Protokoll der Sitzung vom 29.10.2020

Genauso, wie es eben schon Mark Twain vor 150 Jahren geschrieben hat: „Kaufen Sie Boden, es wird keiner mehr hergestellt.“ Das war als Glosse gemeint, nicht als Antrieb.

Dringend erforderlich ist ein Preisdeckel, ein Vorkaufsrecht für echte Landwirte aus der Region. Es geht also nicht um eine Grundlage für eine neue Bodenreform, sondern um die Organisation einer Landwirtschaft, die den modernen ökologischen und sozialen Anforderungen unter den Bedingungen der technischen Weiterentwicklung des Landbaus, der Globalisierung und des Klimawandels gerecht wird. Nur über eine Regulierung des Bodenmarktes können wir erreichen, dass die existenziellen Grundlagen für die regionale Landwirtschaft verbessert werden und nicht zerstört.

Meine Fraktion unterstützt nicht nur den Berufsstand des selbstständigen Bauern, sondern auch die anderen landwirtschaftlichen Betriebe, wie beispielsweise Agrargenossenschaften und kooperative Familienbetriebe. Was dazu zu tun ist, haben wir in unserem Gutachten, das Ihnen vorliegt, beschrieben. Ich greife wahlweise einige Punkte heraus: Es geht um den Preis von landwirtschaftlichen Flächen, der reguliert zu werden hat, es geht um ortsansässige Landwirtschaft, es geht um Vorkaufsrechte für genau diese Landwirte aus der Region, die kooperativ, gemeinwohlorientiert, in Zusammenschlüssen oder auch nicht arbeiten. Es geht um eine öffentliche Hand, die Zugriff auf den Boden hat in Form einer neuen Allmende.

Dazu fordern wir beispielsweise die Übergabe der verbleibenden BVVG-Flächen an die Länder. Die öffentli

chen Flächen sind mit sozialökologischen Auflagen zu verknüpfen. Die Verpachtungskriterien, die diesbezüglich Herr Dr. Backhaus kürzlich im Agrarausschuss vorgestellt hat, haben da unsere Zustimmung. Wir fordern eine Anzeigen- und Genehmigungspflicht für Anteilskäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere was die Share Deals anbetrifft – klar, da müssen Kriterien entwickelt werden, aber was solls, wir müssen eine ungesunde Konzentration von Flächeneigentum verhindern –, bis hin zu einer Anzeigepflicht für Spekulationsfristen von Ackerland auf 20 Jahre.

Meine Damen und Herren, ganz zum Schluss, es geht natürlich darum, Landwirtschaft und Dorf, den Bauern und die dörfliche Gemeinschaft am Leben zu erhalten und nicht diese gesamte Entwicklung einem Prozess zu unterwerfen, der uns letztlich nicht mehr die Möglichkeit gibt, vernünftig mit unserem ländlichen Raum klarzukommen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Bitte schön, Herr Dr. Backhaus!

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Lenin ist fertig.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass wir heute das Thema, wieder mal zum Thema Boden in diesem Hohen Hause diskutieren. Ich glaube, es hat keine Legislaturperiode gegeben, in der wir uns mit dem Thema nicht befasst haben. Und ich will am Anfang meiner Ausführungen deutlich machen, wo wir und wo ich selber die Hauptschwerpunkte sehe, und die fasse ich mal im Folgenden zusammen:

Erstens. Ja, wir haben ein Leitbild für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft. Und da eingebettet, Dr. Weiß, ist selbstverständlich die Frage Boden. Es ist aber auch die Frage nach der Gemeinwohlorientierung des Artikel 15 des Grundgesetzes zu stellen, nämlich „Eigentum verpflichtet“. Und ich will die wichtigsten Punkte zunächst herausgreifen. Ich glaube, da sind wir uns in einigen Punkten sehr, sehr einig. Wir wollen ausdrücklich, dass eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft, ob in einem kooperativen Stil oder in einem wieder eingerichteten Betrieb, sich darstellt.

Für mich ist klar, wichtig ist Punkt zwei, und das ist elementar mit unserer Position seit der Wende verknüpft: Breit gestreutes Eigentum ist der Garant für ausgewogene Entwicklung innerhalb der ländlichen Räume. Das war immer so und das wird auch immer so sein.

Ich glaube, drittens, die Anerkennung der Landwirtschaft, nämlich für die gemeinwohlorientierten Bereiche, die im Übrigen gerade auch in der Corona-Krise uns zeigt, dass dieser Berufsstand bis zur Ladentheke tatsächlich zu hundert Prozent abliefert. Leider wird das viel zu wenig gewürdigt. Für mich ist klar, die Landwirtschaft soll und muss tatsächlich auch für die Leistungen – nämlich hochwertige Lebensmittel zu produzieren, aber dann auch die gemeinwohlorientierten Leistungen für Klimaschutz, Artenschutz und sauberes Wasser – anerkannt werden und dafür auch vergütet sein.

