Protokoll der Sitzung vom 11.12.2020

Die erste und grundlegendste Voraussetzung, die es zu lösen gilt, ist der schnelle Internetanschluss der Schulen. Auf dessen zeitliche Umsetzung hat jedoch die Landes

regierung wenig bis gar keinen Einfluss, wenn sie nicht massiv in laufende Prozesse eingreifen will.

Das Zweite sind die technischen Voraussetzungen innerhalb der Schule. Da sind jedoch die Schulträger gefordert. Und im Bereich kommunaler Schulträger sind es die Zweckverbände sehr oft, und die sind nicht nur gefordert, die sind überfordert mit dieser Thematik. Eine Lösung für diese kritische Problemstelle sieht der Antrag leider nicht vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, die meisten Punkte des Antrags befassen sich dann mit dem dritten Komplex, den Softwarelösungen. In der ersten Not hatte man sich nach Ostern entschieden, für die Schulen mit den entsprechenden technischen Voraussetzungen zumindest „itslearning“ einzuführen. Das passierte jedoch alles freihändig, ohne Ausschreibung, und es sind dadurch möglicherweise – ich unterstelle mal, ungewollt – Wettbewerbsvorteile für einen Anbieter entstanden.

(Egbert Liskow, CDU: Ach so?)

In der Folge wird dieser Missstand der einseitigen Bevorteilung nun mit den entsprechenden Forderungen des hierzu anstehenden Antrags manifestiert. Und nicht nur das, diese Softwareplattform wird auch für die allgemeinbildenden Schulen in privater Trägerschaft eingefordert. Und damit nicht genug, auch die Berufsschulen, die gemäß eigener Einschätzung überaus erfolgreich die OpenSource-Plattform „haleo“ eingeführt haben, sollen künftig auf „itslearning“ umgestellt werden. Was also bisher kostenlos an dieser Stelle war, erfordert nunmehr einmalige Implementierungskosten und danach laufende oder ständig wiederkehrende Lizenzkosten, beides in unbekannter Höhe. Warum nun das überaus erfolgreiche und kostenfreie „haleo“ nicht umgekehrt für die allgemeinbildenden Schulen eingeführt wird, bleibt zumindest unserer Fraktion unerklärlich. Aber Geld spielt ja offensichtlich keine Rolle, denn das Gebot der Stunde in der Pandemie ist, Geld um jeden Preis auszugeben.

Meine Damen und Herren, wenn wir die Berichterstattung gemäß der Forderung des Antrages vor dem 31. Mai zu erwarten haben, schlage ich Mittwoch, den 26.05. als Termin vor. Das wäre ein regulärer Ausschusssitzungstermin, und zwar am Mittwoch nach Pfingsten, und das ist ja bekanntlich das Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes, womit wir wieder bei der Dreifaltigkeit wären.

Allerdings, meine Damen und Herren, halten wir diesen Antrag, wie soeben geschildert, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht für äußerst bedenklich. Und unsere Fraktion steht hier wieder einmal für den Rechtsstaat ein und fordert Sie hiermit auf, diesen Antrag zurückzuziehen. Digitalisierung ja, aber nicht um jeden Preis. Wenn Sie den Antrag nicht zurückziehen, können wir leider nicht zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, wenn sie ihn zurückziehen, können Sie auch nicht zustimmen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kröger, das müssen Sie mir mal erklären, wenn wir den Antrag zurückziehen, dann können Sie zustimmen? Also da war logisch was falsch, da haben Sie sich vielleicht mit Ihrer Dreifaltigkeit da selbst vielleicht einen gemacht.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Deutschland zählt zu den stärksten Industrienationen der Welt, gehört zu den führenden Exportnationen, hat Tausende Weltmarktführer in Maschinenbau, chemischer Industrie, optischem Gerätebau und vielem mehr. Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, auch wenn immer einige notorisch schimpfen. Jeder hat das Recht auf gute Behandlung, egal und unabhängig vom Geldbeutel. Und gerade jetzt in der Pandemiesituation sieht man, dass das System sehr leistungsfähig ist, obwohl wir derzeit dann auch schon fast an die Belastungsgrenzen stoßen. Deutschland hat das sauberste Trinkwasser, die sicherste Stromversorgung, Deutschland liefert täglich die Post in jeden Haushalt und in jede Firma, egal, wo die Einrichtung liegt, auf einer einsamen Insel oder im Gebirge.

