Auch dafür geben wir denjenigen ausreichend Zeit. Die von Ihnen anvisierten zehn Jahre sollten ausreichend sein.
Neubauten werden selbstredend nur noch nach den bestehenden jetzigen, durch das Urteil noch mal bekräftigten Mindestanforderungen zugelassen.
Herr Weiß, liebe Kollegen des Agrarausschusses, wir als AfD freuen uns auf eine konstruktive und zielorientierte Arbeit mit Ihnen, um unseren Landwirten Investitions- und Betriebssicherheit zu verschaffen und um Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern als wichtigen wirtschaftlichen Baustein zu erhalten und zu stärken. – Danke schön.
Als Nächstes hat das Wort für die Fraktion der Af…, für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Aßmann. AfD war ein Versprecher, Entschuldigung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war noch gar nicht so ganz der Meinung, dass ich jetzt schon dran wäre, aber ich nehme das natürlich gerne an.
Zunächst einmal möchte ich sagen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass Sie ein Thema aufgegriffen haben, was korrekt ist, es aufzugreifen. Wir haben selbstverständlich in den Koalitionsfraktionen und insbesondere in unserer Fraktion das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zur Kenntnis genommen und wir sind der Meinung, dass man da eine gezielte Folgenabschätzung für die Branche tätigen muss. Und zwar vor allen Dingen auch im Sinne der Tiere müssen dann die Haltungsbedingungen weiterentwickelt werden.
Schwierig wird es für uns, mit diesem Antrag mitzugehen, weil an vielen Stellen fachlich nachgearbeitet werden muss aus unserer Sicht. Da sind einfach bestimmte Punkte drin, die man fachlich so nicht stehen lassen kann. Von daher wünschen wir uns eine sachlich fundierte Auseinandersetzung und konkret eine Anhörung, wo es darum geht, welche Auswirkungen tatsächlich hier
gegeben sind, welche langfristigen Lösungsansätze angepackt werden müssen. Wir brauchen Rechtssicherheit und wir brauchen Planungsperspektiven für die Landwirtinnen und Landwirte.
Ich konnte leider meine Frage vorhin, Herr Weiß, nicht stellen, weil sie während der Einbringung aufgekommen ist. Aber ich habe mich doch gefragt, ab wann Sie denn den Unterschied machen zwischen Haltung und Besamung, weil – ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist, Sie sind ja Geograf und kein Landwirt – die Sau geht ja nicht mal eben fünf Minuten in den Kastenstand, wird besamt und wieder freigelassen. Das hat unterschiedliche fachliche Gründe. Zum einen wird sie zweimal hintereinander besamt, meistens im Abstand von etwa zwölf Stunden, und dann will man natürlich auch übermäßigen Stress nach der Belegung vermeiden, weil eben dieser Stress dazu führen würde, dass sie entweder gar nicht tragend wird oder wir Frühaborte haben.
Von daher, eine klarere Definition Ihrer Ausführungen, ab wann Haltung dann eigentlich anfängt, wäre für mich sehr wünschenswert gewesen.
Widersprüchlich wurde es auch bei den Ausführungen, dass eben solche riesigen Betriebe wie der von Adrianus Straathof in Alt Tellin dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg provoziert hätten, denn in anderen Ausführungen haben Sie wiederum gesagt, dass eigentlich alle Betriebe, die wir hier haben, grundsätzlich erst mal nicht der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechen. Von daher, da haben wir ja auch kleinere und größere bei uns im Land.
Für uns ist klar in der SPD-Landtagsfraktion, dass das Verbot der Kastenstandhaltung – wie Sie es hier im Antrag fordern, ich zitiere, „ein Verbot der Kastenstandhaltung in Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen“, Zitatende – viel mehr ist als ein Verbot der Kastenstandhaltung in Deckzentren, also dort, wo tatsächlich die Sau besamt wird. Würden wir Ihrem Antrag hier Folge leisten, würde es bedeuten, dass grundsätzlich auch während der Abferkelung und während der Säugezeit die Sauen eben nicht in diesen Kastenständen gehalten würden. Sie, denke ich, wissen selbst, dass leider die Verluste, die wir dann bei den Ferkelerzeugern zu verzeichnen hätten bei der Aufzucht der Ferkel, deutlich steigen würden.
Nichtsdestotrotz sind wir natürlich der Meinung, dass wir hier an diesen Punkten arbeiten müssen. Wir sind der Meinung, dass wir hier – und das hat der Minister, glaube ich, auch noch mal für sein Haus gesagt – mindestens eine deutschlandweite Lösung brauchen, besser eine gesamteuropäische, denn sonst kommt es weiter zu Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Raum. Von daher möchte ich das gar nicht länger ausführen, sondern unsere Fraktion plädiert für Überweisung in den Agrarausschuss,
damit wir wirklich mit einer Anhörung und einer fundierten Auseinandersetzung einfach einen Antrag gemeinsam erarbeiten können, der der Sache gerecht wird und der den Tieren am Ende auch gerecht wird.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Minister Dr. Till Backhaus und Torsten Renz, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Seit Jahren gerät die Nutztierhaltung in die Kritik, manchmal sehr berechtigt, aber oft ist es auch reine Ideologie. Ich übertreibe jetzt mal ein bisschen:
Den lieben Tierchen muss es gut gehen. Drei Sauen pro Bauer reichen. Außerdem kaufe ich mein Schnitzel ja eh beim Aldi.
Ich muss auch betonen, Herr Weiß, Ihr Antrag ist zu begrüßen. Worum geht es nun diesmal in diesem Antrag? Diesmal geht es um das gängige System der Haltung von Sauen in Kastenständen. Damit es auch weiterhin Schnitzel im Aldi gibt und auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten der Verzehr von Fleisch nicht zum Luxusgut wird, ist eine möglichst wirtschaftliche Erzeugung von Ferkeln zu gewährleisten.
Viele Einzelheiten hat meine Kollegin hier schon sehr schön dargestellt, gerade auch zu den Verlusten unter den Ferkeln. Ich möchte aber nochmals darauf hinweisen: Nicht die Kastenhaltung ist das Problem, sondern deren Ausführung. Kritisiert wird die bauliche Ausführung, denn oft sind die Kastenstände zu klein und bieten den Tieren nicht den ihnen zustehenden Platz.
Nun ist die Schweinehaltung wahrlich keine Goldgrube, wie auch schon erwähnt, und eine sofortige Umstellung aus vielen Gründen nicht möglich. Daher schlagen wir folgenden Weg vor: Wir fordern natürlich die Einhaltung der festgelegten Standards. Die Schweine müssen in ihren Kastenständen aufstehen können und der Platz muss so bemessen sein, dass die Schweine ohne Problem aufstehen und sich danach zu beiden Seiten wieder niederlegen können. Eine Beschränkung der Standzeiten sehen wir auch als notwendig an. Allerdings dürfen die Wirtschaftlichkeit und die Arbeitssicherheit nicht darunter leiden.
Aber bei all Ihren Vorschlägen weisen wir darauf hin: Beachten Sie bitte die Kosten! Ansonsten kommt die Schweineproduktion in Deutschland zum Erliegen.
Und eines müssen wir ebenfalls bedenken: Wie stellen Sie sich dann die Besamung der Sauen ohne Fixierung vor?
Ich möchte mir das nicht vorstellen: eine Gruppe rauschiger Sauen, dazu der 300-Kilogramm-Eber und dann kommt der Besamer dazu.