Viertens. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Landwirtschaft der Zukunft tatsächlich sich an den Grundwerten der guten fachlichen Praxis und der Nachhaltigkeit nach den Grundsätzen von 1888 tatsächlich orientiert.

Fünftens. Die gemeinwohlorientierte Landwirtschaft, die tatsächlich auch sehr viele Leistungen mit erbringt, muss stärker honoriert werden. Die Ortsansässigkeit in der Region ist für mich und für uns Garant im Übrigen auch für ein aktives ländliches Gemeinwesen und die Zusammenarbeit in den Dörfern und den Gemeinden.

Seit Jahren, im Übrigen will ich da ausdrücklich den Finanzminister mit ansprechen und ihm danken, seit Jahren diskutieren wir im Übrigen über die Frage, wie hier – Sie haben das eben auch angesprochen, das ist für mich der siebte Punkt –, nämlich die Share Deals, wie wir das verändern können, dass wir eben nicht den Ausverkauf von landwirtschaftlichem Vermögen in der Form, wie es heute stattfindet, zulassen.

Und ich glaube, wir brauchen, weil wir uns festgefahren haben, überall in den Bundesländern – das ist achtens –, weil der Berufsstand und Teile sicherlich auch von Fraktionen, jedenfalls nicht meiner, aber Teile von Fraktionen einem Agrarstruktursicherungsgesetz nicht zustimmen, ich glaube, wir brauchen eine gemeinschaftliche Initiative. Ich bin im Übrigen der Bundesministerin Klöckner sehr dankbar, dass sie meine Initiative aufgegriffen hat. Wir haben eine Arbeitsgruppe. Insofern haben wir unser Agrarstruktursicherungsgesetz im Übrigen, das ja in den Eckwerten fertiggestellt ist, in diese Bundesarbeitsgruppe eingebracht.

Und Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass das Land Sachsen-Anhalt an dem Thema arbeitet, ich nehme zur Kenntnis, dass Thüringen an dem Thema arbeitet, Niedersachsen ist auch gescheitert und wir kommen auch nicht weiter, weil der Bauernverband mehr oder weniger in weiten Teilen dieses Gesetz ablehnt. Und ich habe immer gesagt, ich persönlich werde gegen den Berufsstand ein solches Gesetz nicht einbringen, obwohl wir es ja in der Koalitionsvereinbarung haben. Ich werde alles daransetzen, dass wir erneut einen Versuch unternehmen, weil ich auch zur Kenntnis nehme, in weiten Teilen im Übrigen des Berufsstandes – des Berufsstandes mittlerweile! –, den Ruf nach Steuerungsmechanismen, wie wir dem ungebremsten Ausverkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen entgegenwirken können.

Und ich will an dieser Stelle auch noch mal deutlich machen – Sie sind ja sehr weit zurückgegangen, ich gehe jetzt nur mal auf 1989/1990 zurück, und die Zahl ist für mich doch noch mal doch deutlich –: Wenn man sich überlegt, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 334.500 Hektar im ehemals volkseigenen Besitz gehabt. Das sind die Flächen, die in den Landwirtschaftsbetrieben gewesen sind, und zwar in den Genossenschaften. Wenn ich das heute mal hochrechne, wir haben heute einen aktuellen Preis von 24.000 Euro, dann ist daraus ein Vermögen – Sie haben auch gewisse Berechnungen angestellt –, dann ist daraus heute, wenn man das hochrechnet, ein Gesamtvermögen von 7,5 Milliarden Euro entstanden. Wenn ich mir ansehe, welche Steigerungsraten wir haben, dann ist es ja tatsächlich so, dass wir tatsächlich das Zehnfache von 1993 zu heute, das Zehnfache an Preissteigerung gehabt haben. Und das ist ja nicht weg, das Vermögen ist ja nicht weg.

Das Grundproblem ist aus meiner Sicht, das habe ich hier mehrfach gesagt, der kardinale Fehler der deutschen Einheit ist der Zwang der Privatisierung von ehemals volkseigenen Flächen. Im Übrigen gehören nicht nur die landwirtschaftlichen Nutzflächen dazu, sondern es gehören auch der Wald dazu, ausdrücklich, oder die Gewässer. Es ist doch ein Irrsinn, dass die Treuhandanstalt hier versucht hat, im Übrigen auch die Gewässer, die Wälder oder letzten Endes auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verkaufen.

Als ich die Verantwortung 1998 übernommen habe, das möchte ich hier auch noch mal sagen, konnte ich das Rad der Geschichte nicht mehr zurückdrehen. Ich habe das immer wieder kritisiert. Wir haben im Übrigen auch Nachbesserungen vorgenommen, der eine oder andere wird es wissen. Wir haben da ja auch fraktionsübergreifend zusammengearbeitet, dass wir die Grundsätze der Privatisierung verändert haben, und ich kann hier und heute sagen, ich bin sehr froh darüber, dass wir zum ersten Mal innerhalb der neuen, der nicht mehr so ganz neuen Länder, aber der fünf Länder, die seit der deutschen Einheit neu entstanden sind, dass wir zum ersten Mal seit den Wahlen jetzt in Brandenburg mit einer Sprache sprechen.

Ich kann Ihnen hier heute sagen, wir sind in Verhandlungen mit dem Bund. Seit letzter Woche gilt im Übrigen, dass die BVVG-Flächen, wir haben insgesamt noch 39.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern, ich kann Ihnen hier und heute sagen, für den Verkauf der Flächen, die im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie noch im Lande existieren, gibt es mittlerweile einen Verkaufsstopp. Verkaufsstopp! Sie werden nicht mehr verkauft! Und ich bin der festen Überzeugung, dass wir gemeinschaftlich im Übrigen noch mal dafür sorgen sollten, dass diese insgesamt 39.000 Hektar, dass die auf das Land Mecklenburg-Vorpommern übertragen werden.

Dass wir dafür einen Obolus bezahlen müssen, ist, denke ich, klar, und die Sorge, die ja insbesondere bei der CDU oder bei der CSU auch im Raum stand oder steht, dem möchte ich auch noch mal entgegenwirken. Ich würde diese Flächen im Übrigen langfristig verpachten und sie sollen in der landwirtschaftlichen Nutzung bleiben. Sie sollen aber besonderen Zwecken dienen. Sie sollen dem Trinkwasserschutz dienen, sie sollen dem Klimaschutz dienen und sie sollen der Artenvielfalt dienen, um damit im Übrigen auch einen Ausgleich zu schaffen, um der Stigmatisierung, der negativen Stigmatisierung der Landwirtschaft entgegenzuwirken.

Die Landwirtschaft kann, gerade in Mecklenburg-Vorpommern, Sie haben das ja angedeutet, sie war immer größer strukturiert, schon immer, vor dem Zweiten Weltkrieg und weite, weite Jahrhunderte davor. Sie war immer moderner aufgestellt, sie war auch von Wissen geprägt. Und sie kann auch gerade in dieser nächsten Phase, wo das Thema Digitalisierung, wo das Thema der Ökologisierung, wo das Thema aber auch der gemeinwohlorientierten Leistungen noch viel stärker in den Vordergrund gestellt werden muss, kann dieser Volkswirtschaftszweig der Land- und Ernährungswirtschaft in MecklenburgVorpommern zwischen den drei großen Metropolregionen, nämlich Stettin, Berlin und Hamburg, könnten wir zu einer Modellregion Europas werden, die auf Modernität setzt, die aber auch und insbesondere für die Fragen des Klimaschutzes, des Artenschutzes und für sauberes Wasser sorgt. Und deswegen bin ich der festen Über

zeugung, dass gerade das Thema Boden und die Verteilung von Grund und Boden dabei eine entscheidende Rolle spielt.

Und abschließend, noch mal, ich persönlich glaube, dass innerhalb insbesondere der nachfolgenden Generationen eine Diskussion aufbricht, die uns und unserem Leitbild im Übrigen für eine bäuerlich geprägte, zukunftsfähige, moderne, ökologisierende Landwirtschaft – das ist nicht ökologische Landwirtschaft allein –, aber in eine Richtung der Ökologisierung einen wirklichen Meilenstein setzen kann. Und ich würde mich sehr, sehr freuen, wenn es uns gelänge, dass auch in Berlin die Einsicht entsteht, dass man den Ländern, gerade auch den jüngeren Bundesländern, dafür die Möglichkeit einräumt, breit gestreutes Eigentum noch ein Stückchen stärker zu untersetzen.

In dem Sinne, hoffe ich, habe ich ein paar Ansätze zu dem Thema genannt. Und ich betone noch mal abschließend, das Agrarstruktursicherungsgesetz liegt in der Schublade und ist auch in den Gesprächen in Berlin, gerade auch im September, in der Diskussion gewesen, und die Arbeitsgruppe wird Anfang des Jahres – Januar/Februar – auf Bundesebene einen Abschlussbericht vorlegen, und das trägt die Handschrift Mecklenburg-Vorpommerns, weil wir diese Arbeitsgruppe führen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Minister Dr. Till Backhaus: Ich habe meine Redezeit eingehalten!)

Genau, genau! Der Minister möchte gerne betont haben, dass er seine Redezeit eingehalten hat.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Wir heben das lobend hervor, Herr Minister.

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Strohschein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin und Abgeordnete!

