Protokoll der Sitzung vom 09.12.2020

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich möchte ich die Gelegenheit nutzen, unseren Änderungsantrag noch mal zu begründen. Und ich bedanke mich bei Frau FriemannJennert. Sie haben sich die Mühe gemacht, zu begründen, warum Sie ihn ablehnen werden. Ich bedauere das Ergebnis Ihrer Überlegungen, aber ich finde das immer gut, wenn wir begründen können, warum wir etwas begehren oder etwas ablehnen.

Zunächst ist festzustellen, wie vorhin schon mehrfach betont wurde, dieses Gesetz umfasst zum einen die Hilfen für die kommunale Ebene, die sich ergeben aus dem Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung des Coronavirus aus dem März dieses Jahres – bis zu 75 Prozent werden ersetzt auf der Bundesebene oder über die Bundesebene –, und unser Land gibt 25 Prozent dazu. Das ist sehr gut so, und das begrüßen wir auch. Der Ansatz, warum wir diesen Änderungsantrag erneut – nach Behandlung auch im Sozialausschuss – gestellt haben, ist, dass die bisherigen Argumente für uns nicht so plausibel und stichhaltig waren, dass wir gesagt haben, nee, jetzt kommen wir zu anderen Überlegungen. In der Tat, die drei Punkte, die wir begehren, haben nach wie vor Bestand.

Aus den Worten von Frau Friemann-Jennert spricht vor allen Dingen die Hoffnung, dass man sich einigen wird, darauf, dass eine vernünftige Lösung gefunden wird und – jetzt rede ich über diesen Aspekt der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – dass man dahin kommt, dass die kommunale Ebene einen angemessenen Ausgleich bekommt. Unser Motiv, warum wir diesen Gedanken in einem Antrag sowohl im Ausschuss als auch hier

gestellt haben, lag darin begründet, dass die kommunale Ebene, insbesondere der Städte- und Gemeindetag, sehr deutlich darauf hingewiesen hat, welche Probleme sich damit ergeben, dass wir es ja mit einem Novum zu tun haben. Das hat es vorher noch nicht gegeben, dass ein Gesetzentwurf den Landtag auch in Zweiter Lesung passiert, ohne dass die finanziellen Grundlagen, die mit dem Verfassungsgebot der Herstellung von Konnexität verbunden sind, geklärt sind. Und zwischenzeitlich gab es den Hinweis, der an den Ausschuss ergangen ist, ja, man konnte sich nicht einigen, stellt das fest und geht davon aus, dass man im November 2021 eine Überprüfung durchführt und dann sieht, welche Kosten oder Mehrkosten, etwaige Mehrkosten der kommunalen Ebene, denn tatsächlich entstanden sind.

Das ist für uns aus der Linksfraktion ungenügend gewesen als eine Aussage, weil das verschiebt diese ganze Problematik in die Zuständigkeit einer anderen Legislaturperiode. Wir haben aber die Hausaufgaben zu machen, hier ist mit einem Gesetz die notwendige Konnexität herzustellen. Und dass das möglich ist, davon gehen wir nach wie vor aus und haben deshalb gesagt, diese Entscheidung muss zeitnah fallen, und haben das entsprechend mit einer Terminsetzung verbunden.

Warum kommen wir auf den Schlüssel von 1 : 75? Weil das ein Erfahrungswert ist, wo diejenigen, die sich um Hilfebedürftige kümmern, auch noch in der Lage sind, das in der erforderlichen Qualität durchzuführen. Und die Fachwelt, aber auch in der Praxis, wenn man mit Beraterinnen und Beratern spricht, ob das nun aus der Agentur ist oder aus den anderen Bereichen, die sich um Hilfebedürftige kümmern, sagt, ein idealer Schlüssel ist 1 : 75. Deswegen haben wir ihn hier so in Anwendung gebracht. Wir wissen ja selbst, was das für eine Zumutung ist, wenn Einzelne fachlich beraten wollen, wenn sie sich um die Schicksale der Einzelnen kümmern wollen und vor einem Berg von Akten sitzen und den nicht abgearbeitet bekommen. Das bringt beide Seiten – diejenigen, die Hilfe suchen, und diejenigen, die Hilfe organisieren wollen – in eine schwierige Situation, in die wir sie nicht laufen lassen dürfen. Deswegen der Schlüssel, der ist also der guten fachlichen Praxis entnommen.

