Protokoll der Sitzung vom 18.10.2017

Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahre 2018 Partnerland der ITB werden, das heißt der größten Tourismusmesse der Welt. Ich denke, das ist eine sehr gute Chance, in besonderer Weise im Ausland bekannter zu werden. Das wollen wir intensiv angehen und zusammen mit dem Tourismusverband werden wir die Strategie auch mit der ITB und mit der Geschäftsführung angehen, um als Partnerland die Aufmerksamkeit zu erreichen. Immerhin werden 180 Länder dieser Welt in Berlin begrüßt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Eifler, für den Einsatz. Das war sehr lobenswert.

(allgemeine Heiterkeit)

Von der SPD hätte ich eigentlich auch erwartet,

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

dass das jetzt kommt, aber die muss man erst ansprechen.

(Beifall Torsten Renz, CDU)

Und ich versuche schon so zu reden, dass Sie zumindest auch Aufmerksamkeit geben können.

(Andreas Butzki, SPD: Wir hören interessiert zu.)

Gut.

Meine Damen und Herren, im September dieses Jahres waren 64.400 Menschen arbeitslos. Das ist die beste Arbeitslosenquote, die wir je in Mecklenburg-Vorpommern hatten. Das bedeutet einen Wert von 7,8 Prozent. Damit ist die Arbeitslosigkeit seit 2006 mehr als halbiert. Ich glaube, dass das eben auch damit zu tun hat, dass wir gerade den Mittelstand, die Ansiedlung von Unternehmen, die Erweiterung von Unternehmen kräftig gefördert haben und dadurch über 50.000 neue Jobs entstanden sind.

Meine Damen und Herren 568.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben mittlerweile einen Arbeitsplatz. In den letzten Jahren sind allein knapp 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Unsere Wirtschaftspolitik zielt weiterhin auf die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft im Land ab, insbesondere auf die Erweiterung der Basis unserer Wirtschaft durch Ansiedlung und Erweiterung. Die industrielle Wertschöpfung im Land muss unbedingt weiter erhöht werden, die Innovationsfähigkeit ist zu stärken und damit sind auch mehr wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen. Mittelstand und Handwerk sind weiter intensiv zu unterstützen und der Infrastrukturausbau muss weiter wirksam gefördert werden.

Das wichtigste Ziel der Wirtschaftsförderung ist die Sicherung, die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Damit ist mir natürlich in besonderer Weise wichtig, dass hier auch die Kriterien der guten Arbeit wie existenzsichernde Einkommen und höhere Beschäftigungsqualität mit einfließen. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine Wirtschaftsförderung künftig an eine tarifliche Entlohnung anzuknüpfen. Diese befindet sich jetzt sozusagen in der Umsetzung und findet Eingang in ein Bonus-und-Malus-System im Rahmen der Förderung von Unternehmensinvestitionen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Zudem ist eine Arbeitsgruppe dabei, die Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu erarbeiten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, dass wir die Förderkriterien der guten Arbeit im Bündnis für Arbeit evaluieren und weiterentwickeln. Darüber hinaus wird eine Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommerns in Angriff genommen, Herr Koplin.

Trotz der insgesamt positiven Entwicklung haben wir noch eine Menge vor. In dieser Legislaturperiode setzen wir natürlich einen klaren Schwerpunkt auch bei der Gesundheitswirtschaft zusammen mit BioCon Valley. Ich denke, dass wir uns in diesem Hohen Hause einig sind, BioCon Valley und Gesundheitswirtschaft sind ein

Wachstumsmarkt, den bis jetzt alle Fraktionen in diesem Hohen Hause immer unterstützt haben. Immerhin haben 150.000 Beschäftigte Arbeit in der Gesundheitswirtschaft und das ist jeder fünfte Arbeitsplatz im Land. Allein seit 2014 sind 1.400 neue Stellen in dieser Branche entstanden. Das ist spitze in Deutschland.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen. Daraus entstehen nicht nur hochwertige Arbeitsplätze, sondern dies sorgt auch dafür, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Ein ganz besonderer, wichtiger Punkt der Technologieförderung ist die Weiterführung der Verbundforschung. Hieraus wird ein konkreter Beitrag zum Technologietransfer aus Wirtschaft und Wissenschaft geleistet. Die oft kleinen und mittelständischen Unternehmen des Landes können die wissenschaftlich-technische Infrastruktur der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen so optimal nutzen wie noch nie.

