Matthias Manthei

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Ja, vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Es haben ja nun auch alle Vorredner schon gesagt, dass er doch reichlich dünn ist. Der Titel lautet, Digitalisierung der juristischen Ausbildung in den Fokus nehmen. Es blieb nach dem Lesen des Antrags und auch noch der Begründung unerfindlich, warum das eigentlich gemacht werden muss, denn die Digitalisierung befindet sich bereits im Fokus, und das auch nicht erst seit gestern.
Schon der Feststellungsantrag ist überflüssig. Niemand muss feststellen, dass die Digitalisierung in der Justiz eine wichtige Rolle spielt, und das gilt mit oder ohne Corona und das ist jedem klar, seit Jahren. Es bleibt nebulös, weshalb die Digitalisierung zu wenig in den Blick genommen worden sein soll, und deshalb – Anführungszeichen – Maßnahmen ergriffen – Ausführungszeichen – werden sollen. So, das ist eigentlich schon der Feststellungsteil. Aber ich will auch noch auf die Forderungen eingehen.
Man ahnt natürlich schon nach dem mangelhaften Feststellungsteil, dass die daraus gezogenen Forderungen auch nur heiße Luft sein können. Zunächst fordern die Antragsteller hier, neue, sogenannte Schlüsselqualifikationen und die Digitalisierung in das Studium zu implementieren. Das muss man vielleicht mal erklären. Die
Schlüsselqualifikationen im Gesetz, das bedeutet praktisch, dass neben dem Studium der eigentlichen Rechtspraxis noch Qualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Vernehmungslehre und anderes berücksichtigt werden sollen. Aber auch mir ist es so ergangen wie den Vorrednern, dass mir nicht klargeworden ist, was genau die Antragsteller hier fordern, irgendetwas mit Digitalisierung. In der Begründung heißt es dann, es sollen „digitale Kompetenzen“ gefördert werden. Da frage ich mich, ob die Antragsteller glauben, dass die Jurastudenten von heute nicht mit Computern umgehen können oder ob sie nicht mit dem Internet umgehen können. Ich weiß es nicht.
Ich habe es anders gemacht als Sie. Ich habe natürlich auch das gesehen von dem Professor aus Ulm, der da sich mit Legal Tech ‒ klingt ja ganz toll ‒ beschäftigt. Aber auch hier wird ausdrücklich gesagt, dass es nicht, das muss man mal hier auch klarstellen, Frau Hoffmeister hat es auch gesagt, es geht nicht um Internetrecht, also nicht um rechtliche Konsequenzen, die sich aus dem Rechtsverkehr im Internet ergeben, sondern eben nur um technische Voraussetzungen. Und da habe ich es anders gemacht, ich habe nicht geguckt, was da in Ulm jemand meint, sondern ich habe mir angeguckt, habe mich noch mal aktuell informiert, wie das eigentlich in MecklenburgVorpommern läuft.
Und wenn man sich das anhört, gerade wie es im Moment läuft, kann man sich nur umso mehr noch wundern über diesen Antrag. Es gibt aktuell an der Juristischen Fakultät in Greifswald fast gar keine analogen, ich sage mal, also reale Fachvorlesungen, nur noch für die Erstsemester und die vorlesungsbegleitenden Kolloquien. Nur diese werden noch persönlich durchgeführt. Auch diese Veranstaltungen werden aber im Internet übertragen und jeder Student kann sich online zuschalten. Das ist alles schon digitaler Standard heute, sich in Videokonferenzen einzuwählen oder sich digital verschiedene Zugänge zu besorgen für Lehrveranstaltungen.
Es kommt noch vieles dazu. Vom ersten Semester an müssen sich die Studenten digital für Prüfungen anmelden, sie müssen sich digital oder können sich digital einschreiben in Lehrveranstaltungen oder zum Beispiel auch in den Kolloquien. Der Umgang mit der Computertechnik ist also längst jedem Studenten vertraut. Und, das sei auch persönlich angemerkt, das war schon zu meiner Zeit so, in den 90er-Jahren, als ich Jura studiert habe. Auch da war es für uns schon Standard, unsere sämtlichen Arbeiten mit Computern zu schreiben und dann halt praktisch auch die Technik je nach Entwicklung der Technik auch zu verwenden. Da hatten wir auch überhaupt keine Lehrveranstaltungen zu oder so. Ich weiß es nicht, das muss eigentlich jeder so als allgemeine Fertigkeit können und mitbringen.
Zur zweiten Forderung, hier geht es um die digitalen Examensklausuren. Das muss man mal vielleicht ein bisschen erklären. Frau Hoffmeister hat ja auch den Punkt mal praktisch so ein bisschen dargestellt, wie das abläuft. Und da muss ich mich auch ein bisschen wundern. Das klingt ja ganz toll, digitale Examensklausuren, aber wenn der Unterschied nur darin besteht, ob ich jetzt den Kugelschreiber nehme und das alles aufschreibe oder eine Tastatur und das dann eintippe, dann ist das, ich sage mal, eine sehr mittelmäßige Digitalisierung, finde ich jetzt, ich persönlich. Gut, es wird jetzt geprüft, von mir aus. Ich persönlich weiß nicht so richtig, wo jetzt
der ganz große Vorteil darin liegen soll. Ich habe mir das wie auch Sachsen-Anhalt...
Keine blöden Handschriften mehr, okay, aber ansonsten, aber wenn es um Digitalisierung geht, verstehe ich eigentlich ein paar andere Dinge darunter.
Und ich weiß auch nicht, warum das jetzt so schlimm ist, wenn man denn … Ich meine, es ist ja so, juristisch, das muss man vielleicht Nichtjuristen mal erklären, ich habe das Examen einmal am Ende des Studiums. Da habe ich einmal im ersten Examen, in Mecklenburg-Vorpommern, habe ich mir sagen lassen, sind es sechs Klausuren, das heißt, ich muss dann einmal oder an sechs Tagen muss ich dann in einen Raum fahren, wo ich mich hinsetze und die Klausuren schreibe. Das ist ein bestimmter kleiner Zeitraum über die gesamten Jahre des Studiums. So.
Und jetzt in Sachsen-Anhalt war es ja im Grunde auch nichts anderes. Da musste man auch irgendwo einen Raum besorgen, wo auch alle hinfahren mussten, und dann, okay, konnten sie die Klausuren offenbar mit Computern dann schreiben. Okay, gut, ja, also, kann man alles machen, aber finde ich jetzt nicht so unglaublich wichtig, weil wenn ich mir überlege, dass derzeit fast die gesamte Ausbildung schon digital läuft und dann muss man vielleicht einmal dann irgendwann doch noch einmal für die Prüfung irgendwo hinfahren, okay. Ich meine, irgendwann muss ich ja auch mal meinen Schreibtisch verlassen als Student und irgendwann muss ich auch mal ins reale Leben eintauchen. Und wenn ich dann ins Referendariat gehe, da arbeite, dann kann ich ja auch noch nicht alles letztlich vorm Bildschirm machen. Also halte ich jetzt das Erfordernis von diesen sogenannten digitalen Examensklausuren für äußerst gering.
