Protokoll der Sitzung vom 28.10.2020

Nein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Zweite Lesung!)

Es ist eine Zweite Lesung, da gibts keine Einbringung,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, so ist das mit der Bildung.)

Herr Schneider.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Also ich wiederhole noch einmal: Wir kommen zur Einzelberatung über den

(Peter Ritter, DIE LINKE: Geschäftsordnung!)

von der Fraktion der AfD

(Peter Ritter, DIE LINKE: Lernen, lernen, nochmals lernen!)

eingebrachten Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land MecklenburgVorpommern auf Drucksache 7/5261.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5261 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Abgeordneten abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5261 ebenfalls abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 7/5262.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesrichtergesetz – RiG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5262 –

In der 95. Sitzung des Landtages am 26. August 2020 ist die Überweisung eines Gesetzentwurfes, Entschuldigung, dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich kann Widerspruch nicht sehen und erkennen, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Förster.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Falls Sie noch mal reden wollen, dann...)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Mit diesem Gesetzentwurf soll die Altersgrenze für Richter flexibilisiert werden, so, wie dies bei den Beamten bereits möglich ist. Der Grund, dass die für Beamte geltende Regelung bisher nicht für Richter übernommen wurde, liegt in der richterlichen Unabhängigkeit. In diese könnte eingegriffen werden, so befürchten einige, wenn der Dienstherr sich die ihm für eine Verlängerung der Dienstzeit passenden Richter quasi aussuchen könnte, um es verkürzt auf den Punkt zu bringen. Paragraf 5 Absatz 3 des Richtergesetzes lautet deshalb auch kurz und knapp: „Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben werden.“ Das soll also geändert werden und wir orientieren uns dabei an Brandenburg und Sachsen, die entsprechende Regelungen bereits getroffen haben.

Eine auf die richterliche Unabhängigkeit pochende Anspruchslösung, wie sie dem Richterbund vorschwebt, dass also der Richter einen Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestands hat, lehnen wir ab, denn es muss in irgendeiner Weise für den Dienstherrn möglich sein, in dieser besonderen Situation, wo eigentlich der Ruhestand beginnt, ähnlich wie bei der Einstellung auch die Eignung des Richters für eine Verlängerung der Dienstzeit zu berücksichtigen. Es sollte deshalb, anders als nach den bisherigen Fristen für eine Regelbeurteilung, auch eine dienstliche Beurteilung des Richters ermöglicht werden. Das Problem der richterlichen Unabhängigkeit versus Eignung sollte sich letztlich über das dienstliche Interesse, das vorliegen muss, lösen lassen.

Zur richterlichen Unabhängigkeit noch eine Bemerkung: Sie wird dank einer die Unabhängigkeit im Übermaß betonenden Rechtsprechung arg strapaziert und führt gelegentlich dazu, dass es faktisch eine Dienstaufsicht

bei Richtern nicht gibt, oder besser – das „gelegentlich“ lasse ich weg –, es führt im Allgemeinen dazu, dass es faktisch eine solche Dienstaufsicht bei Richtern nicht gibt. Richterliche Unabhängigkeit ist aber gerade kein persönliches Privileg und darf sich deshalb auch nicht so auswirken, dass sie mangelnde Pflichterfüllung deckt.

Ich habe im Protokoll nochmals nachgelesen und meine Erinnerung hat mich nicht getäuscht, grundsätzliche Einwände wurden von den anderen Fraktionen gegen unseren Antrag nicht vorgebracht. Im Wesentlichen hat man sich mit der Stellensituation und der Pensionierungswelle befasst und kritisiert, dass der Antrag ein Gesamtkonzept vermissen lasse. Natürlich waren das vorgeschobene Gründe, denn es geht hier um die Flexibilisierung der Altersgrenze, also ein Problem, das völlig unabhängig von der Personalsituation besteht und nur im Wege einer Änderung des Richtergesetzes gelöst werden kann.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften schlägt die Landesregierung unter Artikel 8 nunmehr eine im Wesentlichen unserem Antrag entsprechende Regelung für eine Flexibilisierung der Altersgrenze auch im richterlichen Bereich vor. Das ist gut so und wir nehmen unseren Antrag deshalb zurück. – Vielen Dank!

(Beifall Nikolaus Kramer, AfD)

Also ich habe das jetzt richtig verstanden, Sie ziehen den Antrag zurück? (Zustimmung)

Okay, damit entfallen die weitere Aussprache und auch die Abstimmung.

Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 7/5270.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5270 –

In der 95. Sitzung des Landtages am 26. August 2020 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion DIE LINKE hat als Erster das Wort der Abgeordnete Foerster.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt kommt das gute Jochen-Schulte-Gesetz.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ziel dieses Gesetzentwurfes war es, die Frage, inwieweit der aktuelle Vergabemindestlohn Mecklenburg-Vorpommern armutsfest ist oder nicht, noch einmal in den Mittelpunkt einer parlamentarischen Debatte zu stellen. Für meine Fraktion habe ich in der Einbringung deutlich gemacht, dass 10,35 Euro dieser Anforderung nicht gerecht werden. Diese Erkenntnis haben wir ja nicht exklusiv gewonnen, sondern sie fußt auf einer Auskunft der Bundesregierung. Diese teilte auf Anfrage unserer Bundestagsfraktion mit, dass ein Bruttostundenlohn von mindestens 12,63 Euro notwendig ist, um nach 45 Jahren Arbeit nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Das ist und das bleibt unser Maßstab, und nichts anderes.

Wie notwendig es ist, dass die öffentlichen Auftraggeber Land und Kommunen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, zeigen jüngste Zahlen aus Berlin noch einmal deutlich. Trotz des auch hier im Haus gern und oft gefeierten wirtschaftlichen Aufschwungs am Arbeitsmarkt haben sich die staatlichen Hartz-IV-Zuzahlungen an Beschäftigte mit geringem Einkommen kaum verändert. Allein 2019 flossen rund 9,4 Milliarden Euro an Hartz-IVBedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängig Beschäftigten. In den konjunkturell ebenfalls erfolgreichen Jahren 2017 und 2018 flossen den Informationen zufolge sogar 10 beziehungsweise 9,7 Milliarden Euro in die Aufstockung der Gehälter von Niedriglohnempfängern.

Insgesamt hat der Staat seit 2007 also mehr als 126 Milliarden Euro an ergänzenden Hartz-IV-Leistungen zur Aufbesserung niedriger Löhne ausgegeben. Übersetzt heißt das, die Gesellschaft subventioniert auf diese Art und Weise seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur prekäre Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel als ungewollte Teilzeit- oder Minijobs, anbieten. Insofern ist das Thema hochaktuell, und das bleibt es auch.

(Beifall Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Wenn ich nun...

Da kann man auch mal klatschen, ja.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wenn ich nun auf die Debatte bei Einbringung des Antrages zurückschaue, dann muss ich feststellen, dass die Argumente im Wesentlichen ausgetauscht sind. Die SPD ist nicht per se gegen einen höheren Vergabemindestlohn, setzt systematisch aber künftig stärker auf die Privilegierung tariflicher Regelungen. Die CDU hat ihre bekannten Positionen zur aus ihrer Sicht notwendigen Entbürokratisierung des Vergabegesetzes vorgetragen. Und die AfD hat auf die aktuellen Schwierigkeiten etlicher Unternehmen verwiesen und mit Blick auf vermeintliche Kostensteigerungen angekündigt, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Für meine Fraktion habe ich zu all diesen Punkten bereits im August Stellung genommen. Da aufgrund der leider unterbliebenen Befassung der Ausschüsse weder damit zu rechnen ist, dass heute noch neue Argumente das Tageslicht erblicken, noch, dass sich an der grundsätzlichen Positionierung der einzelnen Fraktionen etwas ändert, ziehe ich den Gesetzentwurf zurück.

(Torsten Renz, CDU: Nee!)

Vergeblich war die Mühe allerdings nicht, denn wir haben im Kontext der Landtagsbefassung tatsächlich noch die eine oder andere konstruktive Anregung für ein modernes Vergabegesetz erhalten. Folglich kann ich Ihnen bereits heute versprechen, dass dies noch nicht die letzte Befassung mit dem Thema Vergabegesetz in dieser Wahlperiode gewesen ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Auch dieser Gesetzentwurf ist zurückgezogen worden. Damit entfallen die weitere Aussprache und auch die Abstimmung.

Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/5440.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/5440 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Europa. Bitte schön, Herr Caffier!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerpräsidentin befindet sich, wie heute früh bereits mitgeteilt, ja in einer Videokonferenz, daher vertrete ich sie zu diesem Tagesordnungspunkt. Und in gewisser Hinsicht geht es ja auch um eine CoronaMaßnahme. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig die staatlichen Stellen für die Bewältigung von Krisen sind. Die Gesundheitsämter hatten schon immer wichtige Aufgaben, standen aber quasi nie im Rampenlicht. Jetzt sind sie an vorderster Front im Kampf gegen den Corona-Virus im Einsatz und rücken in den Fokus der Öffentlichkeit.