Ich würde vorschlagen, dass wir das dann so machen, dass die Fragen schriftlich durch das Bildungsministerium beantwortet werden, Herr Schneider, wenn Sie einverstanden sind.
Können Sie aber bitte noch mal konkretisieren, auf welchen Themenbereich sich das bezieht? Ich habe fünf Themenbereiche vorliegen.
Nein, wirklich, nein. Also ich meine, auch der Themenbereich liegt also als Frage in der Fragestunde nicht vor.
Wundert mich. Dann ist es ein Übermittlungsfehler gewesen. Bei mir ist es jedenfalls ganz normal spezifiziert.
… Es wurden drei Themenkomplexe angemeldet, erstens „Haushalt und Investitionen im Schulbereich“, dann „künftiges Fach Gesellschaftswissenschaften“ und „Krankenstand von Lehrkräften an Grund- und Regionalschulen sowie Gymnasien“.
Aber ich denke, wir sollten uns so vereinbaren, dass die Fragen noch mal schriftlich beantwortet werden.
Zu dem Themenbereich dann nicht mehr, dann würde ich zum Themenbereich Gesellschaftswissenschaften weitergehen.
Kleine Vorbemerkung: Also zum geplanten Fach Gesellschaftswissenschaften in der Orientierungsstufe allgemeinbildender Schulen, hier sollen vier Fächer – Geschichte, Geografie, AWT und Sozialkunde – zu einem Fach verschmolzen werden. In einer Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/5474 hatte ich die Landesregierung gefragt, wie denn sichergestellt werden kann, dass Lehrkräfte eines der vier Fächer und auch die anderen drei Fächer sach- und fachgerecht vermitteln können. Darauf erhielten wir die Antwort, wir würden unterstellen, dass diese vier Fächer bisher von ausgebildeten Fachlehrkräften unterrichtet würden, dies sei aber nicht immer gegeben, Stichwort „Seiteneinsteiger“.
Meine Frage: Besteht die Absicht, fachfremden Unterricht, der bisher die, wenn auch häufige, Ausnahme war, in diesen Fächern zur Regel zu machen, Stichwort „Seiteneinsteiger“?
Also zunächst einmal ist ja nur beabsichtigt, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 das Fach Gesellschaftswissenschaften zusammenzuführen, und das auch erst ab dem Schuljahr 2022/23. Das heißt, man nimmt sich ausdrücklich mehr Zeit, also nicht nur für die Frage der Rahmenplanung, sondern auch für die Frage der Beschulung durch die jeweiligen Lehr- und Fachkräfte. Die Einzelheiten dazu sind derzeit noch nicht abgestimmt, insofern ist die Frage dann zu einem späteren Zeitpunkt aus unserer Sicht zu beantworten.
Welche konkreten Maßnahmen werden gegenwärtig ergriffen, um den allzu hohen Krankenstand von Lehrkräften an Schulen zu senken? Ich frage nicht, und ausdrücklich, nicht nach coronabedingten Fällen, sondern generell nach dem überdurchschnittlich hohen Krankenstand, der offenbar auch durch Überlastungssymptomatik bedingt oder zumindest davon begleitet ist.
Also zunächst einmal will ich darauf hinweisen, dass die Kennzahlen einmal jährlich erhoben werden, wie der Krankenstand ist, und Sie werden aus den Daten erkennen, dass der Krankenstand beispielsweise an Gymnasien sich konsistent, also seit dem Jahre 2013 bis 2014, verhält, besonders auffällig oder besonderes Augenmerk allerdings der Krankenstand an Grundschulen erfordert. Dazu gibt es einen jeweiligen Auswertungsbericht, und ich gehe davon aus, dass auch dazu Ihre Frage konkreter noch mal aus dem Gesundheitsbericht beantwortet werden kann.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.
Ja, ich befürchte auch, das wird jetzt mit der Beantwortung schwierig. Für die Wolgaster Kirchplatzschule wird dringend eine Sanierung benötigt, um Platz und Raum zu schaffen für die Erweiterung der Evangelischen Kirche. Nun wurde der Fördermittelantrag abgelehnt, der sich auf Restmittel aus der EFREFörderung für die Jahre 2014 bis 2020 bezieht. Die Frage: Warum wurde das abgelehnt?
Und die zweite Frage, die vielleicht eher Herrn Minister Pegel betrifft: Der Bürgermeister in Wolgast ist mehrfach schriftlich und mündlich aufgefordert worden, diesen Förderantrag zu stellen. Es gab mehrere Gespräche im Energieministerium, sodass die Stadt davon ausging, dass das alles in Sack und Tüten ist. Die Planung wurde ausgeschrieben und dann kam der ablehnende Bescheid. Ich wollte da fragen, ist das jetzt die neue Art des Umgangs, dass man erst schriftlich und mündlich Leute auffordert, stellt doch Anträge, die leiten die Planung ein, verursachen Kosten, und dann wird der Antrag abgelehnt?
Also in der Tat ist es so, dass die Förderanträge, die bislang gestellt worden sind, abgelehnt worden sind. Ich darf Ihnen aber berichten und gebe dafür aber gerne auch das Wort an den zuständigen Minister, dass insbesondere heute ein Gespräch zur Antragstellung der Fördermittel noch mal stattfinden wird mit dem Energieministerium. Aber da Herr Pegel gerade die Frage selber noch zusätzlich beantworten möchte, ist das vielleicht ganz gut, wenn wir das hören, wenn das überhaupt zulässig ist.
Genau, also Herr Professor Weber, Sie haben jetzt, wenn man das genau nimmt, zwei Fragen gestellt. Ich lege jetzt mal die Geschäftsordnung an dieser Stelle großzügig aus und lasse beide Fragen zu und gebe das Wort an den Energieminister zur Beantwortung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Professor Dr. Weber! Dieser Spin, den die Wolgaster da anstreben und Sie offenbar auch, dem will ich gern deutlich entgegentreten. Und deswegen habe ich die Kollegin gebeten, antworten zu dürfen, weil das ausschließlich in unserem Haus bearbeitet wird, und das ist, glaube ich, auch sinnvoller.
Erstens. Ja, in der Tat hat es den vierten EFREProjektförderaufruf in diesem Bereich – Unterstützung quasi der Städtebauförderung, das heißt ein bisschen anders, aber sagen wir mal soziale Daseinsvorsorgeeinrichtungen – gegeben. Es standen 12 Millionen Euro zur Verfügung, die sind bemessen. Und es hat einen Förderaufruf gegeben, der Mitte Juni veröffentlicht worden ist, und dann werden alle 23 Mittel- und Oberzentren aufgefordert, wenn sie Projekte haben, sich einzubringen.
Wolgast, in der Tat, hatten Sie angesprochen, wir hätten sie mehrfach schriftlich und mündlich aufgefordert, da mitzumachen. Wir wussten, dass Wolgast ein Problem hat. Das wussten wir auch von zwei, drei anderen Städten. Dann haben wir schlicht aus Obhutsgründen, weil die Wolgaster diesen Spin drehen, bin ich zwischenzeitlich am Überlegen, ob ich den Kollegen verbieten muss, Wolgast noch ausdrückliche Hinweise zu geben. Wenn nämlich das freundliche Umgehen, dass man jemanden anruft und sagt, wir wissen, dass ihr da einen Druckpunkt habt, zweitens, da kommt jetzt ein Förderaufruf und damit der euch nicht entgeht, weisen wir euch nur darauf hin, der kommt und ihr seid herzlich eingeladen, euch zu beteiligen, wenn der als etwas gedeutet wird, dass ich irgendeinen Anspruch hätte, müssen wir leider Wolgast künftig außen vor lassen bei solchen informellen Informationen, die wir im Übrigen nicht nur mit Wolgast gemacht haben. Also auch mal als deutliches Signal an die Wolgaster Stadtverwaltung: Ich finde den Spin grob unverschämt! Wir haben schlicht versucht, mit Obhut und Sorgfalt mit Menschen umzugehen. Damit sie es nicht verpassen, haben wir gesagt, Achtung, da kommt was, wäre auch für euch was.
Die Einreichungsfrist war dann der 28.08., der Schwerpunkt war klar ausgeschrieben, Förderung Schulbauten und soziale Daseinsvorsorgeeinrichtungen und dann mitveröffentlicht so ein Bewertungskriterienset. Das wird zu Beginn der Förderperiode von dem Begleitausschuss, einem Gremium, was gar nicht Energieministerium ist, sondern von einem Begleitausschuss festgelegt, und zwar für die gesamte Förderperiode, und ist dann auch für alle Projektaufrufe entscheidend. Daraufhin sind elf Anträge eingegangen. Begehrtes Volumen der Förderung 32,5 Millionen, 12 zur Verfügung, 32,5 beantragt. Vor dem Hintergrund muss dann nach den Vorgaben des Operationellen Programms eine Auswahlentscheidung durch ein Auswahlgremium getroffen werden, und zwar
rationalisiert. Das ist keine politische Entscheidungsgrundlage, sondern es gibt ein Punktesystem anhand dieses Bewertungskriteriensets.
Dieses Auswahlgremium – um auch da jedem Spin und jedem verschwörungstheoretischen Ansatz entgegenzuwirken – setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Energieministeriums, ja, aber auch den Wirtschafts- und Sozialpartnern DGB, der Vereinigung der Unternehmensverbände, dem Landesfrauenrat, der EFREFondsverwaltung. Und dabei gab es Vorhaben, die schlicht eine höhere Punktzahl erreicht haben als die Stadt Wolgast, und die sind dann vom Auswahlgremium zu Recht als diejenigen, die 12 Millionen Euro bekommen, entschieden worden.
Und ich will Ihnen jetzt gern zwei Dinge mit an die Hand geben, die Wolgast und die Wolgaster gern nicht ganz so deutlich erwähnen, aber das gehört dann zu einer vollständigen Betrachtung, warum habe ich weniger Punkte als andere, dazu. Und da nützt es auch nichts, vorher angerufen worden zu sein, zu sagen, beteiligt euch, ich muss die Kriterien möglichst alle erfüllen und möglichst gut erfüllen.
Erstens. Es gab sehr klar in der Ausschreibung benannt eine Umsetzungsfrist. Die Förderperiode, über die wir reden, endet am 31.12.2023. Bis dahin müssen wir als Haus mit den Kommunen durch sein, also es muss gebaut, geplant, abgerechnet worden sein zwischen Bauunternehmen und Kommune und dann auch noch zwischen Kommune und uns, damit wir mit den Unterlagen abrechnen können. Diese Frist war schon eng bemessen, 30.06.23, da haben wir alle schon heiße Ohren, da darf beim Bau nichts schiefgehen. Es gab ein einziges Projekt von den elfen, das diese Frist nicht einhalten konnte, ein hartes Bewertungskriterium nicht einhalten konnte, das war die Stadt Wolgast. Die hat dann gefragt, können wir auch später fertig werden. Da haben wir gesagt, ja, könnt ihr, aber maßgeblich ist diese Frist.