Ja, und da ist noch der letzte Punkt, auch der ist nebulös. Und das ist auch ganz interessant, also es geht um den Vorbereitungsdienst, Referendariat. Auch dort haben Sie weder im schriftlichen Antrag noch in der mündlichen Begründung eigentlich konkret gesagt, was Sie eigentlich wollen. Das ist schon ein bisschen ungewöhnlich, dass hier die Vorredner, insbesondere hier Justizministerin Frau Hoffmeister, eigentlich erklärt haben, was Referendare heute schon machen, was praktisch die Digitalisierung angeht. Das hätte ich eigentlich in Ihrem Antrag oder wenigstens in der Begründung erwartet. Auch hier weiß ich beim besten Willen nicht, was Sie eigentlich konkret jetzt hier bewirken wollen mit Ihrem Antrag. Der Antrag ist also überflüssig, oberflächlich und leider auch realitätsfern. Ihm ist in keinem Punkt zuzustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es eigentlich kurz machen. Herr da Cunha hat eigentlich so das Wesentliche gesagt, ungefähr die Dinge, die hier auch in meinem Redemanuskript stehen.
Wir schaffen praktisch ein komplett neues Gesetz, fassen alle Datenschutzregelungen einheitlich zusammen in einem Datenschutzgesetz, speziell für den Strafvollzug – von daher eine sinnvolle Vereinfachung, also Vereinfachung natürlich formal gesehen, materiell sind die Regelungen nicht unbedingt ganz so einfach, aber eine sinnvolle Vereinfachung für den Datenschutz. So jedenfalls war auch das Ergebnis in den Anhörungen. So hat zum Beispiel der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bützow Herr
Grotjohann gesagt, dass er das aus Praktikersicht sinnvoll findet, hier ein einheitliches Gesetz zu schaffen.
Wir haben dann im Ausschuss – auch das hatte Herr da Cunha schon gesagt – einige Änderungen dann noch einvernehmlich beschlossen. Im Einzelnen hatte Herr da Cunha die Regelungen schon erwähnt. Ich bitte daher also um Zustimmung zu dem Gesetz in der Form, wie das Gesetz dann den Ausschuss verlassen hat. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die CDUFraktion wird den Antrag ablehnen. Ich könnte es mir natürlich einfach machen und sagen, dass der Antrag ja eigentlich gar keinen richtigen Inhalt hat. Er hat großspurig klare Regeln gefordert, aber selbst auch in der mündlichen Begründung keine einzige Regel genannt, sondern nur praktisch gefordert, irgendwie das Problem zu lösen. Aber selber haben Sie auch jetzt keine konkrete Idee, was man hier nun eigentlich machen kann.
Aber das Thema ist natürlich zu ernst und ich will natürlich auch zur Sache kommen: Also es geht eben um die Frage, was Gemeinden machen müssen an ihren kommunalen Badestellen, um auf der einen Seite die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten und auf der anderen Seite natürlich dafür zu sorgen, wenn es zu einem Badeunfall kommt, dass eben die kommunalen Vertreter nicht haften.
Auslöser dieser öffentlichen Diskussion sind insbesondere zwei Urteile, einmal das schon genannte Urteil des BGH aus dem Jahr 2017. Da gehe ich nur ganz kurz darauf ein, ein sehr tragischer Fall, in dem ein zwölfjähriges Kind zwar den Badeunfall überlebt hat, aber aufgrund von Sauerstoffmangel einen dauerhaften Hirnschaden erlitten hat und nun praktisch ein Leben lang ein Pflegefall bleibt. Allerdings ist dieses Urteil – und das kam heute in dem einen oder anderen Redebeitrag zum Vorschein – im Grunde fehlgedeutet worden, weil in diesem Fall, wenn Sie das mal nachlesen möchten, ging es eben darum, das war eine beaufsichtigte Badestelle.
Also hier geht es nur, ging es rechtlich nur um zwei Dinge: Erstens hat der BGH die Aufsichtspflichten von Rettungsschwimmern konkretisiert, hat dort genauso ein bisschen genauer festgelegt, was erwartet wird, und zweitens hat er eben eine Beweislastumkehr festgelegt, so ähnlich wie im Arzthaftungsrecht, sodass hier praktisch, hier gab es auch keine Verurteilungsrückverweisung, aber das waren die beiden rechtlichen Punkte.
Was nicht passiert ist, dass hier irgendwelche Verkehrssicherungspflichten von Kommunen erfunden wurden. Und das ist hier in der Diskussion. Wenn man das alles mal so nachverfolgt, selbst in kommunalen Zeitschriften etwas überraschend, also das ist überhaupt nichts Neues, dass es diese Verkehrssicherungspflichten von Gemeinden gibt, das ist jahrzehntelange Rechtsprechung und wurde hier nur noch mal bekräftigt.
Der zweite Fall, der medial – der aktuelle Fall aus diesem Jahr –, der medial natürlich eine große Beachtung fand,
war die Verurteilung eines Bürgermeisters von einem Amtsgericht. Dort waren drei Kinder in einem Dorfteich ertrunken. Wir wissen nicht, woran es lag, aus ungeklärter Ursache. Und das Amtsgericht hat dort tatsächlich den Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Amtsgericht hat gesagt, er hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Es gab dort keine Absicherung um den Teich. Es ist ein bisschen streitig, war es jetzt ein Löschteich oder war es ein allgemeiner Dorfteich. Aber das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig, da läuft noch ein Rechtsmittel.
Es geht also in zivilrechtlicher Hinsicht zunächst um Schadenersatz und hierbei eben um Deliktsrecht. Es ist eben immer die Frage zu klären, ob eine Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und es hierdurch zu einem Schaden gekommen ist. Eine Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass jeder, der eine Gefahrenquelle geschaffen hat oder unterhält, eben die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, dass es nicht zu Schäden anderer kommt.
Es ist nicht möglich, diese Haftung auszuschließen oder zu begrenzen. Das können die Kommunen nicht machen, weder durch irgendeine kommunale Satzung oder schon gar nicht durch Aufstellen von Schildern wie „Baden verboten!“. Das kann man zwar machen, so ein bisschen darauf hinzuweisen, aber dadurch wird die Verkehrssicherungspflicht in keiner Hinsicht erfüllt. Die Verkehrssicherungspflicht ist eben eine allgemeine Pflicht, die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch folgt, die die Rechtsprechung entwickelt hat und die man nicht abbiegen kann.
Und damit sind wir schon bei der ersten Diskussion, die heute schon angesprochen wurde. Auch das Land, ein Bundesland kann den Haftungsmaßstab nicht durch eine landesgesetzliche Regelung in irgendeiner Form festlegen. Wir haben, wie ich schon sagte, eine ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Deliktsrecht die Sorgfaltspflicht eigenständig zu bewerten ist. Und irgendwelche öffentlich-rechtlichen Verhaltensregeln hätten dort keinen maßgeblichen Einfluss darauf. Es würde immer eine eigenständige Beurteilung erfolgen durch die Gerichte, ob eben hier der deliktische Anspruch gegeben ist oder auch nicht. Insoweit würde auch so ein Gesetz wie in Schleswig-Holstein nicht helfen. Und das Gesetz selber weist ja darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflichten einzelfallbezogen anhand der örtlichen Gegebenheiten festzulegen sind. Und selbst, wenn man das machen würde, dass man sagt, okay, du haftest unter den und den Umständen, würde immer noch die strafrechtliche Verantwortung ganz unabhängig von der zivilrechtlichen Schadenersatzpflicht bleiben, siehe dieser zweite Fall, den ich eingangs meiner Rede genannt habe. Insofern auch diese Diskussion um den Kommunalen Schadenausgleich, zum Beispiel würde das in strafrechtlicher Hinsicht in jedem Fall auch keine Rolle spielen, jedenfalls keine entscheidende Rolle. Das wird sicherlich auch beachtet.
