Inhaltlich hat das Ministerium noch keine Ausführungen machen können, aber es wurde deutlich, dass eine Überarbeitung des SOG aufgrund mehrerer Neuregelungen notwendig ist und vom Innenministerium erarbeitet wird, und unser Innenminister hat auch gerade das noch
mal genau erklärt. Stückwerk wie der vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist, wenn es um die Arbeitsgrundlage unserer Polizisten geht, absolut nicht angebracht. Spätestens am Donnerstag hat sich der hier vorliegende Gesetzentwurf damit erneut erledigt.
Aber auch diese Informationen führten zu keinem Handeln der AfD, und inhaltlich trieft der Gesetzentwurf vor Populismus. Die AfD-Fraktion behauptet in dem Gesetzentwurf wider besseres Wissen, dass die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern in akuten Bedrohungssituationen nicht handlungsfähig sei. Das, Herr Kramer, ist absolut falsch und realitätsfremd, und ich bin der Meinung, Sie haben das im Grunde in Ihrer Rede auch zugegeben.
Im Namen meiner Kollegen, die Tag für Tag den Kopf für die Sicherheit unserer Bürger hinhalten, möchte ich diese Behauptung entschieden zurückweisen. Die Frage nach dem finalen Rettungsschuss – Herr Ritter, Rettungsschuss, nicht Todesschuss,
denn im Vordergrund steht hier die Rettung und nicht die Tötung, darauf wollte ich nur mal hinweisen – ist keine praktische.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Kollege Dachner ist ein paar Jahre länger Beamter gewesen bei der Polizei.)
Auch wenn unser SOG keine ausdrückliche Regelung des gezielt tödlich wirkenden Schusses kennt, so ist ein entsprechend abgegebener Schuss dennoch gerechtfertigt. Der finale Rettungsschuss ist also nicht das vordringlichste Thema, das unsere Polizeibeamten vor Ort benötigen. Umso wichtiger ist die Gesetzesänderung, die derzeit vonseiten der Landesregierung vorbereitet wird, wo auch die Bodycam endlich so verankert wird, dass Pilotprojekte in Mecklenburg-Vorpommern starten können. Meine Fraktion wird Ihren Antrag deshalb ablehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte hier zwei Sachen unbedingt klarstellen. Natürlich sind mir und unserer Fraktion die Sensibilität und die Wichtigkeit dieses Themas absolut bewusst. Und gerade weil uns das Thema so wichtig ist, haben wir diesen Gesetzentwurf heute erneut auf die Tagesordnung gebracht, und wie ich sehe, mit Erfolg: Wir reden.
Herr Dachner, ich lasse mich nicht als Lügner bezeichnen, denn es hat Gespräche gegeben, nicht mit Ihnen
Und, Herr Dachner, Sie scheinen weder mir vorhin bei der Einbringung zugehört zu haben, noch scheinen Sie die Begründung gelesen zu haben, weil so, wie Sie das hier dargestellt haben, wird es weder in unserem Antrag dargestellt, noch habe ich das in der Einbringung so dargestellt. Wie auch schon bei anderen Debatten, Herr Dachner, verweisen Sie auf andere Bundesländer, auf andere Länder, wie vorhin gerade Österreich oder Schweiz.
und das Sicherheits- und Ordnungsgesetz heißt Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes MecklenburgVorpommern und nicht Bremen, Herr Dachner.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber Sie ziehen doch die anderen Länder heran für die Gesetzesbegründung, dass es bereits in anderen Ländern Regelungen gibt.)
Ich möchte noch mal darauf hinweisen, ich hatte schon öfter von Zwischenrufen gesprochen, nicht von Dialogen. Im Moment ist das sehr dialogisch. Ich bitte, doch darauf zu achten. Es gibt die Möglichkeit, Zwischenfragen am Mikrofon zu stellen. Ich habe jetzt nicht geguckt, ob es noch Redezeit gibt – nein, die gibt es nicht –, aber wie gesagt, dann bitte ich doch, vom Mittel der Zwischenfrage Gebrauch zu machen. Ansonsten hat der Redner hier vorne das Wort.
Frau von Allwörden fragte gerade: Was ist geschehen? Eben, nichts! Und das war für uns der Grund, den Antrag heute noch mal einzubringen. Es scheint ja Konsens bei allen Fraktionen zu sein, dass wir hier Rede- und Handlungsbedarf haben. Gerade deshalb bedanke ich mich auch beim Innenminister dafür, dass er uns das Versprechen gegeben hat, gemeinsam über eine Novellierung des SOG zu sprechen. Aber lassen Sie uns das doch gemeinsam nicht am kleinen Tisch im Innenministerium tun, sondern im Innenausschuss, und deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass Herr Ritter angekündigt hat, dass die Linksfraktion dieser Ausschussüberweisung zustimmen wird.
