Mathias Brodkorb

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Ihren Antrag so verstanden, dass Sie sagen, es gibt drei Probleme: Bürokratie, die Konjunkturabhängigkeit der Einnahmen –
wir wollen sozusagen die Kommunen dabei unterstützen, dass sie nicht so unter schwankenden Einnahmen leiden –, und das Dritte, was ich glaube, herausgelesen zu haben, ist das Thema, dass die derzeitigen Gewerbesteuern, Gewerbesteuerhebesätze zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen im Land führen. Arme Kommunen müssen sich hohe Hebesätze leisten,
um den Haushalt auszugleichen. Ich glaube, so habe ich es gelesen.
Und deswegen wäre es doch vielleicht sinnvoll, anders an die Sache heranzugehen.
Sie werden mir zustimmen, Herr Wildt, je gerechter eine Steuer ist, umso bürokratischer ist sie, und umgekehrt. Man kann es natürlich auf einer …
Gut, dann stimmen Sie mir nicht so zu, okay. Ich glaube, dass Gerechtigkeit in der Steuergesetzgebung darin besteht, sehr viele unterschiedliche Lebenssachverhalte einzubeziehen,
und sobald Sie das tun, wird es komplizierter.
Sie können natürlich bei dem Verfahren auch noch mal besonders kompliziert sein, das ist klar,
aber aus dieser Problematik kommen Sie einfach nicht heraus, dass wir uns alle eine einfachere Steuergesetzgebung wünschen, auf der anderen Seite aber auch Gerechtigkeit. Und das sind zwei widerstreitende Ziele, das ist ja unser Dilemma, sonst hätten wir ja schon den gerechten Bierdeckel. Haben wir nicht.
Ich würde die drei Punkte gerne mal durchgehen. Einen habe ich ja jetzt schon so ein bisschen gemacht.
Der zweite Punkt ist also, die Konjunkturabhängigkeit der Einnahmen der Kommunen reduzieren. Das ist ein wünschenswertes Ziel. Allein, ganz wird man aus dem Kapitalismus nicht aussteigen können.
Denn soweit ich das weiß,
soweit ich das weiß, unterliegen auch die Einkommensteuereinnahmen der Konjunktur,
weil wir in der Konjunkturkrise geringere Lohnzuwächse haben, weil wir Arbeitslosigkeit haben. Wir haben also dieselbe Volatilität und eine ähnliche Volatilität auch. Also das Ziel erreichen wir schon mal nicht.
Dann haben wir noch das dritte Ziel, das mit den Gewerbesteuerhebesätzen. Da gibt es ja, wie Sie wissen, in Artikel 28 Grundgesetz verfassungsrechtlich verbürgt die Pflicht, den Gemeinden eine wirtschaftsabhängige, mit Hebesatz versehene Einnahmemöglichkeit zu verschaffen. Das ist im Moment die Gewerbesteuer. Ich habe Ihr Modell so verstanden, dass Sie also diesem Verfassungsgrundsatz noch Genüge tun würden, weil die Gemeinden dann auch einen entsprechenden Hebesatz obendrauf packen können.
Allein, an dieser Frage würden Sie ja dann aber trotzdem nichts ändern, also dieser Frage, wenn ich wenige Unternehmen habe, habe ich wenig Gewerbesteuer, also muss ich hohe Hebesätze verlangen. Wenn ich wenige Unternehmen habe, habe ich aber auch wenige, die Lohneinkommen beziehen. Mit diesem Instrument komme ich aus diesem Problem nicht heraus, sondern das, was man wirklich machen muss, um aus diesem Problem herauszukommen, ist – und das haben wir gestern in der Aktuellen Stunde beraten –, das Finanzausgleichssystem muss so beschaffen sein, dass zusätzliche Finanzmittel überwiegend in die Städte und Gemeinden gehen, die aus eigener Kraft nicht ausreichend Finanzmasse generieren können. Und dann bin ich als Gemeinde auch nicht gezwungen, so hohe Hebesätze zu nehmen.
Also das ist, glaube ich, eher ein Thema des Finanzausgleichs. Da haben wir Ihnen einen Vorschlag unterbreitet, der ist auch einigermaßen unterstützt worden, so habe
ich das wahrgenommen, oder jedenfalls begrüßt worden, dass es in die richtige Richtung geht. Ich glaube, über diese Steuerrechtsänderung, die Sie da anstreben, kommen Sie nicht dahin. Also aus meiner Sicht erreichen Sie die Ziele, die Sie angeben, mit dem Modell, das Sie vorschlagen, nicht, zumal Sie am Ende ja sogar noch sagen, es soll aufkommensneutral sein, also jede Gemeinde soll am Ende – so habe ich das verstanden – ungefähr das behalten, was sie vorher hatte. Da frage ich mich: Wie geht das?
Machen wir ein Beispiel: Wir haben einen Tischler. Der hat zwei Tischlereien in zwei verschiedenen Gemeinden. Das sind zwei Betriebsstätten. Wenn ich bei dem, was mir meine Finanzbeamten so immer erzählen, aufgepasst habe, fallen dann Gewerbesteuern in beiden Gemeinden an.
Wenn ich das als Zuschlag auf die Einkommensteuer mache, dann würde zunächst mal das nur bei der einen Gemeinde bleiben, nämlich dort, wo die Einkommensteuer fällig wird. Dann muss ich mir dafür wieder komplizierte Zerlegungsregeln ausdenken oder nicht, das ist für mich unklar. Das heißt, entweder, ich mache dann wieder ein anderes kompliziertes Zerlegungsmodell obendrauf, und dann, sage ich, kann ich auch gleich bei dem System bleiben, das wir heute haben, oder ich verzichte im Sinne der Einfachheit auf solche Zerlegungsregeln und dann komme ich nicht auf einigermaßen aufkommensneutrale Einnahmen auf der kommunalen Ebene.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich für Folgendes um Verständnis: Ich würde Ihnen empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Doch!
