Selbstverständlich, Frau Präsidentin, beantworte ich Ihre Frage zuerst: Ja, ich würde gerne antworten.
Dann tue ich das, damit Sie das nicht zu recherchieren brauchen oder nachlesen müssen, Herr Jesus de Fernandes. Ich selbst habe an einer Nominierungsveranstaltung am Dienstag teilgenommen. Da gilt entsprechend das, was in der Verordnung steht, es gilt auch entsprechend die Anlage 40, die Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Wir haben alle Auflagen – die könnte ich zitieren, es sind, glaube ich, 13 – explizit eingehalten. Insofern ist es aus meiner Sicht auch rechtlich möglich, solche Veranstaltungen durchzuführen. Und Zusammenhänge jetzt mit Fördermittelbescheidübergabe und Ähnlichem in diesem Bereich jetzt zu konstruieren, ist nicht mein Ding.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum letzten Fragesteller: Ich weiß nicht, woher Sie herauslesen, dass Ihnen der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes untersagt wäre in dieser Corona-Verordnung. Also das kann ich nun wirklich nicht herauslesen. Zum anderen,
zum anderen hat der Innenminister zur Rechtslage alles erklärt und es ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Ich will aber meiner Verwunderung dann doch Ausdruck verleihen, dass wir dieses Thema überhaupt verhandeln, denn die Aussage des geschätzten Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Ältestenrat war: Ich kündige hier schon mal an, dass wir den Antrag zurückziehen werden.
wahrscheinlich hat er sich mal wieder nicht durchsetzen können, aber das ist nicht so sehr mein Problem, wie die AfD-Fraktion mit ihren Funktionsträgern umgeht.
Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Professor Weber vor. Bitte, Herr Professor Weber!
Sehr geehrter Herr Ritter, wenn Ihnen nicht klar ist, warum wir keine Bürgerdialoge durchführen dürfen, dann möchte ich noch mal darauf hinweisen: Es gibt keine Gaststätten, die geöffnet haben!
Wir haben keine Möglichkeit, uns innerhalb geschlossener Veranstaltungen mit mehr als 10 oder 20 Personen zu treffen. Ich weiß ja nicht, wie viel Leute zu Ihren Bürgerdialogen kommen.
Und deswegen ist es in der Tat so, dass wir die Bürgerdialoge in der Form, wie wir sie normal durchführen, eben nicht unter freiem Himmel, sondern innerhalb von Gaststätten
und ähnlichen Vereinsmöglichkeiten nicht durchführen können. Und dann ist der Hinweis auf Übergabe von irgendwelchen Fördermittelbescheiden und so weiter, die zelebriert werden, die auch öffentlich und in geschlossenen Räumen stattfinden, sehr wohl hilfreich und weiterführend.
Und zu dem, was Sie am Anfang gesagt haben, möchte ich sagen: Ja, ich hatte angekündigt, dass wir den Antrag wohl zurücknehmen werden, aber habe dazugesagt, abhängig von der Fraktionsversammlung. Und das leider war halt nicht der Fall.
Also, Herr Professor Weber, ich weiß ja, dass Sie ein geselliger Mensch sind und sich dann sicherlich auch gerne in Gaststätten treffen. Ich gehe auch ganz gern – kleiner Werbeblock – in das Gasthaus „Zur Post“ in Stavenhagen.
Aber unter den, unter den Bedingungen, unter denen wir jetzt leben, gebe ich Ihnen mal einen Tipp, wie man das machen kann: Letzten Sonntag war Nikolaus. In meinem Wahlkreisbüro auf dem Boulevard in Stavenhagen habe ich ein großes Schaufenster. Dort habe ich zig kleine gefüllte Tüten hingestellt, habe über die Presse eingeladen, dass die Kinder, die mit ihren Eltern in der Stadt spazieren gehen, sich jeder so eine Tüte abholen können. Natürlich, natürlich kommt man dann mit den Eltern ins Gespräch, man kann Bürgerdialoge führen. Kein Mensch hat mir das verboten.
Was allerdings anders war, dass es dieses Jahr, anders als in den Vorjahren, keinen Glühwein für den guten Zweck gegeben hat, wo ich dann Spenden einsammele. Das ist sicherlich eingeschränkt. Aber ich habe zahlreiche Gespräche geführt am Nikolaus-Sonntag. Wenn Sie sich solche Chancen entgehen lassen, dann ist das bitte schön Ihr Problem, wenn Sie nur in Gaststätten mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen.
Und ja, Sie haben angekündigt, wir ziehen den Antrag zurück nach der Fraktionsversammlung. Auch hier ein kleiner Tipp: Wenn Sie sich Ihrer Fraktion nicht sicher sind, dann kündigen Sie so was nicht vorher im Ältestenrat an, sondern teilen Sie erst die Entscheidung mit, wenn Sie wieder die Abfuhr erfahren haben in Ihrer Fraktion. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es wäre sinnvoll gewesen, wenn die Fraktion der AfD der Überlegung ihres Parlamentarischen Geschäftsführers tatsächlich gefolgt wäre und diesen Antrag von der heutigen Tagesordnung zurückgezogen hätte.
Ich will hier gar nicht über die Frage von Parteiveranstaltungen in Gaststätten zum jetzigen Zeitpunkt diskutieren. Ich glaube, das scheitert schon an den Gaststätten und nicht so sehr an der Frage, ob Parteien Veranstaltungen durchführen können grundsätzlich. Aber ich will tatsächlich mal auf den Antragstext eingehen, im Vergleich dazu auch die aktuell geltende Rechtsverordnung des Landes hier zitieren.
Es heißt im Antrag: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die in vorherigen Corona-Verordnungen enthaltene Ausnahme“ – und jetzt kommt das eigentlich Entscheidende –, „dass Vereine, Verbände und Parteien mit Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde Versammlungen abhalten können, die gesetzlich oder satzungsmäßig erforderlich sind“, Rest schenke ich mir jetzt, „wieder … aufzunehmen.“