Und der dritte Punkt, wir werden das heute Abend noch mal haben, das Wohlfahrts...förderung...

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Finanzierungs- und -transparenzgesetz.)

...finanzierungs- und -transparenzgesetz ist weiterentwicklungsbedürftig. Wir sehen ja jetzt, wie es umgesetzt wird, wie es in der Praxis angewendet wird, und wir erkennen aber auch die Schwachstellen. Und wir werden uns heute Abend noch mal damit zu beschäftigen haben, dass es durchaus ein Konflikt ist, wenn Gemeinnützigkeit gefährdet wird durch überhöhte Vergütungen und Tantiemen. Und um klarzustellen, was geschieht auf diesem Gebiet, in dem in hohem Maße öffentliche Gelder zum Einsatz kommen, um diese Transparenz herzustellen, die notwendig ist, um das Vertrauen auch in den Sozialstaat zu gewährleisten, wollen wir weitere Kriterien einführen. Das ist möglich!

Frau Friemann-Jennert argumentierte so, dass man bestimmte Daten wie Vergütungen aus rein rechtlichen Gesichtspunkten nicht darstellen dürfe. Da haben wir uns ja selbst eines Besseren belehrt. Mit dem Sparkassenge

setz haben wir ja eine Regelung geschaffen – haben wir lange drüber diskutiert, ne, Herr Liskow? –, eine Regelung geschaffen, wo, weil es sich um Institute, Einrichtungen und Strukturen von öffentlichem Interesse handelt, weil da öffentliche Gelder eine Rolle spielen, dass wir beim Sparkassengesetz zum Beispiel eine solche Regelung geschaffen haben, dass Vergütungen angezeigt werden müssen. Dass es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommt an dieser Stelle und sich einige auch davorstellen und sagen, machen wir nicht, steht auf einem anderen Blatt. Dass wir es können, wenn wir es wollen, haben wir bewiesen. Insofern behalten wir unser Ansinnen hier mit dem Änderungsantrag aufrecht und ich bedanke mich an der Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze auf Drucksache 7/5258. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5617 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5258. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5258 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD und CDU,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Und der AfD.)

der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5258 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5258 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5642 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5642 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Danke! Stimmenthaltungen? – Habe ich keine gesehen, okay. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5642 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der AfD und beide fraktionslose Abgeordnete und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/5574.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz – ZwG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/5574 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Bitte schön, Herr Pegel!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, dass ich Ihnen im ersten Durchlauf den Gesetzentwurf etwas kursorisch vorstellen darf. Wir werden intensivere Beratungen ja im Ausschuss haben.

Er beruht auf einer Initiative dieses Hohen Hauses. Sie haben uns im April 2019 einen Auftrag mit auf den Weg gegeben, wir mögen doch einmal prüfen und vorbereiten einen rechtlichen Rahmen, wie bestehender Wohnraum in Kommunen, die unter Wohnraumnot leiden, in denen der Wohnraummarkt zumindest enger wird, wie wir dort Umwandlungen bestehenden Wohnraumes in andere Nutzungsarten erschweren oder rechtlich besser kontrollfähig machen können. Genau das ist das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes. Es geht darum, Gemeinden, die einen knappen Wohnungsmarkt vorweisen, die Möglichkeit einzuräumen, dass sie gezielt gegen die Umnutzung von bestehendem Wohnraum vorgehen können, also die Zweckentfremdung von Wohnraum von ihrer Genehmigung, das zu tun, abhängig machen können.

