(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ihre Rede ist enttäuschend, Herr Renz, mit Falschbehauptungen und Lügen. – Minister Harry Glawe: Was?!)
Wenn ich nun zur AfD komme, die hier immer nach vorne prescht als die Truppe, die mit Inhalten arbeitet, dann spricht das, was Sie hier abgeliefert haben, für sich. Sie stellen einen Änderungsantrag, sind verwundert darüber, dass keiner zustimmt. Obwohl das Ganze finanzrelevant ist, sind Sie nicht in der Lage, die Kosten zu benennen. Wir sollen das Gesetz heute beschließen. Sie verweisen auf Haushaltsverhandlungen im Dezember, zum Ende des Jahres. Also da muss ich schon sagen, Sie haben ein merkwürdiges Verständnis von Politik, wie sie hier im Landtag stattzufinden hat.
Und wenn Sie – das will ich jetzt aus meiner Sicht als zweifacher Vater mal kurz schildern – mir erklären wollen, Sie müssen von Ihrem Zettel erst Gebrauch machen und ablesen, um mir die Sinnhaftigkeit zu erklären, dass eine Erzieherin vier Kinder von 0 bis 1 betreuen soll, dann sage ich: Es ist einfach so, dass in dieser Phase noch sehr viel geschlafen wird, und wenn die Kinder 1 bis 3 sind, wenn die krabbeln, wenn die die Welt entdecken und logischer
weise die Sinnhaftigkeit wäre, vier Kinder nur noch anzusetzen, dann sagen Sie, Ihr Redner hat es gesagt,
internationale Studien sollen ihm sagen – also die würde ich gerne sehen –, dann macht es Sinn, dieser Erzieherin plötzlich sechs Kinder zur Verfügung zu stellen. Wenn das Ihre inhaltliche Arbeit ist, sage ich Ihnen: Bitte stellen Sie keine Anträge!
mit der dualen Ausbildung neue Wege beschritten und in einem parlamentarischen Verfahren in kürzester Zeit das Ganze auf den Weg gebracht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Egbert Liskow, CDU: Sehr gut! – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Erklärbär!)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes auf Drucksache 7/412.
Der Sozialausschuss empfiehlt in Ziffer I der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/815 anzunehmen.
Auf Drucksache 7/839 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/839 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialaus
schusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU sowie Gegenstimmen von der AfD und den LINKEN angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 7/815 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 7/815 bei Zustimmung der Fraktionen von CDU und SPD sowie Gegenstimmen von AfD und Linksfraktion angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/848 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/848 bei Zustimmung von AfD und Linksfraktion sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt. Eine Enthaltung – Entschuldigung – war in der AfD-Fraktion.
Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei Gegenstimmen von AfD und Linksfraktion und Zustimmung von CDU- und SPD-Fraktion zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, auf Drucksache 7/398.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/398 –
In der 10. Sitzung des Landtages am 5. April 2017 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu
Werte Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger in unserem Land! In ihrer Regierungserklärung hat die Ministerpräsidentin heute Morgen festgestellt, dass wir in unserem Bundesland niedrigere Löhne und Gehälter haben als in anderen Bundesländern. Und wenn man schon kein Glück hat, kommt auch noch Pech hinzu
Als Zweites hat die Ministerpräsidentin davon gesprochen, dieses Bundesland zu einem lebenswerten Land zu entwickeln, lebenswert an 365 Tagen im Jahr. Dazu gehört meiner Meinung nach auch die Weiterentwicklung des Kommunalabgabengesetzes. Bei unserem Antrag betrifft es Paragraf 8, die Beiträge. Viele Bundesländer haben im Paragrafen „Beiträge“ die Kannregelung festgelegt. Ich will das nicht alles wiederholen. Die Städte und Gemeinden in unserem Bundesland werden natürlich verantwortungsbewusst Beiträge erheben, wenn sich für die Anlieger die Situation verbessert.
Es gibt aber auch Ausnahmesituationen, und zwar Straßen, die parallel zu Bahngleisen verlaufen oder an den Gewässern entlangführen, Straßen, wo nur einige wenige Anlieger überdurchschnittlich hohe Beiträge bezahlen müssen. Wenn der Straßenausbau zu einer Verkehrserhöhung verbunden mit höherer Abgasbelastung, höherem Lärm, schneller verschmutzten Fassaden und so weiter oder zu einer Geschwindigkeitserhöhung führt, verschlechtert sich die Situation der Anlieger und dafür sollen sie dann auch noch bezahlen. Für diese nicht häufig vorkommenden Situationen müssen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, von der Beitragserhebung abzuweichen. Lassen Sie uns gemeinsam in den Ausschüssen darüber beraten!
(Martina Tegtmeier, SPD: Und darum hätten Sie mal gucken müssen, worüber Sie hier reden! – Dr. Matthias Manthei, AfD: Kann man beantragen!)
Erstaunt bin ich auch über die verschiedenen Förderrichtlinien in den verschiedenen Förderprogrammen der Ministerien in unserem Bundesland. Bei Städten wird nur der Baukostenanteil der Kommune gefördert, im ländlichen Raum werden die Gesamtkosten gefördert, sodass auch der Anliegeranteil durch die Förderung sinkt. Hier müssten meiner Meinung nach einheitliche Richtlinien geschaffen werden.
Ich würde mich freuen, wenn – und damit beantrage ich das Ganze noch mal – das in den Ausschüssen beraten werden kann.
Das war natürlich schon Teil der Aussprache, ich hatte die Aussprache schon eröffnet, und keine Einbringung. Nein, ist in Ordnung, Herr Lerche. Das war ein Fehler von mir.