noch mal wiederholen: Die gibt es leider nur für größere Vermögen und nicht für die kleinen Beträge. Dann sagten Sie noch, Mecklenburg-Vorpommern braucht gar kein Geld, es ist ganz anders als 1969. Das ist natürlich auch nicht richtig. Ich hatte es Ihnen eben schon gesagt, alle paar Monate refinanzieren wir Beträge. Die Landesregierung ist gezwungen, immer wieder auslaufende Kredite zu refinanzieren, und da ist es auch so, dass man dann Geld braucht. Es ist nicht so, dass wir Neuverschuldungen haben, da haben Sie recht. Die Neuverschuldung ist zum Glück im Minusbereich. Das heißt, wir tilgen Schulden, aber natürlich müssen wir immer wieder alle paar Monate Kredite refinanzieren.
Die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern müssen selbstverständlich gleichbehandelt werden. Das ist ein Einwurf, der auch von Herrn Gundlack gekommen ist, genau, aber auch schon von Herrn Liskow.
Wie sind die Kleinsparer genau zu sehen? Natürlich können wir da keine Unterscheidung machen. Jeder Bürger, auch der Millionär, wird wahrscheinlich diese 2.000 Euro gerne anlegen wollen. Aber an ihn richtet es sich nicht, sondern es richtet sich an die kleinen Sparer, die vielleicht mit 100 Euro, mit 500 Euro oder mit 600 Euro anfangen. Aus organisatorischen Gründen können wir das nicht unterscheiden, aber nur die kleinen Sparer sind wirklich daran interessiert und für die geht es tatsächlich um viel Geld.
Und, Herr Gundlack, da bitte ich Sie, noch mal den Taschenrechner zu bemühen, Sie haben falsch gerechnet. Das sind natürlich nicht 9 Euro. 2 Prozent von 2.000 Euro sind 40 Euro.
Dann haben wir noch die Frage nach dem Hauptwohnsitz oder überhaupt nach den Kriterien, wer diesen Schatzbrief kaufen dürfte. Klar, das ist derjenige, der seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Ob der gerade mal umzieht oder so, das sind wirklich Nebenkriegsschauplätze, darüber braucht man nicht zu reden. Selbstverständlich bleibt das dann im Depot.
Sehr gute Einwürfe hatte natürlich wie immer die Frau Rösler. Das ist klar. Man kann immer überlegen, ob man das Geld nicht noch sinnvoller einsetzen kann. Aber dafür sind wir ja hier, Herr Renz, um genau in diesem Landtag zu überlegen, wie wir die Prioritäten setzen wollen. Da bitte ich einfach um Nachsicht. Auch wir haben natürlich Ideen, wie man das Geld einsetzen könnte, und wir sind schon der Meinung, dass die Kleinsparer einfach geschützt werden müssen und diesen Notgroschen geschützt haben wollen. Dabei geht es, wie ich eben schon sagte, vor allen Dingen um Kinder und Jugendliche, aber auch um die Rentner. Welche Möglichkeiten haben die Rentner, von ihrer Mindestrente überhaupt noch Geld zu sparen? Das sind kleine Beträge. Und wenn man dann schon, sagen wir mal, ein Alter von 70 oder 80 Jahren erreicht hat, ist man froh, wenn dieses kleine Guthaben, dieser Spargroschen erhalten bleibt und nicht jedes Jahr weniger wert wird.
Ein wichtiges Argument, Frau Rösler, waren die Kosten der Sparkassen zum Beispiel. Darüber kann man gerne reden. Genau aus diesem Grund habe ich gesagt, wir sollten im Finanzausschuss noch mal beraten, welche Kosten anfallen, welche bürokratischen Hemmnisse
dabei sind und wie wir das technisch umgesetzt kriegen. Ich habe es selbst angedeutet, es gibt da noch ein paar Dinge. Aber noch steht mir das Finanzministerium ja nicht zur Verfügung, deswegen kann ich nicht alle Punkte schon im Vorfeld klären. Da bitte ich einfach auch um Nachsicht. Ich werde das mit Ihrer Hilfe machen müssen im Finanzausschuss. In ein paar Jahren sieht das ganz anders aus.
