Bitten Sie darum, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen! Er spricht mit dem Ausschussvorsitzenden und dann ist das Problem erledigt.
Oder Sie schalten selbst den Computer an, formulieren Ihren Wunsch als Antrag an den Ausschussvorsitzenden, schicken den ab, und dann geht das auch seinen Gang.
Sie haben jedes Recht dazu, Herr Borschke. Lesen Sie das auch in der Geschäftsordnung nach! Wenn dann im Ergebnis der Selbstbefassung des Ausschusses nicht das herauskommt, was Sie sich vorgestellt haben, dann wäre es gerechtfertigt, einen Antrag in den Landtag einzubringen mit konkreten Handlungsanweisungen für die Landesregierung. Hier zu fordern, die Landesregierung möge im Ausschuss berichten, das ist nicht nötig. Sie können das Thema ganz alleine auf die Tagesordnung des Energieausschusses setzen lassen. Wir lehnen deshalb den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin hin- und hergerissen, ob ich der AfD-Fraktion nun ein „Thema verfehlt“ oder ein „Wir sind all hier“ zurufen soll. Leider haben wir für diese Frage noch keine Dartscheibe gebastelt, die wir nutzen können.
Wir können uns, das möchte ich voranstellen, im Energieausschuss jederzeit mit dem Thema Windenergieerlass beschäftigen. Wir können jederzeit den Minister zum aktuellen Sachstand berichten lassen. Das macht er auch sehr gerne, so, wie ich ihn kenne. Aber warum sollen wir jetzt im Energieausschuss auch noch in die Erarbeitung eines Erlasses zur Umsetzung geltender Gesetze eingreifen?
Den Rahmen, innerhalb dessen der Erlass überhaupt stattfinden kann, haben wir doch hier im Landtag und unsere Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag längst gesetzt, nämlich mit den Gesetzgebungen zum Thema. Und wir sind längst dran beziehungsweise die Landesregierung ist längst dran, den Windenergieerlass auf das Tapet zu bringen. Thema verfehlt. Das findet übrigens nicht im luftleeren Raum statt, sondern wir haben uns immer fachlich mit den handelnden Akteuren abgestimmt. Insoweit: Wir sind all hier.
Meine Fraktion ist überzeugt, dass die Regierung und insbesondere auch das Energieministerium bei der Erarbeitung des Windenergieerlasses eine sehr gute Arbeit leisten. Wir sehen keinen Anlass, das irgendwie in Zweifel zu ziehen und bei der Windenergie jetzt eine Extrawurst zu braten. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Wir lehnen ihn vor allem ab, weil Ihr Antrag unter der Oberfläche ein Antrag ist, der eben nicht das Wohl von Bürgerinnen und Bürgern im Sinn hat, sondern dessen Ziel es ist, das Vertrauen der Menschen in die Demokratie und in gewählte Regierungen nachhaltig zu erschüt
Sie suggerieren, dass Bürgerinteressen bei Entscheidungen auf Regierungsebene eben keine Rolle spielen würden. Beides sind, um mal in der Sprache der Populisten zu bleiben, Fake News, vielleicht ist es auch covfefe. Und mal ehrlich, am Ende ginge es Ihnen doch nur darum, jeden einzelnen Punkt eines Windenergieerlasses kritisieren zu können, weil die Koalitionsfraktionen Ihre völlig unsinnigen Forderungen aus sehr gutem Grund ablehnen würden.
Auch ohne Ihren Antrag werden die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen daran arbeiten, einen Windenergieerlass vorzulegen, der Planungssicherheit für beteiligte Akteure schafft, der Klarheit schafft und der die verschiedenen Interessen der im Bereich der Windkraft beteiligten Akteure auf einen Nenner zu bringen versucht. An der Stelle begrüße ich auch meinen Vorgänger in der Fraktion Herrn Rudolf Borchert als Vorsitzenden des Landesverbandes Erneuerbare Energien,
einen der Akteure, der die Interessen von allen abzuwägen versucht. Da gehören auch und gerade die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dazu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nur ein kleiner Hinweis: Ich kann das zwar verstehen, aber wir begrüßen eigentlich die Gäste auf der Besuchertribüne nicht explizit.
