Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Es heißt im Antrag: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die in vorherigen Corona-Verordnungen enthaltene Ausnahme“ – und jetzt kommt das eigentlich Entscheidende –, „dass Vereine, Verbände und Parteien mit Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde Versammlungen abhalten können, die gesetzlich oder satzungsmäßig erforderlich sind“, Rest schenke ich mir jetzt, „wieder … aufzunehmen.“

Jetzt heißt es – nur zum Vergleich – in der aktuellen Corona-Verordnung dieses Landes, in Kraft getreten oder Gültigkeit ab dem 01.12.: „Abweichend von § 8 Absatz 1 dürfen unaufschiebbare gesetzlich oder satzungsmäßig erforderliche Veranstaltungen oder Ver

sammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien stattfinden.“ Was haben wir da? Wir haben eine Regelung, dass Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien, die satzungsgemäß erforderlich sind, stattfinden dürfen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Nein, Herr Professor Weber, das ist nicht richtig, was Sie sagen! Es ist nicht richtig. Wir haben etwas, was nicht kumulativ gilt, sondern etwas, was alternativ gilt. Wir haben eine Regelung, und das ist das Entscheidende bei der Sache, die einmal entweder unaufschiebbar gesetzlich ist oder satzungsmäßig erforderlich. Und das ist der entscheidende Punkt. Das heißt also, Sie haben das, was Sie haben wollen, haben Sie in dieser Verordnung drinstehen.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ist diese Veranstaltung, ich verkürze das jetzt einfach mal, gesetzlich unaufschiebbar, wenn ich das jetzt richtig zitiert habe, unaufschiebbar gesetzlich bedingt. Das kann zum Beispiel sein, ich nehme einen Verein, da ist der gesamte Vorstand weg. Und da der Vorstand handlungsfähig bleiben muss, sind sie gesetzlich gezwungen, innerhalb einer bestimmten Frist einen neuen Vorstand zu wählen. Das ist gesetzlich erforderlich. Da führt kein Weg dran vorbei.

Oder aber die zweite Alternative: Sie haben Ihren Verein, und da steht dann drin, zwingend erforderlich alle zwei Jahre Neuwahl eines Vorstandes. Das ist satzungsgemäß erforderlich. Und unter diesen Voraussetzungen können Sie die entsprechenden Veranstaltungen machen, unter der zusätzlichen Prämisse.

Das haben Sie aber auch nicht in Abrede gestellt, dass die entsprechenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Und deswegen, bin ich ganz ehrlich, verstehe ich die Debatte hier nicht, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall Martina Tegtmeier, SPD)

Vielen Dank, Herr Schulte!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben eigentlich alles gesagt zu diesem Thema. Ich glaube, wir sind in besonderen Zeiten, da sind es auch besondere Maßnahmen. Ich glaube, die Regelung, die die Landesregierung getroffen hat, ist ausreichend.

Der Innenminister hat eben noch mal eindeutig bestätigt, dass Nominierungsveranstaltungen, auch Wahlveranstaltungen sowohl für den Bundestag als auch für die Landtage, sogar für Bürgermeisterwahlen, die wir ja auch haben, rechtlich möglich sind. Das ist, glaube ich – auch selbst Wahlen zu Parteivorständen –, das ist, glaube ich, auch das Entscheidende in dieser Situation, dass wir das möglich machen, da wir ja nächstes Jahr Bundes- und Landtagswahl haben. Und natürlich, dass wir uns jetzt nicht in unseren Ortsverbänden und, und, und regelmäßig treffen sollten, sondern dort andere Formate wählen, das versteht sich, denke ich, bei der Infektionslage von selbst.

Insofern glaube ich tatsächlich, Herr Professor Weber, dass Ihr Antrag hier nicht der richtige ist, und wir werden ihn aus diesem Grund auch ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf aus dem Plenum: Das war kurz und knapp.)

Vielen Dank, Herr Reinhardt!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Grimm.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das kann dauern.)

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Juristen, drei Meinungen, sagt man ja häufig. Aber was wir hier von Herrn Schulte heute gehört haben, das überzeugt mich nun wirklich nicht von seiner Meinung, denn eindeutig, wenn man den Text liest, bezieht sich das Wort „unaufschiebbar“ auf beide Variationen, die dann folgen, nämlich Gesetz und Verordnung. Das ist völlig klar.

(Jochen Schulte, SPD: Dann würde das „erforderlich“ ja keinen Sinn machen.)