In den letzten Jahren ist Herr Wildt auch der Erste, ich habe jedenfalls auf der kommunalen Ebenen noch keinen gehört, seitdem ich im Landtag bin – ich hoffe, dass ich das richtig erinnere –, hat sich noch keiner darüber beschwert, dass es die Gewerbesteuer gibt, kein Kommunalvertreter. Und wenn Sie mir das glauben und das stimmt und man das so verallgemeinert, ist ja auch dann die Frage, wessen Problem wollen wir hier eigentlich lösen,
wenn keiner ein Problem anzeigt. Also mir hat das noch keiner angezeigt, außer bei Ihnen. Ich mache mir sehr viel größere Sorgen, muss ich sagen, steuerpolitisch, um unsere Grundsteuer,
denn die ist in der Tat sehr viel weniger konjunkturabhängig als alle anderen Steuerarten, die wir gerade diskutiert haben. Das ist eine sichere Bank für die Kommunen. Und wenn Sie heute den Pressespiegel aufschlagen, lesen Sie ja, dass es da durchaus ordentliche Auseinandersetzungen gibt und verschiedene Sichtweisen. Davor habe ich ganz große Angst, und deswegen bitte ich Sie – also dass das nicht gelingt bis zum Ende des Jahres, weil das wäre für Land und Kommunen eine
Katastrophe, über 200 Millionen Euro Einnahmen wären das, die wegfallen würden –, und deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass ich meine ganze steuerpolitische Kraft in diesem Jahr ausschließlich für die Frage verwenden werde, einen Beitrag dazu zu leisten, die Grundsteuer zu retten, und zwar einigermaßen vernünftig, auch aufkommensneutral und verfassungskonform. Und deswegen bitte ich Sie, sich dieser grundsätzlichen Haltung anzuschließen und den Antrag abzulehnen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst von meinem Kollegen Backhaus recht herzlich grüßen und ich freue mich, wieder mal ein paar Ausführungen zum Thema Landwirtschaft machen zu dürfen.
Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, das ist ja der erste wichtige Beschlusspunkt des Antrages: Herr Minister Backhaus ist ein Freund aller Landwege und er kümmert sich auch um die Landwege.
Da gibt es gar keinen Zweifel.
Zweitens. Er lässt mich allerdings ausrichten, dass er Ihren Antrag nicht für tauglich hält, dem Problem, wenn es denn eins gibt, abzuhelfen, allein aus folgendem Grunde: Wie Sie wissen, sind die Landwege, wenn überhaupt, in kommunaler Zuständigkeit. Das ist keine Aufgabe des Schweriner Schlosses oder der Ministerien dieses Landes, daran etwas zu ändern. Deswegen ist Herr Minister Backhaus der Auffassung, dass man seine Zeit in andere Dinge investieren sollte als in Konzepte, nach denen die Gemeinden oder Landkreise uns bisher nicht gerufen oder uns aufgefordert haben, so etwas zu machen, sondern das sind Entscheidungen, die in den Gemeinden stattzufinden haben. Der Minister Backhaus hält die Gemeindevertreter dieses Landes nicht nur für demokratisch legitimiert, sondern für klug genug, die Entscheidung, die sie glauben treffen zu müssen oder zu sollen, auch selbst zu treffen, ohne dass es einer Anleitung des Landes bedarf.
Deswegen darf ich im Namen meines Kollegen Backhaus Ihnen empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Schweizer Uhrwerk läuft – und läuft – und läuft.
Ich möchte daher mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren, und zwar meine Rede von vor ziemlich genau zwei Jahren. Damals sagte ich:
„Die Besteuerung großer Vermögen beschäftigt den Landtag nicht zum ersten Mal. Man muss der Linkspartei wirklich ein Kompliment machen: Zuverlässig wie ein Schweizer Uhrwerk landet dieser Antrag jedes zweite Jahr“
„aufs Neue im Landtag“,
„und das im Übrigen meist in der dritten“
„Landtagssitzung des Jahres.“
Zitatende.
Insofern,
insofern ist dieser Antrag interessanter im Hinblick auf die Arbeitsweise der Linksfraktion als im Hinblick auf die inhaltlichen Positionen, denn die haben sich auch in den letzten Jahren nicht geändert. Insofern dürften diese auch klar sein. Sollte das nicht der Fall sein, verweise ich gerne auf die Debatten, die wir vor gut sechs Jahren zum Thema „Wiedereinführung der Vermögensteuer“, vor vier Jahren zum Thema „Große Vermögen stärker besteuern“ oder vor zwei Jahren zum Thema „Vermögensteuer wieder erheben“ geführt haben.
Daher halte ich daran fest, dass ich nicht glaube, dass es Ihnen hier in erster Linie um die Sache geht, sondern wir unter Ihrer Regie eine Art Polittheater erleben sollen, in den Hauptrollen die beiden Koalitionspartner, deren unterschiedliche Auffassungen,
deren unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Besteuerung großer Vermögen hinlänglich bekannt sein dürften.
Als Landesregierung nehmen wir in der Aufführung einen Logenplatz ein und haben mit einer Antwort auf eine Kleine Anfrage sogar Teile des Drehbuchs geliefert. Es war Finanzministerin Heike Polzin, die namens der Lan
desregierung seinerzeit mitteilte, ich darf nochmals zitieren, dass wir „nach wie vor Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen“ sehen. Zitatende.
Allein, meine sehr verehrten Damen und Herren,
die unterschiedlichen Positionen von SPD und CDU führen dazu, dass wir, sooft Sie diesen Antrag stellen, keinen Schritt weiterkommen. Da haben wir einfach unterschiedliche Meinungen. So ist das manchmal in einer Koalition. Und nun können Sie ja sagen: Mensch, liebe SPD, seid doch mal mutig, ihr müsst doch nicht immer mit der CDU stimmen!
Steht doch mal zu eurer Überzeugung! Ihr müsst doch nicht immer solche weichen Flaschen sein!
Zurück zur Sozialdemokratie – Revitalisierung, Erneuerung, Wiederauferstehung! –
Solche Parolen könnte man sich vorstellen.
Ich darf Ihnen nur folgenden Hinweis geben, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN: Es könnte ja sein, dass im Jahr 2021
in diesem Landtag eine andere Koalition herrscht und …
Schauen Sie, alles Mögliche. Sie könnten,
Sie könnten vielleicht mit der CDU koalieren.