Also was bleibt im Ergebnis? Die Kommunen müssen in jedem Einzelfall die konkreten Umstände beurteilen und dann daraus die Verkehrssicherungspflichten ableiten. Das ist erst mal ganz klar für die Fälle, wo wir ein regelrechtes Hallenbad oder Freibäder haben, in denen es ein Schwimmbecken gibt, wo die Gemeinde Eintritt nimmt. In dem Fall sind die Verkehrssicherungspflichten umfangreich, insbesondere – das ist immer das Entscheidende, hatte Herr Caffier, der Innenminister, auch gesagt –, es
ist ja immer die Frage, ob eine Badeaufsicht notwendig ist. Das ist ja immer so der entscheidende Punkt, den habe ich in solchen Fällen ganz klar.
Und fraglich sind die Fälle, über die auch Vorredner gesprochen haben, wenn die Gemeinde das Baden über den Gemeingebrauch, den sie ja nicht verbieten kann, regeln möchte, wenn sie eine gewisse Badeinfrastruktur schafft, wenn sie Rutschen anlegt, Wege, Zufahrten, Wiesen, Sprungturm, Trampolin oder was es alles so gibt an den Badestellen. Und hier gibt es eben keine allgemeinverbindliche Regelung, die deutschlandweit für jede Badestelle sozusagen gültig ist und dürfte auch praktisch kaum zu regeln sein. Im Grunde kann man sich merken: Je mehr Einrichtungen ich vorhalte als Gemeinde, desto höher ist eben die Verkehrssicherungspflicht auch, und ab einem gewissen Grad an Gefährdung muss ich eben auch eine Badeaufsicht vorhalten.
Wir haben eine rechtliche Regelung in MecklenburgVorpommern, das ist im Kurortgesetz. Wenn Sie einen Kurort haben, ist eine bewachte Bademöglichkeit zwingend vorgesehen, wenn sich der Kurort eben an einem Badegewässer befindet. Für alle anderen Gemeinden ist die Frage der notwendigen Badeaufsicht eben ganz einfach innerhalb der Prüfung der Verkehrssicherungspflichten vorzunehmen.
Diese Frage ist aber tatsächlich – insofern bin ich über das Thema nicht undankbar, dass wir das heute hier debattieren – für uns in Mecklenburg-Vorpommern von großer Relevanz. Ich will da noch mal paar Zahlen nennen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr 120 Badestellen, etwa 35 an der Ostsee und 85 an Binnengewässern. Wenn man aber überlegt, dass es weit über 500 Badestellen gibt, kann man also davon ausgehen, dass es über 380 Badestellen im Lande gibt, die nicht bewacht sind. Das mal, um die Bedeutung auch fürs Land noch mal darzustellen.
Um also eine Gefahrenanalyse durchzuführen und dann die Verkehrssicherungspflichten abzuleiten, gibt es aber auch die Hilfsmittel. Auch die wurden schon angesprochen. Wir haben zum einen die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, und es gibt halt – Herr Caffier hat sie genannt – zwei Richtlinien, die ich auf jeden Fall jeder Kommune empfehle zu beachten. Und dann haben wir eben auch schon den erwähnten Kommunalen Schadenausgleich. Dort gibt es eben dieses Merkblatt, wo ganz konkret auch Maßnahmen empfohlen werden, zum Beispiel die Frage, die Frau Tegtmeier angesprochen hat: Was ist, wenn ich einen Steg habe, was sollte ich dann beachten? Man muss natürlich bedenken bei den Hilfsmitteln der Bädergesellschaft oder der Gesellschaft für das Badewesen und auch Kommunalen Schadenausgleich, dass das nur Hilfsmittel für die Gerichte sind. Also es gibt auch dann immer noch keine hundertprozentige Garantie für eine Kommune. Letztlich wird immer noch jedes Gericht selbstständig prüfen, ob hier eine Verkehrssicherungspflicht eingehalten wurde oder auch nicht.
Aber auf jeden Fall ist es natürlich empfehlenswert für die Gemeinden, gemeinsam zum Beispiel mit den Vertretern des Kommunalen Schadenausgleichs vor Ort eine Begehung durchzuführen und dort gemeinsam die notwendigen Maßnahmen zu besprechen und dann auch zu dokumentieren. Der Antrag jedenfalls löst in keiner Hinsicht irgendein Problem, hat immerhin den Zweck einer media
len Schlagzeile erfüllt, aber inhaltlich hilft er uns überhaupt nicht weiter und ist daher abzulehnen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch für die CDU-Fraktion stellen unsere Kinder- und Jugendübernachtungsstätten natürlich wertvolle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit dar, und auch wir wollen den Einrichtungen helfen, auch für die Zeit nach dem Sommer. Und nicht umsonst haben eben Bund und Land erhebliche Hilfen beschlossen. Ich finde es nicht so ganz richtig, dass hier so praktisch ein Bild entsteht, als ob hier überhaupt nichts Nennenswertes passiert ist in der letzten Zeit.
Ich persönlich hatte mir auch ein Bild gemacht von der Heimvolkshochschule in Lubmin. Auch diese Heimvolks
hochschule lebt im Wesentlichen von Klassenfahrten, von Übernachtungen von Kinder- und Jugendgruppen. Ich hatte die Einrichtung besucht noch direkt in der Corona-Zeit, das war – das genaue Datum weiß ich nicht mehr – im Frühjahr, und habe dort mit der Leiterin gesprochen. Und sie hat mir eindringlich geschildert, dass sie eigentlich nur damit zu tun hat, die Stornierungen zu bearbeiten, und eben auf Unterstützung hofft.
Frau Ministerin hat jetzt die verschiedenen Hilfsprogramme hier schon dargelegt. Ich will das alles gar nicht im Einzelnen noch mal wiederholen. Da haben wir einmal die Überbrückungshilfen aufgrund des Bundesprogramms mit einem Volumen von immerhin 25 Milliarden Euro. Da geht es dann natürlich erst mal um die Zeit von Juli bis August. Dort können dann eben bis zu 80 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet werden, maximal 150.000 Euro je Betriebsstätte. Darüber hinaus – und das ist, was hier, glaube ich, auch angedeutet wurde von Frau Drese – sind jetzt weitere 100 Millionen Euro geplant. Hier soll eben die weitere Zeit bedacht werden, und ab September sollen dann – das ist noch in der Bearbeitung –, ab September sollen dann dafür Anträge gestellt werden.
Dann haben wir natürlich das KfW-Programm, was auch schon erwähnt wurde. In dem Punkt haben Sie natürlich recht, das ist natürlich ein Kredit, aber es ist nicht richtig, wie Sie es im Antrag geschrieben haben, dass hier generell bei den Hilfen nur Kredite gewährt wurden, sondern es sind eben auch Zuschüsse gewährt worden. KfWProgramm ist natürlich ein Kreditprogramm, das ist richtig.
Und letztlich das Landesprogramm im Rahmen des Sozialfonds der Säule 2, auch das hatte Frau Drese schon erwähnt, da wurden Hilfen – im Gesamtvolumen 3,5 Millionen Euro – bereitgestellt, und hier konnten eben bis Ende Juli Anträge über das LAGuS gestellt werden. Hier gibt es Zuschüsse, je nach Bettenzahl bis zu 75.000 Euro oder eventuell sogar noch mehr. Das sind natürlich subsidiäre Hilfen. Und letztlich hat das Land auch die Überbrückungshilfen des Bundes noch ergänzt, und hier können je nach Umsatzrückgang bis zu 1.000 Euro je Vollzeitäquivalent gezahlt werden.
