Protokoll der Sitzung vom 13.07.2017

wir wollten uns im Sozialausschuss damit ja auch abschließend beschäftigen –, geschoben worden, weil es nun mittlerweile rechtliche Bedenken gibt.

Herr Wildt, Sie werden es sicherlich bestätigen können, da gab es ein Schreiben von Ihnen, dass es noch mal eine Expertise geben soll, ob das denn überhaupt rechtlich zulässig ist, was die Koalitionäre wollen. Im Übrigen haben wir das seinerzeit moniert und haben gesagt, an dieser Stelle haben wir rechtliche Bedenken. Das, was Sie wollen, wo Sie hintersteigen wollen, wo Sie Prüfrechte erweitern wollen – mit genau dieser Novelle erreichen Sie diese nicht, jedenfalls nicht die Adressaten, und kommen nicht auf die Fördermomente und -aspekte, die Sie eigentlich analysieren wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion hat in Auswertung der Anhörung vom 30. März zunächst dem Fachausschuss, dann dem federführenden Ausschuss und nun auch dem Landtag einen geänderten Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt, in welchem wir die oben erwähnten Probleme unter dem Punkt …

Bin ich wohl durch mit meiner Zeit?

In 15 Sekunden.

In 15 Sekunden. Ich breche dann mal ab, da habe ich mich also das erste Mal in all den Jahren hier wirklich verfahren, weil ich dachte, jetzt bist du so schön im Fluss und kannst dann noch ein bisschen was erzählen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Ich verweise jetzt auf unseren Änderungsantrag und insbesondere gibt es da mehrere Punkte, wo wir ganz konkret vorschlagen, was bei der Förderung der Verbände der Wohlfahrt anders gemacht werden sollte.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ist das altersbedingt?)

Ich möchte also Ihre Neugier wecken. Schauen Sie da noch mal nach! Wir haben da kluge Sachen aufgeschrieben. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ist das altersbedingt? – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, das ist altersbedingt.)

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Egbert Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird höchstwahrscheinlich schwer, mit der Zeit hinzukommen, Herr Koplin hat das schon gemerkt, aber wenn man als vierter Redner dran ist, kann man ja etwas konzentrieren und muss nicht alles wiederholen.

Wir haben heute, wie wir schon gehört haben, nicht nur mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu tun zu dem Antrag der LINKEN „Sozialverbände bes

ser prüfen und unterstützen“, sondern wir haben auch noch einen Änderungsantrag vorliegen, der jetzt versucht, das noch ein wenig zu untermauern, was Sie eigentlich früher mal in dem ersten Antrag unterzubringen beabsichtigt haben, was scheinbar nicht ganz so gelungen ist.

Wir hatten die Möglichkeit, im federführenden Finanzausschuss uns ausführlich mit Ihrem Antrag auseinanderzusetzen. Wir haben ein Expertengespräch mit der Präsidentin des Landesrechnungshofes durchgeführt, wir haben im Anschluss noch eine Anhörung durchgeführt mit Spezialisten oder Leuten, die was vom Fach verstehen, haben uns ausführlich damit beschäftigt und eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die anders aussieht, als Sie es sich vorstellen, sehr geehrter Herr Koplin, weil wir in der Zwischenzeit – das, was wir am Anfang der Legislatur ja auch angedeutet haben – einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wollen, der das Kommunalprüfungsgesetz erweitert und verändert, um die Sozialverbände besser zu prüfen.

Da sind wir jetzt glücklicherweise schon in einem fortgeschrittenen Verfahren. Wir haben auch da schon eine Expertenanhörung durchgeführt und haben festgestellt, dass sich die Problematik etwas schwieriger gestaltet, als wir erwartet haben, dass es da verfassungsrechtliche Bedenken geben könnte, wozu wir jetzt mit einem Antrag im Finanzausschuss beauftragt haben, dass wir dazu noch mal ein Gutachten einholen, und wir werden dann sehen, wie wir dieses Kommunalprüfungsgesetz entsprechend verfassungskonform erarbeiten können.

Das wird noch etwas Zeit dauern, weil wir gesagt haben, uns kommt es darauf an, dass wir hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten lassen wollen,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Vernünftig.)

weil, ich denke mal, das ist wirklich eine wichtige Sache, dass wir ein Gesetz haben, was auch trägt und was die Prüfung ermöglicht, die wir uns vorstellen. Aber ich glaube, da sind wir konform, deswegen haben wir diesen Teil Ihres Gesetzes oder Ihrer Vorlage auch abgelehnt und haben gesagt, wir machen unsere eigene Sache und haben diese Beschlussempfehlung.

