Protokoll der Sitzung vom 28.10.2020

Einen Moment!

Und diese …

Einen Moment, Frau Abgeordnete! Ich nehme an, Sie sind bald fertig, aber trotzdem.

Also, dieses Gemurmel aus dieser Richtung ist dermaßen störend, dass man überhaupt gar nicht mehr der Rednerin folgen kann. Ich bitte Sie, halten Sie sich etwas zurück!

Bitte schön, Sie können jetzt fortfahren.

Vielen Dank!

Ja, ich glaube, Herr Reinhardt, das sind nicht nur die Plastikwände, manchmal sind es auch die tiefen Stimmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und dann mit der AfD noch Witze machen.)

Und Männer mit tiefen Stimmen glauben übrigens immer, dass sie flüstern können, aber ich kann Ihnen sagen, es funktioniert nicht. Männer mit tiefen Stimmen können nicht flüstern, es ist immer laut, tatsächlich!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Es ist wirklich so! Und glauben Sie es mir einfach!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vor allem, wenn man in seiner Box sitzt.)

Also um noch mal auf den wichtigen Punkt „Medienanstalt“ zurückzukommen: Die Medienanstalt kriegt neue Aufgaben, nicht nur durch diesen Staatsvertrag, sondern auch durchs neue Medienkompetenzzentrum. Und da reicht natürlich der Verweis auf die Selbstautonomie nicht, sondern auch da muss dann entsprechend ausgestattet werden finanziell, personell, damit diese Aufgaben auch wirklich vernünftig gemacht werden können.

Und zum Schluss, weil wir ja über Medien reden, erlaube ich mir noch den kleinen Hinweis, dass die Gespräche zur Gründung eines neuen Medienkompetenzzentrums

offensichtlich etwas ins Stocken geraten sind, zumindest bekomme ich davon zurzeit nicht so viel mit.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Corona.)

Es wäre schön, wenn dazu demnächst auch mal informiert wird, wie weit die Gespräche dazu eigentlich gediehen sind und inwiefern die Expertinnen und Experten da auch tatsächlich einbezogen werden. Also gut Glück im Internet! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland auf Drucksache 7/5241. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5466 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5241 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5241 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes, auf Drucksache 7/5257, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/5480.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes (HintG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5257 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 7/5480 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes auf Drucksache 7/5257. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5480 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5257 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5257 ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie zur Änderung weiterer Gesetz des Justizvollzuges, auf Drucksache 7/4801(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/5479.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Justizvollzugsdatenschutz- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie zur Änderung weiterer Gesetze des Justizvollzuges (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4801(neu) –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 7/5479 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Abgeordnete da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/5479 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze. Mit dem Entwurf stimmen wir über die Anpassung unseres Landesrechts an zwei europäische Regelungen ab. Zum einen geht es um die Datenschutz-Grundverordnung und zum Zweiten um die Datenschutzrichtlinie im Bereich von Justiz und Inneres. Daneben spielen noch eine Reihe von Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle. Das klingt ziemlich kompliziert und das ist es auch, denn neben dem Justizvollzugsdatenschutzgesetz, einem wirklich neuen Gesetz, haben wir mit unserer Beschlussempfehlung sämtliche fünf Strafvollzugsgesetze des Landes verändert.

(allgemeine Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, und in der Tat geht es um Veränderungen. Wir haben auf der Grundlage einer

umfangreichen, ergiebigen Anhörung mit unserer Empfehlung fünf Änderungen des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Und diese Änderungen machen aus dem Gesetz ein modernes Gesetz. Denn Justizvollzug hat immer drei Seiten: den Straftäter, das Opfer und den Staat. Bei allen gilt, dass ihre Interessen verwirklicht und gewahrt bleiben müssen im Angesicht des Datenschutzes.

So geht es beispielsweise um die berechtigten Interessen der Kriminalitätsopfer. Stellen Sie sich vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind Opfer einer Straftat, die Adresse dieser Opfer – das dient dem Datenschutz – muss der Täter nicht aus den Akten wahrnehmen, und umgekehrt gilt, dass auch Straftäter einen Anspruch auf Vertraulichkeit haben. Auch Seelsorgerinnen und Seelsorger können so wie auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Ärztinnen und Ärzte, BerufspsychologInnen ihre Schweigepflicht gegenüber der Haftanstalt und dem Justizministerium geltend machen. In diese Richtung gehen auch die Änderungsanträge.

Mein Dank gilt allen Fraktionen, insbesondere auch den beiden Oppositionsfraktionen, denn diese haben ihre eingebrachten Änderungsanträge vor dem Hintergrund der umfangreicheren Anträge der Koalitionsfraktionen zurückgezogen, sodass wir die Anträge und das Gesetz einstimmig angenommen haben. Insgesamt, so finde ich, haben wir mit dem Gesetzentwurf, mit der Anhörung und mit den Änderungsanträgen geradezu ein Musterbeispiel vorgelegt für den auf den Landtag zugespitzten Spruch von Peter Struck, ich zitiere: „Kein Gesetz verlässt das Parlament, wie es eingebracht wurde.“ Zitatende. Und das ist gut so.

Ich bedanke mich bei den Beteiligten im Ausschuss, bei den ExpertInnen, bei dem Ministerium und fordere Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auf, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich „bitte“ Sie! Ich „bitte“ Sie!)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es eigentlich kurz machen. Herr da Cunha hat eigentlich so das Wesentliche gesagt, ungefähr die Dinge, die hier auch in meinem Redemanuskript stehen.

Wir schaffen praktisch ein komplett neues Gesetz, fassen alle Datenschutzregelungen einheitlich zusammen in einem Datenschutzgesetz, speziell für den Strafvollzug – von daher eine sinnvolle Vereinfachung, also Vereinfachung natürlich formal gesehen, materiell sind die Regelungen nicht unbedingt ganz so einfach, aber eine sinnvolle Vereinfachung für den Datenschutz. So jedenfalls war auch das Ergebnis in den Anhörungen. So hat zum Beispiel der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bützow Herr

Grotjohann gesagt, dass er das aus Praktikersicht sinnvoll findet, hier ein einheitliches Gesetz zu schaffen.

Wir haben dann im Ausschuss – auch das hatte Herr da Cunha schon gesagt – einige Änderungen dann noch einvernehmlich beschlossen. Im Einzelnen hatte Herr da Cunha die Regelungen schon erwähnt. Ich bitte daher also um Zustimmung zu dem Gesetz in der Form, wie das Gesetz dann den Ausschuss verlassen hat. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)