Dafür soll den Kommunen eine Satzungsermächtigung eingeräumt werden. Es geht also nicht darum, mit einer großen Gießkanne übers Land zu gehen und seitens des Landesgesetzgebers zu entscheiden, wo es hingehört, sondern lediglich eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, mit der dann Kommunen, die sich betroffen fühlen, auf der Grundlage von Tatbestandsmerkmalen, die sie für sich zu prüfen haben, planerisch entscheiden, ob es dort nützt, und dann entweder fürs gesamte Gemeindegebiet oder für Teile der Gemeinde durch entsprechende Satzungen genau dieses Gesetz in Kraft setzen und damit dann die mögliche Umwandlung von bestehendem Wohnraum in andere Nutzungen – vor allen Dingen geht es da meistens um Ferienwohnungen – eben von genau dieser Genehmigung, diesem Genehmigungsvorbehalt der kommunalen Seite abhängig zu machen.

Dazu gehört sicherlich das klare Bekenntnis, dass in größeren Teilen dieses Bundeslandes der Wohnungsmarkt sehr wohl ausgeglichen ist und mit Sicherheit immer noch hinreichende Möglichkeiten bietet, aber wir wissen aus den letzten Jahren, zum Beispiel in den Hochschulstädten, vor allen Dingen in den beiden Universitätsstädten, dass wir einen durchaus dynamischeren Wohnungsmarkt erlebt haben. Wir haben da auf der einen Seite mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze versucht, temporär zu helfen, wir haben aber

insbesondere seit 2017 wieder ein Programm, mit dem der Neubau von bezahlbarem guten Wohnraum gerade in solchen Hotspots, wo die Wohnungsmärkte dynamisch sind, unterstützt wird, und helfen an dieser Stelle.

Wir wissen aber, dass wir auf der anderen Seite gar nicht die großen Agglomerationsräume haben, sondern eher die touristischen Hotspots, wo der Wohnungsmarkt nicht weniger dynamisch ist als in diesen größeren Einheiten. Aber regelmäßig begegnen mir dort Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sehr klar sagen, es geht gar nicht um die Frage, ob der Wohnraum hier oder da zu teuer ist für uns, ob die Wohnungen noch bezahlbar sind, sondern die Kritik ist, wir haben gar keinen Wohnraum mehr, es geht nicht um die Preisentwicklung, sondern es geht um die Nichtexistenz oder das Nichtangebot, das nicht ausreichende Angebot. Und genau an der Stelle wollten Sie mit Ihrem Auftrag, so hoffe ich, im April 2019 uns einen Auftrag mit auf den Weg geben, und den versuchen wir umzusetzen.

Ziel ist also, die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum als Teil der Daseinsvorsorge einem besonderen Schutz zu unterwerfen, insbesondere in den Gebieten, die einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen. Wir wollen das mit diesem Gesetz künftig abbilden. Wichtig ist mir dabei – das ist zum Teil die Sorge in der ersten Verbandsanhörung gewesen –, heute bestehende Ferienwohnungen werden nicht erfasst, wenn es denn ordnungsgemäß geschaffene sind. Wer also bauordnungsrechtlich heute schon sauber eine Ferienwohnung hat, unterfällt nicht dem Gesetz, denn es ist heute schon kein Wohnraum, und dann kann er, wenn das Gesetz in Kraft tritt, dem auch nicht unterfallen. Wer aber künftig Wohnraum umwandeln will oder wer mal ohne den bauordnungsrechtlich zulässigen Weg Wohnraum, ich sage mal, ein bisschen von hinten durch die kalte Küche umgewandelt hat, heute anders nutzt, wird im Zweifel genau an der Stelle dann später natürlich dem Gesetz gleichermaßen unterworfen sein.

