Den Arbeitnehmern oder Auszubildenden bleibt es unbenommen, derartige Kurse in ihrer Freizeit zu besuchen. Dann spielt es auch gar keine Rolle mehr, wie viele Stunden oder Tage diese Veranstaltungen in Anspruch nehmen.
Ein Hauptgrund der Gesetzesänderung war ja, dass gewisse Kurse, namentlich der politischen Bildung, zu wenig angeboten und nachgefragt wurden, weil eine Mindestdauer von drei Tagen vorgeschrieben war. Offenbar war hier oftmals nicht genug Substanz vorhanden, um diese drei Tage auszufüllen,
Es gibt eine Statistik, dass sich die Zahl der Teilnehmer dort im einstelligen Prozentbereich nachweisen lässt. Dagegen waren die Mittel für die berufliche Bildung – und darum geht es in diesem Gesetz – in der eigentlichen Ausprägung und in der eigentlichen Übereinkunft mit der internationalen Arbeit der Arbeitsorganisation, die Mittel für die berufliche Weiterbildung waren oft schon im Mai erschöpft.
Legt man diese Zahlen zugrunde, so würde die in der Gesetzesänderung vorgesehene Erhöhung des Anteils der beruflichen Weiterbildung von 33 auf 50 Prozent auch nur bis zum Sommer reichen, die von uns vorgesehene Erhöhung jedoch auf 100 Prozent dagegen bis zum Jahresende. Unser Änderungsantrag sieht deshalb in Paragraf 9 Absatz 1 die Förderung politischer und ehrenamtsbezogener Weiterbildung nicht mehr vor, und dies nicht nur aus ökonomischen Erwägungen, sondern auch, um eine Unvereinbarkeit mit Paragraf 9 Absatz 2 zu vermeiden. Dort ist nämlich festgelegt, dass Weiterbil
dungsveranstaltungen nicht partei- oder verbandspolitischen Zielen dienen dürfen. Und wohin fehlgeleitete politische Bildung führt, das haben wir am heutigen Tage in diesem Haus mehr als anschaulich feststellen und erleben dürfen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Bei den Redebeiträgen Ihrer Fraktion, oder was?!)
Schauen wir uns die gegenwärtigen Akteure und Ziele von Veranstaltungen der politischen Weiterbildung an, so sehen wir ein einseitiges politisches Spektrum dominieren. Dieses hat sich vielfach dem sogenannten Kampf gegen rechts verschrieben und zielt damit auch ganz unverhohlen gegen die größte demokratische Oppositionspartei unseres Landes. Und das ist,
obwohl, ich habe genug Zeit, können wir gerne machen. Wir können auch draußen Kaffee trinken gehen –
Selbst bei Weiterbildung für ein Ehrenamt ist gerade in letzter Zeit eine deutliche politische Einflussnahme feststellbar. Man denke nur an die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenarbeit durch Teilhabe“, die zum Teil eine ähnlich einseitige Ausrichtung haben.
Und wenn Ihnen politische Neutralität, lieber Herr Ritter, vollkommen egal ist, uns ist es das nicht.
geht auf ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation von 1974 zurück. Dort wird neben der beruflichen auch von allgemeiner politischer und gewerkschaftlicher Bildung gesprochen. Damit war aber nur die Vermittlung von Sachwissen gemeint, Herr Ritter, nicht die politische Propaganda, mag sie auch noch so verdeckt geschehen.
Da die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, können diese ja eigene Regelungen erlassen. Bayern und Sachsen gewähren zum Beispiel keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Manch andere Länder haben solch einen Anspruch erst in jüngerer Zeit eingeführt, zuletzt Thüringen 2016.
Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation erlaubt durchaus landesspezifische Anpassungen. Für unser Land sollte Bildungsurlaub der Förderung beruflicher Weiterbildung dienen, und das gerade vor den Herausforderungen der ganzen Sachen, die Sie verord