Und zum anderen ist es natürlich auch so, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern – ich glaube, da sind viele andere Bundesländer auf uns neidisch im Übrigen –, dass wir die Einheitsforstverwaltung nach wie vor haben, das heißt also, die Beratung, die Förderung der Waldbesitzer mitunterstützen und auf der anderen Seite auch die waldpädagogischen Leistungen und die Förderung der ländlichen Räume innerhalb der Forstanstalt mit untersetzt haben.
Andererseits führen natürlich auch diese kurzen Entscheidungswege zu einer höheren Eigenständigkeit. Wenn Sie heute mal in unsere 29 Forstämter gehen, sind das im Wesentlichen Profitcenter, das sind aber auch Dienstleister für viele, viele Dinge, die sich rund um den Wald, aber auch um die Pädagogik, aber auch um Natur- und Umweltschutz bis hin zum Ökokonto sich herumranken und letzten Endes damit auch durch eine flexible Wirtschaftsführung zum Dienstleister im ländlichen Raum geworden sind. Darauf bin ich ziemlich stolz, muss ich ganz ehrlich sagen. Und ich glaube, man darf sich an dieser Stelle auch mal bei unseren mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das, was sie hier leisten jeden Tag, wirklich sehr herzlich bedanken.
15 Jahre läuft dieses Landesunternehmen jetzt doch ziemlich erfolgreich, aber es ist wie bei allem im Leben so, dass man es noch besser machen kann. Und es sind Gutachten erstellt worden, und ich glaube, dass neben dem wirtschaftlichen Denken der Forstwirtschaft aber auch gerade die neuen Herausforderungen für Klimaschutz, für Artenschutz, für sauberes Wasser, aber auch das ganze Thema „erneuerbare Energien“ natürlich eine wichtige Rolle spielen in der gesellschaftlichen Debatte.
Die Landesforstanstalt kann heute, nach 15 Jahren, noch mal, tatsächlich auf ein gutes Miteinander innerhalb dieses Landes zurückblicken. So konnte im Übrigen auch die Landesforstanstalt ohne Zuschüsse auskommen in den vergangenen Jahren und nicht umsonst erhebliche Rücklagen bilden. Der Durchschnittspreis bei Holz lag in den letzten Jahren bei zum Teil über 50 Euro im Durchschnitt pro Festmeter Holz, sodass wir auch hier sehr gute wirtschaftliche Grundlagen hatten. Aber das ist eben keine Garantie, und zugetraut hätte man der Forst das im Übrigen auch nicht. Und wenn wir so weitergemacht hätten wie in der Vergangenheit, dann wäre der Zuschussbedarf im Übrigen um ein Vielfaches höher. Heute liegen wir bei den hoheitlichen Aufgaben bei round about 25 Millionen Euro für die Leistungen, die die Landesforst für die Allgemeingesellschaft erbringt. Unsere Hochrechnungen lagen mal, wenn wir so weitergemacht hätten, bei 75 Millionen Euro pro Jahr, und wir liegen heute bei 25 Millionen. Das heißt, pro Jahr, in den 15 Jahren haben
Und auf der anderen Seite betone ich noch mal, dunkle Wolken am Horizont sind aufgezogen. Der Klimawandel ist nicht nur in Deutschland, sondern weltweit angekommen und das Jahr 2019/2020 ist das dritte Jahr in Folge mit einer hohen Kalamität. Auch das Jahr 2020 hat keine wirkliche Entspannung gebracht. Wir verzeichnen nach wie vor dramatische Absterbeerscheinungen in unseren Wäldern, und das in einem Tempo und einem Ausmaß, das selbst die Fachleute wohl so nicht für möglich gehalten haben. Viele Pflanzen in der Aufforstung sind vertrocknet oder durch die Trockenheit, insbesondere in der Fichte, wurden zahlreiche Bestände vom Borkenkäfer tatsächlich betroffen. Sogar die bislang sehr stark auch für uns klimastabil stehende Buche zeichnet sehr stark. Allein seit Anfang 2019 verzeichnen wir bundesweit immerhin 180 Millionen Kubikmeter Schadholz. Eine Schadfläche von 285.000 Hektar schlägt in Deutschland zu Buche.
