Um die Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu ermöglichen, müssen Hürden für die Wahlberechtigten abgebaut und Wahlen zukünftig vollumfänglich barrierefrei sichergestellt werden. Zu den Maßnahmen, wie wir sie uns vorstellen, gehören folgende:
sind so auszuwählen, dass sie den Kriterien der Barrierefreiheit spätestens am Wahltag entsprechen, und zwar nicht nur ansatzweise, sondern vollumfänglich.
die Anbindung der Wahllokale an den barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet ist und ausreichend geeignete Parkplätze zur Verfügung stehen.
richtigungen müssen barrierefrei sein, das heißt, sie müssen in leichter Sprache zur Verfügung stehen.
die Unterlagen und Inhalte von vornherein und nicht erst auf Nachfrage erkenntlich und verständlich zu machen. Stimmzettelschablonen der Blinden- und Sehbehindertenvereine inklusive einer hörbaren Erklärung sind in jedem Wahllokal vorzuhalten, so auch weitere Hilfs- und Unterstützungsmittel für Menschen mit Sinneseinschränkungen, körperlichen, kognitiven, psychischen Beeinträchtigungen, darunter Leitsysteme.
von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und zu schulen sowie Ansprechpersonen in jeder Gemeinde zu benennen. Diese sind möglichst gut vernetzt und kümmern sich um die Ausstattung der Räume, Bereitstellung von Hilfsmitteln, stehen für Fragen zur Verfügung und organisieren und optimieren die Vorgänge rund um die Wahlen.
Fall die Landeswahlleiterin ist angehalten, bei allen Vorgängen Barrierefreiheit als Kriterium und Maßstab grundsätzlich mitzudenken und die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Schreiben an Politikerinnen und Politiker des Landes appellierte kürzlich das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommerns nach den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention durchzuführen. Wir alle haben dieses Schreiben bekommen. Es ist höchste Zeit und ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung in Vertretung des Ministers für Inneres und Europa der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antragsteller bezieht sich in seinem Antrag auf die EU-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er fordert, verschiedene Maßnahmen für eine möglichst barrierefreie Wahl zu ergreifen. Der Innenminister bat mich, in seiner Vertretung dies heute hier vorzutragen.
Wichtig ist, dass man natürlich immer Ziele formulieren muss, die man im Laufe der Zeit dann auch schafft, und die Behindertenkonvention hat es durchaus verdient, dass man Schritt für Schritt geeignete Maßnahmen auf den Weg bringt. Herr Koplin, Sie haben selbst geeignete Maßnahmen aus allen Dingen, die in besonderer Weise der Landesregierung wichtig waren, also aus dem Maßnahmenplan des Landes, zitiert. Manchmal habe ich den Eindruck, als wenn das alles Ihre Ideen sind,
Erstens. Barrierefreiheit: Aktuell gilt nach der Landes- und Kommunalwahlordnung, dass sich sehbehinderte Wahlberechtigte zur Kennzeichnung des Stimmzettels durch eine Stimmzettelschablone …, damit können sie sich bedienen. Für die Stimmabgabe bei der Briefwahl gilt dies entsprechend. Schreib- und Leseunkundige und körperlich beeinträchtigte Wahlberechtigte können sich Hilfspersonen zum Beispiel bei der Stimmabgabe und der Briefwahl bedienen.
Für jeden Wahlbezirk bestimmt die Gemeindewahlbehörde einen Wahlraum. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Die Gemeindewahlbehörden teilen – und das haben Sie auch gesagt – in der Wahlbekanntmachung und in der Wahlbenachrichtigung mit, welche Wahlräume barrierefrei sind. Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen wird der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig.
Unser gemeinsames Ziel ist es, den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Viele Wahlräume werden dem jedoch nicht gerecht, das haben Sie auch vorgetragen. Die Sicherstellung der barrierefreien Ausgestaltung aller Wahllokale wird schon deshalb nicht realisierbar sein, weil die örtlichen und räumlichen Verhältnisse die Umsetzung der hohen Anforderungen einer vollständigen Barrierefreiheit nicht in jedem Fall gewährleistet werden können. In vielen Fällen können die Wahlräume somit nur teilweise barrierefrei sein.
