Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Lerche.

Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Es geht jetzt um das Haushaltsjahr 2018, also um die Vergangenheit. Aber die Vergangenheit erlaubt uns auch, Schlüsse für Gegenwart und Zukunft zu ziehen. Dazu will ich im Folgenden anhand zweier Punkte anregen.

Punkt 1, das neue Personalkonzept: Laut Beschlussempfehlung des Finanzausschusses soll der Landtag die Landesregierung zur Erarbeitung eines neuen Personalkonzeptes auffordern. Wieso? Um „ein planbares Vorgehen und eine belastbare Grundlage für die zukünftige Haushaltsplanung der Landesregierung und die Haushaltsberatungen im Landtag zu gewährleisten“, so heißt es in der von SPD und CDU formulierten Entschließung. Richtig so! Ein neues Personalkonzept hatte der Landesrechnungshof übrigens schon früher angemahnt, zum Beispiel in seiner Prüfung des Haushaltsjahres 2017. Meine Fraktion hat bereits damals eine entsprechende Entschließung beantragt. Leider waren SPD und CDU damals dagegen. Umso mehr erfreut es uns, dass Sie sich ein Jahr später der Forderung des Landesrechnungshofs und der AfD anschließen. Besser spät als nie!

Für SPD und CDU ist ein neues Personalkonzept also die Grundlage für die Haushaltsplanung der Landesregierung und die Haushaltsberatungen im Landtag. Die Ministerpräsidentin hat im Mai letzten Jahres die Aussetzung des Personalkonzeptes für zunächst vier Jahre verkündet. Meine Herren Haushaltspolitiker von SPD und CDU, was halten Sie eigentlich davon?

(Burkhard Lenz, CDU: Gar nichts!)

Die Ministerpräsidentin hat offensichtlich andere Vorstellungen von der Bedeutung des Personalkonzeptes als Sie.

(Tilo Gundlack, SPD: Wir gehen da nicht auseinander.)

Was für Sie angeblich Grundlage jeder planvollen Haushaltspolitik ist, ist der Ministerpräsidentin egal,

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

zumindest für die nächsten vier Jahre, und damit für die politische Ewigkeit. Vielleicht können Sie diesen augenscheinlichen Widerspruch in Ihren noch folgenden Wortbeiträgen auflösen.

(Tilo Gundlack, SPD: Da gibt es keinen Widerspruch.)

Punkt 2, die Digitalisierung: Laut Beschlussvorschlag des Finanzausschusses soll der Landtag die Landesregierung auffordern, eine Digitalisierungsstrategie sowie eine IT-Strategie nach dem Vorbild des Bundes und der Mehrzahl der Länder zu erarbeiten. Auch dieser Forderung liegt ein Antrag von SPD und CDU zugrunde.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, im November des Jahres 2020 halten es SPD und CDU für geboten, die von ihnen selbst seit 2016 getragene Landesregierung zur Vorlage einer Digitalisierungsstrategie aufzufordern. Das ist übrigens die gleiche Landesregierung, der SPD und CDU im Doppelhaushalt 2020/2021 Ausgaben von 374 Millionen Euro für IT und Digitalisierung genehmigt haben und von der die beiden Fraktionen jetzt unumwunden zugeben, dass diese Landesregierung gar keine Strategie dazu hat. Das wussten SPD und CDU natürlich auch bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes. Der Landesrechnungshof hatte – man muss ja schon fast sagen, wie üblich – früher darauf hingewiesen, zum Beispiel in seiner Prüfung für das Haushaltsjahr 2017. Und die AfD-Fraktion hat ja auch hier eine entsprechende Entschließung beantragt, von der SPD und CDU damals nichts wissen wollten. Ein Jahr später haben Sie es sich dann anders überlegt. Besser spät als nie!

Gestern – der eine oder andere von uns erinnert sich vielleicht noch – haben SPD und CDU mit ihrer Mehrheit der Landesregierung noch einmal 2,15 Milliarden Euro Steuergeld in die Hand gedrückt. Davon sind 400 Millionen für Digitalisierung vorgesehen, also für den Bereich, für den die Landesregierung nach Feststellung von SPD und CDU gar keine Strategie hat. Das macht aber nichts, denn wenn diese Landesregierung eine Fähigkeit hat, auf die meine Fraktion und die Bürger dieses Landes unerschütterlich vertrauen können, dann ist es die Fähigkeit dieser Landesregierung, anderer Leute Steuergeld auszugeben –

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

zur Not auch ohne jede Strategie. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Bevor ich mit meiner Rede beginne, Herr Lerche, kann ich nicht anders, muss ich einfach darauf reagieren:

Nehmen Sie einfach für die Fraktion der AfD zur Kenntnis, dass für die Erarbeitung unserer Beschlussempfehlung und auch der Entschließung ausschließlich – ausschließlich! – die Empfehlungen des Landesrechnungshofs maßgebend waren und nichts Weiteres. So haben wir uns auch im Ausschuss darauf verständigt, und wenn Sie mir zuhören, werden Sie auch das Ergebnis dann entsprechend zur Kenntnis nehmen können.