Mecklenburg-Vorpommern, das kann ich hier und heute sagen, ist mit einem blauen Auge bis jetzt davongekommen. Aber wir wissen nicht, wie das nächste Jahr wird. Und deswegen, glaube ich, müssen wir unsere Anstrengungen zum Schutz, dem Klimaschutz, für sauberes Wasser, aber auch für die Artenvielfalt weiter deutlich erhöhen, und dazu brauchen wir angepasste Strukturen. Wir brauchen gesunde, intakte Wälder. Die sind für mich ein unverzichtbarer Beitrag zum Klimaschutz, für das Überleben der Menschheit auf dieser Erde. Ohne Wald hat diese Erde keine Zukunft!
Und deswegen fangen wir zum Glück nicht bei null an, sondern unser Land kommt seiner Verantwortung für den Klima-, für den Umweltschutz in besonderer Weise nach. Wir zählen zwar immer noch zu den waldärmsten Ländern in Deutschland, aber wir haben immerhin im Durchschnitt der Jahre zwischen 500 und 1.000 Hektar aufgeforstet. Und ich bin dankbar, dass wir ja die Zusage machen konnten, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre 8.000 Hektar aus den landeseigenen Flächen der Ackerlandstruktur herausgenommen werden und damit Neuwald entstehen wird oder auch für die Moorrenaturierung oder für Naturschutzprojekte zur Verfügung gestellt werden.
Ich sage auch immer wieder, andere reden vom Klimaschutz, wir gestalten ihn und wir erbringen erhebliche Leistungen. Und wir haben eine schlagkräftige, sehr gut ausgebildete Struktur. Auch für die Forstanstalt gilt nach wie vor, es ist nichts so gut, als dass man es nicht noch besser machen kann, und darum geht es um folgende Punkte, jetzt auch in dem Entwurf:
Zum einen, wir wollen, dass die Mehrheit des Landes und damit der Eigentümer seiner Verantwortung noch besser nachkommen kann und damit im Verwaltungsrat der Landesforstverwaltung auch eine klare Mehrheit existiert, und danach wird der Verwaltungsrat ausgerichtet. Und damit erhalten wir die Mehrheit der Sitze als
Landesverwaltung. Der Eigentümer übernimmt damit also auch als Dienstherr eine größere Verantwortung.
Zweitens. Wir wollen die Präzisierung der Regelungen zur Auswahl und Erneuerung des Vorstandes. Da werden wir im Übrigen die ähnlichen Maßstäbe ansetzen, die Vergleichsmaßstäbe ansetzen wie bei Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern.
Und wir wollen im Übrigen drittens eine klare Abgrenzung zwischen dem eigenen Wirkungskreis und dem übertragenen Wirkungskreis, um damit tatsächlich auch die Forstverwaltung mit dem Landeswaldgesetz kompatibel zu machen.
Viertens. Die verschiedenen Zweifelsfragen bei der Ernennung der Auswahl von Vertreterinnen und Vertretern in den Verwaltungsrat – da geht es auch um die Abgeordneten des Landtages – wollen wir klar regeln, und auch die Vertretungsregeln werden damit angepasst.
Und wir wollen fünftens im Übrigen – wir haben ja eine Forst GmbH im Übrigen als Tochter der Landesforstanstalt gegründet –, wollen wir auch die Möglichkeit, tatsächlich neue Geschäftsfelder zu erschließen, ob das Ökokonto ist, ob das Energie ist, oder die Vermarktung von Wild stärker voranzutreiben oder sich auch neuen gesellschaftspolitischen Leistungen innerhalb der ländlichen Räume stärker zu widmen.
Und das Allerletzte ist, ich werde und muss Ihnen hier und heute mitteilen, ich bin froh darüber, dass wir auch deutlich gemacht haben, dass es nach wie vor unser Ziel ist, möglichst kostendeckend zu arbeiten. Aber in den nächsten Jahren werden wir Gewinne und die Gewinnmaximierung nicht mehr in den Vordergrund stellen, sondern wir brauchen klimastabile Wälder, wir brauchen zukunftsorientierte Wälder und wir brauchen letzten Endes auch, wenn man so will, ökosystemare Dienstleistungen, und die Wälder müssen neu gedacht und gelenkt werden.