Die Herausforderung ist letztlich, dass wir auf ganz unterschiedliche Bedürfnisse eingehen müssen. Wir haben geheingeschränkte Menschen, Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, seheingeschränkte Menschen, blinde Menschen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, also sogenannte geistige Behinderungen, Menschen mit Höreinschränkungen und Ertaubte. Und dann können Menschen natürlich mehrere Einschränkungen haben, also multiple Einschränkungen, also verschiedene Krankheiten miteinander verbunden, oder körperliche Einschränkungen.
Meine Damen und Herren, ein beweglicher Wahlvorstand kann in Anspruch genommen werden. Dafür gibt es auch
Hilfen, der Staat finanziert das auch mit, das haben Sie auch gesagt. Entscheidend wird jetzt sein, dass wir uns auf die Bundes- und Landtagswahl im nächsten Jahr vorbereiten. Das Innenministerium wird weiterhin viel dafür tun, dass die Wahl auch gut abläuft. Und damit alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, werden die Voraussetzungen natürlich weiterhin vorbereitet.
Bei den Landtagswahlen wie auch bei allen Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern haben Blindenverbände einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn sie Stimmzettelschablonen erstellen. Die Wahlleiter stellen den Vereinen zu diesem Zweck auf Anforderung Muster der Stimmzettel zur Verfügung und so weiter. Also der Staat macht vieles, aber alles barrierefrei wird nicht gehen, das schafft man selbst in Wohnräumen nicht. Deswegen sagt man ja auch oftmals barrierearm, aber nicht barrierefrei. Jetzt nehme ich noch einen Schluck. – Vielen Dank!
Und noch den Hinweis, ja, Herr Minister, das Glas ist für Sie. Vielleicht hätten wir es auch ein bisschen früher hinstellen sollen.
(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Zählen kann er. – Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD)
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Prinzipiell ist es richtig, die Belange von Menschen mit Behinderungen immer wieder anzusprechen und dessen auch nicht müde zu werden. Auf der anderen Seite kommen Sie ja sehr gerne immer mit UN-Behindertenrechtskonvention und mit UN-Flüchtlingskonvention und mit anderen globalen Konventionen, wo man jetzt auch mal zur Wahrheit dazusagen muss, 182 Staaten haben diese UNBehindertenrechtskonvention unterschrieben, und da geht es doch darum, den besten Standard für alle zu übernehmen. Und ich glaube, Deutschland ist dann mit einem sehr guten Standard und mit Vorbildfunktion eingetreten, um eben die Regelungen, die wir hatten, auf die Länder zu übertragen, die sie eben nicht haben, als Beispiel, wie sie auch gerne bei der Klimadebatte immer wieder anfügen, genauso in diese Richtung geht das.
Und dann hat Herr Glawe eben schon ausgeführt, dass ganz viel schon passiert und das, was möglich ist, auch gemacht wird, aber dass eben nicht alles möglich ist. Und wir haben in M-V, wie gesagt, über 260.000 Menschen mit Einschränkungen. Und ich bin ehrlich, ein paar Leute haben sich auch damals im Wahlkampf an uns gewandt – das ging da größtenteils um Sehbehinderungen –, die dann sich behindert gefühlt haben, bei der Wahl vernünftig ihre Stimme abzugeben. Aber es sind
eben nicht alle, und große Demonstrationen von riesigen Menschenmassen, die von der Wahl ausgeschlossen wurden, habe ich nicht gesehen und die sehe bis dato heute auch nicht.
Und wir haben ja immer noch den Tag der Menschen mit Behinderungen, den wir gemeinsam beschlossen haben und den wir auch ausführen wollen nächstes Jahr, verschoben durch Corona. Und das ist doch ein gutes Thema, was wir mit den Behindertenverbänden zusammen besprechen können und auch sollten, weil wir reden nämlich hier schon wieder über Behinderte und nicht mit Behinderten. Und dann haben wir sie vernünftig miteinbezogen, und dann können wir doch mal gucken, wo es da tatsächlich Probleme gibt, aber auch dann reale Lösungen aufstellen eben und keine pauschalen, wir wollen alles für alle. Das wird nicht funktionieren. Wir haben gewachsene Städte hier sozusagen in MecklenburgVorpommern und werden nicht Gebäude einreißen oder neue Wahllokale überall hinbauen können, das geht einfach nicht. Und aus diesem Grund müssen wir Ihren Antrag dann auch ablehnen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!