Protokoll der Sitzung vom 09.12.2020

Im Januar und im Juli 2017 folgten dann die nächsten Anfragen. Die Exmatrikulationen ohne Abschluss lagen immer noch bei mehr als 50 Prozent, und ein Viertel der Referendare verlässt diesen Teil der Ausbildung ohne Abschluss.

(Zuruf aus dem Plenum: Warum?)

Im April, August und Oktober 2018 die nächsten Hiobsbotschaften: Jeder zweite Studierende im Grundschullehramt bricht sein Studium bereits nach dem ersten Semester ab. Die Anfrage vom Februar 2019 offenbarte, dass die vorzeitigen Exmatrikulationen von 2012 zu 2017 von 386 auf 478, das heißt um gut 20 Prozent, gestiegen sind.

Aber die gleiche Antwort zeigt auch, dass die Zahl der Referendare von 2013 zum Jahr 2018 um 180 erhöht wurde. Allerdings werden von ihnen nicht einmal 50 Prozent in den Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern eingestellt, und das, obwohl sich Mecklenburg-Vorpommern bereits jetzt weit unterhalb des Mindestausbildungsniveaus befindet. Im Juni und Juli 2019 brachten dann die Antworten auf die Anfragen zutage, dass die Zahl der Studienanfänger in vielen Fällen katastrophal ist. In Geografie begannen lediglich 18 statt 40 ihr Studium, in AWT 28 von 45, in Chemie 18 von 35, in Informatik 17 von 50 und in Physik sage und schreibe 9 von 35. Da kommt der Lehrermangel geballt auf uns. Hinzu kommt auch, dass die gleiche Antwort auch Auskunft darüber gibt, dass mehr als 20 Prozent der Studierenden ihre Regelstudienzeit überschreiten.

Im Februar, Juli und Oktober dieses Jahres fragte ich nach der angekündigten Fortsetzung der Radisch-Studie und den Ergebnissen der Arbeitsgruppe, denn das, was das Ministerium bisher unternahm, um mit den unterirdischen Ergebnissen, die Professor Radisch zutage förderte, umzugehen, war die Gründung einer Arbeitsgruppe. Diese hat sich nach Auskunft der Landesregierung mit der Verbesserung der Eignungsabklärung der Studierenden, mit dem stärkeren Berufsfeldbezug und mit der Verringerung der Prüfungslast befasst. Allerdings gibt es noch keine Ergebnisse, denn die Folgestudie liegt uns immer noch nicht vor, obwohl sie seit Monaten, seit über einem halben Jahr dem Ministerium bekannt ist. Das antwortete mir, dass die Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie im dritten Quartal 2020 erfolgt. Zur Erinnerung: Das dritte Quartal ist die Zeit von Juli bis September. Jetzt haben wir Dezember – immer noch keine Ergebnisse. Die Gründe liegen auf der Hand.

Sehr geehrte Damen und Herren, so viel ist nun bekannt und so wenig wurde bisher getan. Warum wird weiter zugesehen, dass circa 40 Prozent der Studierenden im Grundschullehramt, bis zu 85 Prozent im Lehramt Regionale Schulen und bis zu 60 Prozent im Gymnasiallehramt vor Ende des Studiums hinschmeißen? Wir wissen, dass in den letzten fünf Jahren mehr als 2.000 Lehrkräfte vorzeitig aus dem Schuldienst ausgeschieden sind. Wir wissen, dass 35 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden und jeder Vierte an beruflichen Schulen in Teilzeit arbeitet und nicht in Vollzeit. Wir wissen, dass eine Million Unterrichtsstunden zur Vertretung anfallen, von denen dann eine viertel Million gänzlich ausfällt. Wir wissen, dass die Schülerzahlen jährlich steigen, die Stundenzuweisung für ihren Unterricht steigt aber nicht proportional dazu, weil es eben zu wenige Lehrer gibt. Derzeit sind mehr als 200 Stellen unbesetzt. Wir wissen auch, dass Hunderte unbesetzte Referendarstellen existieren, und das sind dann wieder Hunderte Lehrkräfte, die uns jedes Jahr fehlen und dann im ganzen Bundesgebiet händeringend gesucht werden.