Dieses Gesetz ist nicht der einzige Schlüssel, es ist lediglich ein weiteres Instrument zur Sicherung genau dieser Bezahlbarer-Wohnraum-Politik, die wir als Landesregierung seit mehreren Jahren konsequent verfolgen. Und, das ist mir wichtig, die Kommunen entscheiden anhand ihrer örtlichen Verhältnisse. Da müssen sie umfassend beurteilen, wie die Situation bei ihnen aussieht, ob sie von dieser künftigen Satzungsermächtigung Gebrauch machen wollen. Sie müssen dabei in eigener Verantwortung entscheiden – das nimmt das Land Ihnen nicht ab, das schreibt es ihnen nach unserem Vorschlag auch nicht vor –, ob sie diese Satzung erlassen.

Wichtig ist dabei, dass ein angespannter Wohnungsmarkt dann auch anhand detaillierterer Daten festzustellen ist. Da reicht also nicht ein politischer Wille, ich glaube, wir sind ein angespannter Wohnungsmarkt, sondern ich muss entsprechende Datengrundlagen zugrunde legen, und es gibt sehr klare Maßgaben des Gesetzes, dass man auch eine gewisse Subsidiarität zugrunde legt. Wenn ich also ohne Schwierigkeiten durch einen Ausweis von Bebauungsplänen und eine relativ schnell erkennbare Bautätigkeit gleichermaßen Abhilfe schaffen kann, geht so ein Marktgeschehen natürlich einer entsprechend restriktiven Vorgehensweise vor.

Wenn Sie in das Gesetz hineinschauen, in den Gesetzentwurf hineinschauen, gibt es eine Differenzierung zwi

schen Haupt- und Nebenwohnungen. Wir wollen auch nicht alles kaputtspielen, was an sinnvollem Miteinander da ist, und gleichermaßen werden natürlich moderate gewerbliche oder freiberufliche Mitnutzungen von Wohnraum weiterhin möglich sein. Ich sage mal, der Schreibtisch der Lehrerin oder des Lehrers in der eigenen Wohnung bleibt natürlich möglich, dass der Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Hause auch noch eine Ecke, eine Arbeitsecke hat, bleibt natürlich möglich. Es geht bloß darum, dass das komplette Umswitchen von einem bisher als Wohnraum genutzten Bereich in eine andere Nutzung erfasst werden soll.

Sie finden dann in dem Gesetzentwurf – detaillierter gucken wir uns das gerne gemeinsam im Ausschuss an – ein umfangreicheres Regelungssystem. Da sind Anzeige-, Genehmigungs- und Informationspflichten drin, bis hin dazu, dass diejenigen, die so eine Genehmigung erhalten, eine Wohnungsnummer bekommen. Es ist der Versuch, wenn ich so eine Regelung schaffe, den Kommunen die Möglichkeit gebe, dass sie genau das mit Satzungen von einer Genehmigung abhängig machen können sollen, dann muss ich auch eine Regelungs- und Informations- und ein Kontrollsystem drum herumstricken und in dem Gesetz bereits dem Grunde nach vorsehen, mit dem hinterher auch vernünftig überwacht und im Zweifel durchgesetzt werden kann, dass so eine Satzung, die auf so einem Gesetz beruht, dann tatsächlich auch wirksam wird. Es macht wenig Sinn, einen rein politischen Satz festzuschreiben. Deswegen ist das Gesetz länger als drei oder vier Tatbestände. Wir brauchen natürlich auch einen Regelungsrahmen, in dem die Kommune dann durchsetzen kann, was sie vorher beschlossen hat.

