Wenn wir aber wollen, dass tatsächlich andere Kriterien eingeführt werden und der Preis nicht das allein Bestimmende sein darf für die Auftragsvergabe, wenn wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen, nur 70 Prozent – wir könnten ja im Ausschuss darüber reden und sagen, wir senken das sogar weiter ab, da sind wir offen, das war ein Angebot an Sie gewesen, die 70 Prozent, wir senken das noch ab und gehen runter auf 60 Prozent oder 55 Prozent und nehmen die sozialen und ökologischen Kriterien stärker in die Auftragsvergabe hinein, das wäre ja noch ein anderes Bild –, wenn wir tatsächlich
eine Veränderung wollen und wenn wir die Unternehmen stärken wollen, die heute den Kürzeren ziehen, weil sie tarifgebunden sind, weil sie gute Löhne zahlen, weil sie ausbilden, weil sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen, weil sie Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben und gute Arbeitsbedingungen schaffen, sie sozusagen in eine Poleposition bringen wollen über diesen Gesetzentwurf, dann bin ich der Überzeugung, das ist in der Tat mutig und innovativ.
Und dann stellt sich die Frage, um auch noch mal auf die untere Lohngrenze zu kommen, ob es gerechtfertigt ist, dass Menschen, die einen öffentlichen Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen, weniger verdienen als die am schlechtesten Bezahlten im öffentlichen Dienst selbst. Das halte ich für falsch, deswegen auch diese untere Lohngruppe dieser unteren Entgeltgruppe aus dem TVL. Das alles hat etwas mit dem Prinzip der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu tun. Diejenigen, die sich mit öffentlicher Auftragsvergabe beschäftigt haben, wissen, dass oftmals Angebote gemacht werden, die nachgebessert oder nachkalkuliert werden, und am Ende gilt das Angebot gar nicht mehr, sondern es ist eine ganz andere Zahl herausgekommen. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass wir durchaus etwas vorgelegt haben, worüber es sich lohnt zu diskutieren.
Wir haben mit dem DGB, mit ver.di, mit der IG Metall und auch mit der Eisenbahngewerkschaft EVG zusammengesessen, wir haben mit der IHK gesprochen und wir sind uns doch wohl alle einig – so habe ich die Ministerpräsidentin verstanden –, Mecklenburg-Vorpommern muss endlich aus dem Lohnkeller herauskommen. Wie soll denn Mecklenburg-Vorpommern das schaffen, wenn wir als Politik nicht selbst – und das ist nun mal die Stellschraube, die die Politik in der Hand hat – diese Stellschraube in die Hand nehmen, daran drehen und sagen, wir geben vor, wie die Arbeitsbedingungen und die Lohnbedingungen bei öffentlichen Aufträgen tatsächlich sein sollen, um deutlich zu zeigen, wir brauchen eine Spirale des Lohns und der Entlohnung insgesamt nach oben. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen und das wollen wir auch deutlich machen.
Ich will noch mal auf die gestrige Regierungserklärung zurückkommen. Ja, die Regierungserklärung hat deutlich gemacht, dass Frau Schwesig nicht nur darüber reden will, sondern dass sie mit konkreten Taten nach der Rentenangleichung auch die Lohnangleichung erreichen will. Damit will ich sie fragen, wie sie das denn machen will.