Sie haben das noch mal erweitert – das hatten wir aber auch schon im letzten Antrag etwas gesehen –, dass Sie gesagt haben, Sie wollen auch die Sozialverbände besser unterstützen. Das ist ein großes Anliegen. Dazu haben wir uns, alle Fraktionen, positioniert, dass sie eine sehr wichtige Aufgabe erfüllen. Wir sind aber der Meinung, dass es jetzt im Moment in diesem Antrag nicht darum geht, sondern dass wir erst mal erreichen wollen, dass die Sozialverbände besser geprüft werden, und deswegen lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab, wollen aber die Beschlussempfehlung, die der Finanzausschuss sozusagen beschlossen hat, hier bestätigen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Tilo Gundlack, SPD – Egbert Liskow, CDU: Ich bin mit der Zeit ausgekommen. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Respekt!)

Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich bin jetzt noch mal als Vorsitzender des Finanzausschusses an das Pult getreten, um ein Missverständnis, Herr Koplin, auszuräumen, weil es ja vielleicht nicht nur Sie betrifft, sondern auch andere Abgeordnete. Es ist in der Tat so, dass die Fraktion DIE LINKE für ein Landeswohlfahrtsgesetz geworben hat und dass sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sich nicht dagegen ausgesprochen haben, sondern sie haben sich dagegen ausgesprochen, in einem solchen Gesetz bestimmte Beträge festzuschreiben.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!)

Das war so ein Bandwurmsatz, deswegen habe ich es lieber noch mal deutlich gesagt,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, danke.)

damit es jeder jetzt auch richtig abspeichern kann.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich glaube, das hatten Sie vorhin auch gesagt. Jaja.)

Ich habe es eben auch schon so gesagt,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, jetzt weiß ich es wieder.)

aber wie gesagt, der Satz ist ein bisschen lang. – Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/734, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/77 abzulehnen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/849 vor, über den lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/849 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Wer der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/734 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/734 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Kirchenasyl – geltendes Recht in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen, auf Drucksache 7/779.

Antrag der Fraktion der AfD Kirchenasyl – geltendes Recht in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen – Drucksache 7/779 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Arppe für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! In der Diskussion im Rahmen der gestrigen Aktuellen Stunde, wo es um die Flüchtlingsfrage im Zusammenhang mit der Solidarität mit dem an der Stelle doch sehr geplagten Italien ging, wurden von einigen Rednern die sogenannten Visegrád-Staaten – also Ungarn, Polen, die Slowakei und Tschechien – gescholten und kritisiert, weil sie sich nicht an geltendes EURecht und entsprechende Vereinbarungen halten würden, weil sie sich weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, die von Frau Merkel in den letzten Jahren hier ins Land gelassen wurden.

(Torsten Renz, CDU: Das ist auch hier eine Falschaussage, das wissen Sie.)

Das erwähne ich deswegen, um hier an einem anderen Beispiel, nämlich am Kirchenasyl, einmal deutlich zu machen, dass Deutschland beziehungsweise Mecklenburg-Vorpommern gar keinen Grund und überhaupt kein Recht hat, sich an dieser Stelle kritisch über andere europäische Staaten zu erheben, denn auch bei uns wird EU-Recht missachtet, nämlich das Dublin-III-Abkommen, und das geschieht in diesem Fall, den ich heute hier ausführen möchte und der Gegenstand unseres Antrages ist, durch die Tolerierung des sogenannten Kirchenasyls.

Gemäß der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu diesem Thema leben in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 55 Personen im Kirchenasyl. Von diesen 55 Personen sind 49 sogenannte Dublin-Fälle. Das heißt, sie müssten, wenn wir uns an die Maßgaben des Dublin-III-Vertrages halten wollten, in andere EU-Länder überstellt werden. Das allerdings geschieht nicht, und zwar deswegen, weil sie Unterschlupf gefunden haben in diversen Kirchengemeinden und der Staat es nicht über sich bringt, dieses rechtswidrige Verhalten zu beenden.

Mit anderen Worten, der Staat lässt Parallelstrukturen außerhalb geltenden Rechts zu. Und das ist in mehrerlei Hinsicht doch etwas merkwürdig und irritierend. Deutschland ist keine Diktatur, kein totalitärer Staat, wo Menschen Zuflucht finden müssten in irgendwelchen Kirchen und Sakristeien, wie das vielleicht früher einmal war, und in diesem Zusammenhang, in der DDR zum Beispiel – da kennen Sie sich ja auch aus, Herr Ritter –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

in der DDR zum Beispiel wäre das vielleicht noch diskutabel gewesen, dass Menschen, die von den Sicherheitsorganen dieser SED-Diktatur verfolgt wurden, Zuflucht finden in den Kirchgemeinden. Teilweise ist das ja auch geschehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war sehr gut.)

Aber das heutige Deutschland ist Gott sei Dank nicht die DDR von damals, auch wenn sich hier und da

inzwischen einige Parallelen aufdrängen. Und weil Deutschland das eben nicht ist, verstehe ich auch überhaupt nicht, wie die Kirchen an dieser Stelle ja andeuten,