Der Wortbeitrag ist zurückgezogen. Dann hat das Wort der Abgeordnete Herr Franz-Robert Liskow für die Fraktion der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen! Die Diskussion gerade hat gezeigt, dass der Windenergieerlass durchaus ein wichtiges Thema ist. Aus diesem Grund haben sich die Koalitionäre ja unter Punkt 72 im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen solchen Erlass zu erstellen. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, um Planungssicherheit für Gemeinden, Behörden, aber auch für Projektentwickler sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, dass der zu erarbeitende Erlass sich an den rechtlichen Vorgaben des Baurechtes des Emissionsschutzrechtes, des Arten- und Naturschutzrechtes ausrichtet.
Dieser Antrag ist allerdings aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion völlig überflüssig. Dieses Thema, das wurde hier schon mehrfach erwähnt, kann sich der Energieausschuss jederzeit im Zuge der Selbstbefas
sung auf die Tagesordnung setzen. Ich bin mir außerdem sehr sicher, dass unser Energieminister diesen Antrag auch nicht benötigt, um den Ausschuss ausführlich bei der Erarbeitung dieses Erlasses mit einzubeziehen. Deswegen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen ab. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/778. Wer dem AfD-Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/778 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rentenungerechtigkeit beseitigen, auf Drucksache 7/787.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Renten sind regelmäßige Geldzahlungen nach Abschluss des Arbeitslebens oder im Fall dauernder Arbeitsunfähigkeit. Sie sind für mehr als 371.000 Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes die Existenzgrundlage. Sie sind maßgeblich für den Erhalt des Lebensstandards und sie sind eine Anerkennung von Lebensleistungen. Rentenungerechtigkeit ist nicht hinnehmbar, weil sie Existenzgrundlagen nicht sichert, Lebensstandards absenkt und Lebensleistungen abwertet.
Rentenungerechtigkeit hat viele Facetten: Sozial ungerecht ist es, wenn jemand nach einem harten Arbeitsleben so geringe Altersbezüge hat, dass es für Miete, Kleidung, gesunde Ernährung et cetera und für all das, was ein eigenständiges Leben ausmacht, nicht reicht. Sozial ungerecht ist es, wenn die von CDU/CSU, FDP, SPD und den GRÜNEN getragenen sogenannten Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel bewirken, dass das Rentenniveau sinkt mit der Folge, dass die durchschnittliche Höhe der Renten im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben Jahr immer geringer wird. Betrug das Rentenniveau im Jahr 2000 53 Prozent, so lag es im Jahr 2016 ausweislich des Wahlprogramms der CDU/CSU zur Bundestagswahl bei 48,2 Prozent und wird 2029 bei 37 Prozent liegen. Erhielten Neurentner 2003 durchschnittlich 931 Euro und Neurentnerinnen durchschnittlich 665 Euro monatliche Rente, so waren es 2012 bei Neurentnern durchschnittlich 894 Euro und bei Neurentnerinnen durchschnittlich 754 Euro. Und sozial ungerecht ist es, dass geschiedene DDR-Frauen in ihren Rentenansprüchen benachteiligt werden. Deren vormaliger Staat kannte keinen Versorgungsausgleich und deren heutiger Staat gewährt diesen auch nicht nachträglich.
Erfreulich war es zu hören, dass Sie, Frau Ministerpräsidentin, in Ihrer Regierungserklärung am Mittwoch dieser Woche diesen Umstand problematisiert haben und Ihren Einsatz für die Herstellung von Rentengerechtigkeit in Aussicht gestellt haben. Das ist, wie gesagt, sehr erfreulich. Gleichwohl habe ich mich gefragt, warum die Erkenntnis erst jetzt reift. Martina Bunge – wenn ich das in Erinnerung rufen darf –,
auch Abgeordnete des Hauses, und mit ihr DIE LINKE haben seit fast 25 Jahren auf das Rentenunrecht an dieser Stelle und auch an anderen Stellen hingewiesen
(Torsten Renz, CDU: Da sagt sich der Wähler, ja, warum soll ich die denn noch wählen, wenn das nichts bewirkt?!)