Vielleicht koalieren wir miteinander, wie auch immer. Aber stellen Sie sich mal Folgendes vor, Frau Oldenburg:
Stellen wir uns mal vor,
Sie gehörten einer künftigen Koalition an. Ich stelle Ihnen folgende Frage – kommen Sie einfach hier nach vorne
und sagen Sie es am Mikro –: Würden Sie es dann richtig finden, einen Koalitionsvertrag zu brechen und mit der Opposition, zwar für die eigene Überzeugung, aber gegen den entsprechenden Vertrag zu stimmen?
Ich jedenfalls, als ich der rot-roten Koalition angehört habe, habe nicht einen einzigen Fall erlebt, wo es die Linkspartei geduldet hat, dass wir einem Antrag der CDU zugestimmt hätten, obwohl wir ihn richtig fanden, und das aus gutem Grund,...
Nein, nein, nein, nein, nein!
... und das aus gutem Grund: Eine Koalition muss arbeitsfähig sein, Demokraten müssen kompromissfähig sein, und dazu gehört es, dass, wenn Anträge nicht einmütig gleich bewertet werden, sie in diesem Parlament – jedenfalls, soweit es die Koalition angeht – abgelehnt werden.
Ich freue mich schon auf den März oder April des Jahres 2021.
Da werden wir dieses Thema sicherlich noch einmal diskutieren können.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Simone Oldenburg!
Ich rate dazu, ohne es zu pathetisch zu machen, über diese Rede noch mal nachzudenken.
Denn es hat verschiedene Dimensionen, das Ganze, ich beschränke mich jetzt auf eine.
Man könnte doch mal darüber nachdenken, ob es nicht klug wäre,
in der demokratischen, in einer demokratischen Republik...
Wir leben in einer Republik und sie ist eine demokratische Republik, Herr Wildt.
Das ist sie auch noch, auch das stimmt. Wobei, manche wissen nicht genau, was das ist und ob es das überhaupt gibt.
Also man könnte noch mal darüber nachdenken, ob in einer demokratischen Gesellschaft es angemessen ist, in so prinzipieller Weise – und die Anregung will ich geben, darüber nachzudenken –, in so prinzipieller Weise Koalitionen auszuschließen.
Eigentlich könnte man der Auffassung sein, dass Politik dazu dient, die Menschen zusammenzuführen
und Schnittmengen zu suchen im Interesse des Gemeinwohls. Und ich lade Sie ein, gerade – Frau Oldenburg, jetzt wird es ein bisschen halbpathetisch, aber ich möchte es nicht übertreiben – vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte darüber nachzudenken, ob die Unfähigkeit, Koalitionen zu bilden aufgrund solcher Sachfragen, nicht am Ende auch ein Beitrag dazu war, Menschen den Weg zu bereiten
oder ihnen jedenfalls nicht entgegenzutreten, ich darf mal an Sozialfaschismusthesen erinnern und so weiter, also ob das nicht auch ein Beitrag dazu sein kann, die Demokratie an die Grenzen und darüber hinaus zu bringen.
Mir ist vollkommen klar, sehr geehrte Frau Oldenburg, mir ist vollkommen klar, dass man sich bei Ihnen im historischen Zweifel auf alles verlassen könnte, dass Sie dann Ihre Rede, die Sie hier gehalten haben, im Ernstfall nicht ernst nehmen würden. Nein, da bin ich mir sicher,
dass Sie da Ihrer historischen Verantwortung nachkommen würden. Aber gerade, weil wir so eine Geschichte haben, würde ich sagen, spricht vieles dafür, demokratische Parteien grundsätzlich für koalitionsfähig zu halten, wenn die Menschen es denn miteinander hinbekommen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Wildt, die drei Minuten, die Sie jetzt gebraucht haben, um Ihre Position darzustellen, haben relativ viele Fehler enthalten
und ich versuche jetzt einfach, innerhalb von drei Minuten die mal richtigzustellen.
Erstens, es gab nie ein Angebot des Finanzministeriums von 60 Millionen Euro, sondern es gab eine Modellrechnung,
es gab eine Modellrechnung des Innenministeriums, die im FAG-Beirat vorgestellt wurde, von 60 Millionen Euro, um mal ins Gespräch zu kommen. Die Landesregierung hat dann festgestellt, dass wir ein Angebot zu späterer Zeit unterbreiten.
Zweitens, als die eigentlichen Verhandlungen begannen, hat das Finanzministerium in der Tat vorgeschlagen, 40 Millionen Euro zunächst als Einstieg als Beitrag des Landes in die Infrastrukturpauschale bereitzustellen. Die kommunale Ebene hat deutlich gemacht, sie hätte aber die Äußerungen des Innenministeriums beim letzten Mal schon als ein Angebot verstanden. Da haben wir uns an diesem Tag drauf verständigt, dann sind es die 60 Millionen. Und es war dabei immer der Vorschlag, dass auf diese 60 Millionen 40 Millionen kommen von der kommunalen Ebene aus den Steuerzuwächsen, sodass wir 100 Millionen hatten. Es gibt also nicht diesen Dreischritt 40–60–100, sondern das Ergebnis an diesem Tag, wo wir nicht zusammengekommen sind, beinhaltete bereits eine Infrastrukturpauschale von 100 Millionen – 60 Millionen vom Land, 40 Millionen von der kommunalen Ebene.
Und wenn Sie das jetzt vergleichen mit dem Verhandlungsergebnis...
Das ist auch die grundsätzliche Linie. Richtig ist aber, dass in den Verhandlungen entschieden wurde, auf diese 100 Millionen insgesamt noch mal jeweils jährlich 50 Millionen obendrauf zu packen,
mit Blick darauf, dass es –
und da glaube ich, statistisch ist es so –
einen Investitionsstau auf kommunaler Ebene gibt.
Ich darf tatsächlich sagen, dass ich mit dieser Entscheidung – an der die Ministerpräsidentin in der Tat einen sehr entscheidenden Anteil hatte –, dass ich mit dieser Entscheidung sehr einverstanden bin und dass ich es für ein gutes Signal für das Land und seine Kommunen halte und hoffe, dass auch Sie jetzt in Kenntnis sind über den tatsächlichen Verlauf und die Fakten dieser Verhandlungen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Abgeordneter Renz, die CDU ist in diesem Lande stark im politischen Aschermittwoch.
Das merkt man.
Und es ist natürlich völlig in Ordnung, dass Sie sich selbst beziehungsweise der CDU noch mal für die weitreichenden Beschlüsse des Jahres 2006 danken.