Ich möchte noch mal einen ganz kurzen Schwenk zu heute früh machen. Da hat Frau von Allwörden in ihrer Rede zum G20-Gipfel gesagt, ich zitiere sie: „Wie es der Polizist auch macht, er macht es falsch.“ Das ist leider so, und deshalb ist es mir wichtig, dass wir, wie gesagt, den Rahmen der Handlungssicherheit durch Rechtssicherheit erhöhen können. Bei der Novellierung des SOG sollten wir auch noch andere Eingriffsermächtigungen besprechen und überdenken. Hier nur ein, zwei Beispiele:
Die Gefährderansprache als Mittel der Prävention ist neben dem finalen Rettungsschuss nur ein weiteres Beispiel dafür, dass konkrete Eingriffsermächtigungen nicht vorhanden sind. Derzeit reagiert die Landespolizei auf die Bedrohung durch Terrorismus mit besonderen Trainings. Bestandteil hierbei ist auch die Liquidation eines Terroristen – Eingriffsermächtigungen: Fehlanzeige! Auch hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Leidtragender wird der handelnde Polizeibeamte sein.
In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Renz an eine der ersten Landtagssitzungen erinnern. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion hat eine Nachfrage gestellt am Mikrofon und ist während der Beantwortung der Nachfrage vom Mikrofon weggegangen. Da haben Sie gesagt, Herr Manthei, Sie müssen stehen bleiben, das steht alles in der Geschäftsordnung des Landtages drin. Wir haben beide reingeschaut und haben nichts gefunden. Und genau wie wir uns hier als Parlament eine Geschäftsordnung geben, genauso muss es eine Geschäftsordnung, eine Handlungsgrundlage für die Polizeibeamten geben, denn weder wir noch die Polizeibeamten arbeiten aus dem Bauch heraus oder nach dem Ist-so-Gesetz. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/774 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen der AfD und DIE LINKE abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/782.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – TVgG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/782 –
(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz. – Der Abgeordnete Helmut Holter beginnt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Mikro! Mikro!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Geschichte des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist einmalig und sucht ihresgleichen, denn der Ursprung geht auf die rot-rote Koalition zurück. Die Geschichte zeigt auch auf, wie unterschiedlich und widersprüchlich zwei Koalitionspartner sein können. Diejenigen, die damals unter Rot-Rot an der Geschichte mitgewirkt haben, werden sich erinnern. Sie zeigt auch auf, wie sich zwei ehemalige Koalitionspartner annähern können, allerdings nur inhaltlich, und das nach der Koalition, nach der gemeinsamen Koalition, denn der eine Partner hat sich ja neu gebunden. Diese Bindung schränkt seine Freiheit ein, sich für gute Löhne nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten einzusetzen.
„Gute Arbeit und gute Löhne gegen den Fachkräftemangel“ – so hieß der Antrag, den ich für meine Fraktion im Januar 2017 hier eingebracht habe. Nun habe ich in Vorbereitung auf den heutigen Tag und auf diese Rede nochmals nachgeschlagen, warum dieser sehr gute Antrag damals abgelehnt wurde. Die CDU sagte, alles sei in Butter, der Markt regelt das doch. Herr Schulte fand den Antrag eigentlich toll, aber er käme zu zeitig, es seien ja noch vier Jahre Zeit, um all das zu regeln. Und das, was Herr Professor Weber damals gesagt hatte, will ich hier nicht noch mal wiedergeben, dieser Unsinn hatte mich damals schon schockiert. In diesem Antrag haben wir auch eine zügige Novelle des Landesvergabegesetzes eingefordert. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen, ohne dass sich irgendetwas bewegt hat.
Ja, wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern nach langer Diskussion, die, wie gesagt, damals unter Rot-Rot begonnen hatte, ein Vergabegesetz. Wir alle – das hoffe ich zumindest – sind uns einig, der große Wurf ist es nicht. So wird es zu Recht von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern kritisiert. Außerdem – das wissen wir auch – gilt es nicht für die Kommunen. Die einen sagen, das brauchen wir nicht, die anderen fordern stringente Regeln für öffentliche Aufträge. Und genau darum geht es: Es geht um soziale und ökologische Kriterien für öffentliche Aufträge, es geht aber nicht zuletzt auch um Verfahrensvereinfachung, um Entbürokratisierung.
Dieser Aufgabe hat sich die Linksfraktion gestellt und legt heute ein modernes Tariftreue- und Vergabegesetz vor, welches so gut ist, meine Damen und Herren Abgeordnete, dass Sie gar keine andere Chance haben, als dieses Gesetz in die Ausschüsse zu überweisen,