Ein Soforthilfeprogramm, wie es hier gefordert wurde, gibt es also bereits. Genau genommen gibt es eigentlich auch mehrere Hilfsprogramme. Mit dem Antrag wollen die Antragsteller aber nicht nur die Soforthilfen nochmals aufstocken, sondern sie wollen noch weit darüber hinaus. Sie fordern Investitionsoffensiven, Qualifizierungsoffensiven, Zertifizierungsoffensiven. Das bleibt ein bisschen nebulös, und der Antrag macht auch gar nicht erst den Versuch, hier konkreter zu werden oder gar anzugeben.
Sie können ja gleich dazu noch was sagen,
was das Ganze denn kosten soll.
Aber damit auch noch nicht genug: Die Antragsteller wollen auch jetzt hier schon eine Haushaltsdiskussion für den nächsten Doppelhaushalt führen. Sie wollen den Titel „Zuschüsse für Jugendherbergen“ aufstocken. Weder ist klar, um welchen Betrag, noch ist ersichtlich, welchen Sinn eine Haushaltsdiskussion für den nächsten Doppelhaushalt zu diesem Zeitpunkt haben soll. Der nächste Landtag wird über den nächsten Haushalt
selbstständig frei entscheiden.
Und wenn man schon mal dabei ist, fordert man auch gleich noch eine neue Stelle für Koordinierungsarbeiten, alle Aktivitäten rund um den Kinder- und Jugendtourismus. Auch dies wäre ja praktisch eine vorweggenommene Haushaltsdiskussion. Es ist auch nicht klar, was genau diese Stelle verbessern soll.
Aber das ist auch noch nicht genug. Weiterhin fordern die Antragsteller, dass die Steuerzahler gleich auch noch alle Stornierungskosten der Jugendherbergen bezahlen sollen.
Ich fasse also zusammen: Die Kinder- und Übernachtungsstätten sind wichtig. Wir haben umfangreiche Hilfsprogramme auf Bundes- und Landesebene in die Wege geleitet. Der Antrag der LINKEN enthält einige Allgemeinplätze, leider auch Fehler und unausgegorene Vorschläge. Er ist abzulehnen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die hohe Pensionierungszahl in den nächsten 20 Jahren ist ja hinreichend bekannt und schon des Öfteren Thema hier im Plenarsaal gewesen. Ich will es noch mal kurz erklären, die Zahlen wurden ja auch schon genannt.
Sie haben recht, Herr da Cunha, es ist ja bundesweit ein Problem natürlich mit der Pensionierung. Wir haben aber noch zusätzlich eine Besonderheit in den neuen Ländern. Vielleicht mal zur Erklärung, warum diese Zahlen 2027 bis 2032: Das liegt daran, dass eben nach der Wende hier viele Juristen angefangen haben aus den Geburtsjahrgängen 60 bis 65, und dann ergibt sich eben diese Besonderheit, dass gerade in den Jahren 2027 bis 2032 hier durchschnittlich 39 Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen, etwa 40 Prozent des Personals. Und die Spitze ist auch schon angesprochen worden: 2031 werden fast 45 Richter beziehungsweise Staatsanwälte in einem Jahr in den Ruhestand gehen, und das bei einem Gesamtbestand, Frau Hoffmeister sagte es, von 638 Richtern und Staatsanwälten – nur noch mal, um die Zahl nochmals sozusagen hier noch mal zu verdeutlichen, weil das natürlich schon eine ganz schön gravierende Angelegenheit ist.
Wir als CDU-Fraktion sind uns natürlich ganz sicher und fest in der Meinung, dass dieser Pensionierungswelle entgegengewirkt werden muss. Es ist einfach ein verfassungsrechtlicher Justizgewährungsanspruch, der dahintersteckt. Die Funktionsfähigkeit der Justiz muss gewährleistet werden. Weil uns die Sache eben sehr wichtig ist, waren wir auch mit dem Arbeitskreis Recht, mit unserem justizpolitischen Sprecher Sebastian Ehlers hatten wir im Rahmen unserer Sommertour hierüber auch mit dem Richterbund gesprochen, um auch noch mal die Vorstellungen dort zu hören. Aber auch, wir waren dann im Anschluss auch noch beim Vertreter der Rechtsanwaltskammer und beim Rostocker Anwaltverein, das nur am Rande. Es wurde ja auch schon angesprochen, dass dieses Problem eben nicht nur bei Richtern, Staatsanwälten, sondern generell in der Justiz, gerade in der Anwaltschaft, auch ganz gravierend besteht.
Das Problem ist also längst bekannt und auch im Koalitionsvertrag benannt worden, mit der Folge, dass hier eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, und die hat im April 2018 dann eben die Ergebnisse vorgelegt. Die Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass hier zahlreiche Maßnahmen notwendig sind, zum Beispiel das Hinausschieben des Ruhestandes, aber auch, dass die Altersteilzeit wieder eingeführt werden sollte möglicherweise oder auch der vorzeitige Ruhestandseintritt attraktiver gemacht werden könnte.
Es ist also nicht so, wie Sie, Herr Förster, gesagt haben, dass hier ein Anstoß gegeben wurde durch den Gesetzentwurf, sondern dieses Thema ist längst in Bearbeitung. Der Gesetzentwurf ist heute nicht notwendig. Es ist ja richtig, das Thema vielleicht noch mal anzusprechen, aber den Gesetzentwurf brauchen wir heute nicht.
Ich möchte auch noch anmerken, dass mir auch – was, glaube ich, die Vorrednerin Frau Bernhardt auch schon angesprochen hatte –, mir der Gesetzentwurf auch ein bisschen zu kurz war, etwas zu oberflächlich. Sie haben ja in der Begründung dann noch ein paar Probleme angesprochen. Es gibt ganz erhebliche Probleme, und das hat auch der Richterbund, das hat auch die Arbeitsgruppe angesprochen. Was unbedingt auch beleuchtet werden muss, das ist eben die Frage zum Beispiel, wie ist das verfassungsrechtlich, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit vom Interesse des Dienstherrn abhängig gemacht wird. Das ist tatsächlich schon die Frage, ob hier die richterliche Unabhängigkeit betroffen ist und man überlegen muss, und das wird sicherlich auch dann dis
kutiert werden im Gesamtvorschlag, den wir dann hier erwarten von der Regierung, wie man mit diesem Problem umgeht.
Sie haben so, ich zitiere, gesagt, das sei kein Problem, die Abwehr ungeeigneter Bewerber. Ich halte das aber schon für ein Problem. Wer maßt sich dann am Ende an, dass ein Richter oder Staatsanwalt eben nicht ein Jahr länger arbeiten darf und, wenn nicht, warum nicht. Dafür gibt es eigentlich keine Kriterien, mir sind jedenfalls keine bekannt.
Und darüber hinaus hat der Richterbund auch zum Beispiel die Frage aufgeworfen, ob hier finanzielle Anreize noch geschaffen werden müssen. Und letztlich ist auch die Frage, ob hier begleitende Gesetzesänderungen notwendig sind. Auch das ist im Gesetzentwurf überhaupt nicht angesprochen worden, sodass hier insgesamt der Gesetzentwurf auch viel zu oberflächlich ist.