Dr. Weiß, ich gehe mit Ihrer Rede voll und ganz mit, was Sie hier gesagt haben,

(Andreas Butzki, SPD: Na, dann kannst du dich wieder hinsetzen.)

aber leider haben Sie mir ja auch nicht viel übriggelassen, und auf meinen Redebeitrag von 2017 möchte ich ja auch nicht eingehen, das wäre ja zu billig.

Aber ich möchte aus dem Grunde noch mehr noch mal auf die Höfeordnung zurückgreifen. Schon im September 2017 hat Ralf Borschke einen Antrag eingebracht, eine Gesetzesvorlage für die Höfeordnung auszuarbeiten. Denn diese Höfeordnung ist ja gedacht, um auch diese großflächigen Verkäufe zu bremsen. Am 21.06.2018 hat der Agrarausschuss in Groß Kelle einstimmig für eine Höfeordnung gestimmt, nach dem Vorliegen erster Erfahrungen aus dem Land Brandenburg diese in einer Frist von 18 Monaten auf die Tagesordnung im Agrarausschuss zu setzen. Leider ist bis jetzt nichts passiert.

(Zuruf aus dem Plenum: Das stimmt nicht!)

Herr Krüger – leider ist er nicht hier – hat ja damals die Versammlung geleitet.

Jetzt hat die Fraktion DIE LINKE heute eine Aussprache für eine Bodenmarktregulierung gestellt. Ich muss in diesem Zusammenhang DIE LINKE fragen: Was haben Sie eigentlich zu Zeiten der rot-roten Koalition getan, um diese Entwicklung aufzuhalten? Wahrscheinlich nichts!

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Boden verkauft. – Der Abgeordnete Peter Ritter pfeift.)

Die Höfeordnung baut ja auf das Reichssiedlungsgesetz von 1919 und das Grundstücksverkehrsgesetz von 1961 auf. Das Reichssiedlungsgesetz von 1919 wurde von einem SPD-Mann in den Reichstag gebracht und auch beschlossen. Die Höfeordnung ist ja gegen eine Zerstückelung der Agrarflächen und für eine gesunde Agrarstruktur gedacht. Die Höfeordnung ist dringend notwendig, um einmal den Ausverkauf der landwirtschaftlichen Flächen an die Finanzbranche zu stoppen,

(Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

was leider zum größten Teil schon geschehen ist. Nach meiner Ansicht hat man es versäumt, im Einigungsvertrag den Verkauf grundsätzlich zu versagen, um diese Flächen als Eingemachtes im staatlichen Besitz zu behalten. Der weitere Verkauf wäre dann nur im Ausnahmefall möglich. Unser Landwirtschaftsminister hat es hier ja schon gesagt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass in den neuen Bundesländern die Anteilseigner immer älter werden, und beim Ableben treten die Erben an ihre Stelle. Diese sind in der Regel keine Landwirte. Bei sehr wenigen Anteilseignern oder wenn zufälligerweise auch noch zwei in kürzester Zeit wegsterben, dann möchten natürlich die Erben, die an diese Stelle treten, meistens ausgezahlt werden. Diese Erben sind dann aber meist keine Landwirte. Wenn dieser Betrieb dann auch größere Sachwerte aufgebaut hat, dann muss der Betrieb mit sehr viel finanziellem Aufwand diese Auszahlung bewerkstelligen. Das kann bei einem Teil der Sachwerte zu Notverkäufen führen. Hier muss die Höfeordnung greifen, so ähnlich wie bei einer Erbengemeinschaft, die einen Hof von einem Familienbesitz erbt und wo nur einer den Betrieb weiterführen kann.

Und dann möchte ich noch mal auf Junglandwirte zurückgreifen, denn diese haben kaum noch eine Chance, einen landwirtschaftlichen Betrieb aus dem Stand heraus aufzubauen. Kaufen von Land ist so gut wie unmöglich, die finanziellen Mittel haben sie nicht, die hat ja nur noch die Finanzbranche. Pachten sind aus dem Stand heraus mit vielen Anschaffungen, die ja dann ein Betrieb auch benötigt, auch nicht zu bezahlen. Im Gemüseanbau mag es ja noch funktionieren, weil hier weniger Flächen gebraucht werden.

Und dann, Herr Dr. Weiß, wir haben ja bereits schon Gutsbesitzer. Das ist die Finanzbranche, das sind unsere neuen Gutsbesitzer hier, und die werden immer größer. Wenn das nicht endlich mal gestoppt wird, dann machen wir uns doch alle lächerlich. – Danke, meine Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete Vizepräsidentin Frau Schlupp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Für eine gerechte Agrarstruktur – Bodenmarkt regulieren“, das ist meines Erachtens ein durchaus brisantes Thema. Da stellt sich für mich zunächst die Frage: Was ist eine „gerechte“ Agrarstruktur? Was meinen Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, wenn Sie von „Gerechtigkeit“ reden?

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das, was Lenin gesagt hat.)