Und wenn dann Ihr Gesetzentwurf, Herr Schulte und, sagen wir mal, Herr Waldmüller, weil Herr Kokert jetzt nicht da ist, Herr Waldmüller, dann sehr wahrscheinlich im Herbst kommt – daran zweifle ich gar nicht, ich wollte Sie ja auch ein Stück weit provozieren, ist ja klar …
…, ja, ich wollte Sie auch ein Stück weit provozieren, sich hier zu äußern, ob im Herbst ein entsprechender Gesetzentwurf kommt, also er wird kommen –,
dann können Sie doch so großzügig sein und sagen, okay, es liegt ein Gesetzentwurf, ein Angebot der LINKEN vor. Überweisen Sie das doch in den Ausschuss! Es ist sowieso erst mal Sommerpause. Und dann, wenn Ihr Gesetzentwurf vorliegt, können doch beide Gesetzentwürfe in den Ausschüssen beraten werden. Warum denn nicht? Dann würden wir uns auch einfach mal in die Warteposition begeben und auf Ihren Gesetzentwurf warten. Lassen Sie uns aus zwei Dingen etwas Gutes machen! Wir sind der Überzeugung, wir haben etwas Gutes vorgelegt.
Einen Punkt muss ich noch ansprechen, das ist das, was Herr Schulte mit der Tariftreue und mit den repräsentativen Tarifverträgen angesprochen hat. Ich kann mich gut erinnern, Herr Schulte, wir hatten hier irgendwann eine der Debatten zu diesen Gesetzen und da gab es gerade vor der Landtagsdebatte – ich glaube, das war so unmittelbar davor – das Rüffert-Urteil. Das haben Sie uns sehr ausführlich – Sie sind ja nun juristisch geschult und gestählt – und auch sehr engagiert …
Ich kann mich gut daran erinnern, weil Sie als Jurist – dafür bin ich Ihnen auch dankbar – uns hier in der Landtagssitzung die Auswirkungen dieses Rüffert-Urteils erläutert haben. Darauf will ich eigentlich hinaus. Sie haben auch deutlich gemacht, dass diese EU-Regel alles in Deutschland durcheinanderbringt und so manche Dinge, die wir vorhatten, übrigens auch mit dem Gesetzentwurf, ausgehebelt hat, weil dieses Urteil dem praktisch entgegenstand. Das haben wir auch noch mal herangezogen und uns überlegt, was läuft denn hier eigentlich. Können wir, ohne zu beachten, was die EU vorgibt, Stringenz hier reinschreiben oder laufen wir Gefahr, dass dann tatsächlich die EU-Regeln – Klammer auf, Rüffert-Urteil, Klammer zu – dem wieder entgegenstehen? Deswegen haben wir hier solche stringenten Fragen nicht aufgenommen, weil wir einfach Sorge hatten, dass über dieses Urteil bestimmte Dinge wieder ausgehebelt werden.
Wenn es also um gute Löhne und gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern geht, dann ist DIE LINKE im Januar mit dem besagten Antrag gestartet. Sie werden sich erinnern, es gab damals den Zeitungsartikel, dass auf Rügen und im Erzgebirge am wenigsten in Deutschland verdient wird. Und wir haben auch in der Pressekonferenz die Vereinigung der Unternehmensverbände gehört, was sie unter guter Arbeit versteht, die mehr Werkverträge, die mehr befristete Arbeitsverträge gefordert hat. Wir haben dann am 22. März erfahren – das haben Sie alle zur Kenntnis genommen –, im Wahlcheck des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes steht erneut die Initiative, die Wochenarbeitszeit festzulegen und damit die tägliche Arbeitszeit auszudehnen. Dazu hatten wir wiederum einen Antrag „Hände weg vom Arbeitszeitgesetz“ eingebracht. Herr
Wir haben gesagt, wir bleiben konsequent. Wir thematisieren etwas im Parlament und wir thematisieren auch etwas auf der Straße. Wir als Fraktion haben im April bei einer Landtour auf Märkten und Plätzen sowohl mit Vertretern der Arbeitgeberseite, DEHOGA und IHK, als auch mit den Gewerkschaften darüber diskutiert. Ja, und wir haben auch Zustimmung gefunden. Wir haben gesagt, wir können nicht bei solchen öffentlichen Appellen stehenbleiben, sondern wir legen etwas vor. Deswegen haben wir dieses Tariftreue- und Vergabegesetz vorgelegt, um deutlich zu machen, die Politik hat Möglichkeiten zu bestimmen, zumindest dort zu bestimmen, wo sie selbst öffentliche Aufträge vergibt. Diese Bestimmung finden Sie in unserem Gesetzentwurf.