Wir glauben, in dieser Ausgestaltung kann das Gesetz einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass touristisch sehr nachgefragte Ortslagen in unserem Bundesland nicht nur für Urlauber attraktiv sind, sondern auch für die einheimische Bevölkerung weiterhin Lebensmittelpunkt sein können beziehungsweise wieder werden können, und das im Übrigen auch im originärsten eigenen Interesse derer, die touristische Leistungen vor Ort anbieten. Solange ich die Menschen, die dort beschäftigt sind, nicht irgendwie wenigstens in der Nähe ihrer Arbeitsorte wohnen lassen kann, wird es immer schwerer werden, in einem immer heißer umkämpften Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmermarkt noch Beschäftigte zu finden. Von daher gibt es auch in den Regionen nach meiner tiefen Überzeugung ein sehr ureigenes Interesse. Und in der Dialogtour, die wir für den Wohnraumbereich in den letzten Monaten durchgeführt haben, war das im Übrigen auch ausdrücklicher Wunsch und Wille in verschiedenen touristischen Hotspots dieses Landes, die Suche nach Instrumenten, die ihnen genau solche Möglichkeiten an die Hand geben.

Und genau dafür wollen wir mit diesem Gesetzentwurf jetzt den Aufschlag machen. Ich freue mich auf die Beratungen. Sollte es detailliertere Wünsche geben, geben Sie es mir gern an die Hand. Ich trage dazu auch detaillierter vor. Mein Eindruck ist aber immer, solche Gesetze sollten zunächst in den zuständigen Fachausschuss und da können wir uns dann in die Details hineinbegeben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche erfolgreiche Debatten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Vielen Dank, Herr Minister!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5574 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes und weiterer forstrechtlicher Vorschriften, auf Drucksache 7/5582.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes und weiterer forstrechtlicher Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 7/5582 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Bitte schön, Herr Backhaus!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weihnachten steht vor der Tür. Ich hoffe, so ein bisschen weihnachtliche Stimmung

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!)

wird hier auch noch entstehen, und heute bringen wir Ihnen das Forstanstaltsgesetz in der Novelle hier in dieses Hohe Haus.

Wenn man bedenkt, vor 16 Jahren habe ich das Forstanstaltsgesetz, damals als eines der ersten Anstaltsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, auf den Weg gebracht, und wenn man die Geschichte der Landesforsten des Landes betrachtet, dann darf man heute, glaube ich, auch sagen, mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, im Jahresdurchschnitt tatsächlich mit einem Umsatz von 85 Millionen Euro ist es eines der größten Landesunternehmen, die wir quasi in einer Art von Umstellung auf ein Unternehmen, das in der damaligen Zeit, in den letzten 16 Jahren, darauf ausgerichtet worden ist, auf der einen Seite Naturschutz und Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen, aber auf der anderen Seite eben auch Erträge zu erzielen, und das muss man unter dem Strich, glaube ich, festhalten, es ist eine Erfolgsstory.

Wir haben mit der Landesforstanstalt, glaube ich, ein Unternehmen etabliert, das anerkannt ist innerhalb der gesamten Branche. Ich möchte noch mal unbedingt auch hier Ihnen an die Hand geben, es wird immer leicht über eine Branche hinweggeredet, in welcher Problemlage wir uns befinden. Deutschlandweit haben wir eine Krise, auch in der Holzindustrie, aber auch in den Wäldern. Der

Klimawandel und die Mehrfachschädigungen haben auch unseren Wäldern insgesamt ganz stark zugesetzt. Und das macht mich auch persönlich betroffen, und auch die Waldeigentümer und Waldbesitzer stehen hier vor großen Herausforderungen. Deswegen haben wir insgesamt, Bund und Länder, im Übrigen 1,5 Milliarden Euro jetzt bereitgestellt für die Privatwälder, aber auch für die kommunalen Wälder, um die Kalamitäten möglichst schnell zu beheben. Leider können durch Bundesmittel tatsächlich die Landeswälder nicht gefördert werden.

Und zum anderen ist es natürlich auch so, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern – ich glaube, da sind viele andere Bundesländer auf uns neidisch im Übrigen –, dass wir die Einheitsforstverwaltung nach wie vor haben, das heißt also, die Beratung, die Förderung der Waldbesitzer mitunterstützen und auf der anderen Seite auch die waldpädagogischen Leistungen und die Förderung der ländlichen Räume innerhalb der Forstanstalt mit untersetzt haben.