Und wir wissen um die guten Vorschläge von Professor Radisch, die Studierenden zu Beginn ihres Studiums besser zu betreuen, die Inhalte zu optimieren, die organisatorischen Studienabläufe zu verbessern und natürlich auch davon wegzukommen, dass der Lehrerberuf ein Schmuddelberuf ist, dass sich ein Lehrerbashing durch die Gesellschaft zieht, das nicht mehr auszuhalten ist. Dabei müssen all diejenigen, die mit den Augen rollen, wenn sie einen zukünftigen oder einen tätigen oder einen ehemaligen Lehrer sehen, doch endlich mal erkennen, dass weder sie noch ihre Kinder und Enkelkinder ohne die Lehrkräfte lesen, schreiben und rechnen könnten.

(Beifall Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Mehr Wertschätzung aller für diesen Beruf wäre ein positives Signal.

Wir wissen alle, dass Mark Rackles, der ehemalige Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, die Kultusminister beschwört, endlich die Eigenbedarfsdeckung an den Universitäten in Angriff zu nehmen, statt sich gegenseitig die Lehrer wegzunehmen. Er mahnt eindringlich, endlich die polyvalente Ausbildung abzuschaffen und lehramtsspezifische Angebote im Lehramtsstudium zu unterbreiten. Ein Lehrer muss wieder Lehrer sein dürfen und nicht Germanist, Biologe oder Mathematiker.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion unterbreitet mit diesem Gesetzentwurf Mecklenburg-Vorpommern einen Weg raus aus der Krise hinein in ein besseres Lehramtsstudium, hinein in eine bessere Ausbildung der Seiteneinsteiger und hinein in eine bessere Fachberatung. Wir möchten im Ausschuss mit Ihnen darüber diskutieren, dass man die Fachdidaktiken unbedingt aufwerten muss, um den Studierenden zu zeigen, dass es auch und gerade auf das Wie in der Wissensvermittlung ankommt. Wir möchten Sie im Ausschuss davon überzeugen, dass eine Stufenlehrerausbildung zum Lehrer für Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe wesentlich zielführender und erfolgreicher ist als die bisherige schulartspezifische Ausbildung.

Und wir möchten Sie dafür gewinnen, den Studierenden mehr Fachberatung zu den pädagogischen und didakti

schen Erfordernissen des Lehramtsstudiums vor Studienbeginn zu gewähren. Wir möchten weniger Studienabbrecher und mehr Lehrer, indem wir das Referendariat verkürzen, die Mentorentätigkeit mehr wertschätzen, den eigenverantwortlichen Unterricht reduzieren. Und wir möchten Sie auch gerne davon überzeugen, dass eine Obergrenze für Lehramtsstudienplätze kontraproduktiv ist. Wir hoffen, dass wir gemeinsam im Ausschuss darüber diskutieren, dass wir gemeinsam Anhörungen durchführen, damit wir gemeinsam den Lehrermangel eindämmen und eine bessere Lehrerausbildung in unserem Bundesland auf den Weg bringen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Frau Martin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE sieht Reformbedarf in der Lehrerbildung des Landes und mahnt Korrekturen an mit dem Ziel, mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für das Land zu gewinnen. Dieses Vorhaben ist sehr löblich, resultiert es doch aus unter anderem vielen gemeinsamen, sehr erfolgreichen, guten Anhörungen, resultiert es aus vielen Studien, die Sie ja auch, Frau Oldenburg, gerade zitiert haben.