Aber Sie haben ja die Frage gestellt,
warum haben das andere Parteien damals nicht beschlossen.
Das mag vielleicht daran liegen, dass damals dieses Land noch in einer Situation war, dass man Nettoneuverschuldung im Jahr 2005 hatte
und es wahrscheinlich einige Akteure für nicht ganz verantwortungsvoll gehalten haben, zu diesem Zeitpunkt
den Bürgern in diesem Lande derartige Dinge in Aussicht zu stellen.
Wenn Sie noch mal in die Protokolle vergangener Debatten schauen, werden Sie feststellen, dass dann immer vorsichtig gesagt wurde, ja, das ist unser langfristiges Ziel, aber wir können es auch erst dann machen, wenn es geht.
Das erklärt vielleicht einen unterschiedlichen Politikansatz und jedenfalls für die SPD-Fraktion darf ich feststellen, dass das der Hintergrund war dafür,
dass wir nicht schon im Jahr 2006 uns so definitiv festgelegt hatten, gleichwohl natürlich an der Rechtschaffenheit unserer Motive kein Zweifel bestehen kann.
Es ist mir eine große Freude.
Sehr geehrter Abgeordneter Renz,
selbstverständlich hat man das diskutiert, und die damalige Finanzministerin Keler hat sich den Hinweis erlaubt,
die Finanzministerin Keler hat sich nach meiner Erinnerung damals den Hinweis erlaubt, dass es, solange man nicht ein Wahrsager ist, relativ unseriös ist, wenn man gleichzeitig noch in einer Verschuldungssituation ist, klar definierte Schritte zu beschreiben, weil man doch am Ende nicht weiß, ob man sie einlösen kann, denn zwischen die Steuereinnahmen und das Ausgeben der Steuern hat der liebe Gott die kapitalistische Konjunktur gesetzt, und die geht mal hoch und mal runter.
Das war jetzt aber gar nicht der wesentliche Grund, warum ich hier ans Mikrofon getreten bin. Ich möchte mich ausdrücklich noch mal bei der CDU dafür bedanken, dass sie mitgemacht hat, das langfristige Ziel der SPD umzusetzen, und dass wir an der Stelle …
Nein! Nein! Das ist doch völlig in Ordnung. Und das ist eine Gemeinschaftsleistung. Wenn wir aber diesen großen historischen Bogen bis 2006 schlagen, Herr Renz, dann würde ich gerade auch angesichts der ausnehmenden Sachlichkeit und Fairness des Beitrages von Frau Bernhardt mir hier erlauben, darauf hinzuweisen – jetzt in der Funktion als Finanzminister –, dass die Voraussetzungen dafür, dass wir uns das heute leisten können,
auch in der rot-roten Koalition 2002 bis 2006 gelegt wurden, Herr Renz.
Herr Renz, ich darf mal daran erinnern, damals haben wir gegen den erbitterten Widerstand der CDU-Opposition den Haushalt zu sanieren begonnen.
Auch das ist ein wesentlicher Beitrag, Herr Renz.
Also...
Nee, nee, nee, nee, Herr Förster, das muss man schon mal sagen, das ist ja, schauen Sie, das ist ja die Wahrheit, dass solche massiven Konsequenzen für einen Haushalt, wie wir sie jetzt eingehen, dass die langfristig erarbeitet sind
und dass man die nicht von heute auf morgen hinbekommt.
Und wenn wir hier schon eine neue Qualität der Debatte haben – so empfinde ich das hier zum Thema Kindertagesförderungsgesetz –, wo die Opposition und Regierungsfraktionen miteinander in einer sehr sachlichen und respektvollen Weise umgehen, ich finde, dann gehört es auch zum vollständigen Bild, der Linksfraktion dafür zu danken, dass sie damals mitgeholfen hat, auch den Haushalt zu sanieren, denn ohne diesen Schritt wäre der heutige Tag nicht möglich geworden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie wissen, bin ich vom Kabinett beauftragt worden, ein Konzept für die Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung unseres Landes vorzulegen. Dieses Konzept liegt Ihnen mit dem Gesetzentwurf nun vor.
Bei der Erarbeitung dieses Gesetzes hatten und haben wir drei Ziele:
Erstens wollen wir die Landesbaumaßnahmen beschleunigen und damit unseren Beitrag leisten, dass der Mittelabfluss bei den Investitionen künftig höher liegt. Da schwingt auch ein klein wenig Eigennutz mit, denn nicht zuletzt waren es nicht abgeflossene Investitionen, die uns in der Vergangenheit vermeintlich hohe Jahresabschlüsse beschert haben. Ich sage „vermeintlich“, weil diese Investitionen sich nur verschieben und nachfolgende Haushalte entsprechend belasten.
Mit dem Umbau der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung wollen wir zweitens die Bauverwaltung wieder in die Fläche bringen. Das bedeutet, dass die bisherigen Außenstellen Rostock und Greifswald neben Schwerin und Neubrandenburg wieder zu eigenständigen Bau- und Liegenschaftsämtern entwickelt werden, die unmittelbar dem Finanzministerium unterstellt sind. Damit schaffen wir eine Hierarchieebene ab und übertragen den Ämtern vor Ort mehr Verantwortung. Wir verzichten aber gleichzeitig auf jede Menge Bürokratie, weil wir auf Mehrfachprüfungen ebenfalls verzichten.
Bürokratieabbau gibt es aber auch durch die Änderung der Rechtsform. Bislang ist der Betrieb für Bau und Liegenschaften als sogenanntes teilrechtsfähiges Sondervermögen organisiert, ein kompliziertes Rechtskonstrukt, das mit viel bürokratischem Aufwand verbunden ist. Zukünftig wären Wirtschaftspläne, Wirtschaftsprüfer und die Vorgaben des Handelsgesetzbuches entbehrlich und wir werden keine Luftbuchungen von Mieten mehr vornehmen müssen.
Die eigenständigen Ämter haben noch einen weiteren Vorteil: Teilweise haben sich durch den bisherigen Zuschnitt der Zuständigkeiten Situationen ergeben, in denen Mitarbeiter aus Neubrandenburg ein Projekt in Hagenow, also unweit von Schwerin, betreuten, während Mitarbeiter aus Schwerin nach Neustrelitz fuhren. In Zukunft werden die Baufachleute also weniger Zeit im Auto und mehr mit den Projekten verbringen können. Auch das ist eine Verbesserung, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umsetzen wollen: weniger Zeit für Bürokratie, mehr Zeit fürs Bauen.