Einen wichtigen Punkt möchte ich dazu noch nennen. Die Pensionsrückstellungen werden mit vier Prozent verzinst für die Beamten. Da sehe ich das dann schon ein klein wenig heuchlerisch, wenn man auf der einen Seite vier Prozent für die Pensionen für erforderlich hält, aber den Kleinsparern noch nicht mal überhaupt irgendeinen Zinssatz zubilligen möchte, weder zwei Prozent noch ein Prozent oder irgendwas, was über die Inflation hinausgeht. Das ist einfach so nicht in Ordnung.
Darauf zu hoffen, dass die Zinsen vielleicht auch mal wieder steigen, gut, dann können wir uns überhaupt alles sparen, wenn wir immer nur hoffen, dass irgendwas passiert oder nicht passiert. Das kann ja kein Argument sein.
Gut, die Inflation, dass das gerade durch die AfD angeheizt wird, weil wir Kleinstaaterei fordern, da bitte ich einfach, sich die Rede von meinem Kollegen Leif-Erik Holm noch mal zu Gemüte zu führen. Wir sind überhaupt nicht für Kleinstaaterei. Wir haben alle ersten Schritte der Europäischen Währungsunion und Wirtschaftsunion mitgemacht und den Beginn der Europäischen Gemeinschaft gut gefunden. Wir haben nur Probleme mit den letzten Stufen, mit der Einführung des Euros zum Beispiel. Das heißt aber nicht, dass wir grundsätzlich für Kleinstaaterei wären. Das Gegenteil ist natürlich der Fall. Wir sind für den freien Handel, aber zu fairen Bedingungen.
Außerdem war der Ausflug in die Abwertung, in die Politik der Währungen verkehrt. Wenn Deutschland tatsächlich aus dem Euro ausscheiden würde, was Sie ja eben angedeutet haben und was in weiter Zukunft vielleicht mal erfolgen wird, dann würden unsere Importe für Deutschland nicht teurer werden, sondern sogar preiswerter, weil die deutsche Währung im Wert steigen würde. Also auch da waren einfach die Vorzeichen vertauscht. Wenn es noch weitere Argumente gäbe, würde ich mich freuen. – Danke.
Werte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist von „Heuchelei“ die Rede gewesen. Da muss ich noch mal einschreiten,
weil das, was Sie beschrieben haben, Herr Wildt, ist ja Folge eines Gesetzesbeschlusses des Parlamentes,
eines demokratisch gefassten Beschlusses, und den in Verbindung zu bringen mit Heuchelei ist vielleicht so ein bisschen Geschmacksfrage. Frage: Können Sie sich selbst, Herr Wildt, im eigentlichen Sinne Zinsen zahlen?
Sie haben 100 Euro in der linken Tasche. Darauf zahlen Sie sich vier Prozent Zinsen und tun dann die 4 Euro in die rechte Tasche. Die Frage ist: Haben Sie dann mehr Geld? Bei mir ist das so, ich habe da nicht mehr Geld.
Das heißt, rein technisch gesehen ist es richtig, dass der Pensionsfonds des Landes im Moment fiktiv mit vier Prozent verzinst wird. Da man aber Zinsen nur von einem anderen erhalten kann, aber nicht von sich selbst, sind es im eigentlichen Sinne, so, wie man ein Kapitalmarktgeschäft versteht, selbstverständlich keine vier Prozent Zinsen, sondern es handelt sich um einen Zuführungsbetrag, am Ende um einen Sonderzuführungsbetrag, Herr Wildt, in den Pensionsfonds anstelle einer Verzinsung, die man auf dem Kapitalmarkt nicht mehr erwirtschaftet.
