Nun haben wir es endlich geschafft, und dann wächst die Inzidenzzahl irgendwie um zwei, drei Punkte und dann, zack, kommt der große Hammer und es wird dichtgemacht.
Und an der Stelle will ich jetzt noch mal sagen, wie wir alle doch von der Pandemie betroffen sind und jeden Tag auch hier uns selbst ja einschätzen und natürlich auch hier und da verängstigt sind. Wir sitzen hier zusammen unabhängig von der Inzidenzzahl, und wir wissen alle, dass wir auch hier, so sehr wir die Masken tragen, Abstand halten, keiner sicher davor ist, dass er nicht hier oder heute oder auf dem Gang oder in der Kantine, wo auch immer, sich ansteckt. Sie wissen auch nicht, wenn Sie einkaufen gehen, dann nehmen Sie den Einkaufskorb, den schon jemand angefasst hat, setzen die Maske auf, marschieren rein, kaufen ein, fassen alles Mögliche an, an der Kasse, fassen wieder an, stellen ihn hin, kommt der Nächste.
Sie können sich überall anstecken. Das wissen wir, damit leben wir. Das ist das Normale, vielleicht zurzeit das erhöhte Lebensrisiko. Und die Inzidenzzahl als solche sagt – und das sollte eigentlich auch unstreitig sein –, sagt für sich kaum gar nichts, weil es von den Tests abhängt. Also das können Sie schon mehrfach in Talkshows, werden Sie oft von Herrn Drosten und anderen hören, da sind die sich alle einig, Streeck, Drosten, alle, wie sie heißen. Das können wir auch selbst ableiten mit etwas Verstand im Kopf, das hängt von der Testzahl der Tests ab. Es hängt davon ab, dass die anderen Parameter viel wichtiger sind. Wie sieht es auf den Intensivstationen aus? Wer sind die, die angesteckt werden? Sind das vulnerable Gruppen? Sind es die, die trotz positiver Testung nicht krank sind? Es hängt also von vielem ab.
Und jetzt machen Sie Regeln, wo ein kleiner Wechsel auf der Tabelle der Inzidenzzahlen dazu führt, dass eine völlig andere Rechtsordnung besteht und als Beispiel der Listenparteitag nicht stattfinden kann. Was für die demokratische Entwicklung eine ungeheuer wichtige Veranstaltung ist,
Und ich will noch mal eins erwähnen: Wir haben ja alle im Rechtsausschuss Experten angehört. Die Quelle für
alles ist der 28a da oben – Infektionsschutzgesetz. Und wenn Sie dann richtig zugehört haben, dann wissen Sie eigentlich alle, dass diese Grundlage für all diese Maßnahmen sehr brüchig ist. Das wurde auch im Bundestag schon erörtert, aber ist gar nicht so richtig angekommen, ich glaube, auch hier nicht angekommen.
Der Professor Schmidt, den Sie ja benannt haben, hat ja sehr deutlich, mehrfach sehr deutlich gemacht, in diesem Katalog, das kennen Sie aus dem Polizeirecht, Frau von Allwörden, in diesem Katalog steht im Grunde konkret drin, was es alles an Daumenschraubenmaßnahmen gibt. Aber wenn da irgendwie eine Regelung ist, der Polizist darf schießen, von der Waffe Gebrauch machen, er darf die Festnahme und alles machen, dann ist das gar nichts, wenn nicht drinsteht, wann er es machen darf. Also die Voraussetzung für die Anwendung und für diese einschneidenden Maßnahmen, die Voraussetzungen sind absolut verfassungsrechtlich brüchig, nämlich ganz pauschal dort bezeichnet, im Wesentlichen Inzidenzzahlen und dann nur noch schwammige Begriffe.
So, im Grunde ist alles sehr brüchig. Und deshalb sollten Sie umso mehr die Verhältnismäßigkeit im Auge haben, ob Sie wirklich solche Anordnungen hier treffen wollen, die, wie in meinem Beispiel angeführt, allein, wenn die Inzidenzzahlen auch nur eine bestimmte, minimal über eine bestimmte Kurve gehen, dass dann solche Veranstaltungen nicht stattfinden können. Das können Sie doch nicht rechtsstaatlich wirklich im Auge haben! Also nochmals, wir planen alles – das kann Sie ja genauso treffen –, Sie planen alles, und dann geht das Thermometer drei Grad hoch und dann sagt der Landrat: Schluss, aus! Ja, meinen Sie, unter den Bedingungen können Sie überhaupt noch einen Raum mieten?! Und wen trifft das denn in besonderer Weise? Doch nicht die großen Parteien!
junge Mitglieder sich zur Wahl stellen und präsentieren müssen, kandidieren, die sonst noch so keiner richtig kennt. Also das ist alles komplett unausgegoren. – Vielen Dank!
Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön!
Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5586 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD: Parlamentarische Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sicherstellen, Drucksache 7/5585.
(allgemeine Unruhe ‒ Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist aber der falsche Antrag, den Sie jetzt angesagt haben. TOP 30 müssen Sie ansagen, Frau Präsidentin, nicht die 29! ‒ Stephan J. Reuken, AfD: TOP 29 und 31 sind getauscht worden.)
(Unruhe im Präsidium – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben den falschen Titel angesagt. – Dr. Ralph Weber, AfD: Sie haben den richtigen Titel, aber die falsche Einbringung benannt. Das passt nicht zusammen. Mir ist das egal, in welcher Reihenfolge...)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Digitalisierung in den Fokus juristischer Ausbildung nehmen, Drucksache 7/5595.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Digitalisierung in den Fokus juristischer Ausbildung nehmen – Drucksache 7/5595 –
Und das Wort zur Begründung hat jetzt die Abgeordnete Frau Bernhardt, und ich sortiere mich einmal neu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die letzten Monate etwas Positives hatten, dann ist es der unheimliche Digitalisierungsschub, der stattgefunden hat. Die letzten Monate haben uns gezeigt, wie wichtig und notwendig es ist, dass wir in bestimmten Bereichen die Digitalisierung weiter vorantreiben, und wir meinen, eben auch in der Justiz.
Sehr geehrte Damen und Herren, um es klar zu sagen, die Digitalisierung in der Justiz ist ein absolutes Muss. Sie ist kein Nice-to-have oder, wie ich es neulich in einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ las, zur Digitalisierung insgesamt gelesen habe, die sagte, sie ist wie eine Sonderausstattung eines Autos, eine nette Spielerei, aber fürs Fahren nicht relevant. Wir sagen, nein ‒ um im Bild zu bleiben ‒, sie ist so wichtig wie ein Airbag.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Justiz ist es nicht so, dass wir im Bereich der Digitalisierung, dass da noch nichts passiert ist. Aus meiner Sicht ist sehr viel passiert, sehr früh passiert, und das ist auch gut so. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten bereits im Jahr 2013 sowie mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verbindliche Vorgaben für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir zudem seit 2018 den elektronischen Rechtsverkehr. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind alle Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden. Neben dem elektronischen Rechtsverkehr haben wir die elektronische Akte.
Spätestens ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Aktenführung an die Stelle der seit Jahrhunderten genutzten Papierakten in allen Gerichten treten. Die Vorteile der E-Akte sind vielfältig: Sie ist übersichtlich, sie ist vor allem mobil, gerade in Zeiten von Homeoffice, sie ist jederzeit nutzbar, lesbar und sie ist elektronisch durchsuchbar.
Die Digitalisierung schafft moderne, zeitgemäße Arbeitsplätze. Dies ist auch ein Beitrag im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs, auf den wir gerade in MecklenburgVorpommern dringend angewiesen sind.
An der Einführung der elektronischen Aktenführung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird mit Hochdruck gearbeitet. Bereits jetzt pilotieren mehrere Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern die elektronische Akte. So wird sie seit dem 3. September 2018 in den Zivilkammern am Landgericht Rostock und seit dem 11. Mai 2020 an zwei Zivilkammern am Landgericht Stralsund pilotiert. Richter, die mit ihr arbeiten, haben uns bestätigt, dass sie trotz aller Probleme, die noch bestehen – und das ist auch in Ordnung in der Anfangsphase –, die Arbeit unter Corona erheblich erleichtert.
Aber nicht nur in Gerichten und Staatsanwaltschaften findet immer mehr Digitalisierung statt. Auch Rechtsanwälte müssen ihr elektronisches Anwaltspostfach bis zum 01.01.2022 nicht nur passiv, sondern eben auch aktiv nutzen. Über 81 Prozent der niedergelassenen Rechtsanwälte tun das schon jetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, man kann nicht abstreiten, dass es sowohl bei der E-Akte als auch beim Anwaltspostfach, wie gesagt, noch erhebliche technische Probleme gibt.