Wir sind uns hier einig, dass wir in MecklenburgVorpommern sowie in ganz Deutschland in den kommenden Jahren einen erheblichen Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften haben. Wir wissen, dass wir einen größeren Anteil dieses Bedarfs als bisher aus den eigenen Anstrengungen in der Lehrerausbildung im Land decken müssen, und wir kennen gemeinsam die Ergebnisse der Radisch-Studie, die Sie gerade auch zitiert haben, die damals belegte, dass die Quote der Studienabbrecher im Lehramt in M-V im untersuchten Zeitraum absolut inakzeptabel hoch war. Es ist also klar, dass in der Lehrerausbildung bei uns im Land eine wichtige Stellschraube liegt, um den hohen Bedarf an neuen Lehrkräften, mit dem wir es in dem laufenden Jahrzehnt zu tun haben werden, auch zukünftig decken zu können.

Es geht um zwei Dinge: Es geht sowohl um die Quantität des Bildungsangebots als auch um die Qualität des Lehramtsstudiums. So weit, so gut! Weil das so ist, haben wir sowohl mit dem 200-Millionen-Schulpaket als auch bei den Zielvereinbarungen, die wir mit den Universitäten und Hochschulen gerade verhandelt …

Ups, jetzt ist mein … So viel zur digitalen Kompetenz. Moment! Ja, jetzt muss ich es frei machen, auch nicht schlimm, vielleicht kommt es gleich wieder.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Scheiße!

(allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: War das jetzt parlamentarisch? – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Franz-Robert Liskow, CDU)

Wir haben als …

So weit, so gut! – Da war ich. – Weil das so ist, haben wir sowohl mit dem 200-Millionen-Schulpaket als auch bei den Zielvereinbarungen, die wir mit den Universitäten und Hochschulen verhandelt haben, einen zentralen Schwerpunkt auf die Verbesserung und den Aufbau der Lehrerausbildung gelegt. Und dazu lassen Sie mich nur ein paar Stichworte nennen.

Wir haben als erste direkte Antwort auf die Radisch-Studie in 2019 ein Sofortprogramm Lehrerbildung aufgelegt und in diesem Zuge Maßnahmen ergriffen, die den Studieneinstieg verbessern. Wir haben für das Lehramt an Regionalen Schulen zum Beispiel eine Erstsemesterwoche eingeführt, die auch sogar unter Pandemiebedingungen durchgeführt wurde. Wir haben erste Schritte unternommen, um den Berufsfeldbezug zu verbessern. So fördern wir zum Beispiel seit dem 1. August dieses Jahres Reisekosten von Studierenden, die Praktika oder schulpraktische Übungen im ländlichen Raum ableisten.

Und zwei letzte Beispiele dafür, dass wir auch die Quantität in der Lehrerbildung gerade erheblich erhöhen: Wir haben mit diesem Semester das Grundschullehramt an der Universität Greifswald neu eingerichtet. 75 zusätzliche Studienplätze an der Uni Greifswald mit einem neuen und übrigens auch hoch innovativen Konzept, das den Praxisbezug schon in der ersten Phase der Lehrerbildung in den Vordergrund rückt. Die Studierenden gehen nämlich einen Tag pro Woche in die Schulen, um dort Praxisbezug zu erhalten. Und last, but not least: Wir haben auch die Berufspädagogik, also die Lehrerausbildung für die Berufsschullehrkräfte, in Rostock und in Neubrandenburg besser ausgestattet und 45 zusätzliche Studienplätze ermöglicht in diesem Semester.

Meine Damen und Herren, kommen wir zum vorliegenden Gesetzentwurf. Im Vergleich zum Lehrerbildungsgesetz weist er die doppelte Anzahl an Paragrafen auf. Das ist aber nicht etwa einem großen Innovationsgeist geschuldet, sondern eher dem Umstand, dass wesentliche Passagen der bestehenden Lehrerprüfung sowie der Lehrervorbereitungsdienstverordnung in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Das macht den Entwurf alles andere als lesbar und stimmig.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Grundsätzlicher Regelungsgehalt hier, detaillierte Darlegung zu operativen Umsetzungen dort – so was gehört eigentlich nicht in ein gutes Gesetz. Dass dann in Paragraf 41 keine Hinweise zu Studium und erster Staatsprüfung, also zur Lehrerprüfungsverordnung enthalten sind, macht das Ganze nicht gerade stimmiger. Die Reihe solcher Punkte ließe sich fortsetzen, aber ich bin ja nicht die Normprüfstelle.