Zusammenfassend schlage ich also vor, dass wir das jetzt hier nicht …, das halte ich jetzt für überflüssig, zu diesem Zeitpunkt diesen Gesetzentwurf hier zu beraten. Der Gesamtvorschlag der Landesregierung wird kommen. Wir haben es gehört von Frau Hoffmeister, er ist schon in der Ressortabstimmung. Und wenn dieser Vorschlag dann vorliegt, dann können wir den im parlamentarischen Verfahren dann beraten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDUFraktion wird den Antrag ablehnen.
Die erste Frage, die ich mir gestellt habe, ist, ob es sinnvoll ist, hypothetische Fragen zu erörtern. Der Landtag soll heute eine eventuelle Zustimmung im Bundesrat debattieren über ein Bundesratsverfahren,
was es ja noch gar nicht gibt. Aber es gibt ja nicht nur das Bundesratsverfahren noch gar nicht, es gibt ja noch nicht mal das Bundestagsverfahren, das dann zu dem Bundesratsverfahren in irgendeiner Form am Ende führt. Aber damit eigentlich immer noch nicht genug: Es gibt ja noch nicht einmal einen Gesetzentwurf auf Bundesebene, der dann zu einem Bundestagsverfahren führt und in irgendeiner Form diesen Bundestag verlässt und dann in den Bundesrat gerät, sodass wir heute überhaupt noch nicht wissen, ob und was dort am Ende überhaupt rauskommt und worüber,
und worüber wir dann am Ende eigentlich dann hier debattieren sollen.
Aber ich will gar nicht jetzt hier nur formal, ich will natürlich auch inhaltlich auf den Antrag eingehen. Und einen Punkt gibt es, der hat mich dann doch ein bisschen geärgert. Es ist ja nicht meine Aufgabe, hier die Regierung zu verteidigen, aber, Frau Bernhardt, Sie haben ja der Regierung hier Unehrlichkeit, Unredlichkeit vorgeworfen, und diesen Vorwurf muss ich leider zurückgeben.
Und zwar geht es um das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Da behaupten Sie, ich zitiere, dass dieses Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Formulierungsvorschlag des Bundesjustizministeriums „hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen … zurückbleibt“, Zitatende. Diese Behauptung ist einfach falsch.
Das Gutachten macht das, was halt ein wissenschaftliches Gutachten immer macht, es listet lediglich wissenschaftlich nüchtern Kritikpunkte auf, die es in der Literatur gibt zu diesem Punkt. Es gibt also nur die Kritik anderer wieder, es liefert kein Ergebnis. Und das, wenn Sie das gelesen hätten, können Sie nachlesen. Auf Seite 2 des Gutachtens wird ausdrücklich,
da weist der Dienst ausdrücklich darauf hin, dass es nur den aktuellen Stand der Diskussion wiedergibt.
Und abschließend möchte ich darauf hinweisen noch mal, worauf auch das Gutachten eingeht, dass nach geltendem Recht bereits Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind. Auch Kinder sind nach der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich auch jetzt schon wie jeder andere Mensch Träger von Grundrechten.
Ich selbst habe ja, wie Sie wahrscheinlich wissen, jahrelang auch als Familienrichter gearbeitet und dort auch viel mit Rechtsanwälten, Jugendämtern, freien Trägern, wie Caritas, Volkssolidarität, Deutsches Rotes Kreuz oder auch dem Deutschen Kinderschutzbund und anderen, zusammengearbeitet und habe viele engagierte Kollegen dort kennengelernt, die sich eben für Kinder gerade in problematischen Lebenslagen eingesetzt haben. Und ich kenne eigentlich niemanden in der Praxis, der irgendwie auf die Idee gekommen wäre, Kindern stünden nach unserem Grundgesetz keine Rechte zu. Zum Beispiel die Frage der Anhörung, die hier angesprochen worden war, wir haben natürlich in den familiengerichtlichen Verfahren die Kinder fast immer, außer bei den Allerjüngsten, angehört, zum Beispiel, wenn es um das Kind in einem Verfahren ging, um Umgangsverfahren, Sorgerechtsverfahren, Kindeswohlgefährdungsverfahren, denn das entscheidende Kriterium im Kindschaftsrecht ist eben immer das Wohl des Kindes.
Und wenn Sie, sehr geehrte Frau Bernhardt, eben ehrlich gewesen wären, hätten Sie genau diesen Teil des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes auch dargelegt, denn auch im Gutachten wird eben ausführlich dann auch dargelegt, dass selbstverständlich Kinder eben schon jetzt Träger von Rechten im Grundgesetz sind.
Und noch die letzte Kritik, aber das ist eigentlich jetzt noch die entscheidende Kritik. Man kann natürlich eine Formulierung aufnehmen oder auch nicht, aber das Entscheidende ist ja immer, wenn ich etwas verändere, welche Auswirkungen hätte eine Aufnahme von wie auch immer formulierten Kinderrechten ins Grundgesetz. Und auch hier wieder, muss ich sagen, lassen Sie diesen Teil des Gutachtens geflissentlich weg, denn die entscheidende Frage ist: Wie würde sich eine Aufnahme auf das Elternrecht in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes auswirken? Auf diese Frage gehen Sie bislang überhaupt nicht ein. Aber Sie haben ja noch Redezeit, vielleicht machen Sie das ja noch.
Es stellt sich also die Frage:
Wenn jetzt schon Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, was bezwecken Sie mit dem Antrag? Und das ist eben auch das, was meine Kollegen im Bundestag eben bislang dazu bewogen hat, den Entwurf, den es dort im Ministerium gibt, abzulehnen, denn sie haben zu Recht den Verdacht, dass das Verhältnis, das unser Grundgesetz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fein austariert haben zwischen Kind, Eltern und Staat, und was sozusagen im Artikel 6 Absatz 2 eben auch verankert ist, dass dieses Verhältnis zugunsten des Staates verschoben werden soll. Und wir sind der Meinung, dass das besondere Verhältnis einer Familie, das Verhältnis zwischen Kindern und ihren Eltern, gewahrt bleiben muss.
Der Antrag ist daher überflüssig, er ist leider auch falsch und er ist irreführend, in jedem Fall oberflächlich und ist abzulehnen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die CDUFraktion wird den Antrag ablehnen. Die Antragstellerin möchte das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen. Bereits aus formalen Gründen kommt dies nicht in Betracht. Wir hatten es erst – ja, es ist noch nicht einmal ein Jahr her –, dass eine intensive und hoch emotionale Diskussion im Bundestag beendet wurde.
Paragraf 219a wurde geändert und wir sehen keine Veranlassung, diese Diskussion erneut zu eröffnen.
Ein Hinweis auch zum Urteil
des Amtsgerichts Gießen – ich glaube, das ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, weil insofern Ihr Antrag schon auch fehlerhaft war –, im Amtsgericht Gießen. Diese Entscheidung bezieht sich ja auf die alte Rechtslage,
sodass von daher dies hier doch gar nicht das neue Strafgesetzbuch, wenn das geändert wurde, gar nicht die Grundlage war des Urteils.
Wenn Richter sich politisch äußern wollen, müssen sie es machen,
Aber es ist hier irrelevant, sage ich mal, für eine richterliche Entscheidung,
da natürlich immer das Strafgesetz gilt, das zurzeit der Tat geltendes Recht war. Das sollten Sie eigentlich wissen als Juristin.
Aber auch inhaltlich – da will ich jetzt gar nicht drum herumreden – ist der Antrag abzulehnen. Der argumentiert ausschließlich damit, dass die Rechte der Frau gestärkt werden sollen. Der Antrag verkennt, dass Paragraf 219a das Ziel hat, das ungeborene Leben zu schützen, und ich muss schon sagen, es ist sehr befremdlich, dass die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, dieses Recht mit keinem einzigen Wort im Antrag erwähnt hat.