Das führt letztlich ebenfalls dazu, das ist der dritte Punkt, dass wir durch die Modernisierung auch mehr Kostensicherheit beim Bauen erreichen. Viele Stellen, die bislang mit Verwaltungsaufgaben gebunden waren, können künftig auf der baudurchführenden Ebene eingesetzt werden.
Damit wird die Landesbauverwaltung sich wieder stärker auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können, nämlich das Bauen und Verwalten von Landesliegenschaften.
Das Beste habe ich mir allerdings für den Schluss aufgehoben:
Wir haben vor Einbringen des Gesetzentwurfes natürlich intensive Gespräche mit den Personalvertretungen geführt und ich freue mich, dass viele Beschäftigte hinter dieser Neuordnung stehen und eben auch der Personalrat. Ein Grund dafür dürfte sein, dass wir nicht davon ausgehen, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gegen ihren Willen den Dienstort wechseln müssen. Daher freue ich mich, den Gesetzentwurf weiter mit Ihnen beraten zu können, und bitte um die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich versuche die Frage mal abstrakt zu beantworten, weil ich für den Bereich zuständig bin. Die Staatshochbauverwaltung, wenn sie Liegenschaften saniert oder errichtet, prüft, wie die Versorgung mit Mittagessen gewährleistet werden kann. Da findet eine Nutzenabwägung statt zwischen den Aufwendungen, die man mit der Einrichtung einer Küche hat, welche Kantinen sind öffentlich mit Steuermitteln subventioniert und sind eine Konkurrenz zu anderen Anbietern, gastronomischen Anbietern in der Region, also dem Aufwand auf der einen Seite und dem Nutzen auf der anderen Seite, und es ist eine einfach fallbezogene Entscheidung.
Ich darf Ihnen beispielsweise sagen, an welcher Stelle auch ich persönlich entschieden habe, dass wir keine Kantine einrichten. Das ist beispielsweise die ehemalige Polizei in Rostock, wo jetzt ein Behördenzentrum entstehen soll, und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Da ist beispielsweise wenige Hundert Meter, ich würde sagen, 200/300 Meter davon entfernt die Kantine der „OstseeZeitung“. Da haben wir uns erkundigt, ob der Inhaber der Kantine deutliche Kapazitäten erweitern könnte, die Antwort war Ja. Zweitens, gegenüber von diesem zukünftigen Behördenzentrum unterhält das Studentenwerk eine öffentlich geförderte Kantine, die ebenfalls besucht werden kann, das sind auch noch mal 200 Meter. Das heißt, wir haben jetzt schon vor Ort eine entweder Überkapazität in privaten oder öffentlich getragenen Einrichtungen beziehungsweise Erweiterungsmöglichkeiten, es gibt noch weitere gastronomische Angebote, und in einem solchen Fall, haben wir beispielsweise entschieden, macht es dann mehr Sinn, den Raum in diesem Behördenzentrum so zu nutzen, dass vernünftige Veranstaltungsräume und Tagungsmöglichkeiten für die Behörden entstehen, als noch eine weitere Kantine zu eröffnen, die dann umgekehrt der Kantine der „Ostsee-Zeitung“, wenn man das mal sagen darf, und dem Studentenwerk Konkurrenz macht.
So wird es in jedem Fall eine Einzelabwägung geben, und dort, wo natürlich aus Sicht der Bauverwaltung eine auskömmliche private Infrastruktur sozusagen von Gelegenheiten, Essen gehen zu können zum Mittag, gegeben ist, beabsichtige ich auch in Zukunft keine Steuermittel dafür einzusetzen, dann sozusagen vielleicht noch ruinösen Wettbewerb in dem Bereich zu erzeugen. Die Umsätze in dem Bereich sind schon schwierig genug für
viele Kantinenbetreiber. Also insofern ist das immer eine Einzelfallabwägung nach den von mir genannten Standards. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Geheimnis, das glossenumwobene Geheimnis ist also hiermit offenbar gelüftet: Der Plakettenminister, das bin wohl ich.
Und ich nehme diese Aufgabe, wenn das Parlament dies heute beschließt, mit großer Freude
und Pflichtbewusstsein,
sehr geehrter Herr Abgeordneter Liskow, an.
Ich hatte so den Eindruck, als wenn der eine oder andere in der Öffentlichkeit, vielleicht sogar hier im Haus, das Thema doch für, sagen wir, nicht ganz so wichtig hält,
vielleicht auch für einen Fall für Loriot.
Ich hatte so den Eindruck.
Ich möchte allerdings sagen, zu dieser Gruppe von Menschen zähle ich mich nicht. Und ich würde Ihnen gern mal begründen, warum ich glaube, dass diese Maßnahme sicherlich nicht eine weltbewegende Veränderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist,
aber doch vielleicht einen wichtigen Akzent setzen könnte.
Sie haben ja vielleicht davon gelesen, dass eine Delegation von Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern im August des Jahres 2018 die Stadt Wien besucht hat. Darunter befanden sich auch zwei Mitglieder der Landesregierung, mein geschätzter Kollege Pegel und ich. Warum sind wir nach Wien gefahren? Weil wir uns unterrichten lassen wollten über eine über hundert Jahre bestehende Tradition im staatlichen, im kommunalen sozialen Wohnungsbau, welche Erfahrungen dort sind, warum die Stadt Wien seit hundert Jahren daran glaubt, dass Wohnen ein öffentliches Gut ist und nicht dem privaten Markt überlassen bleiben kann, weil Marktkräfte in bestimmten Wohnungsmärkten, jedenfalls großen Metropolen, zu erheblichen Segregationstendenzen und Spaltung einer Stadt führen können und warum man das in Wien nicht will.
Das Interessante daran war – und Sie können sich weiter darüber lustig machen –, das Interessante, was man dort erfahren konnte, war Folgendes: Warum gelingt denen das seit hundert Jahren?