Sehr geehrte Damen und Herren, also nun zum Wesentlichen, also dem Inhalt. Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die Frau Oldenburg auch gerade genannt

hat. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Bestimmungen zu den Kapazitätsgrenzen, also den Obergrenzen der Lehramtsausbildung Rostock und Greifswald entfallen zu lassen. Die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sehen inzwischen ohnehin Richtwerte vor. Die Bestimmungen sind also sowieso nicht mehr aktuell, aber das Kapazitätsrecht kann damit nicht ausgehebelt werden. Nach dem Hochschulzulassungsrecht des Landes muss für den Fall, dass die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren, freien Studienplätze für einen Studiengang über einen längeren Zeitraum übersteigt, ein Numerus clausus festgestellt werden.

In solchen Fällen muss die jährliche Aufnahmekapazität beschränkt werden, um ein ordnungsgemäßes Studium sicherzustellen und damit das Grundrecht der Berufswahlfreiheit und der Chancengleichheit zu gewährleisten. Würden wir dies nicht tun, dann hätten wir allein in Rostock an die 1.000 Studienanfänger für die Grundschulpädagogik und mehrere Hundert für Sonderpädagogik, und zwar pro Jahr. In Greifswald wären es in diesem neuen Studiensemester genau 1.076 gewesen. Es liegt auf der Hand, dass diese Größenordnungen nicht zu bewältigen sind.

Und noch mal: Sie sprechen in Ihrem Entwurf davon, dass das Land Studienplätze in Höhe von 18 Prozent abgebaut habe. Diese Zahl erschließt sich uns nicht wirklich. Ja, es gab zwischenzeitlich eine Reduktion um 70 Studienplätze in Rostock, doch diese haben wir inzwischen mehr als aufgeholt. Mit Erhöhung der Studienplätze im Grundschullehramt in Rostock und der Neueinrichtung in Greifswald haben wir die Anzahl der Studienplätze im Grundschullehramt mehr als verdoppelt – von 100 auf 225.

Der nächste Punkt betrifft die von Ihnen vorgeschlagene Gewichtung der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildungsbestandteile für das Lehramt in der Oberstufe und das Lehramt an beruflichen Schulen. Diese ist nicht KMK-konform. Für diese beiden Lehramtstypen haben die Länder im Rahmen der KMK festgelegt, dass die Fachwissenschaften und die Fachdidaktiken insgesamt mindestens 180 ECTS-Punkte umfassen müssen. Ihr Vorschlag dagegen umfasst nur 160 ECTSPunkte. Das würde praktisch bedeuten, dass unser Studium hier, wenn jemand hier in Mecklenburg-Vorpommern studiert, in anderen Bundesländern nicht anerkannt würde. Das, glaube ich, kann nicht in unserem Sinne sein.

Meine Damen und Herren, die Vorschläge zur Umgestaltung der zweiten Phase sind nicht weniger schwierig. Nehmen wir zum Beispiel Ihre Forderungen nach Abschaffung der Hausarbeit am, ich zitiere, „Ende des Zweiten Staatsexamens“ heraus. Sie begründen diese Maßnahme unter anderem damit, dass diese für die Herausbildung der Lehrer/-innenpersönlichkeit verzichtbar sei. Zudem hätten die angehenden Lehrkräfte durch ihr erfolgreich absolviertes Studium bereits hinreichend bewiesen, dass sie wissenschaftlich arbeiten könnten. Ganz abgesehen davon, dass die Hausarbeit zeitlich nicht am Ende des Zweiten Staatsexamens verortet ist, sondern im Rahmen des Vorbereitungsdienstes – konkret zum Ende des zweiten oder zu Beginn des dritten Ausbildungssemesters –, macht die Forderung deutlich, dass Sie sich mit Intentionen „Bedeutung der Hausarbeit im Kontext des Vorbereitungsdienstes“ offenbar nicht so wirklich hinreichend beschäftigt haben. Es geht hier näm