Und warum – weil das Ziel eines Gesetzes ist nun mal das Wichtigste –, warum gibt es ein Gesetz? Warum gibt es diese Norm? Mit dieser Norm soll verhindert werden, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt wird. Und das ist auch richtig so. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht gleichzusetzen mit einer beliebigen medizinischen Behandlung, denn er bedeutet nicht weniger als die Beendigung menschlichen Lebens.
Es ist wichtig klarzustellen,
es ist wichtig klarzustellen,
worum es in den Rechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich geht, denn es handelt sich um ein ausgeglichenes Gesamtsystem.
Auf der einen Seite wird die Entscheidungsfreiheit von Schwangeren beachtet, wir haben eine Fristenlösung sowie eine medizinisch-soziale und eine kriminologische Indikation, in deren Rahmen ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist, sei es, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist oder die Rechtswidrigkeit nicht gegeben ist, aber auf der anderen Seite wird der Bedeutung des menschlichen Lebens Rechnung getragen. Und hierzu zählt die Pflicht – das hatten Sie ja in Ihrer Begründung jetzt wenigstens noch erwähnt –, sich beraten zu lassen. Aber dazu kommt noch eine mindestens dreitägige Überlegungsphase zwischen der Beratung und dem Abbruch, und dazu kommt eben auch das Werbeverbot nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch. Und dieses austarierte System muss erhalten bleiben, und das gilt eben auch aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Auch das ungeborene Leben steht unter dem Schutz unserer Verfassung. Folgerichtig ist der Schwangerschaftsabbruch in der Systematik des Strafgesetzbuches im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ geregelt, und für das Bundesverfassungsgericht ist Paragraf 219a Strafgesetzbuch ein notwendiger Bestandteil der gesamten Regeln der Paragrafen 218 fortfolgende Strafgesetzbuch. Ich hatte den Gesamtzusammenhang eingangs ja bereits dargestellt. Und diese Regeln sind nur dann verfassungsgemäß – und das hätten Sie ohne Weiteres herausfinden können, wenn Sie die Entscheidung des Verfassungsgerichtes gelesen hätten –, wenn neben dem Recht der Schwangeren auch ein Schutzkonzept für das ungeborene Leben besteht. Auch nach dem Verfassungsgericht darf eine Abtreibung nicht als alltäglicher Vorgang dargestellt werden. Und das genau findet seinen Ausdruck unter anderem in dem Werbeverbot.
Im Ergebnis sollte also der im Bundestag gefundene Kompromiss Bestand haben und Rechtsfrieden einkehren. Und da möchte ich noch ausdrücklich auch die Antragsteller hier ansprechen: Auch, wenn sie nicht erfolgreich waren – nicht Sie selbst als Fraktion, aber Ihre Kollegen im Bundestag –, sollten Sie jetzt doch die Entscheidung, die hier demokratisch im Bundestag, der Kompromiss, der zustande gekommen ist, respektieren. Mit der Neuregelung dürfen eben Ärzte nunmehr darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das Werbeverbot bleibt. Damit werden einerseits die Informationsmöglichkeiten gestärkt und andererseits verbleibt die Neuregelung im gesamten Schutzkonzept für das ungeborene Leben. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte um Ihre Zustimmung bitten für die Beschlussempfehlung des
Finanzausschusses. Da möchte ich einen Punkt hervorheben, über den ich mich besonders freue. Im Finanzausschuss ist diesem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD zugestimmt worden, und zwar soll mit diesem Antrag Geld in den Haushalt eingestellt werden, um in Mecklenburg-Vorpommern ein Schwimmprogramm einzuführen, das Programm mit dem Titel „MV kann schwimmen!“.
Mit diesem Programm sollen Schwimmvereine unterstützt werden, in den Ferien Schwimmkurse für Schüler anzubieten, und die Vereine sollen mit einem Betrag von 250 Euro bezuschusst werden.
Sie kennen alle die Problematik – wir hatten das ja auch gerade im Bildungsausschuss in der Anhörung –, dass die Schwimmfertigkeiten unserer Schüler verbessert werden müssen. Wir haben ja die Umfragen gehabt von der DLRG bundesweit, und wir selbst haben es auch im Land festgestellt, dass etwa 60 Prozent aller Grundschüler am Ende der Grundschule keine sicheren Schwimmer sind. Es gibt hier verschiedene Probleme, ich will das jetzt nicht alles noch mal ausbreiten, nur ganz kurz zusammenfassen. Wir haben personelle, technische und finanzielle Ursachen. Das eine ist, dass es zu wenig Schwimmlehrer gibt, dann gibt es technisch zu wenig Schwimmhallen und natürlich finanziell die Kosten für die Fahrtkosten und die Miete von Bahnen in Schwimmhallen.
Um die Schwimmfertigkeiten zu verbessern, wird immer wieder auf die Eigenverantwortung der Eltern hingewiesen, also praktisch auf den Schwimmunterricht außerhalb der Schule. Und genau an dieser Stelle setzt der Antrag an, denn wie der schulische sieht sich auch der außerschulische Schwimmunterricht den drei genannten Hürden ausgesetzt. Und mit dem Antrag werden alle drei Probleme angegangen. In personeller Hinsicht haben wir eine Ergänzung der Schwimmlehrer, die in der Schule sind, durch die Schwimmlehrer, die in den Vereinen tätig sind. In technischer Hinsicht schaffen wir natürlich damit auch nicht mehr Schwimmhallen oder mehr Bahnen, aber wir nutzen das Potenzial besser aus, denn es gibt schon noch Zeiten, auch in den Hallen, die für Kurse genutzt werden können, und das sind eben gerade die Ferienzeiten, vielleicht auch am Wochenende, und in diesen Zeiten soll dann das Programm durchgeführt werden. Und in finanzieller Hinsicht werden die Vereine eben bei den Kosten unterstützt. Wenn sie so einen Schwimmkurs durchführen, müssen sie insbesondere die Bahnen mieten und Geld dann an die Schwimmhallen bezahlen.
Kurzum: Das Programm „MV kann schwimmen!“ hat zum Vorbild das Programm „NRW kann schwimmen!“, ein Programm also aus Nordrhein-Westfalen. Und das ist ein geniales Programm, mit dem alle drei Kernprobleme des Schwimmunterrichts sicher nicht endgültig gelöst werden, aber dieses Programm findet eine realistische und vor allem kurzfristig umsetzbare Lösung. Es ist sehr erfolgreich in Nordrhein-Westfalen. Gerade wurde ein neuer Rekord aufgestellt: Im Jahr 2018 haben dort 5.600 Kinder teilgenommen, und über die gesamten zehn Jahre – seit zehn Jahren läuft das Programm schon – waren es etwa 30.000 Kinder, denen das Schwimmen dort beigebracht wurde.
Ich möchte mich abschließend bedanken bei meinem sportpolitischen Sprecher, Herrn Waldmüller, und dann
auch seitens der SPD-Fraktion bei Herrn Gundlack als sport- und finanzpolitischem Sprecher, dass das hier so gut geklappt hat, und natürlich bei Egbert Liskow auch für die Arbeit da im Finanzausschuss. Ich freue mich sehr, dass das so geklappt hat, und würde mich freuen, wenn Sie der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDUFraktion wird den Antrag ablehnen.
