Protokoll der Sitzung vom 13.07.2017

Das ist mir schon klar. Ich halte aber dezentrale Arbeit mit Menschen für weitaus besser, um sie inklusiv in unserem Land leben zu lassen, denn Integration erfolgt nicht durch Segregation, indem man Menschen in irgendwelche großen Unterkünfte steckt.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Frage?

Glauben Sie, dass es wichtig ist, ausreisepflichtige Personen, um die es ausschließlich in diesem Antrag geht, in unserem Land zu integrieren?

Ich halte es für wichtig, allen Menschen die Chance zu geben, inklusiv in unserem Land zu leben, weil das gebührt die Menschlichkeit.

Danke, Frau Abgeordnete.

Für die Fraktion der CDU hat das Wort Frau Ann Christin von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da haben wir einen spannenden Antrag der AfD vorliegen:

(Martina Tegtmeier, SPD: Ja, sehr spannend.)

„Ausreisepflicht bedarfsgerecht durchsetzen“, auf den ersten Blick ein überraschender Titel, weil ja irgendwie Humanität suggeriert wird, eine Eigenschaft, die ich jetzt nicht unbedingt vordergründig der AfD zuordnen würde.

(Nikolaus Kramer, AfD: Bitte?!)

Ja, okay, ich muss in dem Zusammenhang konkretisieren, ich meine also, in dem Zusammenhang mit Ausreisepflicht, Asyl et cetera.

Hat sich das Fähnchen der AfD etwa im Wind gedreht? Sollen Ausreisepflichtige doch in Deutschland bleiben dürfen, wenn der Bedarf zur Ausreise ausgeschöpft ist? Was ist überhaupt ein Ausreisebedarf? Und wer genau legt diesen Ausreisebedarf fest?

(Enrico Komning, AfD: Das Gesetz, Frau von Allwörden.)

Schon der Titel wirft Fragen auf, Herr Komning. Und um es vorwegzunehmen, der Antrag gibt keine Antworten darauf, die bleiben Sie schuldig.

Inhaltlich, vom Antrag selbst her, haben wir einen Aufguss aus der letzten Landtagssitzung vor uns liegen, der sich grundsätzlich mit folgendem Thema befasst: Ausreiseeinrichtungen. Die AfD ist sich auch nicht zu schade, in der Begründung darauf hinzuweisen, dass sie das Thema bereits im Mai im Landtag bemüht hätte. Und da die AfD offensichtlich im Mai nicht zugehört hat – alle anderen haben das auch schon festgestellt, aber ich wiederhole mich trotzdem gern –, hier noch mal die Zusammenfassung:

Der Beschluss des Bund-Länder-Gipfels vom 9. Februar 2017 sieht vor, dass die Länder bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern durch Maßnahmen der Unterbringung und auf andere Weise sicherstellen, dass durch Beratung und Betreuung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert wird. Außerdem müssen die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden.

(Enrico Komning, AfD: Genau. Und mit einem Mal sind sie alle weg.)

Bereits jetzt sind Ausländer verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens aber bis zu sechs Monate in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bereits jetzt sind Ausländer aus einem sicheren Herkunftsland verpflichtet, bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag und im Falle der Ablehnung bis zur Ausreise in der für sie zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Der Gedanke eines Bundesausreisezentrums wurde dort ganz offensiv ins Gespräch gebracht und wird derzeit auf Bundesebene weiterdiskutiert. Dafür müssen die gesetzlichen Grundlagen aber zunächst erarbeitet werden und da laufen die Gespräche und Überlegungen auf Hochtouren.

Das wurde Ihnen aber alles schon in der Debatte im Mai erklärt und Ihnen wurde auch deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern eines der Länder ist, die konsequent nach den gesetzlichen Möglichkeiten zurückführen. Die Landesregierung wird weiterhin im Blick haben, dass dies auch zukünftig funktioniert. Der Innenminister hat es ja auch gerade gesagt.

Auf Bundesebene wird geprüft, inwieweit Bundesausreisezentren eingerichtet werden können, denn über diesen Weg kann man auch in den Bundesländern, die nur zögerlich Rückführungen umsetzen, das Asylrecht dann konsequent anwenden. Mecklenburg-Vorpommern hat diese Nachhilfe allerdings nicht nötig, begrüßt aber die Unterstützung, die der Bund in dieser Angelegenheit anbieten will.

Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen. Wir können nicht erkennen, was ein Ausreisebedarf ist, und der inhaltliche Zusammenhang mit einem Ausreisezentrum hat sich meiner Fraktion auch nicht erschlossen. Daher, wie gesagt, lehnen wir den Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion der AfD erhält das Wort der Abgeordnete Grimm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte zu Beginn noch ein Wort für den Herrn Dr. Manthei an Herrn Caffier richten.

Herr Caffier, wenn Sie Zweifel an dem Sinn unserer Anfragen haben, dann wäre es doch ganz einfach, wenn Sie uns einen …

(Sylvia Bretschneider, SPD: Das gehört nicht in diesen Redebeitrag. Sie müssen mal in die Geschäftsordnung gucken.)

Ja, das ist auf den Beitrag des Herrn Ministers, das will ich kurz noch machen.

Dann wäre es doch nett, wenn Sie kurz mal eine E-Mail schreiben würden, dann befassen wir uns damit und geben Ihnen bestimmt auch eine Antwort.

Im Übrigen ging es dem Herrn Dr. Manthei weniger um die Sinnhaftigkeit, die Sie in Zweifel zogen,

(Rainer Albrecht, SPD: Zum Antrag bitte!)

sondern es geht um die Tatsache, dass Sie sich hier auf eine Person beziehen und dann auch noch, das habe ich so in Erinnerung, das weitergeben, die Namen an dunkle Gestalten. Korrigieren Sie mich, aber ich glaube, so haben Sie es gesagt. Das ist nicht in Ordnung. Sie können ja hier nicht solche …

Herr Abgeordneter, bitte sprechen Sie zum Thema!

… Unterstellungen aussprechen.

Gut, ich bin jetzt durch damit.

Wenn es um die Einrichtung von Ausreisezentren, so will ich mal sagen, geht, dann ist es vielleicht gut, wenn man zum besseren Verständnis zitiert, was der Kollege Ritter auf eine Kleine Anfrage als Antwort erhielt, und zwar auf Drucksache 7/45. Ich zitiere: „Im Zeitraum 1. August 2016 bis 31. Oktober 2016 sind bei insgesamt 259 Personen die Abschiebungen insbesondere aus folgenden Gründen gescheitert:“

(Enrico Komning, AfD: Ach!)

„– Fortzug nach unbekannt,

Person befand sich bei Abholung nicht in der Unter

fehlende Reisefähigkeit,

Kirchenasyl,

Anordnung durch das Verwaltungsgericht,

Streik der Fluggesellschaft,

fehlendes Reisedokument,

freiwillige Ausreise ist ohne Information der Auslän

derbehörde erfolgt“,

oder letzte Variante,

„Vaterschaftsanerkennung für ein deutsches Kind.“

Das macht deutlich, warum die Einrichtung von Ausreisezentren durchaus Sinn macht, weil sie diese Probleme dann größtenteils in den Griff bekommen.