(Tilo Gundlack, SPD: Sehr richtig!)

Sehr geehrte Damen und Herren, auf die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 2018 werde ich heute nicht näher eingehen. Es ist zwar erfreulich nachzulesen, dass auch im Jahr 2018 die Ergebnisse unserer soliden Haushaltspolitik sichtbar wurden, aber wir alle wissen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen seitdem gravierend geändert haben. Stattdessen werde ich mich auf den Landesfinanzbericht 2020 und die Ihnen dazu vorliegende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses konzentrieren. Zu Beginn möchte ich jedoch im Namen meiner Fraktion der Präsidentin Frau Dr. Johannsen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für ihre wertvolle Arbeit ausdrücklich danken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich möchte an dieser Stelle die detaillierten und fachlich ausgezeichneten Analysen des Landesrechnungshofs und seine konstruktiven Empfehlungen hervorheben. Sie bieten für die geprüften Stellen der Landesregierung eine hervorragende Grundlage für die Verbesserung der Verwaltungstätigkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die CDU-Fraktion darf ich sagen, dass wir uns auch für die Zukunft solche praxisnahen Berichte des Rechnungshofs erhoffen, bei denen der Landtag sich die wesentlichen Empfehlungen zu eigen machen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu dem Bericht: Schon dem Bericht des letzten Jahres ließ sich entnehmen, dass die betroffenen Ressorts in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Beanstandungen des Landesrechnungshofes sehr konstruktiv aufgenommen und zeitnah Maßnahmen zur Behebung der Fehler ergriffen haben. Meiner Einschätzung nach hat sich die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landesrechnungshof und Ministerien beim Landesfinanzbericht 2020 noch einmal verstärkt. Die geprüften Behörden haben die Prüfergebnisse weitgehend anerkannt und viele der Anregungen des Landesrechnungshofes schon im Anschluss an die Prüfungsverfahren umgesetzt. Es ist also ein Lerneffekt aufseiten der Landesregierung festzustellen, wenn es darum geht, mit den Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes umzugehen,

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

wobei ich nicht verschweigen möchte, dass es dabei in einzelnen Fällen auf der Seite der Geprüften sozusagen noch Luft nach oben gibt. Insgesamt jedoch ergibt sich für mich das Bild eines guten Zusammenwirkens zwischen dem Landesrechnungshof als Kontrollorgan auf

der einen und der Landesregierung als Exekutive auf der anderen Seite.

Der Landesrechnungshof, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, hat auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl von Fällen aufgeführt, in denen Haushalts- und Verwaltungsrecht nicht immer durchgängig eingehalten oder Fehler im Zuwendungsverfahren gemacht wurden. Er hat sich darüber hinaus erneut mit Themen befasst, die für die Landesverwaltung beziehungsweise das Land insgesamt von strategischer Bedeutung sind.

Der Finanzausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung wiederum wesentliche Empfehlungen des Landesrechnungshofes aufgegriffen. Eine der wichtigsten Empfehlungen betrifft die Erstellung eines neuen Personalkonzeptes für die Landesverwaltung. Mein Kollege Herr Gundlack ist auch schon darauf eingegangen, ich möchte es aber auch hier noch mal deutlich zum Ausdruck bringen. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Landesverwaltung, bei der schon in den nächsten zehn Jahren rund 17.000 von insgesamt 35.000 Beschäftigten in den Ruhestand gehen werden, ist ein solches Personalkonzept zwingend erforderlich. Es geht darum, dass die demokratische Entwicklung und das sinkende Erwerbspersonenpotenzial in unserem Land, verbunden mit der Konkurrenz der freien Wirtschaft um gut qualifizierte Beschäftigte uns gar keine andere Wahl lassen, als effizienter zu werden. Angesichts der zunehmenden Knappheit an Fachkräften wird es dem Land wie auch vielen anderen öffentlichen Arbeitgebern in den nächsten Jahren nicht mehr gelingen, sämtliche frei werdenden Stellen neu zu besetzen. Die derzeitigen Probleme bei der Personalgewinnung im Bereich Schule, Medizin und IT sind nur die Vorboten der allgemeinen Entwicklung.

Wenn wir es also nicht schaffen, die Landesverwaltung durch die Digitalisierung von Geschäftsprozessen deutlich effizienter zu organisieren, werden wir viele Aufgaben nicht mehr beziehungsweise nicht mehr in der gebotenen Qualität erbringen können. Eine Gesamtstrategie zur ressortübergreifenden Aufgabenkritik mit anschließender Geschäftsprozessoptimierung im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltung ist dabei die Voraussetzung für eine erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung.

Insofern muss ein Personalkonzept entwickelt werden, das erstens eine Verpflichtung zur Aufgabenkritik, Geschäftsprozessoptimierung und Stellenbedarfsermittlung für sämtliche Bereiche der Landesverwaltung vorsieht und zweitens eine ebenso ausnahmslos für die gesamte Landesverwaltung geltende Verpflichtung zur durchgehenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Meinem Eindruck nach, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat diese Erkenntnis in der Landesregierung längst zu den richtigen Schlussfolgerungen geführt. Insofern gilt es nun, diese Schlussfolgerungen konsequent umzusetzen. Die Erstellung eines Personalkonzeptes ist dabei ein grundlegender Bestandteil.