Ich möchte Sie nochmals bitten, Ihre Überlegungen zu überdenken und den Gesetzentwurf zu überweisen. Ansonsten kann ich nur sagen, viel Luft, die Frau Schwesig gestern hier verkündet hat, und keine Taten stehen dahinter. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt haben wir viel gehört, deswegen kann ich das auch relativ kurz machen. Ich frage mich jetzt schon, nachdem ich das alles gehört habe: Was soll dieser Vorstoß, noch dazu, wenn ich von Gesprächen, die mit Herrn Schulte stattgefunden haben, gehört habe? Da frage ich mich trotzdem: Was soll dieser Vorstoß?
Bei dem von Ihnen gebrachten Argument, dass Sie sagen, na ja, das steht zwar im Koalitionsvertrag – Sie haben auch den Koalitionsvertrag zitiert, wo drinsteht, die Koalitionspartner werden möglichst 2017 das Landesvergabegesetz novellieren, das ist klar, das Angebot war da und dass das kommt, war auch klar –, nehme ich Ihnen Ihre Behauptung nicht ab, da kommt ja nix. Herr Holter, da muss man vielleicht auch mal ehrlich sein, was der wahre Grund ist, warum Sie das Gesetz jetzt formulieren. Liegt es daran, dass es natürlich jetzt günstig ist, noch vor den Bundestagswahlen ein Wahlkampfthema hier aufzumachen und das zu diskutieren?
Ist es nicht ein Stück weit Populismus? Wenn man ehrliche Interessen hat, dann hätte man das Angebot, was Ihnen Herr Schulte gemacht hat, wenn wir mit dem Gesetz dann kommen – das steht ja nun im Koalitionsvertrag und bislang haben wir uns immer an den Koalitionsvertrag gehalten –,
annehmen können. Herr Schulte hat Ihnen das zugesagt, sich dafür einzusetzen. Da wir das beim letzten Vergabegesetz genauso gehandhabt haben, wäre es eine Selbst
Und wenn man jetzt zum Inhalt dieses Entwurfes kommt, dann haben Sie gesagt, dass Sie sehr wohl mit den Verbänden und mit allen gesprochen haben und dass die das auch begrüßen werden. Das würde ich mal bezweifeln. Ich bin jetzt wirklich regelmäßig bei den Wirtschaftsverbänden und so weiter und ich habe noch keinen einzigen Verband gesehen, der, ich sage mal, diesem Gesetzentwurf oder diesem Vorhaben annähernd zugestimmt hätte. Alle haben die Hände hochgerissen und gesagt, in der Form auf gar keinen Fall. Ich nehme Ihnen allerdings ab, weil Sie es eben in der zweiten Rede aufgeführt haben, dass Sie alleine bei den Gewerkschaften waren. Dann kann ich das auch verstehen, dass man zu diesem Ergebnis kommt, und das Ergebnis sehen wir auch in diesem Gesetzentwurf.
… da muss man – ja, wie soll ich das jetzt ausdrücken –, da erschrickt man schon ein bisschen, denn das, was dort zumindest geschrieben stand und was Ihnen zugeordnet wird, Herr Holter, so sage ich es mal,
zeugt von einem unglaublichen Misstrauen gegenüber der Wirtschaft, indem Sie sie schon fast in die strafrechtliche Ecke stellen wollen, weil es Ausbeuter sind und so weiter. Ich möchte Sie daran erinnern – das wissen Sie selbst sehr gut –, die wirtschaftliche Wertschöpfung, die in diesem Land erzeugt wird und die großartig auf dem Weg ist, wird ausschließlich von den Unternehmen und deren Mitarbeitern erwirtschaftet, von den Unternehmern und den …