Es sind nicht nur die gestandenen Unternehmen, die durch unsere Förderpolitik unterstützt werden. Wir wollen in der neuen Legislaturperiode verstärkt Existenzgründungen in den Fokus rücken und eine neue Gründungsdynamik entwickeln.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Das Handwerk ist eine der tragenden Säulen und soll natürlich weiter unterstützt werden. „Besser ein Meister“ ist ein Programm, „Meister-Extra“ und „Meister-Dank“ sind neue. Da sind insgesamt neue Ansätze vereinbart zwischen SPD und CDU. Und die Meisterprämie wird fortgeführt.

Meine Damen und Herren, das Projekt „Unternehmensnachfolge“ wird natürlich weiter gestützt. Wir brauchen verfügbare, gut ausgebildete Fachkräfte. Auch dort wird eine Qualifizierungsoffensive durch das Wirtschaftsministerium vorbereitet. Qualifizierung und Fortbildung sind entscheidende Dinge, die wir in den nächsten Jahren natürlich nur gemeinsam erreichen können. Der Leitfaden für die Mittelstandspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist entscheidend und damit ist dieses Gesetz gemeint, um die gesetzten Ziele, die Mittelstandsfreundlichkeit und natürlich das Regierungshandeln zu untersetzen. Von daher bitte ich um eine wohlwollende Beratung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1123 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über

die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/1124.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/1124 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Einbringung mit einem Auszug aus einer Pressemitteilung vom 20. September 2017 vom Ministerium für Soziales, Gleichstellung und Integration beginnen. Darin heißt es, ich zitiere: „Jugendministerin Stefanie Drese spricht sich für eine Stärkung der demokratischen Jugendbeteiligung aus. ,Dazu gehört ausdrücklich auch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre‘, sagte Drese auf der Landeskonferenz ,Eigenständige Jugendpolitik MV‘ heute in Güstrow.“ Zitatende.

Für uns als Linksfraktion, die nicht die erste Legislaturperiode für das Wahlalter 16 auch bei Landtagswahlen kämpft, war diese aktuelle Äußerung von Frau Drese Anlass, die Jugendministerin und insbesondere die SPD beim Wort zu nehmen. Wir haben die leise Hoffnung, dass es insbesondere die SPD diesmal ernst meint und zu ihrem Versprechen für das Wahlalter ab 16 Jahren steht. Die Mehrheit für ein Wahlalter 16 hätten wir hier im Landtag gemeinsam mit SPD und LINKE. Bisher fehlte es allein am Willen der SPD. Aber die aktuellen Äußerungen haben uns bestärkt, das Thema heute erneut im Landtag zu beraten und in der neuen Legislaturperiode ebenfalls noch mal auf die Tagesordnung zu setzen, in der Hoffnung, dass dem zugestimmt wird.

Vielleicht, so die Hoffnung, verstecken Sie, sehr geehrte Kollegen der SPD, sich diesmal nicht hinter Ihrem Koalitionspartner, sondern stehen zu Ihrem Wort, so, wie Sie es auf Bundesebene auch beim Thema „Ehe für alle“ getan haben. Es tut nicht weh, werden Sie selbst gemerkt haben. Weil meine Fraktion das Wahlalter 16 sehr ernst nimmt, behandeln wir diesen Gesetzentwurf.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage, die hinter diesem Gesetzentwurf steht, ist, ob eine 16- oder 17Jährige oder ein 16- oder 17-Jähriger bereits bei Landtagswahlen wählen dürfen sollte. Wir als Linksfraktion sagen eindeutig Ja zum Wahlalter 16. Jugendliche übernehmen häufig mit 16 Jahren bereits vielfältige Verantwortung in unserer Gesellschaft, sei es im Beruf, im Ehrenamt oder in der Schule. Sie dürfen ihre Religion mit 14 frei wählen, müssen sich strafrechtlich verantworten und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit 16 Jahren sogar schon heiraten.

(Martina Tegtmeier, SPD: Ja, das finden Sie gut, ne? – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Sie finden doch Wahlalter mit 16 auch gut, Frau Tegtmeier.)

