Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Den Änderungsantrag werden wir auch ablehnen.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das verwässert nichts.)

Ja, bleiben Sie …

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich wollte doch nur …

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Ich wollte nur sagen, es war doch weitgehender Konsens für den Antrag, und mir ging es nur darum, dass ich es unangemessen fand, dass sozusagen Opfer der DDR-Diktatur sich hier angreifen lassen müssen von einem Mitglied der CDU-Fraktion. Ich würde mir wünschen, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/593 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/593 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/529 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/529 einstimmig angenommen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Einheitliche Abstandsregelung zwischen Windeignungsgebieten in MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/538.

Antrag der Fraktion der AfD Einheitliche Abstandsregelung zwischen Windeignungsgebieten in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/538 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Borschke.

Jetzt muss ich erst mal einen Schluck nehmen hier, danke.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für eine zeitgemäße und zuverlässige Planung der Ämter für Raumordnung und Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern sind landesweit einheitliche Vorgaben zu den Abstandsregelungen für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen unumgänglich. Ein größerer Abstand von mindestens fünf Kilometern soll eine zu hohe Dichte von Windenergieanlagen sowie überdurchschnittlich viele Eignungsgebiete vermeiden und somit eine Verspargelung der Landschaft verhindern oder zumindest vermindern.

In der Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme, kurz RREP, in MecklenburgVorpommern legt die Landesregierung fest, dass der Mindestabstand zu bestehenden oder neu geplanten Eignungsgebieten grundsätzlich nur noch 2,5 Kilometer anstatt der vorherigen 5 Kilometer betragen soll.

Im Zuge der Änderung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme werden durch die zuständigen Regionalen Planungsverbände neue Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen. Infolge der Anwendung des Kriterienkataloges kommt es zu einer Konzentration von neuen Eignungsräumen in einigen Planungsregionen. Unter Berücksichtigung von Bestandsanlagen bestehen unzureichende Freiräume zwischen den Windparks, die aus einer visuellen Überprägung durch die dominante Wirkung der technischen Anlagen resultieren.

Die vielen Aktivitäten, Proteste und Stellungnahmen der Bevölkerung im Beteiligungsprozess bestätigen die vorhandenen und nachvollziehbaren Bedenken und Befürchtungen der Bevölkerung. Unsere Bürger befürchten eine mögliche Verschlechterung der Lebensqualität in den betroffenen Räumen. Die Regierung hat bei planerischen Entscheidungen den Interessen und Bedenken der Bürger und natürlich auch den Bedenken der vielen Gäste und Touristen in unserem schönen Land gebührend Rechnung zu tragen. Hinzu kommen Bedenken den Umwelt- und Naturschutz betreffend, von einer massiven Zerstörung und Beeinträchtigung unserer Kulturlandschaft ganz zu schweigen.

Es kann nicht Ihr Ernst sein, unseren nachfolgenden Generationen solch ein Landschaftsbild zuzumuten! Ein Abstand von nur 2,5 Kilometern zwischen den Windeignungsgebieten bei Anlagenhöhen von künftig bis zu 200 Metern lässt optisch ein Windeignungsgebiet in das nächste nahezu übergehen. Wir meinen, dass durch eine Rückkehr zu den Mindestabständen zwischen den neuen Eignungsräumen von mindestens 5 Kilometern den berechtigten Bedenken der Bürger einhergehend mit einer Überprägung des Landschaftsbildes Rechnung getragen werden kann.

Herr Borschke …

Nein, Herr Krüger.

Mit dieser Forderung steht meine Fraktion im Übrigen nicht alleine da. Unter anderem sprach sich der Kreistag Vorpommern-Greifswald geschlossen für eine Abstandsregelung von fünf Kilometern aus.

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Auch die CDU in Nordwestmecklenburg bringt das Thema Eignungsgebiete auf die Tagesordnung des Kreistages und fordert die fünf Kilometer Abstand zum Schutz der Bürger vor den Einflüssen der Windkraftanlagen. In ganz Norddeutschland protestieren die Menschen gegen den übertriebenen Ausbau der Windkraftanlagen. Die Menschen vereinen sich in Interessengemeinschaften und Bürgerinitiativen. Sie wenden sich parteiübergreifend an die Kreistagsfraktionen und fordern ein klares Signal in Richtung Landesregierung.

Diese Bürger sind gar keine Windkraftgegner, sie fordern nur einen kontrollierten Ausbau und ausgewiesene Eignungsgebiete, die nicht ihre Lebensqualität einschränken. Die Abstandsregelung auf fünf Kilometer zu erhöhen, wäre doch schon mal ein guter Anfang in Richtung kontrollierter Ausbau.

Herr Borschke, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten da Cunha?

(Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!)

Herr Borschke, Sie haben ja selber ausgeführt, dass es den menschengemachten Klimawandel nicht gibt, da wollte ich noch mal fragen, …

Wie bitte, noch mal?!

Dass es den menschengemachten Klimawandel nicht gibt.

… wie Ihr Energiekonzept der Zukunft aussieht?

Ganz einfache Antwort: Es gab keine Notwendigkeit, unser Energiekonzept überhaupt zu ändern. Man hätte vernünftig weiterforschen können

(Thomas Krüger, SPD: Sie setzen auf Kohle- und Atomstrom.)

und hätte vernünftige Lösungen gefunden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Auf Kohle- und Atomstrom, darauf setzt die AfD.)

Worauf setzen Sie denn? Auf lauter Unfug und Unwissenheit.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Auf jeden Fall würden Sie dann auch mal auf die Forderungen unserer Landsleute adäquat reagieren und ein richtiges Signal setzen.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Aber, und das wollen wir auch an dieser Stelle nicht vergessen, Sie setzen ja lieber auf Ihre ach so geliebten Zielabweichungsverfahren! Hier stellt sich die Frage, wann beginnt der Missbrauch und wann werden die rechtlichen Grundlagen verlassen. Wenn zum Beispiel mehrfach glei

che Testungen durchgeführt werden mit der Begründung, in Rostock ist die Luft eine andere als in Hamburg,

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

muss man sich schon sehr wundern. Wenn dann gleich mehrere Anlagen, nicht selten 13 bis 15 Anlagen, installiert werden, fragt man sich doch, ob nicht auch eine oder zumindest eine geringere Anzahl an Anlagen für entsprechende Forschungszwecke reichen würde. Aber nein, diese für uns in großen Teilen illegalen Windparks werden dann durch das Zielabweichungsverfahren auch noch irgendwo untergebracht, meistens natürlich da, wo es auf regulären Wegen kaum möglich ist.

Wir fordern Sie auf: Richten Sie die Belange der Politik endlich am Wohle und den Bedürfnissen unserer Bevölkerung aus!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Schaffen Sie einheitliche Abstandsregeln für Windenergiegebiete! Berücksichtigen Sie die Bedürfnisse und Forderungen unserer Bürger und legen Sie die Abstände zwischen den Windeignungsgebieten auf mindestens fünf Kilometer fest!