Ich habe es vor Ort verstanden, glaube ich: Man geht zum Bürgermeister, wird empfangen, und der erzählt einem etwas über das Grundverständnis dieser Stadt, seine Menschen und über die Frage, was öffentliches Bauen für eine Rolle spielt. Dann gehen Sie zu einem Abgeordneten, der erzählt Ihnen genau dasselbe. An
schließend gehen Sie zum Chef der Wohnungsgesellschaft, das war eine Frau, die erzählt genau dasselbe. Und schließlich treffen Sie eine Managerin in einem Wohnquartier, eine private Architektin – das Quartiersmanagement macht das offenbar in Österreich anders, da können sich einfach private Einrichtungen für solche Aufträge bewerben –, und selbst diese private Architektin aus einem selbstständigen Architektenbüro erzählte dieselbe Philosophie. Die gesamte Stadt Wien atmet diese Tradition und diesen Geist. Deswegen gibt es das auch nach 20 oder 30 Jahren Neoliberalismus in Europa und der Welt in der Stadt Wien immer noch.
Die Frage ist: Was hat das jetzt mit der Plakette zu tun? Wenn Sie durch Wien gehen, können Sie von Haus zu Haus gehen und sehen, hier hat die Gemeinde Wien für die Bürger dieser Stadt dieses Haus im sozialen Wohnungsbau errichtet, zum Beispiel 1956. Manchmal stehen auch noch Architekten da drauf. Dann gehen Sie zum nächsten Haus und da steht das wieder dran. Das heißt, der Bevölkerung von Wien wird auch durch diese Maßnahme verdeutlicht, dass es sich um ein öffentliches Gut handelt und die guten Wohnbedingungen der Stadt Wien etwas mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, mit politischen Entscheidungen von Amtsträgern zu tun haben. Und deswegen gibt es in dieser Stadt kollektiv ein ganz anderes Bewusstsein,
ein ganz anderes Bewusstsein dafür, was staatliche Aktivitäten oder am Ende Aktivitäten der Solidargemeinschaft auch für Folgen haben können, was das bedeutet, und deswegen gibt es dort immer noch diese Bereitschaft, das zu unterstützen.
Insofern möchte ich, wie erwähnt, nicht sagen, dass, wenn wir jetzt Plaketten in Mecklenburg-Vorpommern anbringen, wir einen großen Ruck nach vorn machen und das Wirtschaftswachstum nach oben gehen wird, aber es kann vielleicht einen kleinen Beitrag dazu leisten, Bürgern in diesem Land zu verdeutlichen, dass ein gut ausgebauter und handlungsfähiger Staat keine Selbstverständlichkeit ist, jedenfalls, wenn man sich in der Welt umblickt, und dass es Ressourcen braucht, um dies zu erhalten. Und diese Ressourcen sind die Bereitschaft der Bevölkerung, das zu unterstützen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Handeln des Staates ist die Voraussetzung dafür, dass dieser Staat auch so erhalten bleiben kann.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht,
mein Eindruck ist schon, dass wir in den letzten Jahren zunehmend mit einem Ausmaß an Staatsverachtung auch bei Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert sind, das, glaube ich, für diesen Staat ein Problem darstellt. Ich weiß nicht, ob immer jeder dieser Bürger, die sich in Staatsverachtung üben, ob die sich darüber eigentlich im Klaren sind, wie es ihnen ginge, wenn es diesen Staat nicht gäbe, was sie alles nicht hätten, weil es Solidarleistungen sind, ob Straßenbau,
ob innere Sicherheit, ob Schulen oder andere Dinge. Das sind alles Gemeinschaftsleistungen. Insofern ist es so,
wenn dann Bürger vielleicht, weil sie in einer Situation unzufrieden sind oder sicherlich berechtigt mal, wie soll ich sagen, ihren Unmut äußern wollen, wenn sie den gleichsam auf den gesamten Staat übertragen und seine Institutionen, übertragen sie ihn auf ihr eigenes Lebensmodell, weil sie sich das gar nicht klarmachen, dass es ohne diesen Staat dieses Land so gar nicht geben würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es nicht überhöhen, aber ich möchte Sie auch ermuntern, das Thema dieser Plaketten nicht lächerlich zu machen, sondern, wie gesagt, mich hat das Beispiel Wien sehr beeindruckt. Es war ein gutes Beispiel, mich davon zu überzeugen, als ich diesen Antrag gesehen habe. Ich hatte nicht die Ehre, an der Erstellung des Antrages mitzuwirken, es ist natürlich eine Initiative der Fraktionen, aber als ich das gelesen habe, war ich sofort davon überzeugt, diese Bildungsreise nach Wien hat einen Beitrag dazu geleistet. Und ich hoffe, dass Sie, auch wenn Sie das nicht für den größten Fortschritt in diesem Lande halten, dann doch vielleicht für einen gewissen Anteil oder einen Beitrag zur Bewahrung unserer Demokratie und für die Begründung eines positiven Staatsgrundverständnisses …
Herr Abgeordneter Kokert, jetzt habe ich leider aufgrund des Zwischenrufes vergessen, wie ich den Satz begonnen habe. Aber auch dieses Ende ist kein schlechtes.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde zunächst gerne für ein bisschen Ordnung sorgen, denn das scheint mir angesichts des
Antragstextes beziehungsweise der Begründung auch erforderlich.
Um vielleicht gleich mit einem gravierenden Fehler oder zumindest einem Missverständnis zu beginnen: In der Begründung des Antrages heißt es – ich darf zitieren –, dass „der Zweckbetrieb von Krankenhäusern des Landeskrankenhausplanes grundsätzlich von der Körperschaftsteuer freigestellt ist“. Zitatende. Das ist eine Fehlannahme oder könnte zumindest eine sein, denn für die Steuerbefreiung ist es völlig unerheblich, ob das Krankenhaus Teil des Krankenhausplanes ist oder nicht. Entscheidend ist umgekehrt, ob die steuerlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen, und die gelten als erfüllt, wenn erstens in der Satzung beziehungsweise im Gesellschaftsvertrag klar geregelt ist, dass die Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar auf die selbstlose Förderung dem Gemeinwohl dienender steuerbegünstigter Zwecke gerichtet ist, oder zweitens, die Verfolgung dieses steuerbegünstigten Zwecks muss sich auch in der tatsächlichen Geschäftsführung widerspiegeln, wenn sie also gemeinwohlorientierte oder gemeinnützige Zwecke in eigenen Rechtsdokumenten verankert haben und das in praxi dann auch tatsächlich verfolgen.
Aus diesen beiden einfachen Sachverhalten folgt jedenfalls meines Erachtens schon das nächste Problem in der Begründung des Antrages. Sie dient dazu, um uns davon zu überzeugen, dass der Antrag gut ist. Selbstverständlich können im Falle einer Steuerbefreiung keine Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Das ergibt sich aus dem, was ich eben ausgeführt habe,
denn die Steuerbefreiung ist eine Förderung der Allgemeinheit. Daher muss das Ausschüttungsverbot auch zwingend in der Satzung enthalten sein. Sollte in der Praxis dagegen verstoßen werden, dann würde das nicht nur zur Aberkennung der Steuerfreistellung führen müssen, sondern auch zu einer entsprechenden rückwirkenden Versteuerung. Ich denke, spätestens jetzt dürfte jedem hier klar sein, dass gewinnorientierte Krankenhausträger die Voraussetzung für eine Körperschaftsteuerbefreiung nicht erreichen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sollte die AfD-Fraktion ihren Antrag und damit die Forderung nach Wegfall dieses Steuerprivilegs aufrechterhalten, dann hätte das nur zur Konsequenz, dass die steuerliche Mehrbelastung letztlich mit öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden müsste.
Unserem Land würde damit ein Bärendienst geleistet. Die Körperschaftsteuer geht nämlich zu 50 Prozent an den Bund, der sich über die Mehreinnahmen freut, die steigenden Kosten hingegen müssten sich dann Land und Kommune teilen.
Insgesamt volkswirtschaftlich wäre es aber linke Tasche, rechte Tasche, denn wenn ich die Körperschaftsteuer dem Unternehmen, das für gemeinwohlorientierte Zwecke tätig ist, entziehe, kann es nicht mehr dieselben Leistungen erbringen, die es ansonsten erbringen kann. Wenn es doch dieselben Leistungen erbringen können soll, muss es sozusagen, nachdem die Steuer abge
zogen wurde, wiederum einen höheren Zuschuss erhalten.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, vermag ich nicht ganz zu erkennen, worin der Sinn des Antrages bestehen soll. Er wäre aus meiner Sicht für die öffentlichen Finanzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen sogar schädlich. Deswegen kann ich entweder a) nur dazu raten, ihn zurückzuziehen oder b) mit großer Mehrheit abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Jess, Sie haben jetzt aber den Moment für den würdevollen Absprung verpasst,
indem Sie versucht haben, den Antrag noch mal zu retten. Man muss ja fast überlegen, ob man den Antrag überweisen muss, um ihn im Ausschuss noch mal richtig zu bearbeiten,
vielleicht unter Einbeziehung externer Experten in einer öffentlichen Anhörung.
Der erste Punkt, den Sie gesagt haben, hat mit dem Antrag nichts zu tun, dass Sie unzufrieden sind mit der Beantwortung der Kleinen Anfragen. Das sind, könnte man sagen, Nebelschwaden, aber so habe ich es nicht verstanden, sondern das ist auch eine Motivation, die Sie umtreibt. Da kann ich Ihnen gerne Folgendes versprechen: Auch für Sie und mich wird weiterhin das Steuergeheimnis gelten. Da werden wir keine Ausnahmen machen. Ich würde aber Ihren Hinweis gerne noch mal überprüfen, um zu gucken, ob die Kollegen vielleicht bei der Würdigung des Steuergeheimnisses an der Stelle übertrieben haben, um Ihnen doch vielleicht mehr Daten zur Verfügung stellen zu können.
Das Zweite ist, wenn ich das richtig verstanden habe, dass Sie sagen, 5 Millionen Körperschaftsteuer ungefähr im Bereich der Krankenhäuser sind Ihnen zu wenig, das erscheint Ihnen unplausibel. Sie haben selber darauf hingewiesen, dass manche dieser Krankenhäuser, weil sie sich in größeren Konzernstrukturen bewegen, steuerlich gar nicht geführt werden. Dann ist es natürlich auch klar, dass sie hier keine Körperschaftsteuer entrichten.
Wenn Sie Sorge haben, dass die privat geführten, gewinnorientierten Krankenhäuser in diesem Land zu wenig Steuern zahlen, wenn Sie das umtreibt, werde ich das gerne als Anlass nehmen, auf Ihre persönliche Bitte hin mal mit den Kollegen Betriebsprüfern zu sprechen, ob man diese Krankenhäuser noch mal richtig tiefenprüfen kann und wir noch was rausholen.
Das ist kein Problem. Da muss ich mich erst fachlich kundig machen, ob das wirklich geboten ist, aber da würde ich gerne zusagen.
Dann kommt der dritte Punkt, dass Sie sagen – ich verteidige jetzt auch ein bisschen den Kollegen Koplin, habe ich das Gefühl –, dass Ihr Vorschlag dazu führen würde, dass man, das hat Herr Koplin gesagt, die Versicherten zusätzlich belastet und umgekehrt die privaten Krankenhäuser, nicht Gemeinnützige, entlastet. Umverteilung von unten nach oben, vom Proletariat zum Kapital – so würden Sie das vielleicht früher gesagt haben.
Nee, ich sowieso. Ich bekenne mich ja dazu, ich sage das heute noch, Herr Ritter, ich sage das heute noch. Damit habe ich gar kein Problem.
Jetzt müssen wir das mathematisch noch mal durchgehen. Wenn wir die gemeinnützigen Krankenhäuser der Körperschaftsteuer unterwerfen, haben wir erst mal Mehreinnahmen. Wenn Sie dann den Körperschaftsteuersatz so absenken wollen, dass sie aufkommensneutral
im Aufkommen sind – das steht ja im Antrag drin, das hat Ihr Kollege vorgetragen –,
dann habe ich erst mal, …
Warten Sie mal, Herr Förster! Wir gehen das jetzt Schritt für Schritt durch, das war der Vorschlag.
Auch langsam, das muss man ja genießen.
… dann führt es doch dazu, dass die Steuerbelastung der privat betriebenen gewinnorientierten Krankenhäuser sinkt. In dem Tagesordnungspunkt eben wollten Sie mich noch aufgefordert haben, denen vielleicht auf die Pelle zu rücken, um zu überprüfen, ob die 5 Millionen nicht zu wenig sind. Ihr Vorschlag führt aber zum Gegenteil, dann zahlen die noch weniger, mal abgesehen, dass sie sich im Gesamtsystem verteilt.
