Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

Abschließend möchte ich den Mitgliedern des Petitionsausschusses und den Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariats für die ergebnisorientierte und konstruktive Zusammenarbeit danken. Jede einzelne Petition wird gründlich geprüft und es wird versucht, wenn möglich, ein zufriedenstellendes Ergebnis im Sinne des Petenten herbeizuführen. Die Anliegen der Menschen, die sich vertrauensvoll an uns wenden, sollten niemals leichthin abgetan werden, sondern jederzeit auf gleicher Augenhöhe besprochen werden. Die Menschen müssen spüren, dass ihre Stimme und ihre Meinung wichtig ist und auch gehört wird. Der Petitionsausschuss trägt aus meiner Sicht hierzu seinen Teil bei durch den sorgfältigen Umgang mit den einzelnen Petitionen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Bericht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christel Weißig, AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Kollegin Frau Larisch hat bereits einiges angesprochen. Deshalb will ich nur ganz kurz und ergänzend noch einen Blick vor allem auf das Themenfeld Justiz werfen.

Auch 2016 – und dieser Trend setzt sich fort – bezogen sich viele Petitionen auf das Problem überlanger Gerichtsverfahren. Viel zu lange müssen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land auf Entscheidungen warten, weil Bearbeitungszeiträume teilweise absurde Dimensionen angenommen hatten und auch haben. Aktuelle Angaben zeigen, die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern hat sich erhöht. Bei den Verwaltungsgerichten sprechen wir mit Blick auf das vergangene Jahr mittlerweile über 18,5 Monate, die Sozialgerichte liegen bei 21,8 Monaten und das Landessozialgericht sogar bei 27,8 Monaten. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Damit gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Bundesländern mit den längsten Verfahren und die Vielzahl der Petitionen spiegelt dieses Problem auch wider.

Insbesondere bei gerichtlich zu klärenden Fragen des Nachlasses oder bei strittigen Sozialhilfen – meine Kollegin sprach es an – sind solche langwierigen Verfahren unzumutbar. Schließlich geht es um Menschen, die auf Klärung warten und unter den Folgen der ausbleibenden Entscheidungen auch leiden. Neben der Verzweiflung, die wir aus den Petitionen oft herauslesen können, muss ich Ihnen wohl nicht erklären, wie groß der Vertrauensverlust, die Ohnmacht und der aus dieser Ohnmacht resultierende Frust auf den Staat und „die da oben“ bei den Opfern überlanger Gerichtsverfahren sind.

Oft wurden diese enormen Wartezeiten in den Stellungnahmen der Ministerien oder der Gerichte mit hohen Krankheitsständen begründet und sogar mit grundsätzlich fehlendem Personal. Deshalb muss und sollte aus unserer Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung, die Gerichtsstrukturreform laufend auf den Prüfstand gestellt werden. Es reicht eben nicht, nur auf fehlende Haushaltsmittel zu verweisen, wenn die Gerichte vor Ort mehr Personal benötigen.

Abschließend möchte ich noch eine Bitte beziehungsweise einen Appell an meine Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss richten: Natürlich – und der Kollege Stamer sagte es auch – können wir nicht allen Petenten helfen. Und natürlich gibt es zahlreiche Fälle, bei denen wir Wünsche nicht erfüllen oder Beschwerden auch nicht teilen können. Trotzdem erwarten wir, dass Petitionen nicht abgearbeitet, sondern nachempfunden werden, auch wenn das manchmal schwierig ist. Wir möchten, dass der Ausschuss sich Zeit für Diskussionen nimmt, Geduld in der Auseinandersetzung beweist und vor allem das Selbstbewusstsein aufbringt, kritisch zu sein mit der teilweise sehr distanzierten, komplizierten und bürgerfernen Bürokratie in diesem Land, die die Einwohnerinnen und Einwohner noch zu oft wegstößt, vergrämt und mitunter auch frustriert zurücklässt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Frau Larisch, ich möchte Sie ja gar nicht kritisieren, aber ich möchte das doch nicht so stehen lassen,

(Karen Larisch, DIE LINKE: Das dürfen Sie.)

was Sie hier noch mal kundgetan haben. Ich denke, es wurde hier eindeutig gesagt, dass wir im Petitionsausschuss auch fraktionsübergreifend für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten und dass wir – daran kann ich mich jedenfalls nicht erinnern – keine ausufernden Streitigkeiten haben, weil wir gemeinsam nach gleichen Zielen für die Bürger suchen. Aber wir dürfen natürlich auch nicht vergessen, dass wir über 34.700 Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt haben, und die leisten eine hervorragende Arbeit. Und weil die Verwaltungen gut in unserem Land arbeiten, haben wir natürlich nicht jeden Tag zehntausende Beschwerden. Deshalb will ich dieses Bild der absoluten Überheblichkeit, die die Petenten erfahren, so, wie Sie es sagen, nicht stehen lassen. Das kann man auch nicht so stehen lassen, weil überwiegend sehr, sehr gut und mit großer Initiative gearbeitet wird.