Auch weitere wesentliche Punkte der Beschlussempfehlung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, drehen sich um die Themen IT, Digitalisierung und digitale Verwaltungsdienstleistungen. Insbesondere wird die Landesregierung aufgefordert, eine Digitalisierungsstrategie und eine IT-Strategie, wie sie bereits der Bund und die Mehrzahl der Länder haben, zu erarbeiten, nicht zu vergessen die bereits mit dem Landtagsbeschluss zum Lan

desfinanzbericht 2019 geforderte Strategie zum Thema E-Government.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Bei IT-Projekten sollen vorrangig solche umgesetzt werden, die eine digitale Rendite erwarten lassen, also frei werdende personelle und sachliche Ressourcen oder eine verbesserte Qualität der Leistungserbringung. Zudem sollen die Ressorts konkrete Zeit-, Kapazitäts- und Budgetpläne für die Umsetzung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz erstellen

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

und auf die Entwicklung landeseinheitlicher Lösungen auf kommunaler Ebene hinwirken.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Hintergrund der wiederholten Entschließungen zu diesem Thema ist schlicht und einfach, dass erstens jede Verwaltung, die dieses Thema nicht beherrscht, über kurz oder lang große Schwierigkeiten bekommen wird und zweitens unser Land in diesen Punkten leider noch nicht auf Augenhöhe mit anderen Bundesländern ist. Wie schon gesagt, inzwischen hat die Landesregierung mit dem Konzept zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung den richtigen Weg eingeschlagen, den es nun konsequent zu beschreiten gilt.

Um zu diesem Thema einmal kurz Prüfungserfahrungen des Landesrechnungshofes wiederzugeben: Bei seinen Prüfungen zeigt sich regelmäßig, dass Organisationsuntersuchungen, vor allem Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung, in den meisten Bereichen nicht im erforderlichen Maße vorgenommen werden. Ursache hierfür sind fehlende personelle Ressourcen sowie die mangelnde Integration einer kontinuierlichen Organisationsentwicklung. Organisationsanalytisch ergibt es nicht den geringsten Sinn, Prozesse zu digitalisieren, wenn diese nicht zuvor auf Notwendigkeit und Optimierungspotenziale hin untersucht worden sind. Oder um es ganz einfach auszudrücken, nur einheitliche Laptops für alle Beschäftigten der Landesverwaltung anzuschaffen und diese über entsprechende technische Lösungen in das digitale Verwaltungsnetz einzubinden, wird uns nicht entscheidend weiterbringen.

In der Rede zum Landesfinanzbericht 2019 hätte man aus heutiger Sicht noch sagen müssen, dass diese Themen in der Landesregierung, konkret im zuständigen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, nicht mit der ausreichenden Priorität und den erforderlichen Ressourcen angegangen worden sind. Längst notwendige Aufgaben wie die Feststellung landesweit verbindlicher IT-Standards, um nur eine von vielen zu nennen, waren nicht erledigt beziehungsweise noch nicht einmal begonnen. Und obwohl in den letzten zwölf Monaten ein deutlicher Fortschritt unverkennbar ist, sind noch längst nicht alle Aufgaben, die der Landtag in seiner Entschließung der Landesregierung aufgegeben hat, erfüllt.

Schon mit dem Haushalt 2020/2021 wurden die Mittel für die IT und Digitalisierung deutlich erhöht. Mit dem Nachtragshaushalt, der gestern beschlossen wurde, wurde noch einmal kräftig nachgelegt. Geld allein reicht jedoch nicht aus, um die Digitalisierung in der Landesverwaltung entscheidend voranzubringen. Dafür müssen aktuelle Strategien zu IT-Einsatz, Digitalisierung und E-Government entwickelt und anschließend auch mit Leben erfüllt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Die Ziele einer Digitalisierung der Verwaltung müssen für alle Ebenen definiert und mit konkreten Umsetzungsschritten unterlegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen mitgenommen und in die Umstellungsprozesse eingebunden werden. Es muss jedem klar sein, dass die Zukunft der Verwaltung digital sein wird und digital sein muss, wenn wir als Land attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben wollen, nicht nur gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber Unternehmen, sondern auch als Arbeitgeber. Und es muss klar sein, dass diese Umstellungsprozesse nicht irgendwann angestoßen werden können, sondern dass es darum geht, innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre erhebliche Fortschritte zu machen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

wenn wir nicht endgültig abgehängt werden wollen.

Insofern verbinde ich meine Bitte um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit der Hoffnung, dass die Entschließung zu den Landesfinanzberichten 2019 und 2020 in Verbindung mit dem Konzept der Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung uns in den nächsten Jahren, und zwar beginnend bereits 2021, entscheidend voranbringen werden. Meine Fraktion wird jedenfalls intensiv darauf hinwirken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!