Protokoll der Sitzung vom 09.12.2020

Es geht um die Verhältnismenge, die Abwägung. Und die Abwägung ist nun mal zurzeit totale Panikmache. Jeden

Tag hören wir die Infektionszahlen, und jeder Experte sagt Ihnen, dass die Infektionszahlen alleine gar nichts sagen.

(Julian Barlen, SPD: Das können Sie ja den Tausenden Hinterbliebenen dann sagen.)

Sie hängen teilweise von der Zahl der Testungen ab. Entscheidend sind andere Parameter dazu, wie die Intensivstation ist, haben Sie vollkommen recht, ob die, die getestet sind, positiv getestet sind, wirklich krank sind. Eine ganze Reihe anderer Faktoren führen eventuell oder führen dann zusammen in der Gesamtschau zu dem, was man an Maßnahmen ergreifen könnte. Stattdessen hören wir jeden Tag die Todeszahlen wieder obenan. Es wird viele Tote geben. Ja, sind Sie denn blind?! Gucken Sie sich doch die Leute an! Sie können es ja beobachten in der Öffentlichkeit: Tag für Tag begegnen Ihnen Leute, die immer mehr verängstigt sind. Solche Kinder laufen hier größtenteils mit Masken rum. Völlig überflüssig!

(Zuruf von Julian Barlen, SPD)

Ich habe erlebt, ein Kind aus der Bekanntschaft, vierjährig, die Freundin trinkt aus der Flasche, die fällt um oder hat daraus getrunken, gerät fast in Panik: Hast du daraus getrunken? Wenn du Corona hast und ich trinke, dann bin ich tot. Solche Diskussionen führen Vierjährige! Also wir haben, das ist unleugbar, eine extreme Panikmache.

(Andreas Butzki, SPD: Die rote Lampe leuchtet.)

Es geht um eine vernünftige Abwägung. Diese führt meines Erachtens dazu,

(Andreas Butzki, SPD: Ich kann es überhaupt nicht mehr hören!)

dass man diese Präsenzversammlungen nicht, bei einer Situation, wie sie jetzt ist, verbieten kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Also, Herr Förster, was Sie eben auf die Kurzintervention des zu Recht von Herrn Koplin hier Gesagten ausgeführt haben, das war ja noch jämmerlicher als Ihr Beitrag selber.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Du siehst so enttäuscht aus. Hast du was anderes erwartet?)

Wissen Sie, was ich davon mitgenommen habe?

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nichts, weil Sie nie was mitnehmen.)

Solange wir nicht eine erkleckliche Anzahl von Toten hier vorweisen können, muss man unsere CoronaMaßnahmen nicht so ernst nehmen. Es gibt ja nicht

genug Betroffene mittlerweile. Und dass die CoronaVerordnungen und die Maßnahmen eben Tote verhindern, das akzeptieren Sie einfach nicht. Und wenn Sie hier von Abwägen sprechen, ja, wir wägen ab. Jeder Tote, der verhindert werden kann, muss verhindert werden. Das ist unsere Abwägung. Und 500 …

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Dirk Lerche, AfD – Andreas Butzki, SPD: Mann, Lerche, setz dich doch hin! – Glocke der Präsidentin)

Einen Moment, bitte, Frau Tegtmeier!

Herr Lerche, ich würde Sie bitten, sich wieder hinzusetzen.

(Julian Barlen, SPD: Das ist ungesund für Sie, Sie husten schon!)

Und Herrn Barlen würde ich bitten, jetzt von weiteren Kommentaren Abstand zu nehmen.

Frau Tegtmeier, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Ja, vielen Dank!

Außerdem haben Sie uns hier gesagt, dass neue technische Möglichkeiten Sie erst mal so ein bisschen einschüchtern. So habe ich das verstanden. Sie sprachen hier von nicht gewohnten Videokonferenzen. Und davon abgeleitet haben Sie gesagt, dass unbedingt Präsenzveranstaltungen notwendig sind,

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

auch damit Sie Auge in Auge den Bewerbern halt gegenüberstehen können, die anschauen können und so weiter.