Ich habe hier versucht, zwei Beispiele zu benennen. Die Petenten sind nicht das Spiegelbild der Unzufriedenheit unserer Menschen, sondern sie nehmen ihr Grundrecht wahr, ihre Meinung zu sagen.

(Thomas Krüger, SPD: Genau so.)

Das ist doch freundlich, das ist doch ermunternd, das soll uns doch ermuntern,

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Maika Friemann-Jennert, CDU)

dass sie überhaupt nicht politikverdrossen sind.

Ich weiß, dass Sie sich sehr stark sozial engagieren, Frau Larisch. Aber wir haben die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, deshalb gehen die Beschwerden und Eingaben auf sozialem Gebiet immer zu dem Bürgerbeauftragten

(Karen Larisch, DIE LINKE: Das ist richtig.)

und nur wenige landen bei uns. Darum ist die Zahl der sozialen Fälle sehr gering. Das ist eine tolle Arbeitsteilung, die wollen wir auch gar nicht infrage stellen.

Und wenn Sie sagen, die Bürgerinnen und Bürger verstehen die Bescheide nicht, dann gebe ich Ihnen recht, die Vordrucke sind manchmal kompliziert. Aber das, was Sie meinen, das verallgemeinern Sie auch wieder stark. Das habe ich Ihnen aber schon öfter gesagt und deshalb will ich das hier noch einmal sagen. Nur mal ein Beispiel: Wenn also eine Bürgerin zur Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wird, weil sie einfach ihr Bußgeld nicht zahlt, beginnt die Ersatzfreiheitsstrafe an dem Tag, als sie dort ankam, um die Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen, danach zahlte ihre Freundin das Geld auf ein falsches Konto ein, wodurch sie natürlich länger sitzen muss, als an dem gleichen Tag wieder entlassen zu werden, dann können Sie nicht sagen – und das haben Sie hier gesagt, ich nehme das zur Kenntnis –, die Bürgerinnen haben den Vordruck nicht verstanden. Ich meine, man kann ja wohl erkennen, jeder Bürger, auf welches Konto ich was überweisen muss.

(Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Insofern sollten wir immer versuchen, relativ damit umzugehen, dass nicht alle Bürger schlecht behandelt werden und nicht alle Bürger, die sich bei uns beschweren, schlecht beraten werden. Also ganz so ist es nicht. Ich denke mal, wenn wir uns darauf einigen können, dass viel, viel Gutes getan wird in unseren Verwaltungen und Ministerien

(Karen Larisch, DIE LINKE: Und ich bohre immer nach und dann ist alles gut.)

und dass dennoch manche Eingabe und Beschwerde vermieden werden könnte, dann wären wir auf dem richtigen Weg. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/436 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/436 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Sonderbericht „Kommunale Sozialausgaben“, auf Drucksache 7/128, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/508.

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Sonderbericht „Kommunale Sozialausgaben“ – Drucksache 7/128 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/508 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Abgeordnete Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/508 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu den kommunalen Sozialausgaben. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss. Der Finanzausschuss hat hierzu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die Anhörung eingehen. Die Sachverständigen haben den Sonderbericht des Landesrechnungshofes insgesamt begrüßt. Begründet hat dies der Landkreistag damit, dass die Sozialausgaben in den kommunalen Haushalten der größte Ausgabenblock seien. Der Städte- und Gemeindetag hat zudem darauf aufmerksam gemacht, dass durch die hohen Sozialausgaben in den kommunalen Haushalten notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur immer weiter zurückgedrängt würden. Der Landesrechnungshof hat in der Anhörung ausdrücklich auf den Wert von landesweiten Datenbanken hingewiesen, in denen die Leistungen und auch die Entgeltstrukturen erfasst werden könnten. Auf diese Weise könnte nach Einschätzung des Landesrechnungshofes am Ende mehr Transparenz für alle Beteiligten geschaffen werden.

Natürlich gibt es in einer Anhörung nicht nur Lob, sondern auch die eine oder andere kritische Anmerkung. So hat der Landkreistag sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass in dem Sonderbericht noch zu viele Fragen offengeblieben seien, auf die er sich in dem Bericht eher Antworten erhofft hatte. Darüber hinaus gab der Städte- und Gemeindetag zu bedenken, dass man die Problematik der Sozialausgaben nicht nur rein fiskalisch bewerten könne. Viel wichtiger sei nämlich die Frage, welche Wirkungen die eingesetzten finanziellen Mittel bei den betroffenen Menschen hätten.