Und die Bemessungsgröße ist deshalb vier Prozent, weil kluge Mathematiker ausgerechnet haben, dass man ungefähr vier Prozent braucht, um den Kapitalstock so zu entwickeln, damit er am Ende zahlungskräftig ist, auch in der Zukunft. Es ist aber in Wahrheit keine Verzinsung, sondern es ist ein zusätzlicher Zuführungsbetrag, weil er sich nicht mehr zu seriösen Konditionen verzinsen lässt auf dem Markt, ein Zuführungsbetrag in Höhe von vier Prozent. Das ist etwas anderes als eine Verzinsung im eigentlichen Sinne, sodass ich Sie bitten würde, den Vorwurf der Heuchelei vor diesem sachlichen Hintergrund noch mal zu überdenken. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Minister Harry Glawe: Früher war „Heuchelei“ unparlamentarisch.)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/401 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/401. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/401 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Für eine gerechte Bodenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/409.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Für eine gerechte Bodenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/409 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bevor falsche Verdächtigungen kursieren und das Gespenst der Bodenreform 2.0 an die Wand gemalt wird, zitiere ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, die Koalitionsvereinbarung, und zwar den Punkt 161: „Die Koalitionspartner sehen mit großer Sorge, dass landwirtschaftlicher Boden zu Spekulationszwecken missbraucht wird. Sie werden unter Einbeziehung der Erfahrungen, zum Beispiel von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen prüfen, wie dem begegnet werden kann.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aussage lässt sich ergänzen mit aktuellen Hilferufen auf mehreren Kreisbauerntagen, wohl nirgendwo so deutlich wie in unserem Heimatlandkreis Vorpommern-Rügen, Herr Kliewe – das war ja sehr deutlich, was wir da um die Ohren gehauen bekommen haben –, und auch mit den Aussagen des Ministers auf dem Landesbauerntag am 30.03.2017 in Linstow. In der Pressemitteilung des Ministeriums heißt es zum Thema Boden: „‚Innerhalb von 5 Jahren sind die Hektarpreise um fast 120 % gestiegen – haben sich also mehr als verdoppelt. Die Preisentwicklung ist alarmierend!‘, resümierte der Minister. Hat ein Hektar Boden 2010 noch rund 9.000 € gekostet, sind es heute bis zu 20.000 €. Doch nicht nur Boden, sondern ganze Betriebe wandern in das Eigentum überregional aktiver Konzerne. ‚Wie wollen wir den Nachwuchs in der Landwirtschaft sichern, wenn er nicht in der Lage ist, einen Betrieb zu gründen, weil sich das viele Land in den Händen einiger weniger befindet?‘, gab Backhaus“ – so steht es in der Pressemitteilung – „zu Bedenken. Sein Ressort arbeitet intensiv an Eckpunkten für ein Gesetz zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur.“
Meine Frage – Entschuldigung, die Fragen kommen später –, meine Fraktion teilt diese Sorge. Nur zu prüfen, wie dem begegnet werden sollte, sowie die Arbeit an den Eckpunkten für ein Gesetz, das reicht uns nun doch nicht mehr. Wir wollen, dass die Landesregierung handelt. Wir wollen, dass die Landesregierung Rückenwind aus diesem Hohen Hause erfährt. Und aus diesem Grunde legen wir heute diesen Antrag vor.
Die Entwicklung der letzten Jahre ist tatsächlich dramatisch. „Kaufen Spekulanten den Osten auf?“ fragte bereits 2013 der „Tagesspiegel“. Die damals noch nicht insolvente KTG Agrar – den meisten ist das ein Begriff – bewirtschaftete seinerzeit nach eigenen Angaben rund 46.000 Hektar in Deutschland, Litauen und Rumänien. Heute wissen wir, es war doppelt so viel. Der weitaus größte Teil der deutschen Flächen befand sich in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt gehört das alles zur Zech Gruppe, einem Mischkonzern aus dem Bauwesen.