Daher verdienen sie auch das Vertrauen, politisch Verantwortung übernehmen zu dürfen, um beispielsweise bei Landtagswahlen eine Stimme zu haben. DIE LINKE fordert deshalb seit Langem das aktive Wahlrecht ab 16. Des

Weiteren würde durch die Einführung des Wahlalters ab 16 bei Landtagswahlen die Ungleichbehandlung junger Menschen in Kommunal- und Landtagswahlen überwunden. Kommunalwahlen sind keine Wahlen geringerer Bedeutung, wo bereits heute Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen. Warum sollte es nicht auch bei Landtagswahlen möglich sein?

Im Jahr 1999 haben wir in Mecklenburg-Vorpommern das Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren eingeführt, um jüngere Mitmenschen verstärkt an kommunalen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen und damit auch dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl besser Rechnung tragen zu können, denn aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, dass die Allgemeinheit der Wahl auf Landesebene anders definiert werden sollte als auf kommunaler Ebene. Tatsächlich lässt sich hier eine Unterscheidung nicht rechtfertigen.

Verfassungsrechtlich ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 2 der Landesverfassung der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Eine verfassungsrechtlich festgelegte Altersgrenze, wie es zum Beispiel im Grundgesetz der Fall ist, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Da stellt sich für uns die Frage: Was versteht man hier im Landtag unter „Allgemeinheit der Wahl“?

Die Allgemeinheit der Wahl ist definiert als das Recht aller Staatsbürger, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Einkommen und Besitzstand, Bildung oder Religionszugehörigkeit wählen zu dürfen. Das heißt, grundsätzlich steht erst mal allen Staatsbürgern bedingungslos das Wahlrecht zu, also theoretisch auch 16- oder 17-Jährigen. Eine Einschränkung dieser Allgemeinheit aufgrund des Alters ist zwar zulässig, muss aber auch entsprechend begründet werden. Schließlich stellt sie ja einen Eingriff in die Allgemeinheit der Wahl dar.

Dies ist aber bisher nie geschehen bei den bisherigen Debatten. Wir haben bei den bisherigen Debatten immer erlebt, wie Sie ausgeführt haben, dass wir begründen sollen, warum 16- oder 17-Jährige wählen dürfen. Tatsächlich müsste aber, wie bereits dargestellt, eigentlich begründet werden, warum sie nicht wählen dürfen. Warum sich diese Argumentationspflicht in der Vergangenheit umgedreht hat, das müssen Sie uns mal erklären! Ganz einfach aus unserer Sicht, weil es keine stichhaltigen Argumente gibt, 16- oder 17-Jährigen das Wahlrecht auf der Landesebene zu verwehren.

(Torsten Renz, CDU: Was halten Sie denn von 14?)

In der Diskussion höre ich von Kollegen anderer Fraktionen,

(Torsten Renz, CDU: Was halten Sie von 14?)

dass die Jugendlichen noch nicht in der Lage sind, mit ihrem Wahlrecht verantwortungsvoll umzugehen. Die praktische Erfahrung aus anderen Bundesländern, die ein Wahlrecht ab 16 Jahren haben, zeigt ganz deutlich etwas anderes, was uns zeigt, dass diese Angst unbegründet ist. Das Abendland ist dort nicht untergegangen und das wird wohl auch nicht passieren. Die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, sind durchaus positiv.

An dieser Stelle möchte ich auf die Stellungnahme vom Bremer Landeswahlleiter verweisen,

(Torsten Renz, CDU: Meinen Sie jetzt die Stadt Bremen, ja?)

der ausdrücklich festgestellt hatte, dass die Absenkung auf das Wahlalter 16 sich für das Land Bremen gelohnt hatte.

(Torsten Renz, CDU: Inwiefern?)

Und auch unsere Erfahrungen aus den Kommunalwahlen sind keineswegs negativ.

Natürlich muss man hierbei immer mitberücksichtigen, dass die 16- und 17-Jährigen auf diese Entscheidung bestens vorbereitet werden müssen und wir deshalb die politische Bildung hierfür verstärken müssen. Das ist für uns klar. Wenn ich mit Jugendlichen, auch in Besuchergruppen hier im Landtag, über dieses Thema diskutiere, erlebe ich bei den Jugendlichen selbst die Skepsis bezüglich einer Absenkung des Wahlalters. Allerdings, muss ich sagen, werte ich das nicht als Desinteresse an Politik, sondern es zeugt aus meiner Sicht für die hohe Verantwortung der Jugendlichen. Sie wissen, was es bedeutet, wählen zu gehen und mitzuentscheiden.