Dann müssen wir das, dann müssen wir das unter uns vielleicht mal später gemeinsam klären, aber was Sie da treiben, das ist doch eine ziemliche Verwirrung. Und zumal, wenn es denn so wäre, wie Sie sagen, dann beweist das ja genau das, was ich hier anführe, nämlich, dass das Wort „unaufschiebbar“ hier den Gesetzestext beziehungsweise den Verordnungstext vollkommen unklar erscheinen lässt.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Also es ist nicht klar, was hier gemeint ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und das ist die grundsätzliche Kritik überhaupt daran. Das Wort kann eigentlich gestrichen werden, vollkommen gestrichen werden, denn, ich hatte es dargelegt, es schafft nur zusätzliche Probleme. Zum einen müsste es ausgelegt werden, und bei der Rechtsanwendung durch die Behörde dürfte es divergierende Lösungen geben, die da gefunden werden. Und das Zweite ist, ich hatte es Ihnen dargelegt, es gibt Probleme dann bei der Planung durch die Vereine beziehungsweise Verbände und durch die Parteien.

Wenn es von Herrn Renz nun heißt, die Infektionslage hat sich verändert, deshalb müsste das hier drinbleiben, das Wort, auch das überzeugt mich wirklich nicht. Die Behörden wenden diese Vorschrift an. Und der Gesetzestext, der sich nur auf entweder durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Versammlungen bezieht, ist eindeutig der klarere. Und ich kann nicht erkennen, dass hier nun die Änderung der Infektionslage daran etwas geändert haben soll.

Herr Ritter zitiert die Kanzlerin – „nicht zielführend“, sagt er –, auch das überzeugt mich nicht. Ansonsten haben Sie sich ja auf …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hat sie das gesagt, ja?)

Die Kanzlerin, die hat das mal gesagt zu einem Buch.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Echt, ja?)

Das wissen Sie doch, kennen Sie doch!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da können Sie mal sehen, wie seelenverwandt ich mit der Kanzlerin bin. – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Oh!)

Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich sagen, wenn man Gesetze und Verordnungen formuliert, dann sollte man das so kurz, so bündig und so klar wie möglich machen. Hier werden zusätzliche Probleme generiert, indem ein dehnbarer, ganz unbestimmter Begriff eingeführt wird, und das gilt es zu kritisieren. Das können wir besser, meine ich. Und wir sind hier legislativ und haben darüber zu bestimmen, und das sollte Sie eigentlich alle etwas nachdenklich stimmen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Dr. Ralph Weber meldet eine Kurzintervention an.)

Vielen Dank, Herr Grimm!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, es sei denn – Herr Professor Weber, ich nehme jetzt Ihr Zeichen zur Kenntnis.

(Christian Brade, SPD: Gerade so! Gerade so! – Peter Ritter, DIE LINKE: Das war aber höchste Eisenbahn, höchste Eisenbahn!)

Wen möchten Sie denn?

(Andreas Butzki, SPD: Das hat ja fast eine Prügelei wieder gegeben.)

Herr Förster, Sie haben das Wort.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hätte uns was gefehlt, wenn er bei dem Punkt sich nicht wieder gemeldet hätte.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch mal kurz Stellung nehmen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na ja!)

weil ich schon denke, dass man das wirklich völlig unideologisch rein praktisch sehen kann.

Mit dem „unaufschiebbar“ nochmals, Herr Schulte, das würde doch gar keinen Sinn machen, wenn bei der einen Alternative, die also keinesfalls geringer sonst vom Wortlaut ist, von ihrer Bedeutung her „unaufschiebbar“ erforderlich wäre und bei der zweiten Alternative „unaufschiebbar“ nicht. Natürlich ist man, vom Sinngehalt des Ganzen stehen da zwei Alternativen nebeneinander,

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

für die beide das „unaufschiebbar“ gilt. Wenn es anders wäre, würden wir ja gar nicht hier stehen.

Aber ich bitte Sie noch mal zu überlegen mit diesem „unaufschiebbar“, was Sie wirklich da bewerkstelligen. Es ist ja schon angedeutet worden. Da muss also jetzt konkret ein Listenparteitag gemacht werden. Und wir sind relativ dicht dran und das bedarf einer Vorbereitung. Gerade bei der AfD, das wissen Sie, aufgrund des mit Ihnen miterzeugten wunderbaren neutralen Klimas fällt es uns oft sehr schwer, Säle zu bekommen, weil die Gastwirte ja fürchten, dass dann irgendwelche Reaktionen erfolgen, dass Fenster eingeschmissen werden, sonst was oder wie wir das kennen. Dass den Gastwirten gesagt wird, dass also ordentliche Gastwirte nicht an die AfD vermieten und so weiter, das kennen Sie alles.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oi, ja, ja!)

Also es ist schwierig für uns. Das bedarf eines Vorlaufs.

Nun haben wir es endlich geschafft, und dann wächst die Inzidenzzahl irgendwie um zwei, drei Punkte und dann, zack, kommt der große Hammer und es wird dichtgemacht.