Man kann sich einbringen und ob es dann klappt oder nicht klappt, das liegt an jedem selber und an der Mehrheit
Zum anderen ist es auch so, dass Sie die Gewerkschaftsarbeit ad absurdum führen. Sie sagen, wir machen das jetzt alles durchs Plenum, wir bestimmen das alles durchs Plenum und dann brauchen wir die Gewerkschaften ja nicht mehr.
Was soll das denn noch? Wofür soll die sich denn noch einsetzen? Ich habe das gerade draußen Herrn Scheidung erklärt, der mich fragte: Was macht ihr denn jetzt nachher? Ich sagte, na ja, ganz einfach, ihr führt die Gewerkschaft hier auch vor,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Deswegen haben die Gewerkschafter auf ihrem Gewerkschaftstag alle meinen Vorschlag und einen interfraktionellen Antrag...)
GdP – Sie waren bei der Gewerkschaft der Polizei, wenn ich mich richtig erinnere. Das ist aber nicht die Gewerkschaft, die es nur allein gibt. Es gibt noch mehr Gewerkschaften, Herr Ritter.
Vielleicht wissen Sie das nicht, aber den Deutschen Beamtenbund gibt es noch, es gibt noch ver.di. Anscheinend ist das nicht zu Ihnen durchgedrungen, dass es nicht nur eine Gewerkschaft gibt.
Einen Moment! Einen Moment, Herr Gundlack! Ich dachte, ich habe Hinweise gegeben. Auch die Fraktion DIE LINKE hat hier noch Redezeit. Wenn es Klärungsbedarf gibt, dann ist Gelegenheit, bitte hier vorne am Rednerpult klarzustellen, was immer man auch klarzustellen wünscht.
Wir können die inhaltlichen Debatten ja gerne führen, aber nicht mehr heute und hier, weil dazu der Ausschuss da ist, wo wir auch beraten können und nachher, wenn der Gesetzentwurf hier vorliegt, noch mal im Plenum. Dazu ist es ja da. Wenn Sie das nicht wollen, wenn Sie es gleich so machen wollen, ist das Ihr gutes Recht, aber wir werden dann dagegenstimmen, ganz einfach,
ob Sie nun namentliche Abstimmung beantragen oder nicht. Sie machen hier einen auf Sandmann und wir sollen mitgehen. Das können Sie aber vergessen, dass wir das machen.
Außerdem können wir im Ausschuss oder auch im Plenum gerne noch mal klären, wie eigentlich Ihre Position zum Artikel 33 Absatz 5 zur Alimentationspflicht ist, was Sie alles reinhaben wollen. Sie sagen hier nur, Sie wollen das große Ganze machen und dann immer nur ein paar Prozente obendrauf. Wir müssen uns mal über alles unterhalten: Wie weit geht das denn eigentlich noch? Aber das interessiert Sie ja alles nicht. Sie wollen immer nur 100 Prozent oder 110 Prozent. Da werden wir leider nicht mitgehen, weil wir das nicht können.
Und der namentlichen Abstimmung sehe ich völlig gelassen entgegen. Ich hoffe nur, dass Sie nächstes Mal einen vernünftigen Antrag schreiben, zu dem Sie dann stehen,
auch wenn Sie ihn eingebracht haben und nicht, wenn ich Ihrem Referenten draußen sage, was wollt ihr denn eigentlich, ihr habt „inhaltsgleich“ gesagt, meint aber „wirkungsgleich“. Das funktioniert so nicht. Entweder, Sie schreiben einen Antrag und der bleibt auch so, der Antrag, oder Sie lassen es sein, gehen nach Hause oder gehen aus dem Landtag raus. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Rösler hat im Grunde schon alles gesagt,
(Torsten Renz, CDU: Wenn sie schon alles gesagt hat, dann müssen Sie keine Anmerkungen mehr machen.)
Die Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder ist am 17. Februar dieses Jahres in Potsdam zu einem Ergebnis gekommen.
Die Tarifpartner einigten sich nach anfänglichen hohen Forderungen von 6 Prozent Lohnsteigerung auf einen für beide Verhandlungsseiten auskömmlichen Tarifabschluss, der neben dem Inflationsausgleich einen fairen Anteil am wirtschaftlichen Wachstum der letzten Jahre bietet. Über zwei lineare Erhöhungen werden die Gehälter der Angestellten rückwirkend zum 01.01.2017 um 2 Prozent und zum 01.01.2018 um 2,3 Prozent angehoben. Die Einführung einer Stufe 6 in den Entgeltgruppen ab E9 schließt darüber hinaus für den öffentlichen Dienst eine breite Marktlücke auf dem Personalmarkt.
Was die Verhandlungsführer für die Beschäftigten erreichten, muss nun auch in der laufenden Besoldungsrunde auf die Beamten unseres Bundeslandes übertragen werden. Die bisher vorgesehene Anpassung der Bezüge zum 01.06.2017 um 1,75 Prozent ist daher nicht hinreichend, da dies gerade einmal der laufenden Inflation entspräche. Die Berufswege im öffentlichen Dienst
müssen bei zurückgehenden Bewerberzahlen im Laufe der demografischen Entwicklung ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Das gesteht sich die Regierungskoalition ja auch ein. Die verschiedenen Laufbahnen in der Landesverwaltung, im Schulwesen und bei der Polizei müssen sich den aktuellen sozialpolitischen und tariflichen Entwicklungen anpassen. Die vereinbarten Entgeltsteigerungen liegen aber de facto eher nur knapp über einem Inflationsausgleich. Die Motivationsanreize für die Leistungserbringer im öffentlichen Dienst müssen darum erhalten bleiben.
Die Forderung des Deutschen Beamtenbundes nach einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen ist deshalb nur sach- und zeitgemäß.
(Thomas Krüger, SPD: Das heißt, Sie wollen die Beamten bevorteilen? Das heißt, Sie setzen die Angestellten zurück? Das ist die Politik der AfD?!)
Frau Rösler hat es auch gesagt, das Stichwort ist „Wertschätzung“. Wir werden daher diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstützen.
Die Landesregierung steht bei der Übernahme der Tarifverhandlungen aus dem öffentlichen Dienst der Länder aktuell hinten an. Bisher wurde mit dem Finanzministerium noch immer keine Einigung erzielt. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifeinigung