zu Recht umworbene! – kulturelle Erbe unseres Landes ausmachen. Unser schönes Bundesland ist voll von Schlössern, Gutshäusern, Herrenhäusern, Kirchen, Münstern, Domen,
Bauernhäusern, Wind- und Wassermühlen, Bürger- und Ratshäusern, Bäderarchitektur und Grabstätten, um einfach ein bisschen zu ergänzen.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann haben Sie den Antrag nicht verstanden. – Zuruf von Holger Arppe, AfD)
Diese Aufzählung ist auch noch unvollständig, zeigt aber schon, was dieser Antrag eigentlich wirklich ist: Er ist eine schlichte Verknappung unseres kulturellen Erbes in Mecklenburg-Vorpommern,
denn Denkmalschutz und Denkmalpflege sind, das erkennen Sie hoffentlich auch an, mühevolle Arbeit. Und anders, als der Antrag suggeriert – das haben Sie hier eben gerade mehrfach ausgeführt –, gehe ich davon aus, dass sowohl die Eigentümer als auch die zuständigen Behörden diese Arbeit gewissenhaft tun. Das beinhaltet auch das, was Denkmalschutz bedeutet in der Anwendung und in der Umsetzung. Sich hier hinzustellen und Eigentümern das abzusprechen und sogar Zwangsmaßnahmen durchzuführen, finde ich wirklich ziemlich erstaunlich.
Aber mit Blick auf Ihre Forderung, die Sie gerade ausgeführt haben, gebe ich Ihnen auch gerne einen weiteren Hinweis in Sachen Nachhilfe: Sie haben beklagt, dass die finanzielle und personelle Ausstattung der Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten nicht ausreichend ist. Sie wissen aber auch, wer zuständig ist für diese Ausstattung.
Es gibt hier eine klare Verantwortlichkeit in der Zuständigkeit für diese Ausstattung, und das sind eben die Landkreise und die kreisfreien Städte. Hier sind wir als Landesregierung der falsche Adressat beziehungsweise die falsche Adressatin. Das sollten Sie einfach auch mal zur Kenntnis nehmen!
Und was ich erst recht nicht gelten lasse, ist der grundsätzliche Tenor dieses Antrags. Meine Damen und Herren, der lautet nämlich, wir taten und tun zu wenig für den Denkmalschutz. Das ist schlicht und ergreifend falsch
und das diffamiert auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt, die in diesem Bereich tätig sind.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, das jetzt auf die Schiene wieder zu schieben, das ist aber erbärmlich. Das ist erbärmlich!)
Die allermeisten dieser 1.004 unter Denkmalschutz stehenden Gebäude konnten seit der Wiedervereinigung aufwendig saniert werden und ich bin allen dankbar, die diese Sanierung begleitet haben. Diesen Dank sollten wir noch mal deutlich betonen.
Wir wollen diese Leistungen auch weiter unterstützen, wir wollen, dass diese Arbeit weiter vorangeht. Deshalb hat uns im vergangenen November auch das Parlament oder hier der Landtag den Auftrag gegeben – ein Antrag der Koalitionsfraktionen, die das längst erkannt haben – zu sagen, wir machen einen Arbeitsauftrag und darin wird die Landesregierung aufgefordert, das Denkmalschutzgesetz zu novellieren, die Denkmalpflege in der nächsten EU-Fördermittelperiode als Schwerpunkt zu berücksichtigen und einen Masterplan zu erstellen, der förderwürdige Denkmale priorisiert. All das braucht Zeit, denn hier geht Genauigkeit vor Schnelligkeit, und auch hierzu brauchen wir einen vernünftigen Plan. Wir tun gut daran, diesen beschlossenen Antrag weiterzuverfolgen, weil er viel, viel weiter geht als das, was Sie hier fordern, weil er über einen bloßen Notfonds weit hinausgeht, den wir dann auch noch Eigentümern aufstülpen sollen, so, wie Sie es gesagt haben. Insofern kann ich nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.