Der Möbelkonzern Steinhoff hat 20.000 Hektar mit 20 Betrieben, der JLW Holding, der LINDHORST-Gruppe gehören 22.000 Hektar an 40 Standorten. Die machen sonst Pflege und Gesundheit. „Heuschrecken-Fonds“, wie die AgroEnergy haben 4.200 Hektar und locken mit bis zu 13,5 Prozent Rendite. Und geradezu symbolisch: Nestlé hat die Bismarck-Quelle im Eigentum – immer noch, bis zum Sommer – und betreibt regelrechtes Landgrabbing. Vielleicht ist die Milch ja deswegen mittlerweile billiger als Wasser. Das alles ist höchst spekulativ.
Besonders gern wird natürlich dort investiert, wo ehemals öffentliches Land privatisiert wird. Die neuen Bundesländer und vor allem auch Mecklenburg-Vorpommern sind besonders geeignet für eine solche Art der Kapitalvermehrung. Wir sind aufgrund der bereits vorhandenen Agrarstrukturen besonders anfällig dafür, dass vorhandene Betriebsteile oder ganze Betriebe veräußert werden. Das hat Folgen und wirft Fragen auf, die sich mit dem Stellen der Fragen fast selbst beantworten: Wie kommt zum Beispiel jemand an Land, der gerne einen Bauernhof aufmachen oder gründen möchte? Wie sollen Unternehmen mit gepachteten Flächen langfristig die Zukunft planen? Was passiert mit Betrieben, die ihre Ackerflächen verlieren, weil durch die steigenden Pachtpreise eine Überforderung ihrer eigenen Fonds entsteht? Ist nachhaltiges Wirtschaften überhaupt noch möglich, einschließlich der Investitionen in den Boden, wenn ich nicht weiß, ob der Boden auch weiterhin für mich verfügbar ist? Wie – das ist dann vielleicht noch eine draufgesetzte Frage – wirken sich die neuen Holdings angesichts unserer Ziele der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im ländlichen Raum auf das Dorfleben aus?
Diese Fragen hängen aber weit weniger mit der eher ideologischen Thematik „Agrarflächen als Spekulationsobjekt“ zusammen als mit der ganz einfachen Frage: Wem gehört der Boden? Denn der entscheidet letztlich. So einfach die Frage, so fast unmöglich ist aber ihre Beantwortung.
Eigentlich bestimmt Paragraf 2 des Grundstückverkehrsgesetzes, das übrigens vollständig Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe heißt, dass alle Verkäufe von Landwirtschaftsflächen und Forstflächen der Genehmigung bedürfen. Also müsste die Frage nach dem Eigentümer der Fläche leicht zu beantworten sein. Die Realität ist aber, dass die Verkäufe von Betriebsteilen oder ganzen Betrieben, die in Besitz von Agrarflächen sind, außerhalb des Grundstückverkehrsgesetzes laufen und damit gar nicht offen am Bodenmarkt teilnehmen. Der Bodenmarkt ist völlig intransparent, aus den Fugen geraten und eben nicht genehmigungspflichtig, wie es das Grundstückverkehrsgesetz vorsieht. Wenn ich den Minister auf dem Bauerntag richtig verstanden habe, hat er das auch angesprochen. Die Forderungen nach einem öffentlichen Agrarflächenkataster, wie sie von Landwirten in West- und Süddeutschland erhoben werden, sind also topaktuell.
Ich will Sie nicht mit Zahlen über die Preisentwicklung quälen, nur so viel: Von 2007 bis 2013 lag der Anstieg der Bodenpreise in den westdeutschen Bundesländern bei 54 Prozent, im Osten bei 156 Prozent – das Dreifache. Auch der Verkaufsanteil ist im Osten fast doppelt so hoch wie im Westen. Das hat insbesondere etwas mit der Verkaufspolitik der BVVG zu tun, die die Boden
preise regelrecht anheizte. Wenn das alles zu Zeiten der Nullzinspolitik stattfindet, dann ist es auch ein Resultat der Geldpolitik der EZB, die täglich neues Geld in die Märkte pumpt. Das Kapital sucht nach Möglichkeiten. Naturressourcen wie Wälder oder Land sind dabei sichere Anlagen, immer frei nach dem Motto von Mark Twain: „Kaufen Sie Land! Es wird keins mehr hergestellt!“
Ich will dabei gar nicht die Skrupellosigkeit von Akteuren oder über das Recht des Reicheren polemisieren, mir geht es um die schon angesprochenen Folgen. Darum ist der Ausverkauf des Bodens zu stoppen. Und das gilt vor allem für öffentliche Flächen. Denn eines ist klar: Die Politik der BVVG treibt das Schwungrad kräftig an. Für meine Partei gäbe es eine einfache Lösung: die Restflächen der BVVG in einen öffentlichen Bodenfonds zu überführen, egal, ob beim Bund oder auf Landesebene. Auf jeden Fall brauchen wir diesbezüglich eine Änderung, damit eine nachhaltige Agrarpolitik und eine nachhaltige Agrarstrukturpolitik betrieben werden kann.
Aber es gibt auch noch andere Probleme und Hintergründe, den preistreibenden Effekt auf dem Markt, der gar kein richtiger Markt ist, zu erzeugen. Ich denke beispielsweise an den Flächenverbrauch. In Deutschland gehen täglich immer noch fast 75 Hektar verloren, beispielsweise für Wohnungsbau und Eigenheimsiedlungen am Stadtrand. Ebenso preistreibend wirkt der Flächenbedarf landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetriebe, die Boden nachweisen müssen, um nicht als gewerblicher Tierhaltungsbetrieb zu gelten. Damit wir uns nicht missverstehen, das ist für uns agrarpolitisch sinnvoll und wünschenswert, da DIE LINKE eine bodengebundene Landwirtschaft will. Aber auch die preistreibende Wirkung der Direktzahlungen ist bekannt, und so will ich sie ebenso wenig hier weiter vertiefen wie Pachtausschreibungen, die auf geringe Laufzeiten setzen und damit bewirken, dass die Langfristigkeit von Anbauplanungen kaum gegeben ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen, dass die Landesregierung ein eigenes Agrarstrukturfördergesetz vorlegt, das zum Beispiel die Veräußerungen von Agrar- und Forstflächen außerhalb des Grundstückverkehrsgesetzes verhindert. Wir streben letztlich auch eine Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes an und fordern die Landesregierung auf, dem Bund gegenüber entsprechend tätig zu werden. Vielleicht muss man für eine gerechte Lösung auch an die aktuelle Fassung des Reichssiedlungsgesetzes ran. Möglicherweise hilft eine Übersetzung von Formen der klassischen Höfeordnung westdeutscher Regionen in Deutschland. Auf jeden Fall sollten wir auch überlegen, ob es eine Chance gäbe, eine solche Regulation in die sonst kaum handhabbaren ländlichen Gestaltungsräume einzubringen.
Anders, als es hier sicher schon einigen auf der Zunge liegt, wollen wir den Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen nicht verbieten – keineswegs! Wir wollen aber den Bodenmarkt regulieren und – ganz im Sinne der Intentionen des Grundstückverkehrsgesetzes – die Landwirtschaft gegen landwirtschaftsfremde und überregionale Investoren schützen. Das ist der Sinn unseres Antrages und darum bitten wir um Zustimmung. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin heute von einem Parlamentarischen Geschäftsführer gebeten worden, doch die Erlaubnis zum Zitieren zu verweigern – ein Mal. Das habe ich jetzt zwar nicht gemacht, nehme das allerdings zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass es bei Zitaten nicht der Genehmigung der amtierenden Präsidentin bedarf. Das Einzige, was beim Zitieren erforderlich ist, ist, dass man es richtig als Zitat deklariert. So viel noch mal zur Klarstellung. Ich hoffe, der Parlamentarische Geschäftsführer ist auch zufrieden.
Jetzt verkünde ich Ihnen, dass im Ältestenrat vereinbart worden ist, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.