Beim Ausbau des Glasfasernetzes hat man aber dem Markt freie Hand gelassen und die Netze wurden nur dort auf- und ausgebaut, wo es sich lohnt, finanziell rechnet. Ein Riesenfehler! In den größeren Städten und Ballungsräumen funktioniert es sehr gut, mit der Folge, weiße Flecken in dünn besiedelten Gebieten, und das überall in Deutschland, also nicht nur in MecklenburgVorpommern.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Diesen Fehler hat die Bundesregierung erkannt und hat bereits vor fünf Jahren Milliardenbeträge zum Ausbau des Glasfasernetzes bereitgestellt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das übernommen, die Kofinanzierung für diesen Glasfaserausbau. Jetzt sind die Landkreise am Zug, dies umzusetzen. Glasfaser gehört zur Infrastruktur eines jeden Landes wie Straßen, Gleise und Flughäfen, wie Strom, Wasser und Abwasser, wie die medizinische Versorgung, Kitas und Schulen, und das Glasfaser ist eine öffentliche Daseinsvorsorge an jeder Milchkanne. Und es wird, wer aufmerksam durchs Land fährt, auch überall gebuddelt und die Leitungen werden verlegt.

Mit einem guten und stabilen Netz hat man die Grundvoraussetzung für die Digitalisierung in Schulen. Aber für die Digitalisierung der Schulen braucht man natürlich auch wesentlich mehr. Vieles hat die Ministerin schon berichtet. Man muss es noch einmal ganz deutlich sagen: Nicht nur Mecklenburg-Vorpommern hat Schwierigkeiten bei der Digitalisierung von Schulen, sondern alle Bundesländer haben erheblichen Nachholbedarf. Deshalb gibt es auch erhebliche finanzielle Anstrengungen der Bundesregierung in diesem Bereich. Und deshalb gab es auch die Aufhebung des Kooperationsverbotes, und das spricht eigentlich eine ganz klare und eine eindeutige Sprache. Und da sind noch weitere technische Voraussetzungen an den Schulen, die getroffen werden müssen. Hierzu ist natürlich eine enge Kooperation und Ab

sprache mit den Schulträgern erforderlich, denn die Ausstattung von Schule ist eine originäre Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Und das Land unterstützt das bereits mit erheblichen finanziellen Mitteln. Um mal einige wichtige Investitionen und Voraussetzungen zu nennen: An allen Schulen brauchen wir ein leistungsfähiges WLAN-Netz, das zur Verfügung stehen muss. Jede Lehrerin und jeder Lehrer braucht ein digitales Endgerät mit entsprechender Software. Auch da sind die Bemühungen vonseiten der Landesregierung und der Bundesregierung gerade geschildert worden. Die Schülerinnen und Schüler brauchen ein digitales Endgerät. Dabei muss aber auch gleichzeitig nachgedacht werden, wie man bei Verlust, Beschädigung oder Reparatur von digitalen Geräten perspektivisch auch umgehen muss. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir ein klares Zeichen. Ich will die Zahlen jetzt nicht alle noch mal wiederholen, aber es wird dann doch sehr viel zur Verfügung gestellt.

Zu den Maßnahmen, die bereits eingeleitet wurden, zählt die Lernplattform „itslearning“. Auch das will ich jetzt nicht alles wiederholen, aber ich habe die tagesaktuellen Zahlen: Bis jetzt oder mit Stand heute sind es 315 Schulen, die haben die Zugangsdaten beantragt, und 345 haben starkes Interesse bekundet. Das spricht schon eine sehr deutliche Sprache. Wir haben den Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ 2019/2020 und wir haben als eines der ersten Länder auch ein eigenständiges Unterrichtsfach.

Und neben den technischen Bedingungen bedarf es natürlich auch anderer Voraussetzungen. Es müssen entsprechende digitale Lern- und Lehrmaterialien den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Ein umfangreicher Materialpool zum digitalen und Onlinelernen steht den Schulen schon zur Verfügung. Und was ganz wichtig ist – und da wird ja auch ein Programm aufgelegt –, ist das Programm der IT-Administratoren, die es in den Schulen geben muss.

Entscheidend ist aber für den Erfolg der digitalen Bildung, wie die Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen diese neuen digitalen Möglichkeiten nutzen werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, gute Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu organisieren. Diese Veranstaltungen sollen auch zielgerichtet auf die Bedürfnisse der einzelnen Schulen zugeschnitten werden und möglichst vor Ort beziehungsweise online durchgeführt werden.

(Egbert Liskow, CDU: Online.)

In den vergangenen zehn Monaten der bisherigen Pandemiezeit sind erhebliche Fortschritte in diesem Bereich gemacht worden. Auch das will ich jetzt nicht alles wiederholen. Aber wir dürfen natürlich nicht beim Tempo nachlassen. Wir brauchen auch zukünftig einen guten digitalen Unterricht.