lich ausdrücklich nicht um die Kompetenznachweise für wissenschaftliches Arbeiten, sondern um die Fähigkeit, eine Unterrichtseinheit unter den vorgegebenen Prämissen planen und durchführen zu können, also um die Beherrschung, ein ganz wesentliches Handwerkzeug von Lehrkräften unter Beweis zu stellen. Die Hausarbeit im Rahmen der zweiten Phase ist vor diesem Hintergrund aus meiner Sicht ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung.

Und, meine Damen und Herren, bevor ich zum Ende komme, noch zur Examenslehrprobe: Diese steht im Gesetzentwurf unter Generalverdacht, da die notwendige Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, Zitat, „zu einer Verzerrung der Leistung führen“ könne, „die sich negativ auf die Bewertung der Examenslehrprobe“ auswirken könne. Um dies auszuschließen oder die Gefahr abzumindern, solle der schriftliche Entwurf bei der Bewertung berücksichtigt werden, also nicht der Unterricht, wo Schülerinnen und Schüler sich beteiligen. Es mag zur Beruhigung beitragen, dass die gegenwärtige Praxis dem bereits Rechnung trägt, das heißt, der Entwurf mit seiner didaktisch-methodischen Begründung und Reflexion de facto in die Bewertung ja einfließt. Ein Stück weit bedenklich finde ich allerdings die Grundhaltung dieses Passus, dass die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler als unberechenbarer Faktor bei der Planung betrachtet wird. Auf keinen Fall ist dies ein Beitrag zur Stärkung des Berufsfeldbezuges.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich deutlich machen, dass es mir darum geht, langfristig die Qualität, die Effektivität und die Quantität im Lehramtsstudium zu verbessern. Deshalb legen wir mit dem Schulpaket einen wichtigen Schwerpunkt auf diesen wichtigen Bereich. Und wir haben diesen Schwerpunkt im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ebenfalls gesetzt, und – das wissen Sie – mein Haus hat gerade eine Anpassung des Lehrerbildungsgesetzes auf den Weg gebracht.

Und hier erlaube ich mir die Schlussbemerkung: Unser Entwurf eines neuen Lehrerbildungsgesetzes kommt unserem gemeinsamen Ziel, attraktive Rahmenbedingungen für angehende Lehrkräfte zu schaffen, doch wesentlich näher. Diesen Entwurf wollen wir, wie auch die Zielvereinbarungen, gern mit Ihnen in der Januarsitzung auch debattieren. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Liebe Kollegen! Voranstellen möchte ich, dass ich mich gefreut hab, dass man dem Ursprungsentwurf die ganzen Sternchen weggenommen hat. Das erspart mir an dieser Stelle jetzt eine längere Anrede.

Ja, auf der Webseite des Bildungsministeriums findet man schon seit einiger Zeit den Ressortentwurf eines

Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, der sich gegenwärtig in der Verbandsanhörung befindet. Dem will die Fraktion DIE LINKE mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf offenbar irgendwie zuvorkommen. Dabei übernimmt sie einen Teil des bisherigen Lehrerbildungsgesetzes wörtlich oder unwesentlich verändert, teils auch neu strukturiert, und bettet darin ihre Änderungswünsche ein. Damit soll offenbar der Eindruck eines umfassenden neuen Gesetzeswerkes erweckt werden.

Es bleibt unbeantwortet, warum DIE LINKE hier nicht den Ausgang der Verbandsanhörung und die Erörterung im Ausschuss abgewartet hat.

(Beifall Horst Förster, AfD)