und das Bekenntnis zu wirklich staatsfernen Öffentlich-Rechtlichen sieht anders aus, meine Damen und Herren. Und Hand aufs Herz, allein durch eine Verminderung der Anzahl staatlicher Vertreter, Karenzzeiten für Ehemalige und eine Erweiterung der nicht staatlichen Interessengruppen wird sich nicht viel ändern. Es sind, wie so oft, Nebelkerzen, die in den Raum geworfen werden. Es kann sich auch nichts ändern, solange Interessengruppen vertreten sind, die an Ihrem politischen Tropf hängen. Beispielsweise gestatten Sie, dass gleich zwei Organisationen des ver.di-Verbundes im Hörfunkrat vertreten sind, trotzdem ver.di in letzter Zeit in unrühmlicher Weise auf sich aufmerksam gemacht hat. Selbst wenn der Aufruf zum Ausspähen und zur Denunziation von AfD-Mitgliedern inzwischen zurückgenommen worden ist, zeigt die Causa ver.di sehr deutlich, welche politische Richtung zu erwarten ist.
Besonders auffällig ist bei der Zusammensetzung des Hörfunkrates, wie auch schon beim Fernsehrat, die eklatante Vernachlässigung der Interessen von Familien. Sie implementieren mit dem Lesben- und Schwulen-Verband e. V. über das Maß Minderheiten und übergehen die Interessenvertreter der klassischen Familie. Das zeigt deutlich, welchen Stellenwert die Vater-Mutter-Kind-Familie in Ihrem Denken hat,
offensichtlich nämlich einen, der hinter gleichgeschlechtlichen Beziehungen zurücksteht. Eine schlüssige Begründung, warum dies so ist, findet sich in Ihrem Antrag nicht, zumal Sie unseres Erachtens damit zweifelsohne gegen das Ihnen auferlegte Gebot der Vielfaltsicherung verstoßen, obwohl das Bundesverfassungsgericht hier recht eindeutig ist. Es sagt nämlich, Zitat: „Die institutionelle Ausgestaltung muss darauf abzielen, dass die Mitglieder möglichst verschiedenartige Sichtweisen, Erfah
rungen und Wirklichkeitsdeutungen in den Rundfunkanstalten einbringen können und damit ein facettenreiches Bild des Gemeinwesens ergeben“, Zitatende. Dazu gehört aus Sicht der AfD zumindest auch die klassische Familie.
Es steht somit die berechtigte Frage im Raum, warum Sie offenbar bewusst diese Interessengruppe übergehen, denn Ihrer Lesart nach gehören Familien und ganz normale Bürger offensichtlich nicht zu relevanten gesellschaftlichen Strömungen und zur realen Vielfalt in diesem Land.
Da wären zum einen Pro Familia, der Deutsche Familienverband, der Verband kinderreicher Familien Deutsch- land e. V. oder das Zukunftsforum familie e. V. Beteiligen Sie diese und geben Sie damit ein positives Signal in Richtung der Familie!
Abschließend ein kurzes Statement zur Geschlechterquote, die Sie selbst in Ihrem Antrag zur Sprache bringen: Wenn Sie denken, Quoten schaffen Gleichberechtigung, dann sind Sie auf dem Holzweg. In erster Linie sollte bei den Mitgliedern der Gremien nie das Geschlecht, sondern allenfalls die Sachkompetenz im Vordergrund stehen. Dies gilt für beide und – um in der absurden Gendersprache zu sprechen – für alle 60 Geschlechter.
Wir werden der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, um dort die Defizite des Gesetzentwurfes nochmals zu erörtern und soweit wie möglich Abhilfe zu schaffen. – Vielen Dank.
Werter Herr Komning, als Erstes müssen Sie mal erklären, ob Sie denn nun einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen oder ob Sie keinen wollen.