(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Wenn das so ist. Sie sind die Chefin da! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle kennen das, wir haben das ja schon oft gehört, wenn
die Leute sagen: Mensch, so schöne Schlösser, so schöne Häuser habt ihr hier in Mecklenburg-Vorpommern!
Und natürlich freuen wir uns immer darüber, wenn unsere Gäste in diesem schönen Bundesland feststellen, dass es immer ein bisschen wie im Märchen ist, wie so eine kleine Reise zurück in die Zeit.
Geschichte kann man erleben, und ja, manche Häuser haben es geschafft, sie zeigen neue Perspektiven auf, und darüber freuen wir uns natürlich alle, während andere Häuser verfallen. Grundsätzlich ist es deshalb auch notwendig, dass man den Guts- und Herrenhäusern im Land, genauso wie auch unseren Schlössern, eine besondere Aufmerksamkeit widmet. Dieses Kulturgut ragt hervor, es ist ein ganzes Stück weit ein Alleinstellungsmerkmal im Land und bildet vielerorts, gerade in den kleineren Gemeinden, einen Anziehungspunkt, nicht nur für Gäste, sondern auch für Einheimische.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Guts- und Herrenhäuser, unsere Schlösser und Gärten, sie erzählen Architekturgeschichte, sie berichten von vergangenen Tagen, von Dorf- und Familiengeschichten, und auch politische Entwicklungen im Land lassen sich anhand der Geschichte der Guts- und Herrenhäuser nachvollziehen. Ja, sie sind ebenso bedeutend und identitätsstiftend
wie unsere alten Mühlen, das maritime Erbe, die Bodendenkmäler – wir hatten ja kürzlich eine sehr interessante Anhörung dazu im Bildungsausschuss –, die Archivarien, unsere Küstenlandschaft, die alten Häuser und Häuschen in unseren Innenstädten
Denkmalpflege und Denkmalschutz, Denkmalrettung und auch ein nachhaltiger Umgang mit den Zeugen der Vergangenheit sind sehr große Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern, die aus unserer Sicht ein ganz grundsätzliches Umdenken erfordern. Es genügt eben nicht – auch da teile ich die Meinung der Ministerin –, einen Aspekt herauszupicken, durch diese Reduktion das sehr vielschichtige Problem einerseits zu verengen und zeitgleich dafür zu sorgen, dass konzept- und planlos in Form von Insellösungen Nothilfen gezahlt werden. Hier brauchen wir ganzheitliche Lösungsansätze.
Dabei müssen die Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen neu geklärt werden – da haben wir dann wieder einen Dissens, liebe Frau Ministerin –,
da müssen die Zuständigkeiten neu geklärt werden, die monetäre Herangehensweise muss kritisch überdacht werden und die angekündigte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes muss hier aus unserer Sicht neue Maßstäbe setzen. Ein Notsicherungsfonds, so gut er
auch zuerst klingen mag, hilft jedoch gar nicht, die vielschichtigen Belange des Denkmalschutzes abzudecken. Ein wichtiges Anliegen würde falsch angegangen werden, denn ein Nothilfefonds kann nicht lindern, dass etliche Häuser vor allem eins brauchen, und das ist eine langfristige, ganzheitliche Perspektive. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach eigener Einschätzung ist die AfD ja eine ganz besonders ausgeschlafene Partei, die hier Themen aufruft, die dieses Parlament noch nicht gehört hat. Ich bin mir ziemlich sicher, die meisten hier im Saal werden die Sache mit der Ausgeschlafenheit anders sehen, sowohl tatsächlich als auch in der Themenfindung.
Die Koalitionsfraktionen haben im Koalitionsvertrag festgehalten: „Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein reiches kulturelles Erbe und ein vielfältiges kulturelles Angebot. Kunst und Kultur tragen zur Identitätsbildung … bei.“ Des Weiteren haben die Koalitionäre im November 2016 bereits einen Antrag „Kulturdenkmäler des Landes bewahren – Denkmalschutz verbessern“ eingebracht. Das Thema wird von uns längst bearbeitet.