Anders ist es bei den gemeinnützigen Krankenhäusern. Das würde ich hier mal sagen, weil es in diesem Landtag eine manchmal – auch in der Öffentlichkeit – schräge Debatte gibt über Gewinne von gemeinnützigen Krankenhäusern oder Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, ich würde es gerne noch mal sagen:
Die erwirtschaften keine Gewinne, Herr Koplin, auch nicht das Uniklinikum Rostock. Das hat Jahresüberschüsse, die im Unternehmen verbleiben, und zwar ausschließlich für den Unternehmenszweck, und der Unternehmenszweck ist die Krankenversorgung von Menschen in diesem Land. Wenn ich jetzt also die der Körperschaftsteuer unterwerfe, schmälere ich den Überschuss. Können wir das so sagen? Wenn ich den Überschuss schmälere, habe ich weniger Möglichkeiten, Geld einzusetzen für die Krankenversorgung.
Selbstverständlich ist das so. Das ist ja nun wirklich …
Herr Jess,
Herr Jess,
Herr Jess, wenn Sie als Krankhaus aus Jahresüberschüssen Rücklagen bilden oder Rückstellungen, Investitionen tätigen und die werden vorher besteuert …
Entschuldigen Sie, dann macht die gesamte Diskussion gar keinen Sinn, weil ich entnehme diese Gewinne dann
ja nicht. Auch wenn Rostock zum Beispiel etwas entnimmt, ändert Ihre Körperschaftsteuer daran nichts, wenn die Bürgerschaft in Rostock sagt, ich schöpfe was vom Gewinn ab. Das ändert alles gar nichts.
Das heißt, Sie haben, wenn Sie eine Besteuerung dieses Unternehmens haben wollen, am Ende weniger Geld zur Verfügung, um die Leistungen zu erbringen. Das heißt, es gibt dann zwei Möglichkeiten – insofern haben Sie recht, es gibt keine zwingenden Mehrbelastungen für Versicherte –, es gibt zwei Möglichkeiten zu reagieren: Ich kann die Gesundheitsversorgung verschlechtern, weil ich es mir nicht mehr leisten kann. Das ist die erste Möglichkeit. Und wenn ich das nicht will, dann muss ich die Beiträge erhöhen. Da hat Herr Koplin völlig recht, aber er hat vergessen zu sagen, das geht natürlich nur, wenn ich das Interesse habe, die Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Niveau aufrechtzuerhalten. Wenn ich das nicht machen will, kann ich es auch, oder wenn ich nicht die Beiträge erhöhen will, muss ich die Gesundheitsversorgung verschlechtern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass es in diesem Parlament eine breite Mehrheit gegen all diese Optionen gibt und wir wahrscheinlich in diesem Lande bei unserem System bleiben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In diesem Parlament ist ja schon über viele Tiere gesprochen worden. Ich erinnere mich an den Wolf, den Kormoran,
den Biber, den Mink, den Waschbären. Ich habe übrigens gelernt, die letzten drei sind Prädatoren und Neozoen. Heute sind die Insekten dran.
Bei anderen Diskussionen gab es bisweilen Kolleginnen und Kollegen, die sich den Bauch nicht halten konnten bei der Diskussion über die Tiere – jedenfalls habe ich das so wahrgenommen –, und ich würde dafür plädieren, dies bei diesem Thema zu unterlassen, denn die Situation, die sich bei den Insekten darstellt, so habe ich das bei Herrn Backhaus gelernt, ist unbestritten in der Landwirtschaft durchaus nicht unproblematisch. Auch ich selbst habe schon mit Landwirten darüber gesprochen, die ebenfalls sagen, dass es da Probleme gibt.
Jeder von uns weiß, welche Rolle Insekten in der Tierwelt oder insgesamt in der Umwelt spielen und was das auch für unsere Ernährung bedeuten kann, wenn diese Zusammenhänge nicht mehr funktionieren. Das ist also eine elementare Frage der Daseinsvorsorge, wenn man so will. Fachlich gesehen habe ich natürlich dem, was Frau Aßmann zu sagen hat, nichts hinzuzufügen, schon gar nicht bin ich in der Lage, das fachlich zu überbieten. Deswegen würde ich gerne einen kleinen, auf der Basis des Geistes von Herrn Backhaus einen kleinen Debattenbeitrag leisten zu dem, was sich hier eben gerade dargeboten hat.
Herr Borschke, Sie haben es auf den Punkt gebracht, indem Sie hier bekannt haben, als passionierter Autofahrer selbst ein Insektenmörder zu sein.
Und worum es dabei geht – das ist natürlich jetzt nicht ganz ernst gemeint –, ist, und das ist doch der Kern der Debatte, die Frage: Sind wir bereit zu akzeptieren, dass unser Lebenswandel, unsere Lebensart Konsequenzen für die Umwelt hat?
Das können wir uns an verschiedensten Stellen ansehen. Deswegen würde ich mal zurückweisen, Herr Borschke, die These, dass hier irgendjemand den Landwirten an den Karren fahren will oder da irgendwelche Vorwürfe machen will. Davon ist mitnichten die Rede. Wir könnten uns,
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
wir könnten uns an zweiter Stelle mit uns als Autofahrer beschäftigen, wir können uns auch mit uns in anderen Tätigkeiten oder anderen sozialen Rollen beschäftigen, das ist aber ein Thema, was wir, Herr Borschke, ernst nehmen sollten.
Der Antrag der SPD- und CDU-Fraktion zielt darauf ab, bei den Maßnahmen, die wir sowieso machen, wenn wir also beispielsweise Straßenbeleuchtung fördern, bei diesen Maßnahmen die Option zu wählen, die nach Lage der Dinge die beste Möglichkeit ist, auch die Umwelt zu schützen. Ich weiß gar nicht, wo das Problem sein soll. Es wird ja nichts unternommen, um den Insekten und den Bauern auf die Pelle zu rücken, sondern die Idee ist zu sagen, wenn wir neue Straßenlaternen installieren, brechen wir uns doch keinen Ast aus der Krone, das so zu machen...
Keinen Zacken – Entschuldigung, Frau Oldenburg, herzlichen Dank für die Nachhilfe.