Deswegen glaube ich auch ausdrücklich, dass wir dazu eine verlässliche Datenbasis brauchen, und wir brauchen im Übrigen auch angepasste Wildbestände. Und insofern gehe ich davon aus, dass dieser Beitrag für den Landeswald auch für die Zukunft darauf ausgerichtet ist, unseren Wald, der einen ausgezeichneten Ruf hat in der allgemeinen Bevölkerung, weiter nach vorne zu bringen und letzten Endes damit im Übrigen die vier entscheidenden Säulen Ökonomie, Ökologie, soziale Verantwortung und kulturvoller Umgang mit dem Wald, mit den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns, zu organisieren. – Herzlichen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren so.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5582 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung
an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag folgen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Tierschutzzuständigkeitsgesetzes, auf Drucksache 7/5583.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Tierschutzzuständigkeitsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/5583 –
Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung ebenfalls der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Bitte schön, Herr Dr. Backhaus!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin jetzt ein paarmal dran, und insofern kann ich das vom Prinzip her sehr kurz machen. Wir wollen ja alle, dass wir deregulieren, und manchmal hat man das Gefühl, dass wir in Deutschland wirklich gut beraten wären, wenn wir tatsächlich mal unsere Gesetze durchforsten, im wahrsten Sinne des Wortes. Nachdem wir gerade von der Forst was gehört haben, kommen wir zum Tierschutz, und ich kann das kurz machen.
Wir haben auf Bundesebene uns darauf verständigt, dass der Tierschutz natürlich nach wie vor eine hohe Priorität hat und das deutsche Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland dann den Rahmen darstellt und die Länder dann unterm Strich diese Umsetzung des Bundesgesetzes in Form von Verordnungen, Ministerverordnungen umsetzen können. Das ist genau der Kern, und insofern möchte ich Ihnen ans Herz legen, dass wir im Rahmen der Deregulierung das Landestierschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufheben und damit das Ausführungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Form der Tierschutz-, praktisch, verordnung der Bundesrepublik Deutschland dann auch umsetzen können.
Im Übrigen gilt das dann auch für das Thema, was die Fraktionen ja sehr gerne auch umsetzen wollen, und ich stehe auch dazu, dass damit auch die Katzenschutzgebiet-Ermächtigungslandesverordnung auch mit aufgehoben wird, weil Sie sie dann im Übrigen über die Bundesverordnung beziehungsweise dann über die Landesverordnung umsetzen können.
Insofern wäre ich sehr, sehr dankbar, wenn wir baldmöglichst dieses Aufhebungsgesetz verabschieden, weil wir im Übrigen diese Landesverordnung bereits fertiggestellt haben und sie auch beschlossen haben innerhalb der Landesregierung. Also insofern sind wir da auf einem sehr guten Weg. – Herzlichen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, auch hier eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5583 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, die Mehrheit der AfD-Fraktion, einer Gegenstimme aus der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten und Zustimmung zur Überweisung durch die fraktionslose Abgeordnete angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/5598.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) (Erste Lesung) – Drucksache 7/5598 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich sehr gut daran erinnern, dass wir zu Beginn der Wahlperiode gehofft haben, dass nun endlich die große Novelle des Landeswassergesetzes kommt, nicht nur, weil viele kritische Punkte ja seit Jahren diskutiert wurden, sondern weil es eben auch viele Punkte gibt, die unkritischer sind und die wir eben auch mit dieser Neuregelung auf den Weg bringen wollten. Nun haben wir vor mehreren Monaten feststellen müssen, dass es nach wie vor keinen Konsens gibt für diese große Novelle, und es gibt aber einen Punkt – da herrscht politisch Einigkeit –, den wir unbedingt noch vor Ende der Wahlperiode anfassen wollen, um den geht es jetzt in meiner Rede.
Viele von Ihnen werden es mitbekommen haben: Seit Jahren ist der Landesanglerverband immer auf uns mit der politischen Forderung zugegangen zu sagen, Mensch, ist es nicht möglich, die Gewässer, wo jetzt nur mit dem Ruderboot gefahren werden darf, für unsere Angler freizugeben und eben eine Beschiffbarkeit mit Elektromotoren zuzulassen. Ich gebe zu, dass wir als Fraktion auch immer wieder natürlich sehr große Bauchschmerzen mit diesem Thema hatten, weil nicht zuletzt jedes Befahren, was zusätzlich auf so einem sensiblen Gewässer passiert, natürlich auch irgendwo ja einen Nachteil bringen kann für die Tierwelt, für die Pflanzenwelt in diesem Gewässer.
Und deswegen haben wir uns dazu entschieden, keine vollständige Öffnung vorzunehmen, sondern zu sagen, wir nehmen genau das auf, was das Ansinnen des Landesanglerverbands war, nämlich zu sagen, dass die älteren Anglerinnen und Angler, dass die eben die Möglichkeit haben sollen, nicht mit Muskelkraft auf die Seen zu rudern, sondern eben mit kleinen Elektrobooten und zusätzlich, weil wir natürlich auch für unsere Einwohner/-innen, die vielleicht nicht Angler oder Anglerinnen sind, was machen wollen, aber die vielleicht einen Steg an dem Gewässer haben, ein eigenes kleines Boot an dem Ge
wässer haben, dass eben auch die zukünftig auf diesen Gewässern, die bisher nicht beschiffbar waren, zukünftig auch mit einem kleinen Elektroboot fahren können.
Ich glaube, das ist ein Punkt, der wirklich auch zum Wohlgefühl unserer einheimischen Bevölkerung beiträgt, der auch Menschen mit Handicaps in Zukunft es ermöglicht, auf den See, der sonst eher weniger befahren ist, auch mit einem elektromotorbetriebenen Boot raufzufahren, weil Sie können sich das vorstellen, man ist vielleicht nicht unbedingt auf dem Hauptstrom der Havel ganz gerne unterwegs, wenn ich an die Mecklenburger Kleinseenplatte denke, sondern man möchte dann vielleicht doch eher mal auf die Wangnitz fahren, weil man da eben nicht so viel Verkehr hat und als gehandicapte Person oder als ältere Herrschaft oder, oder, oder eben dann einfach ganz gerne auch die Ruhe genießen möchte.
Wir werden also diesem Wunsch des Landesanglerverbandes gerecht, ohne dabei den Naturschutz außen vor zu lassen. Es bleibt selbstverständlich so, dass in Gewässern in Natura-2000-Gebieten, in Nationalparken, im Biosphärenreservat oder Naturschutzgebieten natürlich auch weiterhin die Restriktionen gelten, die bisher auch waren, weil da haben wir es mit sehr sensiblen Zonen zu tun und da wollen wir natürlich jetzt keine weiträumige Öffnung machen.
Und wir haben die Begrenzung nicht nur, was sozusagen die Personen angeht, wer darf zukünftig dann diese Gewässer befahren, sondern auch, was die Fahrzeuge angeht. Wir wollen also nicht, dass jetzt plötzlich mit dem leistungsstarken Elektromotor – ich übertreibe jetzt – mit Vollspeed plötzlich auf diesen Gewässern gefahren wird, sondern es soll natürlich sanft sein, als würde man, ähnlich wie man eben mit einem Ruderboot fahren würde, sanft übers Gewässer gleiten,
sprich maximal ein Kilowatt Leistung darf der Motor haben, maximal sechs Kilometer die Stunde darf gefahren werden, und es soll natürlich jetzt keine – in Anführungszeichen – Luxusyacht sein, sondern wir wollen natürlich, wie der Angler normalerweise, klassischerweise unterwegs ist: Typ ANKA, glaube ich, kennen viele, die auch zu Ostzeiten hier groß geworden sind, oder ein Schlauchboot. Also bis 1.500 Kilogramm Wasserverdrängung ist da das Maß der Dinge, damit wir da entsprechend auch wenig Auswirkungen haben, weil ich weiß nicht, wer sich von Ihnen damit befasst hat, aber natürlich ist es so, dass natürlich die Schraube, die am Boot dann ist, die Schiffsschraube natürlich auch zur Umwälzung im Wasser führt.