Werte Abgeordnete, die Fraktion DIE LINKE hatte im Ergebnis der Beratungen die Annahme einer Entschließung beantragt, wonach der Landtag unter anderem die Auffassung des Landesrechnungshofes teilen sollte, dass das Ausgabenniveau bei existenzsichernden Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich überdurchschnittlich sei. Zudem sollte der Landtag als Ursache hierfür die schlechte sozioökonomische Lage im Land feststellen. Darüber hinaus sollte die Landesregierung zur Einrichtung einer landesweiten Datenbank für Jugendämter aufgefordert werden, in der alle Einrichtungsprofile, die Entgeltsätze und das jeweilige Leistungsangebot enthalten sein sollten. Diesen Entschließungsantrag hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Die Fraktion der AfD hatte ebenfalls eine Entschließung beantragt, wonach die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden sollte, die Kommunen beim Aufbau der integrierten Sozialplanung zu unterstützen. Ferner sollte die Landesregierung die Weiterbildungsmöglichkeiten im Sozial- und Jugendhilfebereich überprüfen und ausbauen beziehungsweise neu schaffen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen ergriffen werden, damit

die Finanz- und Fachstatistikdaten der Kommunen einheitlich und automatisiert an das Statistische Landesamt übermittelt werden. Auch dieser Entschließungsantrag wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen haben beantragt, den Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen und darüber hinaus die Ihnen nunmehr vorliegende Entschließung zu verabschieden. Danach sieht der Landtag die hohen kommunalen Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich mit Sorge und bittet die Landesregierung, sich weiterhin für Maßnahmen einzusetzen, die einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben entgegenwirken. Ferner soll die Landesregierung gebeten werden, die Kommunen dabei zu unterstützen, bei der Verhandlungsführung mit den Leistungserbringern noch professioneller zu werden. Diesen Entschließungsantrag hat der Finanzausschuss mehrheitlich angenommen. Der Beschlussempfehlung insgesamt hat der Finanzausschuss ebenfalls zugestimmt.

Abschließend möchte ich Sie nunmehr noch um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Tilo Gundlack, SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Betrachtung und Beobachtung der kommunalen Sozialausgaben sind eine wichtige Daueraufgabe des Landes. Deshalb begrüße auch ich es ausdrücklich, dass der Landesrechnungshof die Sozialausgaben der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern weiter und kontinuierlich im Blick hat. Vor allem halte ich die Einbindung von Professor Junkernheinrich für einen großen Gewinn.

Der Landesrechnungshof hat mit dem vorliegenden Sonderbericht seine Sichtweise, auch unter Einbringung der Stellungnahmen meines Hauses zu vergangenen Berichten, weiterentwickelt, Handlungsbedarfe aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dabei sind insbesondere die Einbeziehung und die Untersuchung des Fachberatungsunternehmens für öffentliche Verwaltung im Konsens für die Arbeit des Sozialministeriums eine wertvolle Unterstützung.

Allerdings – das möchte ich hier auch ausdrücklich betonen – hat der Landesrechnungshof nicht alle Anregungen der Stellungnahme des Sozialministeriums zum Entwurf des Sonderberichtes berücksichtigt. Auch wurden an einigen Stellen ohne weitergehende Prüfung Einschätzungen vorgenommen, die nicht von mir oder meinem Haus geteilt werden. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich seiner Darstellung zu den Schiedsstellen im Bereich SGB VIII und SGB XII. Hier wünsche ich mir in Zukunft ein genaueres Prüfen. So ist etwa eine, ich zitiere, stets „zuungunsten der Kommunen“ ausgefallene „Schiedsstellenpraxis“ der Schiedsstelle SGB XII, Zitatende, nicht kor

rekt. Hier erwarte ich auch vom Landesrechnungshof eine sorgfältigere und seriösere Arbeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfungen des Landesrechnungshofes beziehen sich vor allem auf das Jahr 2015 und die Jahre davor. Fast vollständig außer Acht bleiben in dem vorliegenden Sonderbericht die zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Änderungen des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII. Mit anderen Worten: Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes ist nicht mehr up to date und ist – das liegt in der Natur der Sache – an vielen Stellen überholt. Warum ist das wichtig? Ganz einfach, denn zum Jahresanfang 2016 wurde insbesondere die Finanzierung der Sozialhilfe in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend geändert. Es wurde eine Fachaufsicht über die Sozialhilfeträger sowie die zentrale Stelle der Sozialhilfeträger implementiert, das heißt, soweit möglich, wird nunmehr auf eine Trennung zwischen ambulanten, stationären und teilstationären Leistungen verzichtet, sodass auch im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz der Grundsatz der Personenzentriertheit mehr im Mittelpunkt steht.

Außerdem nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger nunmehr die Aufgaben nach dem SGB XII im übertragenen Wirkungskreis wahr. Die damit verbundene kooperative Fachaufsicht für die Sozialhilfeträger und ihre zentrale Stelle ist zwischenzeitlich durch mein Haus aufgebaut worden und wird intensiv wahrgenommen – mit positiven Folgen, denn viele der Handlungsbedarfe, die der Landesrechnungshof in seinem Sonderbericht aufgezeigt hat, sind durch diese neuen Prüfungsmechanismen bereits unabhängig von den Prüfungen des Landesrechnungshofes erkannt und umgesetzt beziehungsweise auf den Weg gebracht worden. Das sind, wie ich finde, keine nicht ganz geringen Veränderungen, die zu einer verbesserten Fachaufsicht führen. Diese dürfen hier und heute nicht unter den Tisch fallen, nur, weil das Jahr 2016 noch nicht im Blick des Berichtes des Landesrechnungshofes lag.