Die Antragsteller haben ihrem Antrag einen verheißungsvollen Titel gegeben: „Konzept zu einer nachhaltigen Entzerrung der Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“. Ich gebe zu, da war ich erst mal gespannt
und habe gedacht, mal sehen, was die Antragsteller jetzt für ein Konzept – nicht nur für ein Konzept, sondern auch ein nachhaltiges Konzept – entwickelt haben, und habe dann halt den Antrag daraufhin in großer Erwartung gelesen.
Und dann kam zunächst der Feststellungsteil. Da habe ich so gedacht, guten Morgen, so, wie es Frau Bernhardt auch schon gesagt hat. Liebe Antragsteller, ich kann mich gar nicht erinnern, gab es mal eine Landtagsdebatte, ohne dass wir die Altersstruktur besprochen haben? Jedenfalls ist das sehr oft Thema gewesen. Ich weiß nicht, man kann natürlich solche Feststellungen immer machen, aber ich weiß nicht, warum ich etwas feststellen soll, was jeder weiß, was allgemein bekannt ist.
Dann kommen wir zum Antrag, zu Punkt 2. Tja, und da habe ich nicht das nachhaltige Konzept gefunden, was versprochen wurde, sondern es wurde nur die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln. Da habe ich mich gefragt, wo sind die Ideen der Antragsteller.
Der Antrag enthielt keinen einzigen eigenen Vorschlag, geschweige denn ein Konzept. Und nun hat Frau Bernhardt das schon vorweggenommen, auch ich möchte natürlich noch mal auf unsere Landesverfassung hinweisen, dass man eben auch als Opposition eben die Pflicht hat, eigene Konzepte und Programme zu entwickeln. Das macht auch die Vorbereitung auf den Antrag ein bisschen schwierig, weil eben dort keine eigenen Ideen waren, sondern es wird ein Konzept gefordert vom Justizministerium, und das macht die Sache ein bisschen absurd, weil ja die Arbeitsgruppe, auf die Bezug genommen wird, ja gerade vom – Frau Hoffmeister hat es auch gesagt –, gerade vom Justizministerium ja beauftragt wurde. Das ist ja praktisch ein vom Justizministerium beauftragtes Konzept, was vorgelegt wurde.
Von daher, meine ich, kann man auf keinen Fall sagen, dass hier das Justizministerium nichts gemacht hätte. Es ist sehr wohl damit befasst worden, mit den Ergebnissen. Ich möchte hier Bezug nehmen auf die zahlreichen Fakten, die Frau Hoffmeister hier dargelegt hat. Besonders freue ich mich über die hohe Zahl der Proberichter. Ich selber kann mich auch noch erinnern, Anfang der 2000er, auch da gab es sehr viele Proberichter zu der Zeit, das hatte dann stark nachgelassen, aber jetzt haben wir wieder eine große Zahl von Proberichtern.
Das freut mich natürlich auch ganz persönlich, auch für meine Kollegen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Im Übrigen möchte ich hier eigentlich nur Bezug nehmen auf die Maßnahmen, die das Justizministerium bereits eingeleitet hat. Wir halten daher auch diesen Antrag für überflüssig und substanzlos und werden ihn ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDUFraktion wird den Antrag ablehnen.
Ich möchte tatsächlich hier nicht nur auf die Universität Rostock eingehen, sondern ich habe mich auch mit dem gesamten …
Warten Sie mal ab, warten Sie mal ab!
Zunächst zum Feststellungsteil. Ich freue mich natürlich – und das ist auch völlig richtig –, wenn die Fraktion DIE LINKE feststellt, dass die Arbeit der Richter und Staatsanwälte wesentlich den Rechtsstaat gewährleisten. Das ist natürlich völlig richtig, das kann man nur unterschreiben. Und es ist auch richtig, das hatten wir im vorhergehenden Tagesordnungspunkt, dass wir eine Menge Mitarbeiter haben, die in absehbarer Zeit in Pension gehen werden. Auch das ist im Grunde so, wie es eben ist bei diesen Feststellungsteilen, das kann man natürlich feststellen, muss man aber nicht. Es ist im Grunde allgemein bekannt, von daher nicht unbedingt notwendig, außer einen Feststellungspunkt, den möchte ich gesondert ansprechen.
Und zwar möchte die Fraktion DIE LINKE, dass der Landtag feststellt, dass die Qualität in der Ausbildung verbessert werden soll. Da habe ich mich so ein bisschen gefragt, was das bedeutet, sicherlich eine Verbesserung der Qualität. Das kann man immer anstreben und sich mit dem Status quo zufriedengeben. Das ist natürlich nicht in Ordnung. Wenn dieser Gemeinplatz gemeint sein soll, wäre auch dieser Feststellungsantrag überflüssig. Aber er ist offenbar anders gemeint, denn die Fraktion DIE LINKE sagt, dass die Ausbildung der Juristen an der Universität Greifswald schlecht ist. Und wenn dem aber so ist, fehlt es im Antrag an einer Begründung. Was genau ist schlecht an der Ausbildung an der Juristischen Fakultät in Greifswald? Sie werden ja nachher noch reden, vielleicht können Sie das noch mal näher ausführen. Von daher ist auch dieser Feststellungsantrag abzulehnen.
Die Fraktion DIE LINKE behauptet also hier, es gäbe eine schlechte Ausbildung an der Universität Greifswald, und schlägt zur Lösung dieses Problems eine erneute Gründung des Studienganges Rechtswissenschaften in Rostock vor. Aber wenn die Fraktion DIE LINKE meint, es gäbe eine zu geringe Anzahl von Absolventen, und das Problem haben ja alle Vorredner schon zu Recht angesprochen, glaubt sie dann im Ernst, sie erhöht die Anzahl, wenn sie eine weitere Juristische Fakultät eröffnet?!
Wieso sollte sich die Anzahl der Absolventen an der Universität in Greifswald erhöhen, wenn sie eine weitere Juristische Fakultät eröffnet?
Sicherlich wird das Gegenteil eintreten. Es würden dann auch weitere Fragen entstehen: Ist es wirklich sinnvoll – Herr Weber hat darauf hingewiesen –, dass es eine kleine Juristische Fakultät in Greifswald ist? Welchen Sinn hat es, eine weitere kleine Juristische Fakultät in Mecklenburg-Vorpommern zu eröffnen? Denn das Entscheidende ist doch für jemanden, der überlegt, wo studiere ich Jura, was kann ich da machen,
wie breit ist das Fächerspektrum.
Das hatte auch Frau Martin vorhin angesprochen. Das ist für mich so die entscheidende Frage, wie erhöhe ich die Qualität, wenn ich denn meine, die ist nicht ausreichend, und irgendwas muss natürlich passieren, was mache ich. Und da ist doch das Entscheidende, dass ich mehr, zum Beispiel Schwerpunktbereiche, anbiete und da das Spektrum der Universität erweitere. Ich verbessere doch nicht die Universität Greifswald, wenn ich in der Universität Rostock eine weitere Fakultät eröffne.
Wenn Sie das Fass aufmachen, dass Sie sagen, okay, ich mache in Rostock wieder ein Institut auf, dann würde ich natürlich als Vorpommer sagen, ich möchte bitte schön, dass in Greifswald auch wieder ein Institut aufgemacht wird. Herr Stamer hatte darauf hingewiesen, natürlich hat auch die Universität Greifswald bluten müssen. Und ich erinnere zum Beispiel an die Schließung des Sportinstituts, was nicht nur für Sportler ein Verlust war, sondern auch für die gesamte Universität Greifswald. Also ich will damit nur sagen, wenn man diese Frage aufmacht, sollte man da ein bisschen weiter denken und nicht nur die bloße Erhöhung der Absolventenzahlen insgesamt ins Auge fassen.
Ja, gern.
Nein, das heißt es nicht, sondern es geht darum, das Problem ist – das haben alle Vorredner gesagt –, dass wir zu wenig Absolventen in Greifswald haben. Richtig, das war das Problem, was alle Vorredner auch angesprochen haben. Und die Überlegung, wie erhöhe ich die Absolventenzahl, das wurde kritisiert. Sie kritisieren mit Ihrem Antrag die juristische Ausbildung der Universität Greifswald. Sie sagen, es kommen zu wenig, weil die Qualität so schlecht ist. Und da frage ich mich: Wie wollen Sie mit Ihrem Antrag die Qualität in Greifswald, die Absolventenzahl in Greifswald erhöhen, wenn Sie eine weitere Fakultät in Rostock aufmachen? Ich sage Ihnen, wie es ist: Sie würden damit die Universität Greifswald schwächen.
Danke.
Jetzt ist es aber so, das ist wahrscheinlich den Kollegen von der Fraktion DIE LINKE auch aufgefallen, dass es so ein bisschen hier gegen Greifswald geht. Und jetzt schieben Sie diese zum Alibi hinterher, dass die Uni Greifswald auch mehr Geld bekommen soll für eine Bibliothek und mehr Mitarbeiter. Auch dieser Antrag geht fehl. Hier, finde ich, sollten wir auch die Universitäten entscheiden lassen. Es gibt nun mal diese Zielvereinbarung mit dem Land und die Universitäten entscheiden.
Wir haben eine interne Mittelverteilung. Da sind Dinge, was auch Herr Stamer angesprochen hat, wo man natürlich ansetzen kann, wo die Universitäten ansetzen können.
Im Übrigen muss ich sagen, wenn Sie überlegen – ich habe ja nun selbst auch Jura studiert, ich habe das noch nicht gehört –, dass jemand sich Universitäten in Greifswald anguckt und dann sagt, okay,
das Entscheidende ist für mich die Bibliothek, wichtig ist eine gute Bibliothek, da bin ich bei den Vorrednern, das ist auch gar keine Frage. Aber das so als entscheidendes Mittel anzusehen, hier die Absolventenzahlen in Greifswald anzuheben, kann ich nicht erkennen.
Ich möchte also eins abschließend der Fraktion DIE LINKE ganz klar sagen: Nach meiner Meinung kann man an der Universität Greifswald sehr gut Jura studieren.
Greifswald ist ein starker Justizstandort, wir haben Synergieeffekte zwischen Universität und Praxis, und diese können genutzt werden. Praktiker übernehmen Lehrverpflichtungen an der Universität, und für Studenten gibt es zahlreiche Möglichkeiten für das Sammeln praktischer Erfahrungen, weil eben die Gerichtsstandorte vorhanden sind. Prüfungen für Staatsexamen können in Greifswald durchgeführt werden, und für die Absolventen ergeben sich in Greifswald dann nach dem Ersten Staatsexamen zahlreiche Möglichkeiten, Stationen im Rahmen des Referendariats in Greifswald zu absolvieren. Auch der Standort der Juristischen Fakultät ist attraktiv beziehungsweise wird verbessert werden. Die Lehrstühle, die Veranstaltungsräume befinden sich in der Innenstadt, Seminarräume und Hörsäle sind bereits im neuen Campus in der Loefflerstraße untergebracht, verbunden mit einer neuen Mensa, und die Lehrstühle sollen, soweit ich informiert bin, übernächstes Jahr auch folgen. Das heißt, wir haben dann eine Konzentrierung der Juristischen Fakultät auf einem Campus, alle Lehrstühle werden in einem Haus untergebracht sein, und auch die Lehrveranstaltungen werden in unmittelbarer Nähe durchgeführt werden können.
Ich meine, das sind viele Punkte, die für ein Studium an der Universität Greifswald sprechen. Und ich finde nicht, man sollte hier, ohne zu sagen, warum, die Qualität des Studiums, des Jurastudiums an der Universität Greifswald kritisieren. Aber Sie haben ja noch Zeit, Sie können gleich genau sagen, was an der Qualität eines Studiums in Greifswald nicht stimmt. Jetzt auch noch alle allgemeinen Vorteile eines Studiums an der Universität Greifswald aufzuzählen, würde hier den Rahmen sprengen. Ich erwähne natürlich nur den guten Betreuerschlüssel, aber auch den für Studenten sehr hohen Freizeitwert eines Studiums an der Ostsee.
Die Universität Greifswald bietet also nicht nur eine sehr gute Ausbildung an, sie ist auch selbst aktiv, um potenzielle Interessenten über ein Jurastudium zu informieren. Ich habe mich im Vorfeld dieser Debatte noch mal direkt an der Universität informiert. Es gibt zum Beispiel Hochschulinformationstage jedes Jahr im Mai, oder die Fakultät selbst geht auch an Schulen und informiert dort über die Möglichkeit eines Jurastudiums. Auch die Universität Greifswald ist also aktiv, um Schüler, potenzielle Studenten sozusagen zu gewinnen für ein Jurastudium. – Vielen Dank.
Also ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt. Der Antrag bezieht sich darauf, dass es ein Problem ist, dass die Absolventenzahl in Greifswald zu niedrig ist, und die Überlegung ist, wie erhöhen wir die Absolventenzahl in Greifswald. Das ist die Überlegung.
Und wenn Sie jetzt sagen, die Absolventenzahl erhöht sich insgesamt, dann kann ich das wiederum nicht nachvollziehen. Wenn Sie eine weitere Fakultät aufbauen, wie sollen sich damit dann die Absolventenzahlen in Greifswald erhöhen, wenn Sie zwei kleine Fakultäten haben? Noch mal, das Entscheidende ist …
(Simone Oldenburg, DIE LINKE:
Es geht doch um die
Absolventenzahl insgesamt. –
Also es geht darum, dass die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag die Qualität der Juristenausbildung an der Universität Greifswald kritisiert. Es soll festgestellt werden, dass die Qualität nicht ausreicht. Und deshalb, weil die Qualität so schlecht ist, sagt die Fraktion DIE LINKE, es gibt zu wenig Absolventenzahlen in Greifswald.
Von mir aus nicht ausreichend.
Ja, ich habe es eigentlich klargestellt, dass es nicht um die Absolventenzahl im Land geht, die muss erhöht werden, das ist klar, die Frage ist eben, wie man es macht. Und da habe ich auch gesagt, dass wir im Grunde eine Fakultät in Greifswald haben, an der man meiner Meinung nach sehr gut Jura studieren kann.
Da ist eben die Frage, wie erhöht man die Attraktivität, und da ist für mich einer der entscheidenden Punkte, dass man hier überlegt, dass man das Fächerspektrum erweitert, weil, wenn ich irgendwo Jura studiere, habe ich bestimmte Schwerpunkte, da will ich vielleicht ein bestimmtes Wirtschafts- oder Medizinrecht oder Sonstiges machen, und wenn wenig Schwerpunktbereiche angeboten werden, wenig Spezialisierungen, das ist der Knackpunkt. Aber wenn wir zwei kleine Fakultäten im Land haben, dann weiß ich nicht, wo für Greifswald jetzt der Vorteil liegen sollte.
Das war im Prinzip der Gedankengang. – Danke.