Aber ich möchte es hier auch noch mal ganz eindeutig und nachdrücklich betonen, es ist eine Ergänzung zum regulären Präsenzunterricht, und der ist durch nichts zu ersetzen. Trotzdem werden wir um den digitalen Wandel in Schule und in der Gesellschaft nicht umhinkommen. Unsere Schüler brauchen dort sichere Kompetenzen. Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten und diese müssen auch genutzt werden. Und beispielsweise auch bei der individualisierten Förderung von Schülern, da

kann man die Stärken fördern und die Schwächen ausmerzen. Und auch beispielsweise – und das haben wir heute noch gar nicht so hier dargestellt – im Krankheitsfall spielt die digitale Bildung eine wichtige Rolle.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Wichtige entscheidende Schritte sind bei der digitalen Bildung eingeleitet worden. An vielen Schulen gibt es bereits leistungsstarke und verlässliche technische Infrastrukturen. Zum reibungslosen Ablauf gehören die IT-Administratoren, die notwendig sind. Es muss auch perspektivisch eine verpflichtende Fortbildung für Lehrkräfte in der digitalen Didaktik angeboten werden, und die neuen digitalen Möglichkeiten müssen in der Schule genauso genutzt werden, wie wir es bereits im Alltag tun. Nur so können wir unsere Spitzenstellung in der Welt behaupten. Stimmen Sie dem Koalitionsantrag zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Herr Butzki, die Maske liegt noch auf dem Rednerpult.

(Andreas Butzki, SPD: Na ja, wenn man alt wird. Danke schön, Frau Präsidentin!)

Gern geschehen. Und auch Ihnen vielen Dank für Ihren Wortbeitrag.

Ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg.

(Egbert Liskow, CDU: Ohne Maske! Na, das geht ja gar nicht! – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na ja, sie ist ja Lehrerin, sie darf das!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Bildung in der digitalen Welt“, so heißt die Strategie der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2016. Nun gilt es als gesichert, dass Mecklenburg-Vorpommern zu dieser Welt gehört. Aber gesichert ist auch die Erkenntnis, dass MecklenburgVorpommern nicht zur digitalen Welt gehört. Der Antrag von CDU und SPD soll das wahrscheinlich ändern, damit wir im wahrsten Sinne des Wortes nicht den Anschluss verlieren.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Seit 2016 gibt es nun diese Strategie der Länder und seit 2016 – meiner Kenntnis nach – keinen einzigen Antrag der Regierungsfraktionen dazu, und das, obwohl diese Strategie sogar von einer „digitalen Revolution“ spricht. Aber auch hier gilt dann wohl Bismarcks Wort unser Bundesland betreffend. Vier Jahre nichts und nun innerhalb von knapp sechs Monaten zwei Anträge, in denen es darum geht, die Potenziale zu nutzen und die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben. Nun wollen Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, im Sauseschritt die Digitalisierung ins Land und an die Schulen bringen.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Wind- stärke 10! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Sie wollen die Weiterentwicklung des digital gesteuerten Unterrichts, Sie wollen die organisatorische Anbindung von Lehrkräften für den digitalen Unterricht prüfen, Sie

wollen die verbindliche Nutzung des landesweiten Angebots der Lernmanagement-Software „itslearning“ ebenfalls prüfen.

Sehr geehrte …

(Dietmar Eifler, CDU: Richtig!)

Sehr geehrte Damen und Herren, warum benenne ich die wesentlichen Inhalte des Antrages, auf die ich mich beschränken möchte, so ausführlich? Das mache ich – und Herrn Eifler hat eben schon gezeigt, dass er nämlich durcheinanderkommt bei den ganzen Anträgen, mit Ihrem Zwischenruf –, das mache ich, damit Sie nicht durcheinanderkommen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Dietmar Eifler, CDU: Ach so!)

Sie sind jetzt voll in die Falle getappt, Herr Eifler.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Sie müssen lesen, was Ihre Koalition beantragt. Ich möchte nämlich, das, was ich eben zitiert habe, war aus dem Juni-Antrag der Koalition. Das Wort „Prüfung“ ist jetzt einer verbindlichen Einführung gewichen. Allerdings hatte meine Fraktion diese verbindliche Einführung, zum Beispiel von „itslearning“, bereits im Juni mit einem Änderungsantrag gefordert.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wortreich haben Sie diesen Antrag abgelehnt, um dann nach sechs Monaten Bedenkzeit ihn für sich zu reklamieren, sechs Monate, die Sie verschenkt haben, sechs Monate, in denen Sie Ihren eigenen Antrag nicht umgesetzt haben, denn ansonsten bräuchte es ja dieses Nachwaschen nicht.