Schaffen Sie einheitliche Abstandsregeln für Windenergiegebiete! Berücksichtigen Sie die Bedürfnisse und Forderungen unserer Bürger und legen Sie die Abstände zwischen den Windeignungsgebieten auf mindestens fünf Kilometer fest!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Ich bin beeindruckt,
beeindruckt ob der Beharrlichkeit, mit der bei jedem Sitzungszyklus das Windkraftmurmeltier zum Grüßen gebracht wird, meine Damen und Herren.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt dabei, die Energiewende ist beschlossene Sache in Deutschland. Die deutliche Mehrheit – da können Sie gegen anschnacken, so viel Sie möchten – in unserer Republik steht hinter dieser Entscheidung. Das gilt auch in diesem Bundesland.
Die Windenergie ist eben eine der Säulen, auf denen diese Energiewende beruht, eine Säule, mit der wir im Übrigen in Mecklenburg-Vorpommern einen enormen wirtschaftlichen Zugewinn einhergehen sehen. Mittlerweile sind circa 200 Unternehmen in unserem Lande direkt in der Windenergiebranche tätig. Mit diesen Unterneh
men entstanden Tausende Arbeitsplätze und weitere Tausende kommen hinzu dank der Zweige, die von der Windbranche profitieren: Zulieferer, Häfen, Werften.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und nun zum Murmeltier des Monats Mai. In diesem Monat sind es also die Mindestabstände zwischen den Windeignungsgebieten. Fünf Kilometer sollen es nach dem Wunsch des Antrages künftig sein. Gemeinsam mit vielen ehrenamtlich in den Gremien unserer vier Planungsverbände Aktiven – und das sind die, die sich seit vielen Jahren wöchentlich intensiv mit diesem Thema befassen, Herr Borschke –, gemeinsam mit eben diesen vielen ehrenamtlich in den Gremien unserer vier Planungsverbände Aktiven kann ich Ihnen dazu nur eine sehr klare, aber kurze Antwort geben: Das, was Sie vortragen, ist weder erforderlich, noch ist es sinnvoll. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Errichtung von Windenergieanlagen flächendeckend durch die Ausweisung von Eignungsgebieten in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen gesteuert. Die Aufstellung dieser Programme obliegt gemäß dem Landesplanungsgesetz den jeweiligen Regionalen Planungsverbänden.
2012 hat die Landesregierung eine Richtlinie für die Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme veröffentlicht, die ein landesweit einheitliches Vorgehen – was ich zu Beginn Ihrer Rede zunächst vermisste, aber Sie dann doch auch bekundet haben –, die ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Ausweisung der Eignungsgebiete in den vier Planungsverbänden, und jetzt kommt das entscheidende Wort, empfiehlt. Darin wird den Regionalen Planungsverbänden unter anderem empfohlen, bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten Mindestabstände von 2,5 Kilometern zu bestehenden oder neu geplanten Eignungsgebieten einzuhalten.
Diese Richtlinie ist eine Empfehlung der obersten Landesplanungsbehörde, also unseres Hauses. Die Planungsverbände können sich daran halten, das müssen sie aber nicht. Somit liegt es im planerischen Ermessen jedes einzelnen Regionalen Planungsverbandes, ob er seiner Planung das Kriterium 2,5 Kilometer Mindestabstand zwischen Windeignungsgebieten zugrunde legt oder ob er geringere oder größere Mindestabstände festlegt, oder ob er auf die Festlegung eines Mindestabstandes gänzlich verzichtet. So handhabt es im Übrigen zum Beispiel der Planungsverband der Region Rostock. Dieser verzichtet ganz darauf und schaut sich jeweils im Einzelfall – zum Beispiel unter Berücksichtigung der jeweiligen Topografie und sonstiger Umstände vor Ort – an, wo er wie planerisch reagieren möchte.
Die Entscheidung darüber, ob Mindestabstände zwischen Windeignungsgebieten notwendig sind beziehungsweise wie groß diese sein sollten, ist also vor allem von den naturräumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Planungsraumes abhängig. Wichtige Kriterien, noch mal, sind: landschaftliche Eigenart, bedeutsame Nutzung als Erholungsgebiet oder besondere fernwirksame Sichtbeziehung, zu gut Deutsch, besonders hohe Lage, sodass man dort drum herum besonders gut draufgucken kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein grundsätzlicher Mindestabstand von fünf Kilometern zwischen Windeignungsgebieten ist schlicht nicht zielführend. Und um einem möglichen Missverständnis schon vorab entgegenzutreten, die Entfernung von Eignungsgebieten zur angrenzenden Wohnbebauung ist unabhängig von dieser Frage geregelt und beträgt 1.000 Meter bei zusammen
hängender Bebauung, noch mal: auch eine Empfehlung der obersten Landesplanungsbehörde an die Planungsverbände.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgeschlagene 5-Kilometer-Abstand führte im Ergebnis nur zu einem Ergebnis: Es wäre kaum noch ein weiterer Ausbau der Windstromerzeugung in unserem Land möglich,
Ja, das ist doch auch genau das, was Sie wollen. Ich fände es nur schön, wenn Sie mal das Visier aufmachten, einen Antrag stellten, der genau das diskutierte, und nicht ewig diese Metadebatten, die in Wahrheit immer dieses Ziel haben, aber mit dem Florett versuchen, drum herum zu fechten.