Wir reden hier über diesen Gesetzentwurf, von einer Ausnahmesituation, die gar nicht mal so unwahrscheinlich ist, seitdem wir mit der Pandemie leben und Versammlungsfreiheiten ja immer wieder eingeschränkt werden, und das vollkommen zu Recht. Und wenn wir hier uns im Wahlrecht und in Wahlen bewegen, sprechen wir natürlich von Grundrechten, die gesetzlich geschützt sind, und deswegen kann man hier auch nur Veränderungen herbeiführen, indem man das Gesetz als solches angeht.

Und ich will hier auch nicht Herrn Ehlers oder auch den Minister hier noch mal wiederholen und auf die Einzelheiten eingehen, sondern ich möchte nur noch mal sagen, dass die angedachten Möglichkeiten, die gegebenenfalls per Verordnung eingeführt werden können, ja unter ganz entscheidenden Vorbehalten stehen. Nämlich der Landtag bleibt von Anfang an Herr des Verfahrens. Er entscheidet, ob überhaupt eine Situation vorliegt, die eine Verordnung erforderlich macht, und er muss einer danach erlassenen Verordnung des Ministeriums für Inneres und Europa zustimmen, bevor diese überhaupt in Kraft treten kann. Er hat auch die Möglichkeit, anstelle der Feststellung, dass die Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz unmöglich ist, zugleich einen Antrag zur Ände

rung des Gesetzes zu beraten und zu beschließen. Er hat es also stets in der Hand, ob er die erforderlichen Gesetzesänderungen selbst vornimmt oder den Weg zur Verordnungsregelung öffnet, der er dann auch noch zustimmen muss.

Von daher sind da, glaube ich, viele Schutzmaßnahmen eingezogen. Und deswegen werden wir selbstverständlich der Überweisung gleich auch zustimmen, da wir diesen Gesetzentwurf selbstverständlich mittragen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/5599 zur Beratung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKE sowie Teilen aus der Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion, teilweise durch die Fraktion der AfD sowie des fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über die Lehrerbildung in MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/5591.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes über die Lehrer- bildung in Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerbildungsgesetz – LehbildG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/5591 –

Das Wort zur Einbringung hat

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich!)

die Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende für die Fraktion DIE LINKE Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die eine Bildungsministerin, die ehemalige, sagte, sie könne sich keine Lehrkräfte kaufen und Lehrer würden auch nicht auf Bäumen wachsen, die jetzige Bildungsministerin betonte, sie könne sich keine Lehrerinnen und Lehrer backen. Das passiert nicht oft, aber beiden Feststellungen stimme ich zu. Wir können uns weder Lehrkräfte backen, noch können wir sie uns kaufen, noch wachsen sie auf den Bäumen.

(Marc Reinhardt, CDU: Auch nicht!)

Aber wissen Sie, was wir können? Wir können sie ausbilden.

(Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Oh!)

Und genau das sieht unser Gesetzentwurf vor, Lehrkräfte auszubilden, sie besser auszubilden und sie dann auch

noch im Studium zu halten. Das alles hätte die Landesregierung längst machen können, denn die großen, wirklich großen Probleme in der Lehramtsausbildung sind seit Jahren bekannt, aber seit Jahren hat sich nicht wirklich viel getan.

Im November 2014 stellte ich die erste Kleine Anfrage zu den Studienabbrüchen im Lehramt. Die Landesregierung antwortete, aber sie reagierte nicht. Im Januar 2016 kam dann unsere nächste Anfrage. Im März 2016 folgte eine weitere, die erschreckende Ergebnisse offenlegte: Die Zahl der Studienanfänger sinkt, die Zahl der vorzeitigen Exmatrikulationen steigt und liegt durchschnittlich bei 50 Prozent.

(Zuruf aus dem Plenum: Warum?)

Im Januar und im Juli 2017 folgten dann die nächsten Anfragen. Die Exmatrikulationen ohne Abschluss lagen immer noch bei mehr als 50 Prozent, und ein Viertel der Referendare verlässt diesen Teil der Ausbildung ohne Abschluss.