Es wäre also mit Ihrem Wunsch kaum weiterer Zubau im Land möglich. Noch mal, wahrscheinlich Ihre Intention, das ist das eigentliche Ziel des Antrages. Mein Wunsch als Freund des offenen Visiers: Ich würde mir einen geradlinigen, ehrlichen Antrag Ihrer Fraktion wünschen, mit genau diesem Inhalt, und dann streitet man sich eben auch genau um dieses Thema, einschließlich der Frage, welche Alternativen es dazu gibt.
Also lassen Sie uns über die Mindestabstände von fünf Kilometern zwischen Windeignungsgebieten diskutieren. Das ist der Wunsch, das soll das Murmeltier dieses Mal im Mai sein, wohl wissend, dass der Kampf gegen Windkraft und Energiewende an sich mit dem Antrag intendiert ist, die Frage also, was wäre die Konsequenz von fünf Kilometern Mindestabstand. Folge: weitgehendes Abstoppen jeglichen weiteren Ausbaus, und das im Übrigen – auch das hören die Beteiligten zuweilen nicht gern –, auch das bei einer bisher sehr überschaubaren Flächeninanspruchnahme durch die Windkraft im Land entgegen allen anderslautenden Behauptungen und Befürchtungen.
Nun mal zu den reinen Fakten. Nach dem Stand der Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme von 2010 und 2011 sind derzeit knapp – knapp! – 0,7 Prozent der Fläche unseres Bundeslandes als Windeignungsgebiete ausgewiesen. Innerhalb dieser Windeignungsgebiete, die als zusammenhängende Flächen ausgewiesen sind, werden wegen der erforderlichen Abstände zwischen den einzelnen Windkraftanlagen nur sehr kleine Teile tatsächlich für den eigentlichen Standort von Windkraftanlagen und deren Fundament in Anspruch genommen.
Was wird bei den derzeit überwiegend vorgesehenen Mindestabständen zwischen Windeignungsgebieten in der Mehrzahl der Planungen passieren? Mit den aktuell anstehenden Teilfortschreibungen der Regionalen Raumentwicklungsprogramme dürfte im Ergebnis knapp ein Prozent der Landesfläche als Windeignungsgebiete in den Planungen ausgewiesen werden. Vorausgesetzt, es gelänge uns, dieses eine Prozent zu erreichen, wäre das
erkennbar trotzdem nur ein kleinster Bruchteil dieser Landesflächen. Noch einmal zur Erinnerung: Das sind die Flächen, in denen eine Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist. Die in Anspruch genommene Fläche ist dann wiederrum ein Bruchteil dieser insgesamt ausgewiesenen Eignungszonen. Die innerhalb dieser Flächen tatsächlich für Windkraftanlagen und deren Fundamente in Anspruch genommenen Flächenanteile sind eben nur ein Bruchteil.
Sagen Sie, diese Inanspruchnahme der Fläche, bezieht sich die auf den Fuß der jeweiligen Windkraftanlagen oder wie wird die berechnet?
Die Inanspruchnahme berechnen wir, wenn, auf den Fuß. Also Sie können dann gern auch das Rotorblatt hinzunehmen. Windeignungsgebiete selber weisen die Fläche aus, in der die Anlagen sich befinden müssen. Und in diesen Flächen, das ist mein deutlicher Hinweis, innerhalb dieser 0,7 Prozent, stehen auf den Flächen immer nur an einzelnen Standorten die Anlagen, die dann nicht nur mit ihrem Fuß, sondern auch mit den weiteren Bauteilen in der Fläche sein müssen.
Das ist nicht konkret, Entschuldigung. Ist es nun der Fuß oder ist es mit dem Rotor? Oder ist es das gesamte Gebiet?
Sie weisen ein Windeignungsgebiet aus. Ich glaube, Sie wollen mich bewusst missverstehen. Ist das in Ordnung?
Das ist eine politische Provokation, aber in der Sache hilft es uns nicht weiter. Sie haben ein Windeignungsgebiet genauso, wie Sie ein Bebauungsgebiet haben. In dem Bebauungsgebiet bauen Sie aber auch nicht auf 100 Prozent der Fläche Häuser, sondern Sie haben nur in dieser Fläche überhaupt die Erlaubnis zu bauen und auf einzelnen Punkten errichten Sie Häuser. Genauso ist es mit den Windkraftanlagen.
Ja, vielleicht noch mal der Hinweis: Wie gesagt, Zwischenfragen können, wenn der Redner sie beantworten will, zugelassen werden, aber die Antworten sind bitte auch nicht zu kommentieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Jess, Deutschland wird aus der Kernkraft aussteigen. Ich habe gerade, das erste Mal im Übrigen, die ehrliche Aussage von Ihnen vernommen, mit Ihnen nicht. Hier sitzt die Fraktion, die sagt, Kernkraft soll es weiter geben.